Seiteninhalt
Wichtig & Aktuell
Umsetzung des Masernschutzgesetzes vom 01.03.2020 - Masern ist eine ernstzunehmende Kinderkrankheit, die auch in Deutschland wieder häufiger vorkommt und vermehrt Fälle verzeichnet. Das Gesundheitsamt informiert die Einrichtungen in regelmäßigen Abständen über die gesetzlichen Grundlagen und Mitwirkungspflichten. Zu den Einrichtungen zählen Schulen, Kindertagesstätten sowie medizinische Einrichtungen (z. B. Arztpraxen, Krankenhäuser, Heilpraktiker und weitere).