Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Nr. 99012004023000Volltext
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise
Kosten
- Gebührenrahmen für die Auskunft: EUR 15,00 - 100,00 je Grundstück
Frist
keine
Formulare (eigene)
Formulare
keine
Voraussetzungen
Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks
Verfahrensablauf
Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).
Zuständige Stelle
Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Teaser
Sie möchten eine Auskunft über Baulasten, die für ein Grundstück eingetragen sind, beantragen.
Ansprechpunkt
sh. zuständige Stelle