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Ehrenamtsauszeichnung

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Ehrenamtsauszeichnungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald 2025

Zum 13. Mal zeichnet der Landkreis Vorpommern-Greifswald ehrenamtliches Engagement aus. Wer Menschen kennt, die sich in ihrer Freizeit für andere einsetzen, sich ehrenamtlich einbringen, kann diese Personen, Gruppen, Projekte, Vereine und Unternehmen für den Ehrenamtspreis des Landkreises vorschlagen. Landrat Michael Sack und Kreistagspräsidentin Sandra Nachtweih rufen dazu auf, ehrenamtlich Aktive zu nominieren.

Die vorgeschlagenen ehrenamtlich Aktiven werden bei der Auszeichnungsveranstaltung am 7. Oktober 2025 vom Landrat und der Kreistagspräsidentin geehrt. Auszeichnungen werden in den Kategorien Sport, Kultur und Kunst, Bildung, Gesundheit und Soziales, Wirtschaft und Politik sowie Feuerwehr, Rettungsdienste Bevölkerungs- und Katastrophenschutz vergeben. Zudem gibt es zum vierten Mal eine Online-Abstimmung für den Publikumspreis.

Bitte beachten Sie für die Nominierung zum Ehrenamts- und Publikumspreis die unten genannte Auswahl und Datenschutzerklärung.

Reichen Sie Ihre Nominierung ein!

Nominierung für die Ehrenamtsauszeichnung 2025

Einreichungsfrist: 03.06.2025

Digitale Variante: https://easy-feedback.de/NominierungenPublikumspreisEhrenamt/1966253/zXV3A7

QR-Code zur Umfrage: 

QR-Code zur Umfrage_Nominierung für die Ehrenamtsauszeichnung 2025
QR-Code zur Umfrage_Nominierung für die Ehrenamtsauszeichnung 2025

Postalischer Weg:




Bitte beachten Sie nachfolgende Voraussetzungen und Hinweise für die Nominierung.

Voraussetzungen:

  1. Es können nur ehrenamtlich Tätige berücksichtigt werden, die im Landkreis Vorpommern-Greifswald aktiv sind oder deren ehrenamtliche Arbeit vorwiegend im Landkreis Vorpommern-Greifswald wirkt.
  2. Die Personen, Gruppen, Vereine oder Unternehmen engagieren sich freiwillig und unentgeltlich für das Gemeinwohl.
  3. Die Ehrenamtstätigkeit besteht schon seit mindestens 3 Jahren. Ausnahme: Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren muss die Ehrenamtstätigkeit nur ein Jahr ausgeübt worden sein.)
  4. Der oder die Nominierte verbringt mindestens wöchentlich 5 Stunden bzw. jährlich 250 Stunden mit der ehrenamtlichen Tätigkeit. (Ausnahme: Unternehmen)

Hinweise:

  • Keine Eigenvorschläge von Einzelpersonen
  • Gruppen und Vereine dürfen Personen aus ihren eigenen Reihen vorschlagen
  • Vorschläge für Preisträger/-innen die bereits eine Auszeichnung erhalten haben, werden bei den darauffolgenden zwei Bewerbungsprozessen zur Auszeichnung nicht berücksichtigt