Der Landkreis - Ein vielfältiger Naturraum
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald bildet den nordöstlichsten Landesteil Mecklenburg-Vorpommerns. Das landschaftlich sehr abwechslungsreiche Gebiet erstreckt sich vom Greifswalder Bodden im Nordwesten über die Insel Usedom und die Ueckermünder Heide im Osten bis zum Großen Landgraben und der Uckermark im Süden.
Die naturräumliche Gliederung des Landkreises erlaubt eine Abgrenzung in drei unterschiedliche Landschaftszonen, die die eiszeitliche und nachzeitliche Überformung des Raumes widerspiegeln. Die Landschaftszonen werden in Großlandschaften eingeteilt, die wiederum in Landschaftseinheiten untergliedert werden:
1. Vorpommersches Flachland
Den größten Bereich nimmt die Landschaftszone des Vorpommerschen Flachlandes ein. Hierzu gehören die überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzten relativ ebenen bis flachwelligen Grundmoränenplatten mit vorherrschend reicheren Böden, in denen die wie ein Netz von Schmelzwasserrinnen eingebetteten Flusstalmoore eindrucksvoll in Erscheinung treten.
Strukturiert werden die landschaftlich sonst wenig gegliederten Flächen der Landschaftseinheiten der Lehmplatten nördlich und südlich der Peene durch Waldgebiete wie das Karlsburg-Oldenburger Holz, die Waldgebiete zwischen Weitenhagen und Berenhoff, zwischen Hanshagen und Rubkow sowie der Spantekower Forst und durch eingestreute Kleingewässer und Feuchtsenken.
Von West nach Ost durchtrennt das Peenetal diese Agrarlandschaft in eindrucksvoller Weise und bietet zahlreichen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einzigartige Lebensräume. Südlich der Lehmplatten schließt sich das Talmoor des Großen Landgrabens an, das auf ähnliche Weise entstanden ist. Im Norden werden die Lehmplatten vom Talmoor der Ziese begrenzt, dass zwischen Dänischer Wiek und dem Peenestrom verläuft. Im Südosten schließen das Sandgebiet der Ueckermünder Heide sowie das Becken der Friedländer Großen Wiese an.
Die Ueckermünder Heide wird von nährstoffarmen Böden mit ausgedehnten Kiefernforsten bestimmt. Die Friedländer Große Wiese stellt dagegen ein Durchströmungsmoor mit intensiv genutzten Grünländern und Renaturierungsflächen und dem Galenbecker See herum dar, die als bedeutender Rastplatz von Kranichen heimgesucht werden.
2. Ostseeküstenland
Größere Bereiche nimmt im Landkreis auch die Landschaftszone des Ostseeküstenlandes ein. Sie umfasst die gesamte Insel Usedom, den Greifswalder Raum einschließlich der Insel Riems und Koos, den Lubminer Raum zwischen Dänischer Wiek und Peenestrom, den Lassaner Raum entlang des Peenestroms und das Gebiet um das Anklamer Stadtbruch am Kleinen Haff.
Das Ostseeküstenland ist eine vielgestaltige Landschaftszone, die als Küstenbereich einen Wechsel von Landflächen und Küstengewässern sowie abwechslungsreichem Küstenhinterland (verschiedene Küstenformen, Dünen, holozäne, teils vermoorte Küstenniederungen, Endmoränenzüge, Grundmoränenflächen, Sandergebiete) darstellt.
Die Landschaftseinheit des Greifswalder Boddenlandes zwischen Greifswald und Lubmin, ist als Küstenbereich mit Bodden, Haffs, Wieken, Buchten, Halbinseln und Inseln für ziehende und rastende Wat- und Wasservögel von besonderer Bedeutung.
Die Landschaftseinheit des Peenestroms vom Norden der Insel Usedom, über Wolgast bis zur Peenemündung und den Usedomer Winkel, umfasst insbesondere die vermoorte Niederung beidseitig des Gewässers mit Salzgrünländern sowie die höher gelegeneren Halbinseln Gnitz und Wolgaster Ort und die Seesandplatten um Peenemünde.
Östlich schließt sich die Landschaftseinheit des Achterwassers an, zu der die vermoorten inneren Festlandsbereiche der Insel Usedom sowie große Teile des Lieper Winkels und das Loddiner Höft gehören, die als Halbinseln in das Achterwasser hineinragen.
Die Festlandsbereiche der Insel Usedom sind durch ausgedehnte Dünenabschnitte sowie im Süden und Osten durch charakteristische Höhenzüge wie der Streckelsberg, Glaubensberg und Golm gekennzeichnet. In den Senken sind zahlreiche Seen und nährstoffärmere Moore wie Thurbruch und Zerninseesenke zu finden. Die Landschaftseinheit des Kleinen Haffs im Süden umfasst die Niederungsbereiche um den Usedomer See sowie das Anklamer Stadtbruch mit seinen eindrucksvollen umgebenden Renaturierunsflächen.
3. Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte
Der Südosten des Landkreises wird von der Landschaftszone Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte begrenzt und erstreckt sich vom Ueckertal über das Randowtal bis hin zur polnischen Grenze. Als großer, welliger bis kuppiger Grundmoränenbereich mit markanten Querrungen von Gletscherzungenbecken und Flusstälern, kleineren Schmelzwasserbildungen wie Oser, Kames, Drumlins sowie Endmoränenzügen in Randgebieten, stellt sie eine formenreiche Zone dar.
Landschaftlich treten die Gletscherzungenbecken mit größeren Seen und vermoorten Senken hervor. Die Landschaftseinheit Ueckertal erstreckt sich nördlich von Pasewalk und umfasst die Niederungsbereiche der Uecker. Parallel zum Ueckerbecken verlaufen langgestreckte Oszüge. Die Landschaftseinheit Radowtal nimmt dagegen die vermoorten Niederungsbereiche entlang der Randow mit ausgedehnten Wiesenabschnitten ein.
Auf einer Länge von 20 km bildet die Randow die Grenze zwischen den Landkreisen Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern und Uckermark in Brandenburg. Beide Flusstäler werden vom kuppigen Uckermärkischen Lehmgebiet umgeben, das von der polnischen Grenze bis hinter Pasewlk reicht. Kennzeichnend für diese Landschaftseinheit sind größere Endmoränenzüge des Pommerschen Stadiums der Weichselvereisung.
Weitere Themen:
Alleenschutz
Gesetzlich geschützte Alleen nach § 19 NatSchAG M-V
§ 19 NatSchAG M-V* - Schutz der Alleen (zu § 29 Absatz 3 BNatSchG) Allee
(1) Alleen und einseitige Baumreihen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Feldwegen sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen oder einseitigen Baumreihen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind verboten. Dies gilt nicht für die Pflege und Rekultivierung vorhandener Garten- und Parkanlagen entsprechend dem Denkmalschutzrecht.
(2) Die Naturschutzbehörde kann Befreiungen unter den Voraussetzungen des § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise verbessert werden kann. Der Träger der Straßenbaulast hat die notwendige Unterhaltung in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorzunehmen.
(3) Um den Alleenbestand nachhaltig zu sichern, hat die zuständige Behörde, insbesondere im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Neuanpflanzungen vorzunehmen oder für deren Durchführung zu sorgen. Dabei sind bevorzugt standortgerechte und einheimische Baumarten einschließlich einheimischer Wildobstbaumarten zu verwenden. Die Neuanpflanzungen sind dem Landschaftsbild anzupassen und sollen gleichzeitig einen Bezug zur örtlichen Landeskultur haben.
* Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (Fundstelle: GVOBl. M-V 2010, S. 66)
Artenschutz
Artenschutz – was versteht man darunter?
Unter Artenschutz versteht man den Schutz und die Pflege der wild wachsenden Pflanzen und wild lebenden Tiere, ihrer Entwicklungsformen, Lebensräume und Lebensgemeinschaften als ein Teil des Naturhaushaltes.
Der Artenschutz schließt auch die Ansiedlung verdrängter oder in ihrem Bestand berohter Tier- und Pflanzenarten an geeigneten Orten innerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes mit ein.
Auf dem Gebiet des Artenschutzes fanden die weltweiten Bemühungen ihren Niederschlag im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) und auf der europäischen Ebene in der Verordnung (EG) Nr. 338/97, in der Richtlinie 92/43 EWG (= Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und der Richtlinie 79/409 EWG (= Vogelschutz-Richtlinie).
In Deutschland wurden entsprechende Vorschriften in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSch) sowie in die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgenommen, in Mecklenburg-Vorpommern in das Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V).
Es wird unterschieden zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Artenschutz. Der allgemeine Artenschutz gilt für jede Tier- und Pflanzenart. Danach ist es u. a. verboten, ohne vernünftigen Grund wild lebende Tiere zu fangen, zu töten sowie wild wachsende Pflanzen auszureißen oder ihre Bestände zu vernichten.
Der besondere Artenschutz gilt für Tiere und Pflanzen, deren Bestand gefährdet ist oder die vom Aussterben bedroht sind. Für diese Arten gelten strenge Verbote. Wild lebende Tiere dürfen nicht gefangen, wild wachsende Pflanzen nicht gesammelt werden, der Besitz und der Handel mit ihnen oder mit Produkten daraus ist verboten.
Baumschutz
Gesetzlich geschützte Bäume nach § 18 NatSchAG M-V
§ 18 NatSchAG M-V* – Gesetzlich geschützte Bäume
(1) Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 1,30 Metern über dem Erdboden, sind gesetzlich geschützt. Dies gilt nicht für
- Bäume in Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen,
- Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie,
- Pappeln im Innenbereich,
- Bäume in Kleingartenanlagen im Sinne des Kleingartenrechts,
- Wald im Sinne des Forstrechts,
- Bäume in denkmalgeschützten Parkanlagen, sofern zwischen der unteren Naturschutzbehörde und der zuständigen Denkmalschutzbehörde einvernehmlich ein Konzept zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung des Parkbaumbestands erstellt wurde.
(2) Die Beseitigung geschützter Bäume sowie alle Handlungen, die zu ihrer Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Zulässig bleiben fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben oder Sachen von bedeutendem Wert.
(3) Die Naturschutzbehörde hat von den Verboten des Absatzes 2 Ausnahmen zuzulassen, wenn
- ein nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässiges Vorhaben sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann,
- von dem Baum Gefahren oder unzumutbare Nachteile ausgehen, die nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können oder
- Bäume im Interesse der Erhaltung und Entwicklung anderer gesetzlich geschützter Bäume entfernt werden müssen.
§ 15 Absatz 2 und 6 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt entsprechend.
* Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (Fundstelle: GVOBl. M-V 2010, S. 66)
Beseitigung von gesetzlich geschützten Bäumen
Für die Beseitigung von gesetzlich geschützten Bäumen ist ein formloser schriftlicher Antrag an die untere Naturschutzbehörde zu senden.
Folgende Informationen sind im Baumfällantrag anzugeben:
- Angaben zum Baum: Baumart, Stammumfang in cm (gemessen in 1,30 m Höhe).
- Standort des Baumes: Adresse und nach Möglichkeit Angabe des Flurstückes, Beschreibung des Baumstandortes auf dem Grundstück (für Bauvorhaben Einmessung im Lageplan)
- Eigentümer des Baumes: Vollständige Adresse des Eigentümers und Antragsstellers. (Falls der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer des Baumes ist, muss eine unterzeichnete Vollmacht des Eigentümers beigefügt werden.)
- Begründung zur Fällung: Angaben zu den Gründen, warum eine Baumfällung notwendig ist
- Bilder: Hilfreich sind Fotos, die den Standort und den Zustand des Baumes bzw. die Gründe für die beantragte Fällung verdeutlichen.
- Kontakt: Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen (Telefonnummer oder email-Adresse)
Ansprechpartner für Baumschutz und Baumfällanträge:
Amt Usedom-Süd, Amt Usedom-Nord, Amt Am Peenestrom (Teilbereiche Insel Usedom und Stadt Wolgast), Amt Lubmin: Frau Schult (Manuela.Schult@kreis-vg.de oder Tel. 03834 8760-3219)
Stadt Anklam, Amt Anklam-Land, Amt Landhagen, Amt Züssow, Amt Peenetal-Loitz, Amt Jarmen-Tutow, Stadt Greifswald, Amt Penestrom (Teilbereich Festland außer Stadt Wolgast): Frau Klasan (Stella.Klasan@kreis-vg.de oder Tel. 03834 8760-3216)
Stadt Ueckermünde, Amt Torgelow-Ferdinandshof, Amt Am Stettiner Haff, Stadt Strasburg, Stadt Pasewalk, Amt Uecker-Randow-Tal, Amt Löcknitz-Penkun: Herr Janzen (Harald.Janzen@kreis-vg.de oder Tel. 03834 8760-3262)
Ersatzpflanzungen:
Im Regelfall sind Baumfällungen durch Ersatzpflanzungen mit einheimischen und standortgerechten Bäumen zu kompensieren.
Der Umfang der Ersatzpflanzung richtet sich nach dem Stammumfang des beseitigten Baumes:
- 50 bis 150 cm 1 : 1
- > 150 bis 250 cm 1 : 2
- > 250 cm 1 : 3
Bei der Kompensation besteht eine Pflanzpflicht im Verhältnis von 1:1. Für darüber hinaus gehende Kompensationsumfänge besteht ein Wahlrecht, ob eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung erfolgen soll. Einzelheiten regelt der Baumschutzkompensationserlass vom 15.10.2017 (Amtsblatt MV 2007 S. 530).
Baumschutzsatzungen einzelner Gemeinden
Neben dem gesetzlichen Baumschutz (§ 18 NatSchAG M-V) gibt es noch Baumschutzsatzungen einzelner Gemeinden, die in ihren Regelungen über den gesetzlichen Baumschutz hinausgehen.
Folgende Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung**:
- Alt Tellin
- Anklam (Stadt)
- Behrenhoff
- Brünzow
- Butzow
- Dersekow
- Dietrichshagen
- Ducherow
- Greifswald (Stadt)
- Hanshagen
- Heringsdorf
- Hinrichshagen
- Katzow
- Kemmnitz
- Levenhagen
- Loissin
- Lubmin
- Mesekenhagen
- Neu Boltenhagen
- Neu Kosenow
- Pasewalk (Stadt)
- Putzar
- Rossin
- Rubenow
- Spantekow
- Wusterhusen
- Zirchow
** Angaben ohne Gewähr
Biotopschutz
Gesetzlich geschützte Biotope nach § 20 NatSchAG M-V
§ 20 NatSchAG M-V* – Gesetzlich geschützte Biotope und Geotope (abweichende Vorschrift zu § 30 Absatz 2 und 3 BNatSchG)
(1) Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung folgender Biotope in der in der Anlage 2 zu diesem Gesetz beschriebenen Ausprägung führen können, sind unzulässig:
- naturnahe Moore und Sümpfe, Sölle, Röhrichtbestände und Riede, seggen- und binsenreiche Nasswiesen,
- naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Quellbereiche, Altwässer, Torfstiche und stehende Kleingewässer jeweils einschließlich der Ufervegetation, Verlandungsbereiche stehender Gewässer,
- Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Trocken- und Magerrasen sowie aufgelassene Kreidebrüche,
- naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte, Feldgehölze und Feldhecken,
- Fels- und Steilküsten, Strandwälle, Dünen, Salzwiesen, marine Block- und Steingründe, Windwattflächen und Boddengewässer mit Verlandungsbereichen.
Soweit es sich bei den Biotopen um Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung oder um nach § 21 Absatz 1 ausgewählte oder festgesetzte Europäische Vogelschutzgebiete handelt, gilt ferner § 21 Absatz 2 Satz 2.
(2) Absatz 1 gilt auch für die folgenden Geotope in der in der Anlage 3 zu diesem Gesetz beschriebenen Ausprägung:
- Findlinge, Blockpackungen, Gesteinsschollen und Oser,
- Trockentäler und Kalktuff-Vorkommen,
- offene Binnendünen und Kliffranddünen,
- Kliffs und Haken.
(3) Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope oder Geotope ausgeglichen werden können oder die Maßnahme aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls notwendig ist. Über den Satz 1 hinaus ist eine Ausnahme zuzulassen, wenn es sich um Biotope oder Geotope handelt, die nach dem Inkrafttreten eines Bebauungsplans entstanden sind, und eine nach dem Bebauungsplan zulässige Nutzung verwirklicht werden soll. Soweit es sich bei den Biotopen oder Geotopen um Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung oder um nach § 21 Absatz 1 ausgewählte oder festgesetzte Europäische Vogelschutzgebiete handelt, sind Ausnahmen nur zulässig, wenn auch die Anforderungen von § 34 Absatz 1 bis 5 des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt sind. Bei Ausnahmen, die aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls notwendig sind, finden die Bestimmungen des § 15 Absatz 2 und 6 des Bundesnaturschutzgesetzes über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Anwendung.
(4) Die Biotope nach Absatz 1 und die Geotope nach Absatz 2 sind in ein Verzeichnis einzutragen, das von der oberen Naturschutzbehörde geführt wird. Das Verzeichnis liegt bei der oberen sowie der örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörde zur Einsicht für jedermann aus. Die Verbote der Absätze 1 und 2 gelten unabhängig von der Aufnahme in das Verzeichnis.
(5) Die Eintragung in die Verzeichnisse wird den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten der Grundstücke, auf denen sich die Biotope oder Geotope befinden, schriftlich und unter Hinweis auf die Verbote des Absatzes 1 bekannt gegeben. An die Stelle der Bekanntgabe nach Satz 1 kann die ortsübliche Bekanntmachung in der betreffenden Gemeinde treten. Die Biotope und Geotope können in der Örtlichkeit entsprechend § 14 Absatz 6 kenntlich gemacht werden.
Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
(Hier müssen die gesetzlich geschützten Biotope und Geotope im Ordner Naturschutz/ Unterordner Biotope und Geotope in der Themenauswahl (links) angewählt und die Seite neu geladen werden.)
Hinweis: Das Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope ist nicht abschließend und nach § 20 (4) gelten die Verbote der Absätze 1 und 2 unabhängig von der Aufnahme in das Verzeichnis. Die Definitionen der gesetzlich geschützten Biotope finden sich in der Anlage 2 (zu § 20 Abs. 1) zum NatSchAG M-V.
* Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (Fundstelle: GVOBl. M-V 2010, S. 66)
Ehrenamtlicher Naturschutz
Arbeitsberatung 2024
Am 23.03.2024 fand die Arbeitsberatung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Anklam statt. Das Vortragsprogramm beinhaltete diesmal Themen zum Ausbau erneuerbarer Energien, Gebietsschutz, Artenschutz, Natura 2000, Avifauna, Amphibienschutz sowie Schmetterlinge.
- Freiflächen-PV-Anlagen – Konflikte und Chancen für den Naturschutz
(Frau Weißig, Untere Naturschutzbehörde Landkreis V-G) - Gebietsbetreuung im Peenetal im Rahmen von Natura 2000 - bisherige Hürden und Erfolge
(Frau Heck, Stiftung Umwelt und Naturschutz MV) - 50 Jahre ehrenamtliche Schutzgebietsbetreuung am Beispiel der Inseln Böhmke und Werder
(Herr Köhler, Greifswald) - Zwischenbilanz und geplante Aktivitäten des LIFE-Projektes Limicodra
(Herr Paulig, Stiftung Umwelt und Naturschutz MV) - Bestandssituation und Gefährdung von Amphibien in MV und VG
(Herr Presch, Güstrow) - Faszination Schmetterlinge
(Herr Steinhäuser, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern)
Vorträge die nicht mit einem LINK hinterlegt sind, sind vom Referenten nicht zur Veröffentlichung frei gegeben worden.
Arbeitsberatung 2023
Am 18.03.2023 fand die Arbeitsberatung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Anklam statt. Das Vortragsprogramm beinhaltete diesmal Themen zu Moorschutz, Artenschutz, Botanik, Ökologie und Gewässerkunde.
- Postglaziale Entstehungsgeschichte des Gewässernetzes Vorpommerns
(Herr Dr. Lorenz, Universität Greifswald) - Moorschutz und Paludikultur
(Frau Nordt, Greifswalder Moor Centrum) - Vogelkundliche Beobachtungen im FND Rollwitzer Torfstiche
(Herr Lemke, untere Naturschutzbehörde Landkreis V-G) - Untersuchungen zu Winterrevieren des Raubwürgers
(Herr Köhler, Greifswald) - Orchideen im Landkreis VG
(Herr Lemke, untere Naturschutzbehörde Landkreis V-G) - Knospen zum Staunen Teil 2 -Knospenrätsel-
(Frau Dr. Rilke, NABU Greifswald) - Ehrenamtliche Schutzgebietsbetreuung am Beispiel der Inseln Böhmke und Werder
(Herr Starke, Greifswald)
-Dieser Vortrag ist bedauerlicherweise ausgefallen, Herr Starke möchte an dieser Stelle auf seine Publikation zur gleichen Thematik verweisen-
Die Küstenbrutvögel im Naturschutzgebiet „Inseln Böhmke und Werder“ –
Ergebnisse und Bilanz aus fast 50 Jahren Gebietsbetreuung (1974-2022)
Natur und Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern 50: 82-122, Greifswald 2022
Vorträge die nicht mit einem LINK hinterlegt sind, sind vom Referenten nicht zur Veröffentlichung frei gegeben worden.
Arbeitsberatung 2022
Am 12.11.2022 fand nach der Coronapause erstmals wieder die Arbeitsberatung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Bugewitz statt. Das Vortragsprogramm beinhaltete die Vorstellung von Projektarbeiten aber auch Themen, wie Baumschutz, Ökokonten und Artenschutz.
- Natura 2000 Gebietsmanagement und Umsetzung im Landkreis Vorpommern-Greifswald
(Frau Streller, StALU Vorpommern) - Naturschutzmaßnahmen durch Ökokonten
(Herr Parakenings und Herr Hildebrandt, untere Naturschutzbehörde Landkreis V-G) - Schutz von Trockenrasen im deutsch-polnischen Grenzgebiet
(Herr Fröhlich, untere Naturschutzbehörde Landkreis V-G) - Schutz von Alleen für den Erhalt der Biodiversität
(Herr Bandt, untere Naturschutzbehörde Landkreis V-G) - Umsetzungsstand des Wiesenbrüterprojektes in Leopoldshagen
(Frau Olsthoorn, Flächenagentur MV) - Betreuung von Biberrevieren: Konfliktmanagement und Chancen für die Biodiversität
(Herr Otto und Herr Jürgens, ehrenamtliche Naturschutzwarte) - "Ehrenamt im Zauberhaften Wald" und „Knospen zum staunen“
(Frau Dr. Rilke, NABU Greifswald)
Vorträge die nicht mit einem LINK hinterlegt sind, sind vom Referenten nicht zur Veröffentlichung frei gegeben worden.
Arbeitsberatung 2018
Arbeitsberatung 2017
Am 25.02.2017 fand die Arbeitsberatung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Anklam statt. Das Vortragsprogramm umfasste Themen, wie Eingriffsregelung, Ökokonten und Artenschutz.
- Die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung an Beispielprojekten im Landkreis (Bauleitplanung, BImSchG, WEA)
(Frau Johann und Frau Schreiber, untere Naturschutzbehörde LK V-G)
- Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
- Eingriffsregelung am Beispiel einer landwirtschaftlichen Anlage
- Eingriffsregelung am Beispiel eines Windparks - Vorstellung von Ökokonten im Landkreis im Landkreis Vorpommern-Greifswald
(Herr Parakenings und Herr Hildebrandt, untere Naturschutzbehörde LK V-G) - Rot- und Schwarzmilan
(Herr Eichhorn, Greifswald) - Die Rückkehr des Wolfes in Mecklenburg-Vorpommern
(Herr Dr. Stier, TU Dresden (http://www.wolf-mv.de/) - Artenschutzmaßnahmen bei Fledermäusen
(Herr Blohm, untere Naturschutzbehörde Landkreis Uckermark)
Vorträge die nicht mit einem LINK hinterlegt sind, sind vom Referenten (noch) nicht zur Veröffentlichung frei gegeben worden.
Arbeitsberatung 2016
Im Jahr 2016 fand die Arbeitsberatung mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Naturschutzmitarbeitern am Samstag, dem 08.02.2016 in den Räumen der Zuckerfabrik Anklam, statt. Es trafen sich gut 80 Unterstützer der Naturschutzarbeit im Landkreis.
Programm und Präsentationen:
- Umsetzung des Florenschutzkonzeptes im Landkreis Vorpommern-Greifswald
(Frau Dr. Ringel, Vorsitzende AG Geobotanik M-V) - Bestandsentwicklungen ausgewählter Vögel in der Agrarlandschaft
(Herr Hermann, LUNG M-V) - Betreuung des NSG »Greifswalder Oie«
(Herr Mähler, Verein Jordsand zum Schutze der Seevögel und der Natur e.V.) - Lebesraumschutz des Schreiadlers
(Herr Dr. Kinser, Deutsche Wildtier Stiftung) - Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe zur Einhaltung der Naturschutzanforderungen
(Herr von Schilling, UNB) - Konflikte beim Schutz des Bibers
(Herr Hildebrandt, UNB)
Vorträge die nicht mit einem LINK hinterlegt sind, sind vom Referenten (noch) nicht zur Veröffentlichung frei gegeben worden.
Arbeitsberatung 2014
Im Jahr 2014 fand die Arbeitsberatung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Naturschutzmitarbeiter am Sonnabend, dem 25.01.2014, statt. Es trafen sich über 60 Unterstützer der Naturschutzarbeit im Landkreis in Anklam. Neben angeregten Diskussionen zu aktuellen Themen gab es zahlreiche informative Präsentationen:
- Biotoppflege im Landkreis Vorpommern-Greifswald
(Herr Hildebrandt, UNB) - Biotoppflege in den Naturparken «Insel Usedom« und «Am Stettiner Haff«
(Herr Paulig, NP Insel Usedom) - Biotoppflege im Naturpark «Peenetal«
(Herr Dr. Hennicke, NP Peenetal) - Biotoppflege 2013 im Landkreis Vorpommern Greifswald durch das StALU Stralsund
(Frau Streller, StALU) - Planung und Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen und Ökokonten im Landkreis Vorpommern-Greifswald
(Frau Brozio, Landgesellschaft M-V) - Windkraftanlagen in Landkreis Vorpommern-Greifswald
(Frau Johann, UNB) - Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen
(Frau Fuß, LUNG) - Spannungsfeld Fledermäuse und Windkraft
(Herr Schütt, Büro Pro Chiroptera) - Windenergieanlagen und Artenschutz
(Frau Johann, UNB) - Brutbestand des Weißstorchs und praktische Schutzmaßnahmen im Landkreis Vorpommern-Greifswald
(Herr Breithaupt, UNB) - Betreuung des NSG Struck, Ruden und Peenemünder Haken, Teilbereich Struck und Freesendorfer Wiesen
(Herr Sellin, NSG-Betreuer)
Arbeitsberatung 2013
Im Jahr 2013 fand die Arbeitsberatung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Naturschutzmitarbeiter am Sonnabend, dem 26.01.2013, statt. Es trafen sich ca. 60 Mitarbeiter in Anklam. Neben angeregten Diskussionen zu aktuellen Themen gab es sechs spannende Präsentationen:
- Vorstellung ausgewählter Flächennaturdenkmale im Landkreis Vorpommern-Greifswald
(Herr Lemke und Herr Parakenings; UNB) - Ergebnisse ehrenamtlicher Schmetterlingsfaunistik im Altkreis Uecker-Randow
(Herr Schulz, Pasewalk) - Umsetzung von Kompensations-, Artenschutz- und Kohärenzmaßnahmen für die OPAL-Ferngasleitung
(Herr Borchert, GASCADE) - Kohärenzmaßnahme Heckenbrüter - Monitoring
(Herr Neubert, Umweltplan Stralsund) - Optimierung und Management von Küstenvogellebensräumen in den Haffwiesen bei Leopoldshagen
(Frau Olsthoorn, Quilow) - Naturschutz durch Landnutzung(Herr Markgraf, Jatznick)
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Nachfolgend finden Sie die Landschaftsschutzgebiete (LSG) in alphabetischer Reihenfolge.
Die Änderungsverordnungen zu den Landschaftsschutzgebietsverordnungen sind bei den Bekanntmachungen zu finden.
LSG 145 Am Randow Bruch
Lage:
Nördlich von Rothenklempenow bis Glashütte und von den Borkener Wiesen (nördlich vom Weidehof) im Westen bis zur polnischen Grenze im Osten
Größe:
4.200 ha
Unterschutzstellung:
01.04.2011
Schutzzweck:
Erhaltung, Pflege und Entwicklung der naturnahen Landschaftsstrukturen als Lebensraum bedrohter Pflanzenarten sowie von Greifvögeln, Höhlenbrütern, Großvögeln und Limikolen
Beschreibung:
Große Teile der Landschaft wurden in der Kolonialzeit vor 250 Jahren und den damit verbundenen Siedlungs- und Produktionsabläufen gestaltet. Ökologisch besonders wertvolle Biotope wie Feuchtwiesen, Moore sowie Altholzinseln, Altbäume und Offenlandbereiche gehören zu den historisch gewachsenen Landschaftsstrukturen des LSG. Mit dem Latzigsee am Rande der Randowniederung sowie dem Thursee südlich der Gottesheide befinden sich zwei Seen im LSG. Stark gefährdete Pflanzenarten wie Sumpf-Sitter (RL 2), Sumpf-Knabenkraut (RL 1), Steifblättriges Knabenkraut (RL 2), Sumpf-Enzian (RL 1) und Teufelsabbiss (RL 2) sowie das Vorkommen seltener Vogelarten, wie Kranich, Schreiadler (RL 1), Seeadler, Großer Brachvogel (RL 1), Mittelspecht, Hohltaube und Blaukehlchen, unterstreichen die herausragende Bedeutung dieser Landschaft.
Öffentliche Nutzung:
Von Boock führt ein Radweg über die Straße Löcknitz – Glashütte und zurück über Pampow und Mewegen durch das Gebiet. An der Nordostspitze des Latzigsees befindet sich eine Beobachtungskanzel. Von Pampow aus ist der Thursee erschlossen.
LSG 30b Brohmer Berge/ Rosenthaler Staffel
Lage:
Westlich von Jatznick bis Brohm sowie nördlich von Rosenthal bis zum Galenbecker See.
Größe:
11.300 ha
Unterschutzstellung:
1962, Erweiterung 30.10.1990
Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung naturnaher Lebensräume in einem Biotopverbund und Erhaltung des hohen Erholungswertes dieser Landschaft.
Beschreibung:
Zum Schutzgebiet gehören Reste naturnaher, blockbestreuter Weideflächen und regenerierbarer Niedermoorwiesen im Umland des Galenbecker Sees, nährstoffarme Kiefernwälder mit botanischen Besonderheiten, Reste naturnaher Buchenwälder in den Brohmer Bergen sowie Kleinstlebensräume wie Hecken, Trockenrasenflächen, Kuppen und Kleingewässer.
Öffentliche Nutzung:
Von der Straße Strasburg– Rothemühl führt ein Wanderweg über eine Kuppe durch Laubmischwälder zum Schmiedegrundsee, an dem sich eine Badestelle befindet.
LSG 142 Greifswalder Bodden
Lage:
Gesamte Wasserfläche des Greifswalder Boddens von Südost-Rügen entlang der Küste über die Insel Riems bis zur Greifswalder Oie im Osten.
Größe:
56.522 ha
Unterschutzstellung:
10.12.2008
Schutzzweck:
Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume und sonstigen Bedingungen für die in dem Gebiet in besonders bedeutsamen Konzentrationen vorkommenden Vogelarten; Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Wasserkörpers des Boddens und einer natürlichen standorttypischen Unterwasservegetation und -fauna als Nahrungsgrundlage zahlreicher Vogelarten; Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Küsten-, Gewässer und Sedimentdynamik; Erhaltung ruhiger und unzerschnittener, störungsarmer sowie von Bebauung frei gehaltener Vogellebensräume.
Beschreibung:
Der Greifswalder Bodden ist mit einer Tiefe von bis zu 13 m das markanteste vorpommersche Boddengewässer. Charakteristisch für das Gebiet ist eine stark gegliederte Boddenküste mit den tief in das Umland greifenden Wieken und den zahlreichen Halbinseln. Der Wechsel von Steil- und Flachküsten schafft in Verbindung mit vielen Strandseen ein unvergleichliches Landschaftspanorama. Das Gebiet ist Rast- und Schlafplatz sowie Brut-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiet zahlreicher gefährdeter Vogelarten.
Öffentliche Nutzung:
Das Gebiet kann wasserseitig vom Boot aus sowie landseitig entlang zahlreicher Strandabschnitte zu Fuß erlebt werden. Auf Initiative des WWF („World Wide Fund For Nature“) haben sich Segler, Angler, Kanuten, Ruderer, das Umweltministerium von Mecklenburg-Vorpommern und der WWF auf gemeinsame Richtlinien zum Naturschutz in den Boddengewässern geeinigt, die in einer freiwilligen Vereinbarung geregelt sind.
LSG 34 Haffküste
Lage:
Das LSG umfaßt zwei Teilgebiete an der Haffküste und in der nördlichen Ueckermünder Heide. Ein Bereich liegt zwischen Leopoldshagen und Ueckermünde und ein Gebiet erstreckt sich östlich von Ueckermünde bis zur polnischen Grenze sowie südlich bis Glashütte.
Größe:
258.430 ha
Unterschutzstellung:
15.04.1962, Erweiterung 23.04.1993, Änderung 30.11.2011
Schutzzweck:
Schutz und Erhalt charakteristischer Landschaftsformen, die in enger ökologischer und geomorphologischer Beziehung zueinander stehen.
Beschreibung:
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst naturnahe Uferbereiche des Stettiner Haffs mit Überflutungseinfluss und Brackwasserröhrichten sowie zum größten Teil entwässerten Feuchtgrünlandflächen, küstennahe Binnendünen, Teile von Durchströmungsmooren der Flusstäler von Uecker und Zarow, Kesselmoore, Bruchwälder und Kiefernforste sowie naturnahe Kiefernwälder.
Öffentliche Nutzung:
Am Haff befinden sich attraktive Seglerhäfen, wie in Mönkebude oder Ueckermünde. In Eggesin ist ein Wasserwanderrastplatz eingerichtet. Über das Wegesystem ist das Gebiet gut erschlossen und begehbar.
LSG 82 Insel Usedom und Festlandgürtel
Lage:
Insel Usedom und angrenzender Festlandgürtel am Peenestrom zwischen Klotzow und Spandowerhagen.
Größe:
36.626 ha
Unterschutzstellung:
19.01.1996, mehrere Verches
Schutzzweck:
Erhaltung der hohen Qualität der Kulturlandschaft mit vielfältig ausgeprägten Küsten, reizvollen Ausblicken, naturnahen Wäldern und strukturreichen Offenlandbereichen; Bewahrung von charakteristischen Küstenbiotopen; Erhaltung, Pflege und Entwicklung von Gewässer-, Moor- und anderen Feuchtlebensräumen sowie von Trocken- und Magerrasenstandorten; Verbesserung der Wasserrückhaltung im Boden; Erhaltung der Funktionen der Küstengewässer als herausragende Vogelzugleitlinie.
Beschreibung:
Das abwechslungsreiche Relief des Gebietes ist durch eiszeitliche Formationen und holozäne Ausgleichsprozesse geprägt. Für Nordusedom sind großflächig vermoorte Meersandniederungen, Dünen und Hakenbildungen charakteristisch. An der 38 km langen, weitgehend ausgeglichenen Außenküste Usedoms gibt es markante Endmoränenbildungen, zwischen denen vermoorte Niederungen liegen. Das Thurbruchbecken mit seinen Seen und dem ausge-dehnten Niedermoor im Südosten der Insel ist von markanten Höhenzügen umgeben. Die Innenküste mit Peenestrom, Achterwasser und Krumminer Wiek ist stark gegliedert. Die Festlandbereiche sind durch eiszeitliche Hochflächen, darin eingeschnittene Niederungen und vorgelagerte Vermoorungen gekennzeichnet.
Öffentliche Nutzung:
Das LSG wird auf vielfältige Weise als Erholungsgebiet genutzt. Auf zahlreichen Rad- und Wanderwegen kann die Insel Usedom mit ihrer reichhaltigen Biotopausstattung erkundet werden.
LSG 90 Landgrabental
Lage:
An der Südwestgrenze des Landkreises zwischen Löwitz und Neuendorf B.
Größe:
4.051 ha
Unterschutzstellung:
22.10.1993, Neuverkündung am 19.01.1996
Schutzzweck:
Erhaltung der landschaftlichen Schönheit und Eigenart des Landgrabentals mit seinen langgestreckten Niederungsflächen, ausgedehnten Waldungen und exponierten Hang-kanten, markanten Hängen, Anhöhen und Hangsätteln; Sicherung und Entwicklung der Strukturvielfalt insbesondere von Quellbereichen und Trockenstandorten an den Talhängen; Revitalisierung des Talmoores.
Beschreibung:
Das Landgrabental ist Bestandteil des Mecklenburgisch-Vorpommerschen Grenztals, der bedeutendsten geomorphologischen Leitlinie des nordostdeutschen Flachlandes. Die Höhenzüge an den Talrändern im westlichen Teil erheben sich bis ca. 50 m über die Talsohle. Im östlichen Teil erstreckt sich um den Putzarer See eine große Niederung, die von flachen Mergelplatten begleitet wird. Die Torfmächtigkeiten des Talmoores betragen bis zu 7 Meter. Nach umfassender Begradigung des Landgrabens zwischen 1910 und 1990 wurde seine Fließlänge von ursprünglich 29,5 km auf 19 km verkürzt.
Entwässerungsmaßnahmen auf Niedermoorstandorten haben zu Torfmineralisierung und Moorsackung geführt. Weil der Grundwasserzustrom insbesondere im nördlichen und westlichen Bereich hoch ist, was an zahlreichen Quellen und Hangquellmooren sichtbar wird, kann durch Rückbau von Entwässerungseinrichtungen eine Verbesserung des Bodenwasserhaushaltes ermöglicht werden. Im Talmoor zwischen Rebelow und Zinzow wurden die standorttypischen hohen Grundwasserstände im Rahmen einer komplexen Kompensationsmaßnahme der DEGES seit 2007 wiederhergestellt.
Öffentliche Nutzung:
Es gibt einige Rad- und Fußwanderwege, z. B. bei Zinzow, Rebelow und Janow, die zum Landgrabental führen.
LSG 108 Lesesteinwälle bei Sanitz
Lage:
LSG 108 Lesesteinwälle bei Sanitz.
Größe:
21 ha
Unterschutzstellung:
Beschluss vom 25.05.1978 zur Ausweisung als Flächennaturdenkmal, Verordnung vom 19.01.1996 über das Landschaftsschutzgebiet
Schutzzweck:
Erhaltung der Lesesteinwälle als Lebensraum insbesondere für Farne, Moose und Flechten sowie als landschaftsprägende Flurabgrenzung; Erhaltung des wertvollen Strauch- und Baumbestandes und des angrenzenden Dauergrünlandes.
Beschreibung:
Die Lesesteinwälle bestehen aus mehreren, 100 bis 200 m langen und durchschnittlich 0,80 bis 1,10 m hohen und an der Basis ca. 1,30 m breiten Abschnitten. Sie sind nach der Gründung des Kolonistendorfes Sanitz, die im Jahr 1764 erfolgte, entstanden und stellen ein besonderes kulturhistorisches Erbe und eine der wertvollsten Flurabgrenzungen dieser Art im Landkreis Vorpommern-Greifswald dar.
Öffentliche Nutzung:
Ein Feldweg vom südwestlichen Rand des Dorfes Alt Sanitz führt in das Gebiet.
LSG 40 Löcknitzer See
Lage:
Teile der Gemarkungen Löcknitz und Ramin südöstlich von Löcknitz zwischen Randow und Retziner Straße.
Größe:
320 ha
Unterschutzstellung:
Juni 1962, Festsetzung 06.03.2001, Änderung 12.09.2011
Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Landschaft mit den Löcknitzer Seen und dem slawischen Burgwall am Leichensee zur Sicherung der Erholungsfunktion.
Beschreibung:
Die Landschaft um Löcknitz ist durch abwechslungsreiche Naturteile und eine damit verbundene reiche Tier- und Pflanzenwelt geprägt. Das Gebiet spielt daher eine große Rolle bei der Tourismusförderung.
Innerhalb des LSG befinden sich der Löcknitzer See mit ausgedehnten Verlandungszonen und einer kleinen Insel, der Kleine Löcknitzer See mit ausgeprägten Wasserpflanzengesellschaften und einer Fläche von 3,7 ha, der Retziner Burgwall und der dem Burgwall vorgelagerte Leichensee mit 2,6 ha.
Der Löcknitzer See befindet sich mit einer Fläche von 44 ha und einer Tiefe von max. 11 m im Zentrum des LSG. Erlen-Eschen-Bruchwälder säumen den See im Süd- und Südostbereich. Das Waldgebiet zwischen Löcknitzer See und Leichen see ist vor allem mit Kiefern- und Kiefern-Eichenmisch wäldern bestockt, im Bereich des Slawischen Burgwalls auch mit Buchenmischwald. Weiterhin prägen die Randow, die bis 1972 den See durchströmte und dann verlegt wurde, sowie Wiesen das Gebiet. Im Jahr 2001 wurden mehrere Flurstücke im Bereich der Ortslage Löcknitz ganz oder teilweise aus dem LSG ausgeklammert und dafür wertvolle Flurstücke im Südteil dazugenommen, darunter ein Trockenstandort mit Federgras.
Bestandteil des LSG ist das Naturdenkmal "Tausendjährige Eiche" am Nordufer des Löcknitzer Sees. Von den hier vorkommenden Tierarten sind besonders Fischotter (RL 2) und Biber (RL 3) sowie Kranich, Graugans, Eisvogel (RL 3), Nachtigall und Sprosser zu nennen.
Öffentliche Nutzung:
Bedingt durch die gute Anbindung an das Straßen- und Schienennetz wurde der Löcknitzer See bereits im Jahr 1915 Erholungszentrum der Stettiner und Pasewalker Bevölkerung. Badestelle und Campingplatz sowie ein Wanderweg rund um den Löcknitzer See dokumentieren den touristischen Charakter.
LSG 146 Naturwald Busdorf
Lage:
Südliche und südwestliche Bereiche des Weitenhägener Waldes bei Busdorf und Neu Dargelin.
Größe:
173 ha
Unterschutzstellung:
16.08.2011
Schutzzweck:
Gewährleistung einer natürlichen, eigendynamischen Entwicklung des Waldökosystems ohne wirtschaftsbestimmte Nutzung (Naturwaldentwicklung); Sicherung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes durch den Schutz und die Entwicklung insbesondere der Lebensräume der Wert bestimmenden Vogelarten (Schreiadler (RL 1), Mittelspecht, Schwarzspecht, Zwergschnäpper, Kranich, Schwarzmilan (RL V), Rotmilan und Wes penbussard (RL V). Dazu gehören Schutz, Erhalt und Schaffung beruhigter Bruträume (insbesondere von Horst- und Höhlenbäumen) sowie von Nahrungs- und Ruheräumen durch Förderung des Alt- und Totholzanteils als wichtigem Bestandteil des Lebensraumes.
Beschreibung:
Das LSG "Naturwald Busdorf" stellt einen Komplex aus überwiegend Erlen- und Erlen-Eschen-Wäldern auf grundwasser- und stauwassergeprägten Standorten dar. Das Gebiet ist Lebensraum zahlreicher gefährdeter Vogelarten.
Öffentliche Nutzung:
Es führen mehrere Waldwege von Potthagen aus nach Busdorf und in Richtung Grubenhagen.
LSG 42 Pasewalker Kirchenforst
Lage:
Am südöstlichen Rand der Stadt Pasewalk.
Größe:
790 ha
Unterschutzstellung:
15.04.1962, in Kraft ab 01.10.1963
Schutzzweck:
Erhaltung des Waldgebietes als Erholungsstätte der Bevölkerung und als Lebensraum seltener Tier- und Pflanzenarten.
Beschreibung:
Das ehemals stadteigene Gebiet wurde 1948 als freie Fläche, die von Sanddünen und trockenen Hügeln durchsetzt war, von der Kirchengemeinde erworben. Dort wurde bald darauf mit Kiefernansaat ein Wald begründet. Baumbestand gab es bis dahin nur in Bereichen des Papenbaches in Form von Bruchwäldern. Heute besteht der Kirchenforst vor allem aus Kiefern verschiedenen Alters. Im Ostteil, vor allem in der Nähe des Papenbaches, stocken auch Rot-Buchen und Stiel-Eichen in kleineren Beständen. Einst wasserführende Senken sind trocken gefallen.
Der Waldkomplex wird durch die Straße von Pasewalk nach Bröllin fast diagonal geteilt. Entlang dieser Straße führte bis 1963 eine Kleinbahnlinie, von der noch der Bahndamm erhalten ist.
Im Nordwestteil wurde ein größerer Bereich ca. 100 Jahre lang als Truppenübungsplatz genutzt. Mit der Auflösung des Militärstandortes im Jahr 1990 endete die militärische Nutzung. Dies hat zur Folge, dass ausgedehnte Trockenstandorte mit seltenen Pflanzenarten, die durch die militärische Nutzung offen gehalten worden waren, verstärkt verbuschen. Wertvolle Lebensräume befinden sich in den sogenannten „Hellen“ unter der Hochspannungstrasse, mit Heidekrautkomplexen, Flechten- und Sand-Trockenrasen, die auch mehreren Heuschreckenarten Lebensraum bieten, wie Heidegrashüpfer (RL 3), Gefleckter Keulenschrecke und Blauflügeliger Ödlandschrecke (RL 2).
Öffentliche Nutzung:
Das LSG wird intensiv als Erholungsgebiet genutzt. Es ist über viele Radwege gut erschlossen. Ausgeschilderte Reitwege durchqueren den Westteil. Zwei ausgeschilderte Wanderwege führen über 6 bzw. 9 km durch den Westteil des Forstes.
LSG 91 Radewitzer Heide
Lage:
Nördlich der Autobahn A 11 und der Ortslage Radewitz zwischen Randow und dem Sommerweg Radewitz-Wollin.
Größe:
610 ha
Unterschutzstellung:
27.11.1991
Schutzzweck:
Schutz und Erhaltung der Landschaft und der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten; Erhaltung des Erholungszweckes der Landschaft; Erhaltung der Landschaft durch die jahrhundertelange Nutzungsform als Schafweide.
Beschreibung:
Die stark wellige Grundmoränenlandschaft am Rande des Randowtales zeichnet sich durch ein vielfältiges Strukturgefüge aus, das es zu erhalten gilt. Am östlichen Rand erstreckt sich eine Streuobstwiese mit einer Bachaue und Trockenhängen. In Hanglage schließt sich eine Hartholzzone an, die vor allem von Hainbuchen-Stieleichengesellschaften mit einer einzigartigen Formenvielfalt geprägt ist. Auf den Wiesen und Trockenrasenflächen haben u. a. Braunkehlchen und Grauammer, in den Schlehengebüschen Sperbergrasmücke und Neuntöter, im Waldbereich Grauschnäpper und Zwergschnäpper und im Bruchwald Sprosser und Dorngrasmücke ihre Brutreviere. Die kontinental geprägte Vegetation ist mit Sibirischer Glockenblume (RL 1), Helmknabenkraut (RL 1), Steppen-Lieschgras (RL 3), Kreuzblümchen (RL 1) und Fieder-Zwenke vertreten.
Öffentliche Nutzung:
Über die vorhandenen Wege kann das Gebiet gut bewandert werden.
LSG 109 Rossiner Wiese
Lage:
Am südwestlichen Ortsrand von Rossin.
Größe:
13 ha
Unterschutzstellung:
19.01.1996
Schutzzweck:
Erhaltung der bestehenden Arten- und Strukturvielfalt des Gebietes mit Grasland und Gehölzbeständen und Erhaltung der Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes; Erhaltung und Entwicklung der Feuchtwiesen und Magerrasen durch extensive Nutzung.
Beschreibung:
Das Gebiet ist durch Niederungsbereiche, Gehölzgruppen und Magerrasenstandorte reich strukturiert und wird durch eine kulturhistorisch wertvolle und landschaftsprägende Feldsteinmauer abgegrenzt.
Öffentliche Nutzung:
Ein Feldweg vom Westrand des Dorfes Rossin führt ins Gebiet.
LSG 74 Tollensetal
Lage:
Tollensetal mit angrenzenden Grundmoränenplatten zwischen Kessin, über Klempenow, Alt Tellin bis Roidin, der weitaus überwiegende Teil des LSG liegt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Größe:
3.100 ha
Unterschutzstellung:
29.09.1995
Schutzzweck:
Bewahrung eines weitgehend gering zersiedelten Gebietes vor einer willkürlichen und landschaftsfremden Bebauung sowie Bewahrung kulturell wertvoller Bauwerke und frühgeschichtlicher Bodendenkmale als Elemente der Landschaft und als touristisches Potenzial.
Sicherung und Entwicklung der vielfältigen natürlichen Landschaftselemente in ihrer Gesamtheit und mit allen Bestandteilen und Erscheinungsformen, wie z.B. Einzelbäumen, Hecken, Gehölzgruppen, Wäldern, Mooren, Ufersäumen, Söllen, Bächen und Quellen in ihrer vernetzten Struktur.
Erhaltung der Lebensräume der freilebenden Tiere und Pflanzen; Entwicklung und Erhaltung von Uferröhrichten, Feuchtgebieten und Bachtälern, von Wäldern, Mooren, Söllen und von extensiv genutzten Wiesen und Weiden der Tollenseniederung sowie der Trockenrasen auf Kuppen und Hängen des Tollensetals als Orte vielfältiger und wertvoller Biotopstrukturen wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und als Lebensstätte für zum Teil gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
Beschreibung:
Das grenzübergreifende LSG "Tollensetal" entstand wie die anderen Flusstalmoore Vorpommerns am Ende der letzten Vereisung der Weichseleiszeit vor mehr als 10.000 Jahren und wurde durch die abtauenden Wassermassen der Gletscher ausgeformt. Typisch für das Gebiet ist eine enge Verzahnung unterschiedlicher Moortypen und Biotope.
Neben Quellmooren an den Talrändern wird die eigentliche Niederung von großen Durchströmungsmooren durchzogen, die im naturnahen Zustand nur am Flusslauf periodisch überflutet wurden. Die Talhänge und anschließenden Grundmoränenplatten sind durch ein sehr bewegtes Relief geprägt und vielerorts mit wertvollen Trockenrasenbiotopen ausgestattet.
Öffentliche Nutzung:
Die Tollenseniederung ist durch mehrere Wanderwege erschlossen. Die Tollense kann auch mit einem Kanu oder Kajak erkundet werden.
LSG 67a Unteres Peenetal und Peene-Haff
Lage:
Peenetal, Peene-Haff-Moor und angrenzende Räume zwischen Kagenow, Anklam, Lentschow und Bugewitz.
Größe:
15.726 ha
Unterschutzstellung:
27.05.1994, Neuverkündung am 19.01.1996
Schutzzweck:
Erhaltung der landschaftlichen Schönheit und Eigenart von Peenetal und Peene-Haff und der angrenzenden flachen bis flachwelligen Ebene mit ihrem natürlichen Relief und ihren vielfältigen eiszeitlichen und nacheiszeitlichen Oberflächenformen. Dies betrifft auch die Zuflüsse der Peene und mehrere Seen. Wiederherstellung und Entwicklung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Niedermoores; Sicherung von Feuchtlebensräumen, insbesondere für brütende, durchziehende, rastende und überwinternde Vogelarten; nachhaltige umwelt- und naturschutzgerechte land- und forstwirtschaftliche Nutzung des Gebietes.
Beschreibung:
Der Moorkomplex des Peenetals ist mit seinem hohen Anteil naturnaher Moorstandorte in Mitteleuropa einzigartig. Westlich der Stadt Anklam hat die ehemalige eiszeitliche Schmelzwasserabflussbahn der Peene ein ausgeprägtes Flusstal mit markanten Hängen gebildet. Östlich davon erstreckt sich die weiträumige Niederung des Peene-Haff-Moores.
Das hydrologische System der Peene ist durch ein Gefälle von nur 0,2 Meter auf 104 Fließkilometern, durch Gefälleumkehr bei Anstieg des Wasserspiegels im Haff, durch Brackwassereinfluss sowie durch regelmäßige Überflutung großer Gebiete gekennzeichnet.
Von besonderer Flächenausdehnung und Bedeutung sind Röhrichte, Feuchtwiesen, Seggenriede, Trocken- und Magerrasen. Auch die Bevorzugung als Zugrastgebiet durch Wasservögel und Limikolen macht das Peenetal zu einem "Feuchtgebiet nationaler Bedeutung".
Insbesondere landschaftsprägende Hohlformen, naturnahe Bachabschnitte, wertvolle Baumgruppen und Flurgehölze sowie teilweise gut ausgeprägte Waldrandzonen machen die hohe Strukturvielfalt der das Peenetal umgebenden Ebene aus. Die endmoränenartigen Bildungen der Velgaster Randlage der Weichselkaltzeit verursachen im Nordosten des Gebietes ein vielgestaltiges Relief und ein besonders schutzwürdiges Landschaftsbild.
Öffentliche Nutzung:
Im Gebiet sind mehrere Rad- und Wanderwege vorhanden, z. B. von Bugewitz über Anklam bis zur Insel Usedom. Auf der Bundeswasserstraße Peene sind Entdeckungstouren mit Booten oder Kajaks möglich.
Weiterführende Informationen zu Schutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.
Naturparke (NP)
Naturparke im Landkreis
In Deutschland bestehen über 100 Naturparke, die etwa 28 % der Landesfläche einnehmen. In ihnen leben ca. 18 Millionen Menschen.
Die drei Naturparke im Landkreis Vorpommern-Greifsald nehmen fast 40 % der Fläche des Landkreises ein. Die Naturparke liegen in gemeinsamer Trägerschaft des Landes und des Landkreises und der Landkreis trägt auch einen Teil der Unterhaltungskosten.
Sie stellen einen wichtigen Baustein im Naturschutz dar und helfen, die landschaftlichen Schönheiten, Kulturlandschaften und seltenen Arten und Biotope zu erhalten und auch späteren Generationen zugänglich zu machen.
In Naturparken wird eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt, und sie sollen wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen besonders für die Erholung und für nachhaltigen Tourismus geeignet sein. In § 27 BNatSchG wird festgelegt, dass Naturparke einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende, großräumige Gebiete und auf überwiegender Fläche Landschafts- oder Naturschutzgebiete sind, eine große Arten- und Biotopenvielfalt und eine durch vielfältige Nutzungen geprägte Landschaft aufweisen.
Die zugrunde liegende Idee ist ein "Schutz durch Nutzung", deshalb ist die Akzeptanz und die Beteiligung der Bevölkerung am Schutz der Kulturlandschaft und Natur sehr wichtig. Dabei sollen der Schutz der Natur und die Bedürfnisse von Erholungssuchenden so verknüpft werden, dass beide Seiten davon profitieren: nachhaltiger Tourismus mit Respekt vor dem Wert der Natur und Landschaft stehen im Vordergrund.
Weiterführende Informationen unter: VDN - Verband Deutscher Naturparke e.V.
Naturpark Am Stettiner Haff
Der Naturpark erstreckt sich über eine Fläche von 53.700 ha.
Geprägt wurde die Naturparkregion durch das Pommersche Stadium der Weichseleiszeit vor ca. 12.000 bis 10.000 Jahren. Die hieraus hervorgegangenen Oberflächenstrukturen sind überwiegend reliefarme Grundmoränen, welche durch Eisrandlagen, Oser, Täler und Becken gekennzeichnet sind.
Als Teil des Norddeutschen Tieflandes weist die Region der Ueckermünder Heide überwiegend magere Sandböden auf, während in den Flusssenken der Uecker, Randow und Zarow sowie an der Haffküste Niedermoorflächen vorzufinden sind. Im Spätglazial stauten sich die Schmelzwassermassen infolge des nur langsam im Norden abschmelzenden Eismassivs und bildeten den riesigen Haffstausee.
Durch Windverfrachtungen wurden Flugsanddecken und Binnendünen aufgelagert. Diese Kombination prägt heute das Sandgebiet "Ueckermünder Heide".
Weiterführende Informationen unter: Naturpark Am Stettiner Haff
Naturpark Flusslandschaft Peenetal
Der Naturpark umfasst auf etwa 33.390 Hektar das Peenetal vom Auslauf am Kummerower See bis zur Mündung in den Peenestrom.
Er grenzt an zwei weitere Naturparke: im Westen an den Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See sowie im Osten an den Naturpark Insel Usedom, die beide Gebiete an den neuen Naturpark abtraten, damit das Peenetal komplett in nur einem Naturpark liegt.
Der Naturpark Flusslandschaft Peenetal ist der jüngste Naturpark in Mecklenburg-Vorpommern; er wurde 2011 festgesetzt. Zuvor erfolgte in dem Gebiet von 1992-2009 die Umsetzung eines der größten Naturschutzgroßprojekte Deutschlands. Der Sitz des Naturparks befindet sich in Stolpe an der Peene, wo ein modernes Besucherinformationszentrum mit interaktiver Ausstellung entsteht.
Neben der Öffentlichkeitsarbeit und Besucherlenkung bilden naturschutzfachliche Aspekte einen wichtigen Schwerpunkt in der Naturparkarbeit.
Weiterführende Informationen unter: Naturpark Flusslandschaft Peenetal
Naturpark Insel Usedom
Kaum irgendwo sonst lassen sich so viele verschiedene Landschaftsformen auf engstem Raum finden: Ostseestrand und Binnenküste, Seen und Moore, Buchenwälder und Dünenkiefern fügen sich mit kleinen Dörfern in einer alten Kulturlandschaft zu einem Mosaik, das durch seine Vielfalt überrascht.
Die Anfänge des Naturparks gehen zurück auf das Nationalparkprogramm aus dem Jahre 1990, in dem die Insel Usedom, das Westufer des Peenestroms und die umliegenden Küstengewässer des Stettiner Haffs, des Achterwassers und des Peenestromes als Naturpark vorgeschlagen wurden. Der Naturpark erstreckt sich über eine Fläche von 59.000 ha.
Weiterführende Informationen unter: Naturpark Insel Usedom
Naturschutzgebiete (NSG)
Nachfolgend finden Sie die Naturschutzgebiete (NSG) in alphabetischer Reihenfolge. Hinter Verordnung steckt der Link zur jeweiligen Verordnung auf den Seiten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG). Die Steckbriefe enthalten die NSG-Nummer, Namen und Flächengrößen sowie ggf. weitere Angaben zu den jeweiligen Gebieten (wie z.B. Lebensräume, Arten und eine Karte).
Weiterführende Informationen zu Schutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.
NSG 180 Ahlbecker Seegrund
Lage:
3 km östlich von Eggesin zwischen den Orten Ahlbeck, Ludwigshof, Hintersee und Gegensee
Größe:
1.287 ha
Gemeinden:
Ahlbeck
Unterschutzstellung:
23.09.1987
Schutzzweck:
Schutz und Erhalt eines großen Kalkniedermoores.
Beschreibung:
Das Schutzgebiet umfasst das mit 930 ha größte durch Menschenhand entstandene Kalkniedermoor Deutschlands.
Der Ahlbecker Seegrund, auch als Ahlbecker Fenn bezeichnet, geht auf das Ablassen des Ahlbecker Sees zurück, mit dem bereits im 18. Jahrhundert begonnen wurde. Der Zweck war die Gewinnung von Wiesenflächen, wofür ab 1742 die Ahlbeke als natürlicher Abfluss ausgebaut wurde. Im Randgebiet des Aufzeichnungen zufolge früher ca. 20 km² großen Sees wurden Kolonistendörfer gegründet. Erst 1979 erfolgte mit dem weiteren Ausbau des Abflusses bis nach Rieth eine fast vollständige Entwässerung.
Die landwirtschaftliche Nutzung des ehemaligen Seebodens erwies sich aber als sehr schwierig. Die zuerst trockengefallenen Flächen erwiesen sich als sehr sandig, die weiteren Gebiete waren größtenteils mit Faulschlamm bedeckt. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kam es zu einem Wiederanstieg des Wasserspiegels und aus einem Baggerloch zur Seeschlammgewinnung entstand der kleine Ludwigshofer See. Aber auch heute noch findet eine spürbare Entwässerung über den Teufelsgraben statt.
Wegen seiner Unzugänglichkeit finden im Schutzgebiet viele schützenswerte Tier-und Pflanzenarten ihren Lebensraum. Der südliche Teil des Verlandungsmoores weist flächendeckende Schilfröhrichte auf, im nördlichen Teil dominieren Seggen, Sumpffarn-Bestände und schüttere Schilfinseln. Hier haben sich nach dem Verschwinden des Sees Bruchwälder sowie ausgedehnte Grauweidengebüsche entwickelt.
Die unwegsamen, teils feuchten und teils trockenen Randbereiche des Moores werden seit der stufenweisen Ablassung des Sees extensiv als Grünland genutzt. Die artenreichen Wiesen, die unter diesem traditionellen Nutzungsregime entstanden, sind in der heutigen Kulturlandschaft zur Seltenheit geworden. An Grünlandgesellschaften treten u. a. Silbergras-Pionierrasen, Glatthafer-Wiesen und Bärenklau-Kohldistel-Wiesen auf. An seltenen Pflanzenarten kommen auf den Mähwiesen Breitblättriges Knabenkraut (RL 2), Fleischfarbenes Knabenkraut (RL 2) und deren Hybride sowie das Sumpf-Herzblatt (RL 2) vor.
Die Schilfflächen und die an Seggenarten reichen Riede sind Lebensraum für Große Rohrdommel (RL 1), Bekassine (RL 2), Bartmeise, Tüpfelralle, Blaukehlchen, Wiesenweihe (RL 1), Kranich sowie Schlag-, Feld- und Rohrschwirl. Auf den Wiesenflächen und entlang der Wald-streifen kommen Baumfalke (RL V), Raubwürger (RL 3) und Heidelerche vor. Im Gebiet wurden 355 Großschmetterlingsarten und 36 Laufkäferarten nachgewiesen. Es gibt einen bedeutsamen Moorfroschbestand und eine bemerkenswert große Ringelnatterpopulation. Auch Kreuzottern sind im Gebiet nicht selten.
Öffentliche Nutzung:
Durch seine Größe und Unzugänglichkeit ist das Gebiet störungsarm. Um das gesamte Gebiet führt ein Rad- und Wanderweg, der teilweise den Blick in offene Bereiche ermöglicht.
NSG 186 Altwarper Binnendünen, Neuwarper See und Riether Werder
Lage:
Bereiche im Westteil des Neuwarper Sees (600 ha) bis an die Grenze zu Polen, mit der Insel Riether Werder sowie dem Küstenstreifen südlich von Altwarp
Größe:
1.431 ha
Gemeinden:
Altwarp, Vogelsang-Warsin, Luckow-Rieth
Unterschutzstellung:
10.09.1990
Schutzzweck:
Schutz und Erhalt einer Küstenlandschaft am Oderhaff mit zahlreichen seltenen Lebensräumen bedrohter Pflanzen- und Tierarten.
Beschreibung:
Entlang des südöstlichen Randes der Halbinsel Altwarp zieht sich ein aus Beckensanden des ehemaligen Haffstausees aufgewehter Binnendünenzug mit bis zu 16 m Höhe über NN. Bei der Ortschaft Altwarp existieren aufgrund menschlicher Einflüsse noch vegetationsfreie Blankdünenbereiche. Weiter südlich sind die Dünengruppen mit Sandmagerrasen, Eichen-Niederwäldern und eingestreuten Kiefern und Espen bewachsen. Den Hauptteil des Schutzgebietes nimmt der Überflutungsmoorgürtel mit Bruchwäldern und Feuchtwiesen ein, der sich bis südlich des Neuwarper Sees erstreckt.
Der Neuwarper See mit der ca. 82 ha großen Insel Riether Werder ist ein bedeutendes Wasservogelbrut- und -rastgebiet. Der Riether Werder weist aus Beckensanden bestehende Mineralbodenbereiche und im Inselinneren ein Küstenüberflutungsmoor auf, welches früher entwässert wurde. Die Insel wurde lange Zeit als Weidefläche genutzt; es sind Reste einer ehemaligen Hofstelle vorhanden. Heute sichert eine intensive ehrenamtliche Betreuung mit effektivem Prädatorenmanagement eine stetig wachsende Lachmöwen- (RL 3) und Flussseeschwalbenkolonie (RL 2); auch zahlreiche Limikolen brüten hier. Pflegemahd und Rinderbeweidung drängen die Verschilfung zurück, die nach der Nutzungaufgabe eingesetzt hatte.
Die wertvollen halboffenen Standorte der Binnendünen auf der Altwarper Halbinsel bilden besonders für konkurrenzschwache und spezialisierte Arten einen schützenswerten Lebensraum. Dazu gehören etwa Kartäuser-Nelke (RL 3), Rispen-Flockenblume und Mittleres Leinblatt (RL 1). An den küstennahen Waldsäumen finden sich Pech-Nelke (RL 2), Blut-Storchschnabel (RL 1), Hain-Wachtelweizen (RL V) und Schwalbenwurz. Auf den seggen- und binsenreichen Nasswiesen wachsen Breitblättriges Knabenkraut (RL 2), Kuckucks-Lichtnelke (RL 3) und Strand-Dreizack (RL 3). Einmalig für Mitteleuropa ist die sehr große Population von Forels Kerbameise mit mehreren tausend Nestern auf den offenen Bereichen der Binnendünen. Weiterhin existiert eine artenreiche Schmetterlingsund Laufkäferfauna.
Die seit dem Mittelalter genutzte Kulturlandschaft der Hudewälder sowie die Altwarper Binnendünen dienten bis 1990 als militärisches Übungsgelände. Um auch in Zukunft Teile der Dünen offen zu halten und ehemalige halboffene Sandrasen, Hudewald- und Moorwiesenstrukturen wiederherzustellen, plant der örtliche Landschaftspflegeverband im Rahmen eines Projektes, europäische Halbwildpferde (Koniks) zur Beweidung einzusetzen.
Öffentliche Nutzung:
Von Altwarp aus führen zwei beschilderte Wanderwege durch das Dünengelände. Von Rehhagen aus führt ein Rad- und Wanderweg bis Rieth an der Grenze des Schutzgebietes entlang. Der Riether Werder ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.
NSG 047 Anklamer Stadtbruch
Lage:
An der Westküste des Kleinen Haffs, ca. 11 km südöstlich von Anklam
Größe:
1.461 ha
Gemeinden:
Bugewitz
Unterschutzstellung:
27.04.1935, Erweiterungen 12.11.1937 und 17.10.1964
Schutzzweck:
Schutz und Entwicklung einer großflächigen Moorlandschaft mit einer Regenmoorkalotte am Westufer des Kleinen Haffs, insbesondere als Lebensraum für eine artenreiche Schmetterlingsfauna.
Beschreibung:
Das Gebiet befindet sich auf einer vermutlich frühholozänen Erosionsterrasse der Peene zwischen Mönkebude und Anklam. Im Zuge der Litorina-Transgression wurden diese Terrasse wie auch das gesamte Peenetal vor etwa 5.000 Jahren überflutet, es entstand ein großflächiges Versumpfungsmoor. Der Moorkörper weist heute eine Mächtigkeit von ca. 3 m auf. An dessen Grund lagern Erlenbruchwaldtorfe.
Von westlicher Seite her entwickelte sich ein vom Grundwasser gespeistes Durchströmungsmoor, während im Osten an der Haffküste der Überflutungseinfluss prägend für die Moorentwicklung blieb. In der Regressionsphase der Ostsee wuchs auf dem talrandfernsten Abschnitt eine Regenmoorkalotte auf, die bis zu 500 ha der Moorfläche einnahm. Im 18. Jahrhundert setzte eine verstärkte Moornutzung ein.
Drei breite schiffbare Torfkanäle wurden zum Abtransport der gestochenen Torfe angelegt. In den 1930er Jahren erfolgte die Eindeichung, zwei Schöpfwerke entwässerten seitdem das Moorgebiet. Die noch nicht ausgetorften Bereiche der Regenmoorkalotte wurden mit Fichten aufgeforstet. Durch die Entwässerung kam es zu erheblichen Moorsackungen (Torfdegradierung unter Lufteinwirkung); ein Großteil des Gebietes liegt heute unter dem Meeresspiegelniveau. Zur Renaturierung trug die starke Sturmflut vom November 1995 bei, dabei wurden weite Teile des Stadtbruches und des angrenzenden Grünlandes überflutet. Dadurch herrschen heute im Bereich des Überflutungsmoores nahezu natürliche Wasserverhältnisse vor.
Die Durchströmungsmoorbereiche werden ebenso vom Einfluss des Haffwassers geprägt. Gegenwärtig werden im Bereich der Regenmoorkalotte die zur Zeit noch wasserableitenden Gräben durch Verbaue verschlossen, um den Wasserstand auch hier zu stabilisieren und möglicherweise eine Renaturierung der degenerierten Regenmoorbereiche einzuleiten. Zur weiteren Renaturierung des Gebietes sollte die bestehende offene Verbindung des Flutgrabens (Zartenstrom) mit dem Haff durch Errichtung einer Sohlschwelle geschlossen werden.
Die großflächig überfluteten Flächen stellen wichtige Brut- und Rastflächen für Wasservögel dar. Beispielhaft seien hier die Ansiedlungen von Kolonien der Lachmöwe (RL 3), der Trauer- und der Flussseeschwalbe (RL 1 und RL 2) erwähnt sowie Zehntausende rastende nordische Gänse, Schwäne, Enten und Limikolen. Heute bestimmen Offenwasserflächen, Schilfröhrichte, Großseggenriede und lockere Bruchwälder das Vegetationsbild des Stadtbruches.
Die ausgetorften Bereiche der Regenmoorkalotte, die vor der Vernässung mit Torfmoos-Birken- und Schnabelseggen-Birken-Moorwäldern bewachsen waren, haben sich zu torfbildenden Schilfröhrichten entwickelt. Als besondere Pflanzenarten der Zwischen- und Hochmoore kommen auf den nicht abgetorften Wegen des Gebietes Königsfarn (RL 2) und Gagelstrauch (RL 3) vor. Das Anklamer Stadtbruch wird Teil des zukünftigen, in der Ausweisung befindlichen NSG "Peene-Haff-Moor" sein.
Öffentliche Nutzung:
Von Rosenhagen führt ein Plattenweg in Richtung Kamp, der bei Niedrigwasser begehbar ist. Das Gebiet ist auch vom ehemaligen Bahndamm, der zur Karniner Brücke führt, erlebbar. Entlang der Vernässungsflächen führt von Bugewitz kommend ein Radweg. Derzeit ist die Instandsetzung des ehemaligen Wanderweges durch das Stadtbruch in Planung.
NSG 244 Buddenhagener Moor
Lage:
Ca. 6 – 7 km südwestlich Wolgast Größe: 113 ha
Größe:
113 ha
Gemeinden:
Zemitz, Hohendorf
Unterschutzstellung:
15.11.1990
Schutzzweck:
Erhalt und Entwicklung mehrerer Zwischenmoore mit Torfmoos-Seggenrieden, Birken- und Erlen-Bruchwäldern.
Beschreibung:
Das Schutzgebiet besteht aus zwei durch einen schmalen Kiessandrücken getrennten Mooren sowie inselartigen Kies- und Sandhügeln. Das südlich gelegene Moor kann als mesotrophes Kesselmoor eingestuft werden. Es wird von mehreren Metern mächtigen Torfmoosschichten gebildet. In diesen künstlich gehölzfrei gehaltenen Flächen bestimmen bunte Torfmoosrasen, Wollgras-Torfmoosrasen und Torfmoos-Wollgras-Seggenriede das Vegetationsbild. Dominierende Art ist neben den in dichten Rasen wachsenden Torfmoosarten das Bulten bildende Scheidige Wollgras (RL 3). Auf diesen Bulten sind u. a. Rosmarinheide (RL 2) und Gewöhnliche Krähenbeere (RL V) zu finden.
In den Torfmoosrasen wachsen außerdem der fleischfressende Rundblättrige Sonnentau (RL 3) und die Gewöhnliche Moosbeere (RL V). In den Moorschlenken sind Schlamm-Segge (RL 2) und Faden-Segge (RL 3) sowie Blasenbinse (RL 2), Weißes Schnabelried (RL 2) und Schmalblättriges Wollgras (RL 3) charakteristische Arten.
Die sich nördlich anschließende Hauptfläche des Schutzgebietes stellt ein stark gegliedertes Versumpfungsmoor dar, das als mesotrophes Zwischenmoor einzustufen ist. Die sandunter-lagerte Torfdecke erreicht hier meist nicht mehr als 2 m Mächtigkeit. Charakteristisch für die Birken-Moorwälder sind hier Sumpf-Porst (RL 3) und Trunkelbeere. In den angrenzenden Nadel- und Mischwäldern, die meist als Forste ausgebildet sind, dominiert die Kiefer.
Bemerkenswerte Brutvogelarten sind Mittelspecht, Heidelerche, Misteldrossel und Fichtenkreuzschnabel. Auch der Kranich konnte beobachtet werden.
Obwohl in den letzten Jahren bereits gebietsflankierend einige Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushaltes umgesetzt wurden (insbesondere im Einzugsbereich des Kleinen Scheidegrabens), wird das NSG immer noch durch Gräben entwässert und unterliegt einem starken Wassermangel. Die wertvollen, freien Moorflächen können derzeit nur durch Gehölzentnahme erhalten bleiben. Wichtig für den Erhalt und die Entwicklung des Gebietes ist die Stabilisierung des Wasserhaushaltes im gesamten Gebiet mit Verschluss aller wasserabführenden Einrichtungen. Die Bestände an nichtheimischen Baumarten, wie der Douglasie, müssen so bald wie möglich durch heimische Laubbaumarten abgelöst werden
Öffentliche Nutzung:
Es sind zahlreiche Waldwege vorhanden, die von den umliegenden Gemeinden Buddenhagen, Zarnitz oder Hohensee ausgehen und zum Wandern genutzt werden können.
NSG 051 Burgwall Rothemühl
Lage:
Westlich der Landstraße Strasburg-Rothemühl, ca. 9 km nordöstlich von Strasburg
Größe:
45 ha
Gemeinden:
Rothemühl
Unterschutzstellung:
10.10.1963
Schutzzweck:
Schutz und Erhalt eines bedeutsamen Bodendenkmals und eines Moorkomplexes.
Beschreibung:
Den Kern des Schutzgbietes bildet die etwa 20 ha große slawische Höhenburg. Diese liegt auf einer 125 m hohen Stauchendmoräne, der nach dem nahen Örtchen Rosenthal benannten Staffel. Sie ist mit Buchenwald bewachsen und von diesem umgeben. Im Nord-teil befindet sich ein 7 ha großes Kesselmoor in einer breiten Toteishohlform.
Funde belegen eine Besiedlung dieser Erhebung schon während der Bronzezeit. Die aktuelle Bewaldung existiert vermutlich seit Aufgabe der Burg, zumindest für das Jahr 1780 ist sie belegt. Bis auf eine kleine Fläche am Ostrand ist die Waldfläche des NSG durch die Behandlungsrichtlinie als Naturwald geschützt und wird, nach einer ungenehmigten Durchforstung im Jahr 1980, forstlich nicht mehr genutzt.
Die Waldgesellschaft ist vorrangig durch die Buche geprägt. In Abhängigkeit von den Standortverhältnissen treten der Perlgras- oder der Schattenblumen-Buchenwald auf.
Im Kesselmoor kommen Torfmoose, Sumpf-Schlangenwurz, Moosbeere (RL V) und Rundblättriger Sonnentau (RL 3) vor. Ein weiteres Kesselmoor befindet sich im Nordostteil, an das sich ein Bruchwald anschließt. An den Hängen der Wallanlage treten auch Winter-Linde, Sommer-Linde, Trauben-Eiche und Elsbeere auf.
Im Gebiet sind Kamm- (RL 2) und Teichmolch (RL 3), Rotbauch- (RL 2) und Wechselkröte (RL 2) sowie Zaun- (RL 2) und Waldeidechse (RL 3) nachgewiesen. Mehrfach wurde der Siebenschläfer (RL 3) beobachtet. Schwarz- und Buntspecht sind Brutvögel, ebenso der Wendehals (RL 2). An Tagfaltern finden sich u.a. Schwalbenschwanz (RL 3) und Wachtelweizen-Scheckenfalter (RL 2).
Öffentliche Nutzung:
An der Straße von Strasburg nach Rothemühl befindet sich eine Ausflugsgaststätte mit einem Parkplatz, an dem eine Tafel über die Geschichte des Burgwalls informiert. Von hier aus führt ein Wanderweg durch das Gebiet.
NSG 201 Darschkower See bei Stolzenburg
Lage:
Nordwestlich von Stolzenburg, nördlich der Straße nach Blumenhagen
Größe:
25 ha
Gemeinden:
Schönwalde
Unterschutzstellung:
27.09.1990, Verkleinerung: 16.12.1993
Schutzzweck:
Erhalt und Pflege zweier mesotropher, in einem Osgraben gelegener Seen, der angrenzenden Feuchtgebiete sowie von Abschnitten eines Oszuges als Lebensräume gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten.
Beschreibung:
Ein 3 km langer Oszug erstreckt sich von Schönwalde bis zum Darschkowsee, wo er am Südende des Sees als erweiterter Wall endet. Auf dem Wallende befand sich ein slawischer Burgwall. Die Hänge des Burgwalls werden von Halbtrockenrasen bedeckt. Westlich des Oszuges erstreckt sich rinnenartig der Darschkowsee, der verschiedene Phasen der Verlandung zeigt. In der östlich gelegenen Osrinne finden sich ausgedehnte Röhrichte und Grauweidengebüsche sowie im Süden eine weitere offene Wasserfläche. In der Verlängerung des Darschkowsees nach Norden schließt sich am Westrand des Oszuges der in Teilen verlandete „Lange Hirschpohl“ an. Ein kleiner Teil der zu diesem See gehörenden Feuchtgebiete liegt abgetrennt nördlich der Bahnlinie Pasewalk – Neubrandenburg.
Scherbenfunde belegen eine slawische Besiedlung des Schlossberges seit dem 7. Jahrhundert. Indem die Halbinsel nördlich der Wallburg durchgestochen wurde, entstand ein schützendes Ringgrabensystem. Im Zuge der deutschen Besiedlung wurde ab dem 12. Jahrhundet auch der Oszug ackerbaulich genutzt. Bis in die 1950er Jahre wurden die Böschungen und moorigen Niederungen als Grünland genutzt.
In den Seen finden sich neben See- und Teichrosen verschiedene Laichkräuter. Im Uferbereich wachsen Krebsschere (RL 2), Schwanenblume und Wasser-Hahnenfuß (RL 3). In den Trocken- und Halbtrockenfluren um den Burgwall kommen Fieder-Zwenke, Kartäuser-Nelke (RL 3), Knack-Erdbeere (RL 3), Kicher-Tragant, Rosen-Malve, Sichel-Möhre und Gelbe Wiesenraute (RL 3) vor.
Von den Anfang der 1990er Jahre nachgewiesenen mindestens 62 Vogelarten kommen u. a. noch Zwergtaucher, Rohrweihe, Wasserralle, Braunkehlchen, Sprosser, Beutelmeise und Neuntöter vor. Es fehlen mittlerweile jedoch Rothalstaucher, Krickente (RL 2), Turmfalke, Rebhuhn (RL 2), Kiebitz (RL 2), Pirol, Weidenmeise und Steinschmätzer (RL 2).
Im Gebiet finden sich viele Laubfrösche (RL 3) sowie Erdkröte (RL 3), Ringelnatter (RL 2), und Zauneidechse (RL 2); weitere Amphibien wie Rotbauchunke (RL 2), Wechselkröte (RL 2) und Teichmolch (RL 3) müssen erst wieder bestätigt werden.
Öffentliche Nutzung:
Westlich führt ein Pfad an das Gebiet bis zur Bootsanlegestelle im nördlichen Seebereich. Der südwestliche Uferbereich wird als Badestelle genutzt. Der See ist Pachtgewässer des Anglerverbandes und wird intensiv befischt. Zur Zeit findet auf dem nördlich des Schlossberges gelegenen Oszug noch Ackernutzung statt, die laut der NSG-Verordnung unzulässig ist und in extensive Grünlandnutzung überführt werden muss.
NSG 026 Eldena
Lage:
Am südöstlichen Stadtrand der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Größe:
420 ha
Gemeinden:
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Unterschutzstellung:
12.12.1957
Schutzzweck:
Erhalt arten- und strukturreicher Laubwälder mit alten Naturwaldzellen, die interessante Verjüngungs- und Regenerationsstadien aufweisen; Forschungs- und Exkursionsgebiet der Universität Greifswald.
Beschreibung:
Das Gebiet liegt in der Grundmoräne, in der wassergeprägte Böden wie Gleye und Niedermoore dominieren. Letztere sind durch die übermäßige Entwässerung z. T. stark vererdet. Hier bestimmen heute Erlen-Eschen-Wälder das Waldbild, auch entlang einiger für das Gebiet typischer Bachläufe sind sie zu finden. Auf den überwiegend sowohl durch Grundwasser als auch durch Staunässe geprägten Mineralböden herrscht im Gebiet heute der Eschen-Buchenwald vor, der eine starke Verjüngung der bestandsbildenden Baum arten Berg- und Spitz-Ahorn, Esche, Rotbuche und Berg-Ulme aufweist. Als charakteristische Arten der Krautschicht sind Wald-Schwingel, Scheiden-Goldstern, Breitblättrige Glockenblume, Waldgerste und Schuppenwurz zu nennen. Besonders sehenswert ist der Frühlingsaspekt im Buchenwald mit dichten Teppichen des Buschwindröschens, des Hohlen und des Mittleren Lerchensporns.
Die schwedische Landesaufnahme von 1697 zeigt das Waldgebiet bereits in seinen heutigen Umrissen. Die preußische Forstwirtschaft schaffte 1826 die Waldweide und Mittelwaldbewirtschaftung ab und überführte den Wald ab 1886 in einen „Hochwald“. In dieser Zeit wurde auch der Hauptteil des umfangreichen Grabensystems angelegt. Starke Veränderungen im Wasserhaushalt und in der Vegetationsausprägung waren die Folge.
Im Rahmen der Unterschutzstellung wurden 3 Naturwaldzellen auf insgesamt 28 ha Fläche eingerichtet. Hier findet ein Monitoring von Wachstumsprozessen, Stoffflüssen und Vegetationsentwicklungen durch die Universität Greifswald statt. Die übrige Fläche unterliegt eingeschränkt der forstlichen Bewirtschaftung. In den vergangenen Jahren ist ein großer Teil der Eschen im Gebiet durch das Eschentriebsterben in Mitleidenschaft gezogen worden. Insbesondere der als Elisenhain bezeichnete nordwestliche Teil des Schutzgebietes mit seinem vielstufig aufgebauten feuchten Eichen-Hainbuchenwald und Eschen-Buchenwald mit Alteichen und -buchen ist ein attraktives Brutvogelhabitat, u. a. für Zwergschnäpper und Schlagschwirl sowie heimische Greifvögel (Mäusebussard, Rotmilan, Habicht, Sperber) und Eulen (Waldkauz und Waldohreule). Das gesamte Waldgebiet bietet vielen heimischen wie auch durchwandernden Fledermäusen eine Vielzahl von Quartiermöglichkeiten.
Öffentliche Nutzung:
Durch das Gebiet führen mehrere Wanderwege. Durch seine stadtnahe Lage und gute Erreichbarkeit ist das Gebiet ein wichtiges Naherholungsziel der Greifswalder Bevölkerung. Mit Informations- und Lehrtafeln wird auf die Bedeutung des Schutzgebietes hingewiesen. Zur Zeit entsteht ein Bodenlehrpfad durch das Institut für Geographie und Geologie der Universität Greifswald. Auch das Botanische und das Zoologische Institut führen regelmäßig Exkursionen im Rahmen der Lehre durch. Das Landesforstamt veranstaltet einmal jährlich die "Waldolympiade", bei der viele Schulklassen den Wald als Ökosystem kennenlernen.
NSG 049 Galenbecker See
Lage:
Im Randbereich der Friedländer Großen Wiese zwischen Fleethof, Galenbeck und Heinrichswalde
Größe:
1.894 ha, davon im Landkreis 710 ha
Gemeinden:
Heinrichswalde, Wilhelmsburg, Strasburg
Unterschutzstellung:
05.09.1938, 30.09.1987, Erweiterung: 07.07.1993
Schutzzweck:
Erhalt und Entwicklung eines Flachsees in einem Durchströmungsmoor.
Beschreibung:
Der Galenbecker See liegt am Fuße der Brohmer Berge im westlichen Bereich des ehemaligen Haffstausees. Er befindet sich im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte; ein großer Teil der vor allem durch Feuchtwiesen, Riede und Moorwälder gekennzeichneten Seerandzone liegt jedoch im Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Es handelt sich um einen Flachwassersee mit einer durchschnittlichen Tiefe von 0,76 m, der früher mit dem Verlandungs- bzw. Durchströmungsmoor der Friedländer Großen Wiese eine Landschaftseinheit bildete. Seine Lage in einer tieferen Rinne des Haffstausees und das von der Stauchendmoräne der Brohmer Berge in die Friedländer Große Wiese abfließende Wasser verhinderten, dass der See vollständig verlandete.
Schon seit dem frühen 18. Jahrhundert kam es zu Entwässerungen im Gebiet, so dass das Moorwachstum zum Erliegen kam. Mitte des 20. Jahrhunderts wurde die Nutzung des Gebietes intensiviert. Im See fanden ein Karpfenbesatz mit Zufütterung statt, auf der Friedländer Großen Wiese nach vorangetriebener Entwässerung zunächst Ackerbau. Wegen der raschen Degradation des Moorbodens musste allerdings bald auf Grünlandwirtschaft umgestellt werden. Aufgrund von Wasserentnahmen, der zum Teil massiven Moorsackungen und der hohen Nährstoffeinträge im Zuge dieser „Aus“-Nutzung degradierte der See von einem ehemals klaren, oligo- bis mesotrophen Gewässer mit hohem Reichtum an Makrophyten und Armleuchteralgen in einen polytrophen phytoplankton-dominierten Trübwassersee mit einer mächtigen Faulschlammschicht.
Entscheidend für die weitere Entwicklung des Galenbecker Sees war und ist das EU-LIFE-Projekt „Naturraumsanierung Galenbecker See“. In der von 2001 bis 2007 dauernden Projektphase wurde unter anderem ein ca. 7,3 km langer künstlicher Uferstreifen geschaffen, der dem Wasserrückhalt und neuem Moorwachstum dienen soll. Weitere Maßnahmen waren die Sicherung des Wasserzuflusses und dessen Filterung in einer Schilfdurchströmungsfläche. Wichtig für die Zukunft des Gebietes ist ein konsequentes Management, welches die gezielte Stabilisierung des Wasserhaushaltes über die Steuerung von Zu- und Abflüssen beinhaltet.
Obwohl viele der früher vorkommenden Tier- und Pflanzenarten verschwunden sind, besitzt der Galenbecker See noch immer einen hohen Naturschutzwert, nicht zuletzt als Rast- und Durchzugsgebiet für Vögel. Seit 1978 ist er als internationales RAMSAR-Feuchtgebiet und seit 1992 als Europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Im Jahr 2000 erfolgte die Meldung als FFH-Gebiet.
Das Gebiet stellt einen bedeutenden Rast- und Schlafplatz dar. Neben zehntausenden Kranichen und Gänsen finden sich Höcker- und Singschwäne, Zwerg- und Gänsesäger (RL 2), Lach- (RL 3) und Zwergmöwen, Pfeif-, Spieß- (RL 1), Krick- (RL 2), Schell- und Löffelente (RL 2) sowie Schwarz- und Rothalstaucher ein. Es gibt mehrere Brutpaare des Seeadlers; der in den Brohmer Bergen brütende Schreiadler nutzt das Gebiet für die Nahrungssuche. Es kommen Blaukehlchen, Rohrdommel (RL 1) und Wachtelkönig vor. Das Gebiet ist Lebensraum für Fischotter (RL 2), Biber (RL 3), Wasserspitzmaus (RL 4) und eine stabile Baummarder-Population (RL 2).
Zu den im Gebiet vorkommenden seltenen Tag-falterarten gehört der Goldene Scheckenfalter (RL 2). Nach Umsetzung des LIFE-Projektes entwickelten sich wieder größere Sichttiefen und recht hohe Markophytenbestände im Galenbecker See. Auf der von Osten in den See hineinragenden Teufelsbrücke kommen Mehl-Primel (RL 1), Sumpf-Glanzkraut (RL 2) und Teufelsabbiss (RL 2) vor.
Öffentliche Nutzung:
Von Heinrichswalde, Fleethof und Galenbeck führen Wege zu Beobachtungsplattformen mit Info-Tafeln.
NSG 050 Golm
Lage:
Im südöstlichsten Teil der Insel Usedom an der Grenze zu Polen nördlich der Ortschaft Kamminke, ca. 4 km südlich des Grenzüberganges Ahlbeck
Größe:
23 ha
Gemeinden:
Garz, Kamminke
Unterschutzstellung:
21.03.1958
Schutzzweck:
Schutz und Erhalt eines bewaldeten fossilen Kliffs am Westrand der Swine-Pforte.
Beschreibung:
Der Golm erlangte über die Grenzen Deutschlands hinaus als Kriegsgräberstätte für 23.000 Tote traurige Berühmtheit. Die Opfer des verheerenden Bombenangriffs auf Swinemünde im März 1945 fanden hier ihre letzte Ruhe.
Der Golm ist die höchste Erhebung der Insel Usedom. Das Waldgebiet liegt auf einem aus Feinsanden bestehenden Höhenrücken, der durch den letzten Mecklenburger Eisvorstoß „aufgestaucht“ wurde. Nach Osten und Norden fällt die Hochfläche steil als litorinazeitliches Kliff zur Swineniederung und zur Zerninseesenke (N 300) ab. Die auch Swinepforte genannte Niederung verband damals noch die Ostsee mit dem Haff. Das Besondere des Kliffs sind eingelagerte Kreideschollen von etwa 70 cm Dicke und bis zu 10 m Länge. Sie stammen aus der 98 bis 65 Millionen Jahre zurückliegenden Kreidezeit.
Der Perlgras-Buchenwald bestimmt das Vegetationsbild des Golms. Die in ihn eingelagerten Trauben-Eichen und Kiefern erinnern an die ehemalige Hudewald-Nutzung. Im zeitigen Frühjahr, wenn die Buchen ihr üppiges Laub noch nicht entfaltet haben, fällt noch genügend Licht auf die Erde, um den Frühblühern ihre Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören Mittlerer und Zwerg-Lerchensporn (RL R), Leberblümchen (RL V), Scharbockskraut und Busch-Windröschen. Zwiebel-Zahnwurz und Finger-Segge sind zudem Anzeiger des kalkreichen Standortes, insbesondere in den Hanglagen.
Auch verschiedene Vogel- und Fledermausarten haben auf dem Golm ihren Lebensraum. Zu den typischen Vogelarten gehören u. a. Zwergschnäpper und Schwarzspecht, dessen Höhlen in den Bäumen wiederum Waldkauz und Hohltaube nutzen.
Gut die Hälfte der Gebietsfläche ist als Naturwald vollständig von der forstlichen Nutzung ausgenommen.
Öffentliche Nutzung:
Die vorhandenen Wanderwege sind gut begehbar. Tafeln informieren die Besucher über die verschiedenen geschichtlichen und naturkundlichen Aspekte des Golms. Von Norden ist die Erhebung über Radwanderwege erreichbar. Von Süden kann man mit dem Auto über Kamminke anreisen.
NSG 193 Gorinsee
Lage:
Nordwestlich von Glashütte am südöstlichen Rand der Ueckermünder Heide
Größe:
249 ha
Gemeinden:
Hintersee, Glashütte
Unterschutzstellung:
19.09.1990
Schutzzweck:
Erhalt eines verlandenden Waldsees mit ausgedehnten Erlenbruchwäldern im Randbereich.
Beschreibung:
Die ursprüngliche Größe des Sees betrug 57 ha. Nach der Entwässerung der Niedermoore der unteren Randow und folgenden Grundwasserabsenkungen entwickelte sich ein großes entwässertes Verlandungsmoor mit einem Restsee, ausgedehnten Röhrichtbeständen, naturnahen Erlen-Eschen-Wäldern und Feuchtwiesen.
Ursprünglich war der See ein mesotroph-subneutraler bis kalkhaltiger Durchströmungssee. In mehreren Verlandungsphasen im 19. und 20. Jahrhundert verlor er an Größe, bis im Jahr 2005 noch eine kleine offene Wasserfläche von ca. 30 m² vorhanden war.
Mittlerweile ist diese ebenfalls verschwunden. Die waldfreien Flächen betragen etwa 10 ha. An mesotroph-sauren Standorten kommen als Vegetationsform Spitzmoos- und Zungenhahnenfuß-Großseggenriede vor, hier wachsen unter anderem Teichschachtelhalm und Rispenseggen.
An eutropheren Standorten der Schwingrasendecken herrschen Zungenhahnenfuß-Großseggenriede mit Sumpf-Reitgras, Teich-Binse und Nickendem Zweizahn vor. Im Bruchwald finden sich Sumpffarn-Grauweiden-Gebüsche, Walzen-seggen-Erlen-Wald, Frauenfarn-Erlen-Wald und Kreuzdorn-Moorbirken-Wald. Im Gebiet brüten mehrere Kranichpaare, es gibt eine stabile Moorfroschpopulation (RL 3). Die im Randbereich des Schutzgebietes liegenden Wiesenflächen werden extensiv genutzt.
Das Gebiet soll in seiner Störungsarmut und Unzerschnittenheit erhalten und weiterentwickelt werden. Um den Wasserstand im Gebiet zu stabilisieren und das Verlandungsmoor mit seinen Vegetationsformen zu erhalten, ist der Verschluss von Entwässerungsgräben erforderlich.Teile des Gebietes wurden an die Deutsche Bundesstiftung Umwelt Naturerbe GmbH übetragen.
Öffentliche Nutzung:
Die Waldwege können begangen werden. Der ehemalige Seebereich ist nicht begehbar.
NSG 052 Gothensee und Thurbruch
Lage:
Im südlichen Teil der Insel Usedom, südlich des Seebades Bansin
Größe:
808 ha
Gemeinden:
Heringsdorf, Bansin, Benz, Korswandt
Unterschutzstellung:
21.03.1958
Schutzzweck:
Erhalt und Entwicklung eines heute eutrophen Flachsees mit angrenzenden Moorbereichen als Fortpflanzungs- und Nahrungshabitat seltener Insekten, Vögel und Säuger; Wiedervernässung eines Regenmoores.
Beschreibung:
Der Gothensee ist mit fast fünfeinhalb Quadratkilometern der größte Binnensee auf der Insel Usedom. Er erstreckt sich vom Dorf Bansin im Norden bis nach Korswandt und Ulrichshorst im Osten und Süden. 1818 wurde der See durch den durch Bansin führenden Sack-kanal mit dem Meer verbunden. Damit wurde eine Regulierung des Wasserstandes im sich südlich anschließenden Thurbruch ermöglicht. Dieses stellte ein Durchströmungsmoor mit nur geringen Torfmächtigkeiten bis zu 2 m dar, auf dem in unmittelbarer Seenähe ein Regenmoor aufgewachsen ist. Bis etwa 1960 wurde hier Torf gestochen. Beeinträchtigt wird das Gebiet seit Langem auch durch die intensive Entwässerung der sich südlich anschließenden Grünlandflächen im Thurbruch.
Die durch Torfdegradierung freigesetzten Nährstoffe gelangen in den See und führen zu den heutigen eutrophen Bedingungen mit nur wenigen Pflanzenarten wie Kamm-Laichkraut und Ährigem Tausendblatt.
Die ausgedehnten Schilfbestände insbesondere im südlichen Teil des Sees sind wichtige Bruträume für verschiedene Vogelarten wie Kranich, Graugans, Rohrweihe und Rohrdommel (RL 1). Im Moorwald brütet der Seeadler, im Grünland der Kiebietz (RL 2). Zur Nahrungssuche erscheinen Roter und Schwarzer Milan (RL V) und zur Zugzeit auch der Fischadler. Der See ist Lebensraum von Fischotter (RL 2) und Biber (RL 3).
Es können Kreuzotter (RL 2), Ringelnatter (RL 2) und Waldeidechse (RL 3) beobachtet werden. Für Erd- (RL 3) und Kreuzkröte (RL 2) ist der Gothensee Laichgebiet, möglicherweise kommt auch der Teichmolch (RL 3) vor.
Das Regenmoor ist weitgehend mit einem Astmoos-Kiefernmoorwald bestockt. Aufgrund der Entwässerung ist die torfbildende Vegetation bis auf wenige Reste verschwunden. Als bemerkenswerte Pflanzenarten können Gagel (RL 3), Lungen-Enzian (RL 1), Sumpf-Porst (RL 3), Heidekraut (RL V) und Glocken-Heide (RL 2) erwähnt werden. Die Reste der Regenmoorkalotte und damit auch der Lebensraum für Hunderte von Falterarten sind durch die fortwährende intensive Bewirtschaftung des Thurbruches gefährdet. Durch sommerliche Wasserentnahme im Gothensee wechseln die Wasserstände und erschweren zudem die traditionelle Fischerei.
Öffentliche Nutzung:
Um das Gebiet herum existieren Straßen und Wege, von denen aus an vielen Stellen Einblicke in das Schutzgebiet möglich sind.
NSG 194 Gottesheide mit Schloß- und Lenzener See
Lage:
Unmittelbar an der deutsch-polnischen Grenze, ca. 3 km östlich von Glashütte und 4 km nördlich von Pampow
Größe:
1.403 ha
Gemeinden:
Pampow, Hintersee
Unterschutzstellung:
19.09.1990
Schutzzweck:
Erhalt und Entwicklung eines großflächigen Ausschnittes einer Stauchendmoräne mit naturnahen Buchen- und Bruchwäldern, dem Schloßsee, dem verlandeten Lenzener See und mesotroph-kalkarmen Kesselmooren sowie mit einem Ausschnitt der Ueckermünder Heide mit Kiefernforsten und einer größeren vermoorten Senke, dem Martenschen Bruch. Schwerpunktmäßig geht es um die naturnahe Entwicklung von Mischwaldkomplexen und Gewässern verschiedener Verlandungsstufen sowie von Lebensräumen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten wie Kranich, Seeadler, Hohltaube und Moorfrosch.
Beschreibung:
Der strukturreiche Ausschnitt der Ueckermünder Heide ist von Buchen- und Eichenwäldern, Erlenbrüchen, Feuchtwiesen und Seen geprägt. Der Schloßsee, durch den die Grenze zu Polen verläuft, ist als offenes Gewässer in den kuppigen Höhenzug der „Gottesheide“ eingebettet. Im Nordbereich des NSG befindet sich mit dem Martenschen Bruch die torfgefüllte Senke eines Versumpfungsmoores. Der verlandete Lenzener See besaß im 19. Jahrhundert noch eine Wasserfläche von 20 ha; heute existiert dort ein ausgedehnter Bruchwald. Dies ist auf Eingriffe in den Wasserhaushalt in den letzten Jahrhunderten zurückzuführen.
Nach Rodung und Waldübernutzung im Hochmittelalter folgten das Wüstfallen und die Rückkehr des Waldes. Ab Beginn des 18. Jahrhunderts bestimmten Köhlerei, Teerschwelerei und Waldweidenutzung die Entwicklung des Gebietes, vermutlich kam es auch in diesem Zeitraum wieder zur Übernutzung der Waldbestände. Mit dem Rückgang dieser Nutzungen nahmen die Waldflächen durch Sukzession und Aufforstungen wieder zu. Mit der Ausweisung des Gebietes als Staatsjagdgebiet im Jahre 1970 kam es zu einer zielgerichteten Erhöhung des Schalenwildbestandes sowie einer Umgestaltung der ehemaligen Feuchtwiesen im Martenschen Bruch zu Weidegrünland für Rotwild, mit negativen Auswirkungen auf die Waldvegetation und damit wiederum des Grundwasserstandes. Seit 2010 wurden als Ausgleichsmaßnahme für die OPAL-Gasleitung Wiedervernässungen durchgeführt.
An den Rändern der Kiefernwälder finden sich seltene Arten der Sandpionierfluren wie Zwerg-Filzkraut (RL 3), Dreizahn (RL V), Haar-Ginster (RL 2), Borstgras (RL 3) und Triften-Labkraut. Vereinzelt findet sich im Wald die Elsbeere (RL 2). Auf dem reliefreichen Höhenzug südlich des Martenschen Bruches herrschen Schattenblumen-Buchenwälder mit hohem Alt holzanteil vor. Typische Arten sind hier Draht-Schmiele, Mauerlattich, Europäischer Siebenstern, Heidelbeere und Pillen-Segge. In feuchteren Bereichen der Buchenwälder kommen an den Waldwegen Sumpf-Sitter (RL 2), Wiesen-Alant (RL 3) und Gelbe Wiesenraute (RL 3), auf trockeneren Böden Kleine Wiesenraute (RL 3), Saat-Wucherblume (RL 2) und Keulen-Bärlapp (RL 1) vor. Den ursprünglich mesotrophen Schloßsee bestimmen heute ausgedehnte Schwimmblattfluren.
Im Gebiet wurden 82 Brutvogelarten nachgewiesen, von denen 20 auf der Roten Liste Mecklenburg-Vorpommerns stehen. Dazu zählen. Rohrdommel (RL 1), Trauerseeschwalbe (RL 1), Wachtelkönig, Kiebitz (RL 2), Braunkehlchen und Waldwasserläufer im Umfeld des Schloßsees, sowie Grün- und Schwarzspecht und Hohltaube in den Altholzbeständen. Weiterhin kommen Zwergschnäpper, Schwarz- (RL V) und Rotmilan, Rohrweihe und Seeadler vor.
Nachgewiesen wurden Erdkröte (RL 3), Moor- (RL 3) und Wasserfrosch (RL 2) sowie Kreuzotter (RL 2), Ringelnatter (RL 2), Blindschleiche (RL 2) und Zauneidechse (RL 2). Es wurden 15 Libellenarten erfasst, darunter Gemeine Winterlibelle (RL 4), Gefleckte Smaragdlibelle (RL 3) und die Große Moorjungfer (RL 2).
Öffentliche Nutzung:
Waldwege können begangen werden, jedoch besteht kein ausgeschilderter Wanderweg oder Aussichtspunkt. Am südwestlichen Rand des Naturschutzgebietes liegt der Radwanderweg von Glashütte nach Pampow.
NSG 245 Greifswalder Oie
Lage:
Nordöstlich der Insel Usedom (ca. 15 km nördlich Peenemünde) zwischen Greifswalder Bodden und Pommerscher Bucht
Größe:
215 ha
Gemeinden:
Kröslin
Unterschutzstellung:
20.04.1990; Erweiterung 20.02.1995
Schutzzweck:
Schutz einer Insel in der Pommerschen Bucht mit einem ungestörten Moränenkliff und einem alten Hudewaldrest.
Beschreibung:
Die Greifswalder Oie ist die östlichste deutsche Insel in der freien Ostsee und im gesamten südlichen Ostseeraum. Vor den Küsten Polens, Litauens und Lettlands gibt es keine Inseln. Durch diese Lage erhält die Greifswalder Oie eine besondere Schlüsselfunktion für den Vogelzug. Das ca. 1.500 m lange und 750 m breite Eiland besteht aus einem Plateau von maximal 18 m Höhe und ist der Rest eines ehemals wesentlich größeren Gebietes, das in der Frühgeschichte mit dem Festland verbunden war. Davon zeugt das noch aktive Kliff an der Südostküste der Insel mit zahlreichen vorgelagerten Findlingen, sowie die glaziale Scholle im Süden (als Geotope geschützt). Das Inselmassiv besteht aus eiszeitlichem Geschiebemergel. Das ehemals ackerbaulich genutzte Gelände besteht heute aus Grasland, das über Entbuschungsmaßnahmen und Beweidung mit Pommernschafen größtenteils von Gehölzen freigehalten wird.
Das aufgrund einer Schutzmauer inaktive Kliff im Norden und Westen ist von dichten Schlehen- und Weißdorngebüschen bewachsen. Bemerkenswert ist ein ca. 4 ha großer und seit Jahrzehnten unbewirtschafteter Eichen-Hainbuchen-Hudewald mit großen Bärlauchbeständen.
Der Verein Jordsand zum Schutze der Seevögel und der Natur e. V. betreut die Insel seit 1993. Im ehemaligen Inselhof wird rund ums Jahr die Vogelberingungsstation mit vielen ehrenamtlichen Helfern unterhalten. Jährlich werden bis zu 20.000 Vögel beringt und wichtige Daten zum Vogelzug gewonnen.
Seit einer ungenehmigten Freisetzung Mitte der 1990er Jahre und aufgrund nicht vorhandener Prädatoren hat sich auf der Insel eine stabile Siebenschläfer-Population etabliert, die bis zu 700 Tiere umfasst. Probleme entstehen u. a. dadurch, dass die Tiere den Jungwuchs von Buchen unterbinden, Nisthöhlen besetzen und Gelege gefährden. Über eine Reduzierung des Bestandes muß daher nachgedacht werden. In den letzten Jahren hat sich eine Schlafkolonie von Kormoranen etabliert. Die Flachwasserbereiche um die Insel werden im Frühjahr und Herbst von tausenden Enten als Rastflächen genutzt, auch Kegelrobben können zunehmend beobachtet werden.
Öffentliche Nutzung:
Die Insel kann besucht werden, Überfahrten sind von Peenemünde und Freest aus möglich. Da es sich bei dem Hafen der Insel um einen Nothafen handelt, dürfen private Boote dort nur im Notfall anlegen. Der Verein Jordsand nimmt Besucher in Empfang und informiert über seine Arbeit vor Ort sowie die Bedeutung der Insel.
NSG 054 Großer Koblentzer See
Lage:
Zwischen Krugsdorf und Koblentz
Größe:
269 ha
Gemeinden:
Koblentz
Unterschutzstellung:
27.05.1960, Schutzanordnung vom 11.09.1967
Schutzzweck:
Erhalt und Entwicklung einer mesotrophen Talmoorblänke mit angrenzenden Durchströmungsmoorflächen, einer kalkreichen Niedermoorvegetation sowie einer Binnensalz-stelle mit halophytischer Vegetation. Als Brut-, Rast- und Durchzugsgebiet für Wasservögel sowie als Rast- und Schlafplatz für Gänse und Kraniche, besitzt das Gebiet eine überregionale Bedeutung an der seenarmen südlichen Randzone der Ueckermünder Heide.
Beschreibung:
Der Große Koblentzer See befindet sich innerhalb eines gefällearmen Seitentales der Randowniederung, das im Holozän vermoorte. Er hat eine durchschnittliche Tiefe von etwa 1,5 m mit einem Tiefenmaximum von 6 m und eine Fläche von 150 ha. Breite Verlandungssäume und angrenzende Moorwiesen weisen auf eine ehemals größere Ausdehnung hin. Die Salzstelle am Südwestufer bedingt den schwachen Salzgehalt von 0,5 ‰ im Südteil des Sees. Der Kalkgehalt ist mit 100 mg/l sehr hoch.
Im Ostteil des NSG säumen Erlen-Birken-Bruchwälder die Uferzone und bilden den Übergang zu Kiefern- und Fichtenforsten auf trockenen Standorten. Nahe dem Ostufer liegt eine mit Laub-Nadel-Mischwald bestockte Insel. Unter den vorkommenden Vogelarten sind besonders Seeadler, Rohrweihe, Rohrdommel (RL 1), Weißsterniges Blaukehlchen, Bartmeise und Rohrschwirl hervorzuheben. Am Westufer hat sich eine Salzvegtation mit Salz-Binse, Salz-Schuppenmiere, Strand-Dreizack (RL 3), Erdbeer-Klee (RL V) und Sumpf-Knabenkraut (RL 1) erhalten.
Der Wasserhaushalt, der in der Vergangenheit durch Entwässerung der umgebenden Niederung negativ beeinflusst wurde und zu einer fortschreitenden Degradierung der umliegenden Moorflächen geführt hat, konnte durch Vernässung anliegender Flächen stabilisiert werden. Die Stiftung Umwelt und Naturschutz M-V betreut seit 2010 eine ca. 500 ha große Vernässungsfläche im Nordwest-Bereich des NSG sowie auf angrenzenden Seewiesen, die als Ausgleichsmaßnahme der DEGES für den Bau der A 20 entstand.
Öffentliche Nutzung:
Von Koblentz aus führt ein Weg zu einer Beobachtungskanzel an der Furt zur Insel. Nördlich erstreckt sich der Weg von Koblentz nach Uhlenkrug direkt am Gebiet vorbei.
NSG 246 Großer Wotig
Lage:
Insel im nördlichen Peenestrom bei Kröslin, ca. 7 km nördlich von Wolgast
Größe:
212 ha
Gemeinden:
Kröslin
Unterschutzstellung:
05.11.1990
Schutzzweck:
Schutz und Pflege der Insel Großer Wotig mit den umgebenden Flachwassergebieten im Überflutungsbereich des Peenestromes, einschließlich eines Festlandstreifens mit Kliff und Quellmooren.
Beschreibung:
Der Große Wotig liegt als Insel aus marinem Schlick (humoser sandiger Schluff mit Mollusken) innerhalb des Peenestroms. An dessen westlichem Ufer befindet sich innerhalb des Schutzgebietes ein Küstenüberflutungsmoor mit Moormächtigkeiten zwischen 0,5 bis 0,8 m über marin-brackigen Sanden. Daran schließt sich in westliche Richtung unmittelbar am Ortsrand von Kröslin ein Litorinakliff aus Geschiebemergel über Sand an, das mit Kiefernbeständen und Resten von Magerrasen bewachsen ist. Im südlichen Teil hat sich am Fuß des Kliffs ein quelliger Erlenbruchwald entwickelt.
Der Große Wotig ist eines der letzten großen Salzgrasländer im Bereich des Peenestromes und damit ein wichtiges Rastgebiet für Nordische Gänse und Limikolen. Zur Zugzeit scheint bisweilen die gesamte Insel mit Vögeln bedeckt zu sein. Als Brutvögel konnten früher regelmäßig eine Reihe von Limikolenarten wie Alpenstrandläufer (RL 1), Rotschenkel (RL 2), Kiebitz (RL 2), Austernfischer (RL 1) und Bekassine (RL 2) als Brutvögel beobachtet werden. Vor allem aufgrund des hohen Prädatorendrucks haben seit Jahren keine Bruten mehr stattgefunden. Beliebt ist das Gebiet nach wie vor beim Fischotter (RL 2).
Die Salzgrasländer werden vor allem von Weißem Straußgras, Gemeinem Salzschwaden sowie Strand- (RL 3) und Sumpf-Dreizack (RL 3) gebildet. Im Übergangsbereich zu den Uferröhrichten sind zudem die salztoleranten Pflanzenarten Erdbeer-Klee (RL V), Gewöhnliche Strandbinse, Strand-Aster und der seltene Ostsee-Rohr-Fuchsschwanz (RL R) zu finden. Durch Zugvögel wurde die aus Südafrika stammende Laugenblume ins Gebiet eingebracht und bedeckt in den Röten zum Teil mehrere hundert Quadratmeter. Auf den Magerrasen der Pastorenwiese am Litorinakliff kam früher die Kuhschelle vor. Durch gezielte Beweidung soll dieser Standort wieder aufgewertet werden.
Ebenso ist die Fortsetzung der Beweidung auf den Salzgrünländern wichtig. Diese soll in Zukunft auf die jetzt noch verschilften Bereiche im Nordteil der Insel ausgedehnt werden. Dadurch würde ein effektiveres Prädatorenmanagement möglich, da Schwarzwild und Fuchs ihre Rückzugsräume verlieren würden.
Öffentliche Nutzung:
Die Insel ist nicht begehbar. Vom Ortsrand Kröslin kann der Nordteil des Naturschutzgebietes mit dem Krösliner See, der „Alten Peene“ und dem Peenestrom eingesehen werden. Auch von der Brücke über die alte Peene hat man einen guten Überblick.
NSG 202 Grünzer Berge
Lage:
Westlich von Grünz am Osthang des Randowtales und südlich der Autobahn A 11
Größe:
30 ha
Gemeinden:
Penkun
Unterschutzstellung:
27.09.1990, Erweiterung: 16.12.1993
Schutzzweck:
Erhalt und Entwicklung strukturreicher Talhänge mit für Mecklenburg-Vorpommern einmaligen subkontinentalen Trocken-und Halbtrockenrasen.
Beschreibung:
Die Grünzer Berge, als Teil eines sandigen Endmoränenzuges, wurden durch jahrhundertelange Beweidung in einem sehr naturnahen Zustand erhalten. Mit der Veränderung der Landnutzung nach 1960 mit der teil-weisen Aufgabe der Beweidung, flächenhafter Aufforstung sowie in Teilbereichen einem Umbruch für die Landnutzung, erfolgte eine Zurückdrängung der Trockenrasengesellschaften.
Nach 1990 wurde auch die Schafhaltung vollständig aufgegeben.
Trockenhänge von 15 bis 20 m Höhe über NN mit eingestreuten kleinen Waldstücken prägen die Landschaft des Gebietes und seiner Umgebung. Mehrere kontinentale Pflanzenarten finden hier ihren westlichen Verbreitungspunkt. Besonders hervorzuheben sind die vorkommenden "Subpannonischen Steppen-Trockenrasen" (FFH-LRT 6240) und die "Kiefernwälder der sarmatischen Steppe" (FFH-LRT 91U0).
Zum Gebiet zählen auch Saum-, Stauden- und Quellfluren mit ihrer bestandsbedrohten Pflanzen- und Tierwelt. Inbesondere zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-LRT setzt die Flächenagentur M-V GmbH seit 2014 im NSG das FöRiGeF-Projekt "Halboffene Weidelandschaft Randowtal" um, welches Entbuschung, Auflichtung und Zaun-bau, Maßnahmen zur Flächensicherung sowie zur Installation und Umsetzung eines dauerhaften, zielorientierten Pflegemanagements beinhaltet. Dazu erfolgt eine Umtriebsweide mit Schafen bei Einhaltung von Ruhe- bzw. Regenerationsphasen.
Öffentliche Nutzung:
Ein Weg führt von der Landesstraße von Grünz kommend in das Gebiet. Am Rande der Randowniederung kann ein Plattenweg genutzt werden, der Einblicke in das gesamte Gebiet ermöglicht.
NSG 249 Halbinsel Fahrenbrink
Lage:
9 km nord-nordwestlich von Greifswald
Größe:
36 ha
Gemeinden:
Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Mesekenhagen
Unterschutzstellung:
05.11.1990; Erweiterung 04.05.1995
Schutzzweck:
Schutz und Pflege der Weidelandschaft der Halbinsel mit Salzgrasland, Wasser- und Landröhrichten sowie umgebenden Flachwasserbereichen als Lebensraum gefährdeter Pflanzen- und Tierarten.
Beschreibung:
Salzweideflächen im Komplex mit Brackwasserröhrichten und Flachwasserbereichen prägen die Halbinsel Fahrenbrink. Eine artenreiche Salzflora mit zahlreichen seltenen Arten wächst auf den regelmäßig überfluteten Flächen vor dem Deich, u. a. kommen Strand-Dreizack (RL 3), Salz-Binse und Strand-Wegerich (RL 3) vor.
Im Überflutungsbereich leben auch zahlreiche gefährdete Insektenarten. So wurden im Gebiet insgesamt 281 Nachtfalterarten gefunden, darunter der Eulenfalter und der seltene Zahnspinner. Watvögeln dienen Salzweide- und Flachwasserbereiche als Nahrungsgebiet; fast immer kann man mit dem Fernglas Vögel, die im Schlamm nach Nahrung stochern, beobachten.
Auch schilfbewohnende Vogelarten wie Rohrammer, Teichrohrsänger oder die Rohrweihe sind nicht selten. In den Gebüschen der Halbinsel brütet der Neuntöter, in den Kiefern sitzt häufig der Seeadler an.
Die Vordeichflächen befinden sich in einem guten Zustand, die Beweidung sollte hier zum Erhalt der Salzweiden fortgeführt werden. In den eingedeichten Flächen sind fehlender Brackwassereinfluss, Wassermangel und damit einhergehende Torfmineralisierung vor allem an der Ausbreitung nitrophiler Pflanzenarten und der Verdrängung der salzliebenden bzw. -toleranten Arten erkennbar.
Öffentliche Nutzung:
Einen Überblick über das Naturschutzgebiet ermöglicht die Aussicht vom Parkplatz am Ortseingang Riemserort.
NSG 247 Halbinsel Cosim
Lage:
Am südlichen Ufer des Achterwassers auf der Insel Usedom, ca. 4 km nördlich der Ortschaft Mellenthin
Größe:
102 ha
Gemeinden:
Neppermin
Unterschutzstellung:
05.11.1990; Verkleinerung 09.05.1996
Schutzzweck:
Schutz, Pflege und Entwicklung der Halbinsel Cosim mit Feuchtwiesen, Röhrichten und Bruchwäldern; Sicherung als Brut-, Rast- und Nahrungsgebiet für Küstenvögel und Wiesenbrüter.
Beschreibung:
Nördlich von Balm befindet sich die Halbinsel Cosim, die in den Balmer See, ein Nebengewässer des Achterwassers, hineinragt. Die Halbinsel entstand vor ca. 5.000 Jahren nach dem Absinken des Meeresspiegels (Litorina-Transgression) und der Ablagerung von Material vom westlich liegenden Kliff. Die ca. 85 ha messende Fläche besteht aus Salzwiesen, Röhrichtstreifen und Erlenbrüchen. Die Salzwiesenvegetation ist allerdings aufgrund ausbleibender Weidenutzung bis auf wenige Reste von Röhrichten verdrängt worden. Auf einem Sandrücken hat sich eine typische Magerrasenvegetation etabliert. Als optisch deutliche Gebietsbegrenzung im Westen befinden sich am Hang des Moränenkliffs windexponierte Stiel-Eichen.
Die in das Schutzgebiet einbezogenen und angrenzenden Wasserflächen des Achterwassers und des Balmer Sees stellen wichtige Rastgebiete für durchziehende Vogelarten wie Reiher- (RL 3), Berg- und Schellenten sowie Gänse- (RL 2) und Zwergsäger dar, die Erlenbrüche dienen als Überwinterungsgebiet für Seeadler.
Wichtig für die Funktion des Gebietes als Brut- und Rastraum für verschiedene Vogelarten ist die Offenhaltung auf einem Großteil der Fläche. Teile der Flächen werden zur Zeit durch Rohrmahd genutzt, optimal für die Etablierung der zurückgedrängten Salzwiesen wäre eine extensive Beweidung.
Öffentliche Nutzung:
Das Gebiet ist über einen öffentlichen Weg zugänglich, das Befahren mit Kraftfahrzeugen ist nicht erlaubt.
NSG 323 Insel Görmitz
Lage:
Im Achterwasser der Insel Usedom, östlich der Halbinsel Gnitz
Größe:
137 ha
Gemeinden:
Lütow
Unterschutzstellung:
15.01.2001
Schutzzweck:
Erhalt, Schutz und Entwicklung einer reich strukturierten Insel sowie der unmittelbar angrenzenden Wasser- und Verlandungsbereiche.
Beschreibung:
Ein etwa 500 m breiter, "Twelen" genannter Sund trennt das im Achterwasser gelegene Schutzgebiet von der Insel Usedom. Seit in den 1960er Jahren dort nach Öl gesucht wurde, existiert ein Damm zur Insel. Neben der Insel Görmitz gehören ein 50 m breiter Wasserstreifen und die Bucht an der Ostseite der Insel zum NSG. Die Siedlungsflächen im Kern der Insel sind nicht Bestandteil des Schutzgebietes.
Die Insel beherbergt einen Komplex von Lebensräumen, bestehend aus Magerrasen, Überflutungssäumen, Überflutungsmooren und Verlandungsgürteln mit Feuchtwiesen- und Röhrichtbereichen. Gehölz-streifen und Einzelbäume bilden weitere Strukturelemente.
Aufgrund dieser Habitatvielfalt kommen viele unterschiedliche Tier- und Pflanzenarten vor. Das Naturschutzgebiet hat insbesondere eine hohe Bedeutung für die Avifauna. So stellen die Insel und die sie umgebenden Wasserflächen ein wichtiges Brut-, Rast- und Nahrungsgebiet für verschiedene Wasservögel sowie für Arten der Feuchtwiesen und der Röhrichte dar.
Die Insel befindet sich in Privatbesitz. Der aktuelle Besitzer plant die Einrichtung von zwei Ökokonten. Im Zuge der geplanten Maßnahmen sollen zum einen der Damm zurückgebaut und zum anderen mittels einer dauerhaften extensiven Grünlandnutzung die Flächen in einen nachhaltig guten Zustand überführt werden.
Öffentliche Nutzung:
Der zur Insel führende Damm wird zur Zeit vor allem von Anglern genutzt.
NSG 250 Insel Koos, Kooser See und Wampener Riff
Lage:
2 km nordöstlich von Neuenkirchen
Größe:
1.566 ha Gemeinden: Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Mesekenhagen, Neuenkirchen
Gemeinden:
Lütow
Unterschutzstellung:
5.11.1990, Erweiterung 10.10.1994
Schutzzweck:
Schutz, Erhalt und Entwicklung eines stark gegliederten Bereichs der Südküste des Greifswalder Boddens mit ausgedehnten Flachwasserzonen, Windwatten und beweideten Überflutungsmooren als Lebensraum für Küstenvögel; Sicherung als bedeutendes Rastgebiet für Zugvogelarten.
Beschreibung:
Flachwasserzonen, Windwatte und Überflutungsmoore prägen das Landschafts-bild im Naturschutzgebiet. Die Kooser Wiesen im südlichen Teil des Gebietes zeichnen sich durch ihre Salzvegetation aus, die sich hier durch jahrhundertelange Weidenutzung erhalten hat.
Charakteristische Arten im Überflutungsbereich sind Salz-Binse, Strand-Milchkraut und Strand-Dreizack (RL 3). Auch das Salzhasenohr (RL 2) kommt im Gebiet vor. Priele lassen das salzhaltige Wasser ein- und ausströmen und sind mit Brackwasserröhrichten bewachsen. In tiefer gelegenen Bereichen, den Röten, dominieren Salzschwadenrasen sowie in den Salzpfannen Quellerrasen.
Bis 1993 waren die Karrendorfer Wiesen durch Eindeichung, Grabensysteme und Schöpfwerks-betrieb von der natürlichen Vorflut abgetrennt und unterlagen intensiver Graslandnutzung. Nachdem hier das erste größere Ausdeichungsprojekt Mecklenburg-Vorpommerns umgesetzt wurde, prägen das Grasland heute wieder die Faktoren Überflutung und Beweidung. Es konnten sich erneut Schilf- und Strandsimsenröhrichte entwickeln und typische Salzweiden etablieren. Im Spätsommer bilden blühende Strandastern einen dichten Teppich.
Das Gebiet bietet Bruthabitate für zahlreiche Limikolenarten, dazu zählen Kiebitze (RL 2), Rotschenkel (RL 2), Sandregenpfeifer (RL 1) und Säbelschnäbler (RL 2). Gezielte Prädatoren-Bejagung hilft hier, den Bruterfolg zu sichern. Während des Vogelzuges sind die Flächen ein bedeutendes Rastgebiet für viele weitere Wat- sowie Wasservogelarten, die sich in beeindruckenden Individuenzahlen einfinden.
Das Wampener Kliff als seewärtiger Deich eines Spülfeldes bietet mindestens 200 Brutpaaren der Uferschwalbe (RL V) Nistmöglichkeiten. Das Spülfeld wird zur Zeit durch das Wasser- und Schifffahrtsamt zurückgebaut, das Kliff bleibt jedoch erhalten.
Öffentliche Nutzung:
Die Insel Koos und die Kooser Wiesen sind nicht zugänglich. Wanderwege führen dagegen in die Karrendorfer Wiesen und zu einer Beobachtungsplattform. Unterhalb des Wampener Kliffs ist ein Badestrand ausgewiesen.
NSG 081 Insel Böhmke und Werder
Lage:
Im südlichen Achterwasser der Insel Usedom zwischen Balmer und Nepperminer See
Größe:
117 ha
Gemeinden:
Neppermin, Pudagla
Unterschutzstellung:
31.03.1971
Schutzzweck:
Schutz und Erhalt eines Brutgebietes bestandsgefährdeter Vogelarten, insbesondere der Flussseeschwalbe.
Beschreibung:
Die beiden Inseln Böhmke (2,3 ha) und Werder (5,6 ha) liegen als pleistozäne Geschiebemergelkerne der jüngsten weichseleiszeitlichen Grundmoräne im südlichen Achterwasser. Jeweils an den Nordufern der Inseln sind Kliffs anzutreffen, nach Süden laufen beide Inseln in Hakenbildungen aus. Zum Schutzgebiet gehört auch die am Nordostufer des Nepperminer Sees gelegene Schwedenschanze, ebenfalls eine Hakenbildung mit einem jungslawischen Burgwall. Die zwischen Neppermin und Balm am Südwestufer des Nepperminer Sees gelegenen Salzwiesen und -röhrichte sind ebenfalls Bestandteil des Schutzgebietes.
In den 1950er Jahren entwickelte sich hier eine Brutkolonie der Lachmöwe (RL 3) und der Flussseeschwalbe (RL 2). Mit max. 16.000 Paaren der Lachmöwen und 800 Paaren der Flussseeschwalben erreichte die Kolonie in den 1980er Jahren ihren Höchststand, zählt aber auch heute noch trotz reduzierter Anzahl von Brutpaaren (7000/105 im Jahr 2014) zu den stärksten Kolonien an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern. Zu weiteren bemerkenswerten Brutvogelarten in den Röhrichten und Kliffbereichen der Insel gehören Schnatter-, Reiher- (RL 3) und Tafelente (RL 2) sowie Brand- (RL 3) und Graugans, Haubentaucher (RL 3) und Teichralle. Die ausgedehnten Laubgebüsche (Weißdorn, Schwarzer Holunder, verschiedene Rosenarten, Purgier-Kreuzdorn, Sauerkirsche) an den Kliffs sind bevorzugter Brutraum zahlreicher Singvögel. Zu den bemerkenswerten Arten gehören Neuntöter, Braunkehlchen und Bartmeise.
Der Werder, die nördlicher gelegene der beiden Inseln wird seit 1978 mit einer Herde Gotlandschafen beweidet. Wichtig für den Fortbestand der Vogelkolonien ist die gute ehrenamtliche Betreuung. Dazu gehört unter anderem eine effektive Prädatorenbejagung. Auf den Inseln werden zudem regelmäßig Teile der Landröhrichte der Verlandungszone gemäht und Gehölze entfernt.
Öffentliche Nutzung:
Die Landflächen des Schutzgebietes sind nicht frei zugänglich. Sehr gute Aussichtsmöglichkeiten gibt es an der Straße nach Balm sowie von den umgebenden höher gelegenen Flächen.
NSG 127 Karlsburger und Oldenburger Holz
Lage:
In der Grundmoränenlandschaft südlich von Züssow und Karlsburg (zwischen B109 und B111)
Größe:
399 ha
Gemeinden:
Karlsburg, Ranzin
Unterschutzstellung:
16.11.1978, Erweiterung 20.09.1984
Schutzzweck:
Erhalt eines reich strukturierten Laubwaldgebietes mit historischen Waldformen, vermoorten Senken und angrenzenden feuchten Grünlandflächen als Lebensraum des Schreiadlers.
Beschreibung:
Das Schutzgebiet besteht aus drei Teilflächen, von denen die westlichste vor allem Grünlandflächen umfasst und die beiden anderen etwa ein Drittel des insgesamt sehr großflächigen Waldgebietes Karlsburger- Oldenburger Holz ausmachen. Die Flächen wurden jahrhundertelang als Mittel- und Niederwald genutzt, in den vermoorten Senken stocken alte Hudewaldbestände. Mehrhundertjährige, großkronige Stiel-Eichen, Rot-Buchen und hainbuchenreiche Bestände erinnern noch heute an diese historische Waldnutzungsformen. Der Unterwuchs wird häufig von Weißdorn und Hasel gebildet. Diese alten Laubwaldbestände bieten günstige Horstplätze für Greifvögel wie Schreiadler (RL 1), Rot- und Schwarzmilan (RL V) und den Wespenbussard (RL V). Weitere Brutvögel sind Waldwasserläufer, Klein-und Schwarzspecht, Trauer- und Zwergschnäpper, Schwanzmeise und Hohltaube.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann die Aufforstung von Teilen der ehemaligen Hutungen mit Nadelbäumen. In den Senken sind, je nach Größe der Flächen, Grauweidengebüsche und Seggenriede sowie Erlenbruchwälder anzutreffen. Diese Senken sind an das Entwässerungssystem angeschlossen, welches durch die südlich angrenzenden Wiesen zur Swinow führt. Diese Wiesen stellen ein wichtiges Nahrungsrevier des Schreiadlers dar. Die über die Swinow in das Gebiet eingewanderten Biber bilden in den Gräben eine stabile Population. Die größte Biberburg des Landkreises befindet sich hier. Aufgrund dieser „natürlichen“ Vernässung werden einzelne Waldbereiche oberhalb der Biberburgen überstaut und sind im Absterben begriffen.
Auch die zum Schutzgebiet gehörenden Grünlandflächen werden in die Swinow entwässert. Sie wurden bis Ende der 1970er Jahre als Stand-weiden genutzt. Heute werden diese Bereiche zumeist als Mahdgrünland bewirtschaftet.
Von Bedeutung für eine positive Entwicklung des Gebietes ist die Erhöhung des Laubholzanteiles durch Zurücknahme von Nadelholz sowie die Abkopplung vieler Flächen vom Entwässerungssystem.
Seit 2004 ist der NABU M-V Eigentümer von großen Teilen des Naturschutzgebietes. Der Verband möchte dort die Nadelbaum-Reinbestände in naturnahe Laubbestände umwandeln und die Nutzung so weit reduzieren, dass ein natürlicher Alterungsprozess in den Beständen einsetzen kann. Zahlreiche trockengelegte Waldmoore und einige Feuchtwiesen sollen dabei wiedervernässt, beziehungsweise so gepflegt werden, dass sich wieder ein typisches Artenspektrum einstellt, das Naturschutzgebiet aufgewertet und den Bedürfnissen der Schreiadler (RL 1) Rechnung getragen wird. Der NABU betreut auch das Gesamtgebiet ehrenamtlich.
Öffentliche Nutzung:
Im Gebiet sind zahlreiche Waldwege vorhanden, auf denen das Gebiet bewandert werden kann.
NSG 134 Kiesbergwiesen bei Bergholz
Lage:
1 km östlich von Bergholz, direkt östlich an die Straße Löcknitz – Menkin angrenzend.
Größe:
54 ha
Gemeinden:
Bergholz
Unterschutzstellung:
26.10.1983
Schutzzweck:
Erhaltung und Entwicklung eines typischen Quellmoores mit artenreichen Quellfluren und Bruchwäldern sowie mit einer bestandsbedrohten Pflanzen- und Tierwelt.
Beschreibung:
Am westlichen Rand der Randowniederung gelegen, ist das Gebiet 2 – 3 m hoch aufgewölbt. Die starke Quellaktivität verhinderte zu allen Zeiten eine intensive Landnutzung.
Im Zentrum befinden sich Nass- und Feuchtwiesen sowie Quellsümpfe mit Rispen- Segge und Sumpf- Segge. Mit einem geringen Anteil sind auch Kleinseggenriede ausgebildet.
Eine botanische Rarität ist die vom Aussterben bedrohte Sumpf-Engelwurz (RL 1) mit ihrem einzigen Vorkommen in ganz Mecklenburg-Vorpommern.
Zur ehemaligen Wassermühle hin steht ein Schaumkraut-Erlen-Quellwald, an den sich zwei ehemalige Mühlenteiche mit offener Wasserfläche anschließen. In den Randlagen wird mittels einer ganzjährigen Freilandhaltung von Hochlandrindern eine weitere Verbuschung verhindert.
Öffentliche Nutzung:
Ein Feldweg führt von der Straße Löcknitz – Menkin südlich an das Gebiet heran. Ein weiterer Wirtschaftsweg führt von der Straße direkt an der westlichen Grenze des Gebietes entlang zu dem Feldweg. Eine Begehung des Gebietes ist nicht möglich.
NSG 008 Kieshofer Moor
Lage:
Ca. 4 km nordwestlich von Greifswald
Größe:
30 ha
Gemeinden:
Wackerow
Unterschutzstellung:
03.03.1938
Schutzzweck:
Schutz und Entwicklung eines wiedervernässten Sauer-Zwischenmoores, Sicherung als Lehr- und Forschungsgebiet der Universität Greifswald.
Beschreibung:
Im Zentrum des Zwischenmoores hat sich ein Wollgras-Torfmoos-Rasen etabliert, der insbesondere von Scheidigem Wollgras (RL V) und den grünen Torfmoosen Sphagnum fallax, S. cuspidatum und S. fimbriatum gebildet wird. Weitere charakteristische Pflanzenarten sind das horstig wachsende Schmalblättrige Wollgras (RL 3), der aromatisch duftende und früher als Mottenkraut verwendete Sumpf-Porst (RL 3), die der Blaubeere ähnelnde Trunkelbeere und die über die Moospolster kriechende Moosbeere (RL V). Das sich aufwölbende Moorzentrum wird von einem ständig wassergefüllten Bereich, dem Lagg, umgeben. In diesen Übergangsbereichen kommen vor allem Flatterbinsen-Riede und Rohrkolben-Röhrichte vor.
Im umgebenden Kiefern-Eichen-Wald liegen zahlreiche Flachabtorfungen, die vollständig verlandet oder mit Schwimmdecken aus Sumpffarn und Torfmoosen bedeckt sind. Als besondere Pflanzenarten kommen hier der Rundblättrige Sonnentau (RL 3) und die Rosmarinheide (RL 2) vor.
Seit der Überstauung in den 90er Jahren haben sich Krickenten (RL 2), Seeadler, Kraniche und Waldwasserläufer in diesem Gebiet als Brutvögel niedergelassen. Im Frühjahr treten Massenansammlungen von laichenden Gras- (RL 3) und Moorfröschen (RL 3) auf. Auch für 21 Libellen-arten stellt das Kieshofer Moor einen bedeutsamen Lebensraum dar.
Mit dem Torfabbau im 17. Jahrhundert begann die Entwässerung des Moores. Infolge des steten Wasserentzuges bildete sich Mitte des 19. Jahrhunderts eine lockere Bewaldung heraus, die sich bis Ende der 60er Jahre erheblich verdichtete. Der erste Stau zur Verbesserung der Moorsituation wurde 1968/1969 errichtet. Seit Beginn der 1980er Jahre wurden regelmäßige gezielte Abholzungen des Birken- und Kiefern-Jungwuchses vorgenommen. Der 1988/1989 errichtete Erddamm wurde 1994 in ein regulierbares Staubauwerk umgebaut. Dadurch wurden die hydrologischen Verhältnisse für das Moor optimiert.
Nach den hohen Niederschlagsereignissen inbesondere im Jahr 2011 kam es durch den gestiegenen Grundwasserspiegel zu Konflikten im Umfeld des Moores. Zur Lösung der Konflikte und zur langfristigen Stabilisierung der Wasserstände im NSG sind entsprechende Maßnahmen im Rahmen des Moorschutzes in Vorbereitung, die ab 2016 umgesetzt werden sollen. Das Gebiet befindet sich im Besitz der Universität Greifswald.
Öffentliche Nutzung:
Von der B 105 aus besteht die Möglichkeit, bis zum Rand des Moores zu gelangen.
NSG 305 Kleiner Krebssee
Lage:
Zwischen Schmollensee und Gothensee ca. 2,5 km südwestlich des Seebades Bansin auf der Insel Usedom
Größe:
46 ha
Gemeinden:
Ostseebad Heringsdorf
Unterschutzstellung:
13.03.1996
Schutzzweck:
Erhalt und Entwicklung eines Kesselsees in der Ostusedomer Endmoränenlandschaft.
Beschreibung:
Der ehemalige zu- und abflusslose "Klarwassersee" (oligotropher See) weist heute leider nur noch eutrophe, also nährstoffreiche Wasserverhältnisse auf. Am steilen Westufer des Sees, Bestandteil der reliefreichen Endmoräne, stocken Schattenblumen-Buchenwälder. Aufgrund dieser steilen Hänge und Uferbereiche ist hier kaum ein Verlandungssaum ausgebildet. Am allmählich ansteigenden Ostufer sind Ackerflächen anzutreffen, deren jahrzehntelange intensive Nutzung mit Düngung und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln u. a. Ursache für die Verschlechterung der ursprünglich nährstoffarmen Wasserverhältnisse des Sees sind.
Im Norden reicht die Ortschaft Neu Sallenthin unmittelbar an das Seeufer heran. Insbesondere im Nordost- bis Ostteil bestimmt ein nur wenige Meter breiter Verlandungssaum mit Erlen und Weidengebüschen und davor gelagerten Schilfröhrichten das Seeufer. Im Süden befindet sich ein Hang mit Trockenrasen- und Frischwiesenvegetation, der zum Seeufer hin in ein Kleinröhricht der Gemeinen Sumpfsimse übergeht; hier ist das Vorkommen des Wassernabels (RL V) erwähnenswert.
Der breite Schilfgürtel am Ostufer bietet Brutraum für einige Vogelarten wie Rohrammer, Drosselrohrsänger, Höckerschwan, Zwergtaucher und Krickente (RL 2). Auch für Amphibien ist das Gebiet von Bedeutung, es wurden Populationen von Rotbauchunke (RL 2) und Erdkröte (RL 3) nachgewiesen.
Durch die Aufgabe der intensiven Landnutzung im Einzugsgebiet des Sees sind teilweise Voraussetzungen für eine Verbesserung der Wasser- und Nährstoffverhältnisse des Sees gegeben.
Öffentliche Nutzung:
Am Westrand des Sees führt ein Waldweg entlang. Östlich gibt es einen Pfad, am Südende eine Badestelle.
NSG 038 Klepelshagen
Lage:
Zwischen Gehren und Schönhausen, ca. 8 km nördlich von Strasburg
Größe:
304 ha, anteilig im Landkreis 280 ha
Gemeinden:
Strasburg
Unterschutzstellung:
15.07.1957, Erweiterung: 30.03.1961 und 01.09.1988
Schutzzweck:
Erhaltung eines naturnahen Perlgras-Buchenwaldkomlexes mit seltenen Pflanzenarten.
Beschreibung:
Das Schutzgebiet stellt vorrangig einen bewaldeten Ausschnitt des Brohm-Jatznicker Endmoränenzuges mit Perlgras-Buchenwäldern und wärmeliebenden Vegetationsformen als Relikten früherer Mittelwaldbewirtschaftung dar. Für den Standort ist das Vorhandensein von Wald über mindestens 500 Jahre belegt. Zahlreiche von NW nach SE verlaufende Stauchwälle bilden einen Schuppenkomplex, der an der Oberfläche überwiegend aus Sand und teilweise Geschiebemergel besteht. Die Senken sind mit Torf oder Sedimenten gefüllt. Das Knüppelbachtal durchschneidet im Norden die Stauchwälle und entwässert zum Galenbecker See. Im SW des Gebietes gibt es ein größeres, in einer Toteishohlform aufgewachsenes Kesselmoor. Die zwischen den Endmoränenwällen liegenden, ursprünglich abflusslosen Kesselmoore sind zum Teil infolge früherer Entwässerung bewaldet.
Die Bodenvegetation des Perlgras-Buchenwaldes wird durch das Wald-Bingelkraut, Sanikel, Christophskraut, Frühlings-Platterbse und Leberblümchen (V) bestimmt. An wärmeliebenden Arten sind Pfirsichblättrige Glockenblume (V) und Bärenschote zu nennen. Bemerkenswert sind Vorkommen von Breitblättriger Glockenblume und Scheiden-Goldstern. An einer Stelle wird der Wald durch eines der nördlichsten Vorkommen der Elsbeere (RL 2) ergänzt.
In den Senken herrscht Eschen-Buchenwald mit hohem Bergahornanteil vor, die Krautschicht bestimmen u. a. Hain-Sternmiere, Hain-Klette und Bach-Nelkenwurz. In einigen Quellmooren im Bereich des Knüppelbaches finden sich Bestockungen mit Schwarz-Erle; die Krautschicht prägen hier u. a. Winkel-Segge, Kriechender Hahnenfuß, Wechselblättriges Milzkraut, Wald-Schachtelhalm und Sumpf-Segge. An den Hangfüßen in Richtung Bach stockt ein Moschuskraut-Ahorn-Eschen-Schluchtwald mit Hohlem Lerchensporn, Vierblättriger Einbeere und Wald-Goldstern in der Krautschicht. Am Knüppelbach kann man Berg-Ehrenpreis, Gelbes Windröschen, Sumpf-Pippau (RL 3) und das seltene Laubmoos Thamnium alopecurum finden.
Die abflusslosen Moore im Süden des Gebietes weisen Pfeifengras-Birkenbrüche auf. An Orchideenarten lassen sich im Gebiet Nestwurz (RL 2), Großes Zweiblatt und Breitblättriger Sitter finden. Es wurden über 200 Pilzarten nachgewiesen, u. a. der seltene Erdstern (Geastrum rufescens).
Die Gewässer im Schutzgebiet sichern reiche Vorkommen an Rotbauchunke (RL 2), Laubfrosch (RL 3) und Moorfrosch (RL 3). Brutvögel sind u.a. Zwergschnäpper, Grünspecht, Schwarzspecht, Mittelspecht, Pirol und Tannenmeise. Der Siebenschläfer (RL 3) hat hier eines seiner nördlichsten Vorkommen in Deutschland.
Eine Wiedervernässung der Kesselmoore sowie die Reduzierung der Schalenwildbestände, um die Verjüngung der Altbuchenbestände zu sichern, sind in den letzten Jahren erfolgt. Das gesamte Gebiet befindet sich im Besitz der Deutschen Wildtierstiftung, welche den Wald naturnah bewirtschaftet. Ausgenommen hiervon sind die ca. 65 ha umfassenden Naturwaldparzellen.
Öffentliche Nutzung:
Durch das Gebiet führt eine öffentliche Straße von Gehren nach Kleppelshagen.
NSG 042 Kronwald
Lage:
5 km nördlich der Stadt Demmin
Größe:
114 ha
Gemeinden:
Stadt Loitz
Unterschutzstellung:
12.12.1957
Schutzzweck:
Schutz und Erhalt grundwasserund stauwasserbeeinflusster Eschen-Buchenund Erlen-Eschenwälder, die für die ebenen Grundmoränen Vorpommerns typisch sind..
Beschreibung:
Der Kronwald liegt im Verbreitungsgebiet des Mecklenburger Eisvorstoßes der Weichselkaltzeit. Die Böden im Gebiet sind grund- und stauwasserbeeinflusst. Typisch waren flurnahe Grundwasserstände. Mit der Anlage eines intensiven Grabensystems und dem Ausbau des Krongrabens als Vorfluter Anfang der 1970er Jahre wurde der Grundwasserstand jedoch um ca. 0,5 m abgesenkt. Zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert erfolgte eine Bewirtschaftung des Gebietes überwiegend als Mittel- oder Niederwald. Nach dem 2. Weltkrieg wurden größere Mengen Holz für Reparationslieferungen eingeschlagen, so dass der Altholzanteil heute eher gering ist. Etwa ein Viertel der Fläche wird derzeit als Naturwaldreservat ohne forstliche Nutzung behandelt.
Im Schutzgebiet herrschen Eschen-Buchenwälder vor, in deren reicher Ausbildung Breitblättrige Glockenblume, Hohler Lerchensporn, Fuchssches Knabenkraut (RL 2), Grünliche Waldhyzinthe und Breitblättriger Sitter auftreten. An höher gelegenen Standorten stockt kleinflächig ein frischer Perlgras-Buchenwald, während auf ärmeren Standorten Waldschwingel-Buchenwald auftritt. Der Kronwald ist Brutgebiet des Schreiadlers (RL 1). Außerdem kommen Zwergschnäpper, Waldbaumläufer, Misteldrossel, Weidenmeise, Mäusebussard und Rotmilan vor.
In den vergangenen Jahren mussten leider Teilbereiche des Schutzgebietes aufgrund des Eschentriebsterbens kahl geschlagen und neu aufgeforstet worden. Dabei wurde auch das zum Teil verfallene Entwässerungssystem wieder instand gesetzt. Für eine Erreichung des Schutzzieles, die möglichst ungestörte Entwicklung feuchter Laubwaldformationen zu ermöglichen, müssten jedoch dringend die Wasserableitung über den Krongraben reduziert und das bestehende Entwässerungssystem verschlossen werden.
Öffentliche Nutzung:
Ein zentraler Waldweg führt durch das Schutzgebiet.
NSG 312 Ladebower Moor
Lage:
Nördlich der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, ca. 1 km westlich der Dänischen Wiek
Größe:
131 ha
Gemeinden:
Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Unterschutzstellung:
24.11.1997
Schutzzweck:
Schutz und Erhalt eines küstennahen, teilweise stark ausgetorften Durchströmungsmoores einschließlich angrenzender Trockenstandorte.
Beschreibung:
Das Ladebower Moor stellt ein Durchströmungsmoor nördlich des Rycktales dar, das aus der nördlich angrenzenden Moräne (Wampener Wald) mit Wasser versorgt wird. Die sich nördlich an das Moor anschließenden Flächen befinden sich auf Flugsandbildungen. Bis 1993 unterlag das Gebiet der Entwässerung. Anfang des 19. Jahrhunderts begann die Gewinnung von Torf als Brennstoff für die in Greifswald betriebene Saline und später für eine Ziegelei.
Etwa zu dieser Zeit besuchte und beschrieb der Dichter und Naturwissenschaftler Adalbert von Chamisso das Ladebower Moor, wahrscheinlich als erstes Moor in Vorpommern. Die großflächigen Maschinentorfstiche im Zentrum des Moores dienten bis in die 1950er Jahre als Fischaufzuchtgewässer. Aus dieser Zeit stammt auch der Name Hartmannsche Teiche. Die in das Schutzgebiet einbezogenen Mineralbodenflächen im Nord- bis Nordostteil wurden zur Kiesgewinnung oder auch als Ackerflächen genutzt. Auf den aufgelassenen oder extensiv genutzten Standorten etablieren sich heute Magerrasengesellschaften.
Nach Einstellung der Entwässerung und der Überflutung des Gebietes durch das Sturmhochwasser im November 1995 ist ein Großteil der Moorfläche wassergesättigt oder überflutet. Um die Hartmannschen Teiche herum befinden sich mit Moorbirken durchsetzte Erlenbruchwälder. Die Torfstiche selbst sind von Schilfröhrichten umgeben, in denen auch die Schneide, ein Anzeiger für kalkreiches, vom Hang zuströmendes Wasser, zu finden ist.
Floristisch bemerkenswert sind die Röhrichtflächen südlich der Torfstiche, hier kommen in weniger mit Schilf bewachsenen Bereichen und in kleinen Freiflächen u. a. Rundblättriger Sonnentau (RL 3), Gewöhnliche Natternzunge (RL 2), Färberscharte (RL 2) und Teufelsabbiss (RL 2) vor.
Die Röhrichtflächen sind Habitate von Rohrsänger- und Schwirlarten. Braun- und Schwarzkehlchen. Grauammer und Feldlerche brüten im Gebiet, auf den Trockenrasen kommt die Heidelerche vor. Früher war das angrenzende Grünland Brutgebiet von Limikolen, unter anderem kamen Kiebitz (RL 2), Bekassine (RL 2) und Rotschenkel (RL 2) vor. Wegen zu niedriger Wasserstände und schlechter Weidenutzung in jüngerer Zeit sind diese Flächen als Bruthabitate nicht mehr geeignet.
Öffentliche Nutzung:
Das Gebiet ist kaum zugänglich. Die einzigen Wege existieren an den Grünlandflächen im Nordosten.
NSG 039 Lanken
Lage:
Am Ludwigsburger Haken (Nordostufer der Dänischen Wiek), ca. 6 km nordöstlich der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Größe:
63 ha
Gemeinden:
Loissin
Unterschutzstellung:
12.12.1957
Schutzzweck:
Erhalt und Entwicklung eines bewaldeten Höftlandes (Strandwalllandschaft) an der Südküste des Greifswalder Boddens mit Dünen und Strandwällen sowie einem davon eingeschlossenen Verlandungsmoor.
Beschreibung:
Die Lanken sind ein altes Strandwall- und Dünengebiet mit Dünen bis über 4 m Höhe, das heute fast vollständig bewaldet ist. Der nordwestliche Teil wird von einem Dünen-Kiefernwald bestimmt. Unter den z. T. knorrigen Kiefern wachsen in der Krautschicht typische Arten der Sandtrockenrasen wie Sand-Segge, Schaf-Schwingel und Kleines Habichtskraut. Die Dünen-Quecke weist auf den küstennahen nährstoffarmen Standort hin. Die historische Bewirtschaftungsform der Hudewaldnutzung lässt sich noch an alten Eichenbeständen im Südwesten des Gebietes erkennen.
Darin eingestreut kommen Fichten-und Douglasienbestände vor. Östlich davon, zur nährstoffreicheren Grundmoränenplatte hin, grenzt ein Birken-Stieleichenwald an. Grundwassernähere Standorte sind mit Eschen-Erlen-Beständen bewachsen. Die Strauchschicht wird von typischen Arten dieses Laubwaldtyps wie Eberesche, Faulbaum, Hasel und auch Himbeere gebildet.
Das Naturschutzgebiet ist Brutgebiet für Trauer-, Zwerg- und Grauschnäpper, Sommer-und Wintergoldhähnchen, Sprosser, Kernbeißer und Eichelhäher sowie Habicht und Waldkauz.
Die Nadelwaldbestände bedrängten die noch vorhandenen alten Hudewald-Eichen. Durch ihre Entnahme wurden die Eichen wieder freigestellt. Der Grundwasserstand wurde zur Stabilisierung der Feuchtlaubwälder durch einen Grabenverschluss verbessert.
Öffentliche Nutzung:
Das Gebiet kann über den "Drachenpfad" mit zahlreichen schön gestalteten Informationstafeln erkundet werden. Von der Strandseite her besteht vor allem im Sommer ein hoher Besucherdruck, auch abseits der Wege.
NSG 274 Lauenhagener See
Lage:
Nordwestlich von Lauenhagen und ca. 5 km nordwestlich von Strasburg.
Größe:
103 ha, davon anteilig im Landkreis 30,8 ha
Gemeinden:
Strasburg
Unterschutzstellung:
15.07.1993
Schutzzweck:
Schutz eines bedeutsamen Feuchtgebietes mit großer Artenvielfalt von an Wasser gebundenen Tier- und Pflanzenarten.
Beschreibung:
Inmitten der Grundmoränenlandschaft, 2 km südlich der Brohmer Berge, befindet sich der See zwischen dem Mühlenberg (101,3 m) und dem Stritzberg (123,4 m) in einer glaziären Entwässerungsbahn der Gletscher. Nach dem Abschmelzen von Toteis füllte sich die Hohlform mit Wasser und bildete ein Seebecken mit Durchströmungsmoor.
Um 1780 wurde der See für einen Mühlenbetrieb angestaut. Ein weiterer Anstau erfolgte zu Beginn des 20. Jahrhunderts für die Wasserversorgung einer Zuckerfabrik. Noch 1932 betrug die Seefläche 66 ha. Durch die Komplexmelioration in den 1970er Jahren erfolgte eine starke Entwässerung des Sees, in deren Folge 70% der Seefläche von dichtem Weidenbewuchs eingenommen wurde.
Seit 1991 entstand durch Überstau wieder eine offene Wasserfläche von ca. 4 ha. Der Flachsee mit den Verlandungsbereichen ist Lebensraum für Gras-(RL 3), Moor(RL 3) und Wasserfrosch (RL 2). Auch Rotbauchunke (RL 2) und Laubfrosch (RL 3) bilden einen stabilen Bestand. Kranich, Rohrdommel (RL 1) und mehrere Entenarten sind Brutvögel. Der Biber (RL 3) hat seinen Weg in das Gebiet gefunden.
Wichtig für die Zukunft ist die weitere Stabilisierung des Wasserstandes auf möglichst hohem Niveau.
Öffentliche Nutzung:
Ein öffentlicher Weg am West- und Südrand des Gebietes ermöglicht Einblicke in den Seebereich.
NSG 301 Mellenthiner Os
Lage:
Im Süden der Insel Usedom, nahe des Achterwassers, nördlich des Ortes Mellenthin
Größe:
65 ha
Gemeinden:
Mellenthin, Neppermin
Unterschutzstellung:
15.08.1995
Schutzzweck:
Schutz und Entwicklung eines Oszuges mit einem kleinen Versumpfungsmoor und Resten einer slawischen Höhenburg. Vorrangige Schutzziele sind die Erhaltung der Oberflächenformen, die Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes des Kesselmoores sowie der Erhalt des landschaftsästhetischen Altbaumbestandes.
Beschreibung:
Der Oszug im Naturschutzgebiet Mellenthiner Os entstand während des Velgaster Eisvorstoßes der letzten Eiszeit. In einem Gletschertunnel lagerte sich Material ab und hinterließ den Höhenzug mit heute 4 km Länge und bis 300 m Breite. In einem zentral gelegenen Osgrabenabschnitt hat sich ein Versumpfungsmoor entwickelt. Das Areal ist eines der größten und am besten erhaltenen Gebiete seiner Art im ganzen Landkreis.
Im Südwesten des Gebietes befindet sich an der höchsten Stelle eine slawische Höhenburg, die so genannte „Schwedenschanze“. Zu sehen ist davon heute nur noch der Ringwall, der die Befestigungsanlage einst umgab. Im Nordwesten des Schutzgebietes befindet sich eine stillgelegte Kiesgrube mit Trockenrasenbereichen.
Während im Norden und Osten Kiefern- und Kiefernmischwälder vorherrschen, stockt im flachen Südosten des Gebietes ein edelholzreicher Laubwald mit Berg-Ahorn, Stiel-Eiche und Esche. Im Versumpfungsmoor hat sich ein Bruchwald mit Schwarz-Erle und Moor-Birke etabliert. Hier kommen auch Gagelstrauch (RL 3), Sumpf-Haarstrang, Sumpf-Blutauge (RL 3) und Schmalblättriges Wollgras (RL 3) vor. Auf dem Burgwall stockt Buchenwald, hier sind die Zweiblättrige Schattenblume und das Savoyer Habichtskraut zu finden. Dieser Waldtyp ist Lebensraum des Zwergschnäppers. Auch Rotmilan, Neuntöter und Kranich kommen im Gebiet als Brutvogel vor.
Öffentliche Nutzung:
Wanderwege begleiten das Gebiet im Westen und Süden. Die Kreisstraße von Dewichow nach Balm durchquert das Schutzgebiet.
NSG 033 Mümmelkensee
Lage:
Ca. 2,5 km nordwestlich des Seebades Bansin auf der Insel Usedom zwischen der Ostsee und dem Schmollensee
Größe:
6 ha
Gemeinden:
Bansin
Unterschutzstellung:
12.12.1957
Schutzzweck:
Schutz und Erhalt eines unentwässerten Kesselmoores mit zentralem Kolk im Küstenbereich der Insel Usedom.
Beschreibung:
Das Schutzgebiet besteht aus dem allmählich verlandenden Mümmelkensee und dem angrenzenden Moor. Umgeben wird es überwiegend von Buchen-Kiefern-Mischwald. Das Gebiet hat seinen Namen durch die im Sommer blühenden gelben Teichrosen (=Mummeln) erhalten.
Das Kesselmoor liegt in einer tief in seine relief-reiche Umgebung eingesenkten Hohlform, die durch das Austauen eines Toteisblockes im Holozän entstanden ist. Durch die Verlandung des ehemaligen Gewässers entstand das Kesselmoor, welches aber noch weit über die ursprüngliche Gewässerfläche hinauswuchs. Die Moormächtigkeiten betragen am Rand 4 bis 5 m, im Zentrum knapp 15 m.
Neben der schon erwähnten Großen Mummel wird der Wasserkörper des Moorkolkes von untergetaucht lebenden Torfmoosarten besiedelt. Angrenzend folgt ein Schwingmoorsaum, der vor allem von verschiedenen Torfmoosarten gebildet und von Blasenbinse (RL 2), Schlamm-Segge (RL 2) und Schmalblättrigem Wollgras (RL 3) geprägt wird. Am Übergang zum Schwingmoor sind außerdem der gelb blühende Strauß-Gilbweiderich und der weiß blühende Fieber-Klee (RL 3) anzutreffen. Daran schließt sich landseitig das von den Bulten des Scheidigen Wollgrases geprägte Standmoor an. Randlich bedrängen Gehölze wie Kiefern und Birken die gefährdeten und seltenen Moorarten wie auch den Sumpf-Porst (RL 3).
Neben dieser typischen Flora haben hier auch zahlreiche Libellen und Schmetterlinge ihren Lebensraum.
Das Gebiet unterliegt keiner Entwässerung, es wurde auch nie Torf abgebaut. Die Wasserspeisung erfolgt durch zulaufendes Wasser aus den umgebenden Höhenzügen (11 bis 28 m HN). Die in trockeneren Jahren auf dem Moorkörper aufgewachsenen Kiefern befinden sich aufgrund der höheren Niederschläge zum Teil im Absterben. Zur Stabilisierung des Wasserhaushaltes des Moores wäre ein Umbau der Kiefernforsten im Einzugsgebiet zu standortsgerechten Laubwaldgesellschaften dringend erforderlich.
Öffentliche Nutzung:
Vom Seebad Bansin führt ein beschilderter Wanderlehrpfad zum NSG, der das Moor auf Mineralböden umrundet. Am östlichen Moorrand existiert ein Steg als Aussichtsplattform.
NSG 001 Peenemünder Haken, Struck und Ruden
Lage:
Mündungsbereich des Peenestroms und Teile des Greifswalder Boddens (Verlandungsbereiche und Gewässer nördlich Lubmin bis nördlich der Insel Usedom)
Größe:
7.812 ha
Gemeinden:
Kröslin, Lubmin, Peenemünde
Unterschutzstellung:
30.03.1925, Erweiterung 04.11.1993, Verordnung vom 10.12.2008
Schutzzweck:
Sicherung ausgedehnter Flachwasserbereiche des Penemünder und des Freesendorfer Hakens, der Spandowerhagener Wiek sowie um die Insel Ruden als Rast-, Mauser- und Nahrungsplatz für arten- und individuenreiche Wasservogelansammlungen; Schutz und Erhalt der ungestörten Dynamik eines Küstengebietes mit Flachwasserbereichen, größeren Windwattflächen, Sandbänken, Flutrinnen, Strandwällen und Dünen, großflächigen Brackwasserröhrichten sowie Salzgrünländern.
Beschreibung:
Es handelt sich um das älteste Naturschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern. Der Peenemünder und Freesendorfer Haken sowie die Inseln Struck und Ruden sind als nacheiszeitliche Strandwallbildung im Zuge des Absinkens des Meereswasserspiegels (Litorina-Transgression) entstanden. Der Freesendorfer See war Bestandteil des Boddens und wurde durch die Anlagerung von Sedimenten abgeriegelt. Auch heute noch finden diese küstendynamischen Prozesse statt, sind aber durch die Unterhaltung von Fahrrinnen und der Mole am Auslaufkanal des ehemaligen Kernkraftwerkes und des heutigen Hafens Lubmin gestört.
Markant für das Gebiet sind Dünen. Je nach Alter und Humusgehalt unterscheidet man zwischen Braun-, Gelb-, Grau- und Weißdünen. Die am frühesten entstandenen sind mit einem Alter von ca. 5.000 Jahren die Braundünen, die überwiegend festgelegt sind und den höchsten Humusgehalt aufweisen. Sie sind mit Kiefernwäldern, wie auf dem Ruden, oder mit Birken-Ei-chen-Wald und Wacholderbeständen, wie auf dem Struck, bewachsen. Die jüngsten sind die Weißdünen, in denen durch Wind und Wasser noch deutliche Sandbewegungen stattfinden. Sie sind Lebensraum für Pionierpflanzen wie Stranddistel (RL 2) oder Meerkohl (RL 2).
Zum Naturschutzgebiet gehören außerdem große Flachwasserbereiche. Tausende von Zugvögeln rasten hier. Große Schwärme von Watvögeln, Enten und viele Schwäne finden in den Flachwasserarealen und Windwatten ihre Nahrung. In den letzten Jahren etablierte sich eine Kormorankolonie auf dem Peenemünder Haken. Seeadler können bei der Nahrungssuche beobachtet werden.
Wichtiger Bestandteil des Schutzgebietes sind außerdem die Salzgrünländer auf dem Struck und den Freesendorfer Wiesen. Auf dem Ruden findet eine Pflegenutzung mit Schafen statt. Die Flächen auf dem Struck waren früher bedeutsame Brutgebiete für eine Vielzahl von Limikolen, seit den 1990er Jahren finden sich aufgrund von Überweidung und Verlandung der Priele kaum noch Brutpaare. Zur Zeit werden Maßnahmen geprüft, die den Gebietszustand verbessern sollen. Dazu zählen ein besseres Weidemanagement und ein Öffnen der Priele, aber auch ein geeignetes Prädatorenmanagement. Entscheidend ist hier das Engagement der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) Naturerbe GmbH, welche durch Flächenübetragung für einen Großteil der Gebietsfläche verantwortlich ist.
Mit der Schutzverordnung erfolgte eine Gliederung in die Gebietsteile A und B, wobei der letztere etwa 270 ha Fläche entlang der Ein- und Auslaufkanäle des ehemaligen Kraftwerkes umfasst. Ein Großteil der Verbote der Verordnung hat hier keine Geltung.
Im ganzen Gebiet ergeben sich große Probleme durch den massiven touristischen Druck von der Land- wie von der Wasserseite.
Öffentliche Nutzung:
Seit Mai 2007 ermöglicht ein Rundweg, ausgehend von Peenemünde über Karlshagen, von ca. 22 km Länge mit Informationstafeln das Erleben eines Teils dieser einzigartigen Landschaft. Eine Fahrgastreederei ermöglicht den Besuch des Rudens von Peenemünde und Freest aus.
NSG 328 Peenetal von Jarmen bis Anklam
Lage:
Flusstalniederung der Peene mit angrenzenden Talrändern und Seitentälern zwischen Jarmen und Anklam
Größe:
3.414 ha
Gemeinden:
Stadt Jarmen, Stadt Gützkow, Neetzow- Liepen, Stolpe, Postlow, Stadt Anklam, Ziethen, Groß Polzin
Unterschutzstellung:
20.05.2010
Schutzzweck:
Sicherung und Entwicklung eines großflächigen und vollständigen Ausschnittes eines typischen Flusstalmoores im nordostdeutschen Tiefland mit seinen entsprechend den Höhen-, Nährstoff- und Feuchtigkeitsgradienten unterschiedlich ausgeprägten Talhängen und Nebentälern in ihrer natürlichen und nutzungsbedingten Floren- und Faunenvielfalt.
Beschreibung:
Das Gebiet ist Bestandteil des Peene-Urstromtals, welches gegen Ende der letzten Eiszeit die Schmelzwässer der Gletscher Richtung Nordwesten ableitete. Heute entwässert die durch keinerlei Staue oder Wehre regulierte Peene ein Einzugsgebiet von über 5500 km² in die entgegengesetzte Richtung. Vom Kummerower See bis zur Mündung in den Peenestrom hat der Fluss eine Länge von knapp 100 km, das dazugehörige Tal ist meist 1 bis 2 km breit. Entlang der aufgrund des geringen Gefälles nur langsam fließenden Peene hat sich seit dem Subboreal vor ca. 5000 Jahren das größte Flusstal- Niedermoor Deutschlands gebildet und bis heute erhalten. Je nach Entfernung zum Fluss und je nach Grundwassereinfluss haben sich Überflutungs-, Durchströmungs- oder Quellmoore gebildet.
Für das Peenetal ist eine durchgängige Besiedlung seit dem Mesolithikum vor 10.000 bis 8.000 Jahren durch Funde und Grabstätten nachgewiesen. Seit dem ausgehenden Mittelalter wurden kleinere Bereiche der Niedermoore vorwiegend zur Streu- und Futtergewinnung in extensiver Weise genutzt und nur im geringen Maße entwässert. Vor allem im 18. und 19. Jahrhundert hatte die Brenntorf-Gewinnung eine große Bedeutung, daher prägen viele Torfstiche und -gräben das Gebiet. Ab etwa 1920 erfolgte eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung großer Teile der Flusstalmoore und die Wasserstände in den Wiesenflächen wurden durch den Bau von Deichen und den Betrieb von Schöpfwerken stärker reguliert. Es entstanden Polder, deren Nutzung als Saatgrünländer in den 1960er und 1970er Jahren im Zuge der Komplexmelioration intensiviert wurde. Die Torfbildung kam zum Erliegen, die Torfkörper schrumpften und setzten ihre Nährstoffe frei. Daher verloren diese Flächen viele der moortypischen Tier- und Pflanzenarten. Diese Entwicklung setzte sich bis in die 1980er Jahre fort.
Von 1992 bis 2009 wurden durch den eigens gegründeten Zweckverband „Peenetal-Landschaft“ im Rahmen eines Naturschutzgroßprojektes zur Renaturierung umfangreiche Flächenkäufe, Maßnahmen zur hydrologischen Sanierung und Abschlüsse von langjährigen Verträgen zur extensiven Pflegenutzung getätigt. Viele dieser geschädigten Flächen wurden so erfolgreich auf den Weg zu einem besseren Zustand gebracht.
Aufgrund seiner Größe, seiner relativen Ungestörtheit und seiner Habitatvielfalt beherbergt das Peenetal eine bemerkenswerte Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten. Dort kommen etwa 40 Säugetierarten vor, darunter sehr stabile Populationen von Fischotter (RL 2) und Biber (RL 3). War der Biber noch bis in die 1970er Jahre hinein im Gebiet ausgestorben, hat er sich mittlerweile wieder im gesamten Peenetal verbreitet und gestaltet die Randbereiche und Zuflüsse der Peene vielfach nach seinen Bedürfnissen. Die Peene ist das Gewässer mit der höchsten Vielfalt an Fischen: Von den 51 in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Süßwasser- und Wanderfischarten sowie den Rundmäulern sind 37 (72%) in der Peene heimisch, darunter auch Lachs und Forelle (RL 1) sowie Bach- (RL 2) und Flussneunauge (RL 1). Für letztere sind vor allem die zahlreichen kleineren Zuflüsse der Peene von großer Bedeutung. Bei den Vögeln ist der Anteil sogar noch höher: Etwa 80% aller in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Brutvogelarten sind im Peenetal nachgewiesen. Dazu zählen Eisvogel (RL 3), Krick-und Löffelente (beide RL 2), Fluss- (RL 2) und Trauerseeschwalbe (RL 1) und der Seeadler. Für Arten mit speziellen Habitatansprüchen wie Bartmeise und Blaukehlchen ist das Flussgebiet eines der größten zusammenhängenden Brutgebiete in Mitteleuropa. Auch viele andere Tierartengruppen, wie Tag- und Nachtfalter, Libellen, Laufkäufer, Spinnen, Mollusken, Reptilien und Amphibien, weisen eine hohe Diversität mit vielen seltenen und gefährdeten Vertretern auf.
Die Flora des Peenetales ist gleichermaßen herausragend: Nur wenige Moore in Europa weisen ein ähnlich vollständiges Inventar der ursprünglichen Niedermoorvegetation auf. Exemplarisch genannt werden sollen die im NSG vorkommenden Arten Trollblume (RL 2), Mehl-Primel (RL 1), Sumpf-Herzblatt (RL 2), Niedrige Birke (RL 1), Fliegen-Ragwurz (RL1), Preußisches Laserkraut (RL 2) Sumpf-Läusekraut (RL 2), Blauer Tarant (RL 1), Sumpf-Sitter (RL 2) sowie Ostsee-Knabenkraut (RL 1). Auch auf den mineralischen Hängen des Talrandes, die oft einen trockenen und bisweilen nährstoffarmen Standort bieten, existiert eine artenreiche Vegetation. Hier kommen Pech-Nelke (RL 2), Kleiner Wiesenknopf (RL 3), Kuhschelle (RL 2), Weidenblättriger Alant (RL 2) und Knäuel-Glockenblume (RL 2) vor.
Öffentliche Nutzung:
Das Gebiet kann von vielen Stellen her eingesehen und auf gekennzeichneten Wegen begangen werden. Auf der Peene als Bundeswasserstraße ist das Befahren erlaubt. Innerhalb des NSG dürfen Boote jedoch nur an den offiziellen Wasserwanderrastplätzen (Kanuverein Gützkow, Kanuanleger Liepen, Stolpe, Anklam) festmachen. Das Ankern ist nur außerhalb des Schwimmblatt-Bewuchses zulässig. Es sind Bade- und Uferangelstellen ausgewiesen. Das Lagern im Gebiet ist verboten.
NSG 327 Peenetal von Salem bis Jarmen
Lage:
Niedermoorbereiche nordwestlich des Kummerower Sees bis Neukalen und Dargun, Flusstalniederung der Peene mit angrenzenden Talrändern und Seitentälern vom Kummerower See über Demmin bis Jarmen
Größe:
6.716 ha, davon im Landkreis ca. 1.970 ha
Gemeinden:
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald: Stadt Loitz, Sassen-Trantow, Bentzin, Görmin, Stadt Jarmen, Bandelin, Stadt Gützkow
Unterschutzstellung:
09.02.2009
Schutzzweck:
Sicherung und Entwicklung eines großflächigen und vollständigen Ausschnittes eines typischen Flusstalmoores im nordostdeutschen Tiefland mit seinen entsprechend den Höhen-, Nährstoff- und Feuchtigkeitsgradienten unterschiedlich ausgeprägten Talhängen und Nebentälern in ihrer natürlichen und nutzungsbedingten Floren- und Faunenvielfalt.
Beschreibung:
Das Gebiet ist Bestandteil des Peene-Urstromtals, welches gegen Ende der letzten Eiszeit die Schmelzwässer der Gletscher Richtung Nordwesten ableitete. Heute entwässert die durch keinerlei Staue oder Wehre regulierte Peene ein Einzugsgebiet von über 5500 km² in die entgegengesetzte Richtung. Vom Kummerower See bis zur Mündung in den Peenestrom hat der Fluss eine Länge von knapp 100 km, das dazugehörige Tal ist meist 1 bis 2 km breit. Entlang der aufgrund des geringen Gefälles nur langsam fließenden Peene hat sich seit dem Subboreal vor ca. 5000 Jahren das größte Flusstal-Niedermoor Deutschlands gebildet und bis heute erhalten. Je nach Entfernung zum Fluss und je nach Grundwassereinfluss haben sich Überflutungs-, Durchströmungs- oder Quellmoore gebildet.
Für das Peenetal ist eine durchgängige Besiedlung seit dem Mesolithikum vor 10.000 bis 8.000 Jahren durch Funde und Grabstätten nachgewiesen. Seit dem ausgehenden Mittelalter wurden kleinere Bereiche der Niedermoore vorwiegend zur Streu- und Futtergewinnung in extensiver Weise genutzt und nur im geringen Maße entwässert. Vor allem im 18. und 19. Jahrhundert hatte die Brenntorf-Gewinnung eine große Bedeutung, daher prägen viele Torfstiche und -gräben das Gebiet. Ab etwa 1920 erfolgte eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung großer Teile der Flusstalmoore und die Wasserstände in den Wiesenflächen wurden durch den Bau von Deichen und den Betrieb von Schöpfwerken stärker reguliert. Es entstanden Polder, deren Nutzung als Saatgrünländer in den 1960er und 1970er Jahren im Zuge der Komplexmelioration intensiviert wurde. Die Torfbildung kam zum Erliegen, die Torfkörper schrumpften und setzten Nährstoffe frei. Daher verloren diese Flächen viele der moortypischen Tier- und Pflanzenarten. Diese Entwicklung setzte sich bis in die 1980er Jahre fort.
Von 1992 bis 2009 wurden durch den eigens gegründeten Zweckverband „Peenetal-Landschaft“ im Rahmen eines Naturschutzgroßprojektes zur Renaturierung umfangreiche Flächenkäufe, Maßnahmen zur hydrologischen Sanierung und Abschlüsse von langjährigen Verträgen zur extensiven Pflegenutzung getätigt. Viele dieser geschädigten Flächen wurden so erfolgreich auf den Weg zu einem besseren Zustand gebracht.
Aufgrund seiner Größe, seiner relativen Ungestörtheit und seiner Habitatvielfalt beherbergt das Peenetal eine bemerkenswerte Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten. Dort kommen etwa 40 Säugetierarten vor, darunter sehr stabile Populationen von Fischotter (RL 2) und Biber (RL 3). War der Biber noch bis in die 1970er Jahre hinein im Gebiet ausgestorben, hat er sich mittlerweile wieder im gesamten Peenetal ausgebreitet und gestaltet die Randbereiche und Zuflüsse der Peene vielfach nach seinen Bedürfnissen. Die Peene ist das Gewässer mit der höchsten Vielfalt an Fischen: Von den 51 in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Süßwasser- und Wanderfischarten sowie den Rundmäulern sind 37 (72%) in der Peene heimisch, darunter auch Lachs und Forelle (RL 1) sowie Bach- (RL 2) und Flussneunauge (RL 1). Für letztere sind vor allem die zahlreichen kleineren Zuflüsse der Peene von großer Bedeutung. Bei den Vögeln ist der Anteil sogar noch höher: Etwa 80% aller in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Brutvogelarten sind im Peenetal nachgewiesen. Dazu zählen Eisvogel (RL 3), Krick-und Löffelente (beide RL 2), Fluss- (RL 2) und Trauerseeschwalbe (RL 1) und der Seeadler. Für Arten mit speziellen Habitatansprüchen wie Bartmeise und Blaukehlchen ist das Flussgebiet eines der größten zusammenhängenden Brutgebiete in Mitteleuropa. Auch viele andere Tierartengruppen, wie Tag- und Nachtfalter, Libellen, Laufkäufer, Spinnen, Mollusken, Reptilien und Amphibien, weisen eine hohe Diversität mit vielen seltenen und gefährdeten Vertretern auf.
Die Flora des Peenetales ist gleichermaßen herausragend: Nur wenige Moore in Europa weisen ein ähnlich vollständiges Inventar der ursprünglichen Niedermoorvegetation auf. Exemplarisch genannt werden sollen die im NSG vorkommenden Arten Trollblume (RL 2), Sumpf-Herzblatt (RL 2), Niedrige Birke (RL 1), Preußisches Laserkraut (RL 2), Sumpf-Läusekraut (RL 2), sowie Sumpf-Sitter (RL 2).
Öffentliche Nutzung:
Das Gebiet kann von vielen Stellen her eingesehen und auf gekennzeichneten Wegen begangen werden. Auf der Peene als Bundeswasserstraße ist das Befahren erlaubt. Innerhalb des NSG dürfen Boote jedoch nur an den offiziellen Wasserwanderrastplätzen (Alt-Plestlin, Jarmen) festmachen. Das Ankern ist nur außerhalb des Schwimmblatt-Bewuchses zulässig. Es sind Bade- und Uferangelstellen ausgewiesen. Das Lagern im Gebiet ist verboten.
NSG 303 Plöwensches Seebruch
Lage:
Nördlich der B 104 zwischen Löcknitz und Plöwen
Größe:
228 ha
Gemeinden:
Plöwen, Boock, Löcknitz
Unterschutzstellung:
1990 einstweilig gesichert, Schutzgebietsverordnung: 15.08.1995
Schutzzweck:
Schutz und Entwicklung eines großen zusammenhängenden Schilfgebietes mit einer artenreichen Flora und Fauna.
Beschreibung:
Die Hänge im Südbereich stellen die natürliche Grenze des Haffstausees in seiner weitesten Ausdehnung dar. Noch im 18. Jahrhundert hatte der See eine Fläche von 50 ha. Duch die folgenden Entwässerungen verlandete der See. Es entstand ein Niedermoor, das bis heute über den künstlichen Plöwenschen Abzugsgraben entwässert wird.
Ausgedehnte Schilfflächen mit Erlen- und Erlen-Eschen-Bruchwäldern sowie Feuchtwiesen in den Randbereichen prägen heute das Landschaftsbild. Kleinflächig kommen auch Schneidenröhrichte sowie Sumpfsimsen-Kleinröhrichte vor. Brutvögel wie Kranich, Rohrweihe, Tüpfelralle und Bekassine (RL 2) finden hier einen Lebensraum. Es kommen Laubfrosch (RL 3), Moorfrosch (RL 3), Rotbauchunke (RL 2) und Ringelnatter (RL 2) vor. An gefährdeten Schmetterlingen wurden Schwalbenschwanz (RL 3), Großer Schillerfalter (RL 3), und Gemeines Blutströpfchen gefunden. Auch der Kleine Feuerfalter, der Kleine Perlmutterfalter und der Schachbrettfalter wurden nachgewiesen.
Auf den schmalen Feuchtwiesen im südlichen Randbereich konnten Pflanzenarten wie Steifblättriges Knabenkraut (RL 2), Sumpf-Schlangenwurz, Sumpf-Herzblatt (RL 2) und Kamm-Wurmfarn (RL 3) gefunden werden. Aufgrund der Nutzungsaufgabe dieser artenreichen Feuchtwiesen sind die Bestände zur Zeit stark gefährdet.
Im Nordwesten des Gebietes ist ein slawischer Burgwallkomplex einbezogen. Hier kommt die Zauneidechse (RL 2) vor.
Öffentliche Nutzung:
Das Gebiet ist zwar nicht zugänglich, aber von der Straße nach Plöwen aus ist der Südteil des Seebruches frei zu überblicken. Zu den Burgwällen im Nordwestteil („Hühnerwinkel“) führt ein Waldweg, der unmittelbar östlich des Ortsrandes von Löcknitz an der B 104 beginnt. Von der B 104 führt weiterhin ein Weg in den südlichen Randbereich mit der ehemaligen Kiesgrube.
NSG 069 Putzarer See
Lage:
Am Nordwestrand der Friedländer Großen Wiese im Südwesten des Landkreises, ca. 8 km nördöstlich von Friedland, knapp 4 km südlich von Schwerinsburg
Größe:
460 ha, davon im Landkreis 400 ha
Gemeinden:
Putzar (SO-Teil im Landkreis Mecklenburg-Strelitz)
Unterschutzstellung:
16.01.1958, Erweiterung 07.07.1995; Schutzgebietsverordnung vom 23.08.2016
Schutzzweck:
Schutz und Erhalt eines Flachsees mit breitem Verlandungsgürtel, angrenzenden Durchströmungsmooren mit Torfstichen sowie blockreicher Hutungsfläche als überregional bedeutsames Durchzugs- und Rastgebiet für Wasser- und Sumpfvögel sowie als Lebensraum für bestandsgefährdete und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten.
Beschreibung:
Der See hat eine Länge von ca. 2,5 km, eine Breite von ca. 1,0 km und eine durchschnittliche Tiefe von 0,4 m. Der Verlandungssee verfügt durch die Verlegung des Großen Landgrabens über keinen wesentlichen Zu- und Abfluss mehr. Auch aufgrund seiner geringen Wassertiefe ist der Putzarer See ein eutrophes Gewässer. Seine Entstehungszeit liegt wie bei allen Seen in Mecklenburg-Vorpommern in der letzten Eiszeit.
Hervorzuheben ist die Bedeutung des Sees als Vogelschutzgebiet. Der See ist vollständig von einer breiten, verschilften Verlandungszone und teilweise von Bruchwald umgeben. Diese Vegetationsbereiche sowie die offene Wasserfläche bieten vielen Wasservögeln ein ideales Brut- und Rastgebiet, u. a. Saat-, Bläss- und Graugänsen, Schnatter-, Löffel- (RL 2) und Tafelenten (RL 2), Zwerg- und Singschwänen. In den großflächigen Altröhrichtbeständen brüten Rohrdommel (RL 1), Kranich, Rohrweihe, Wasser- und Tüpfelralle sowie auch Bartmeise und Blaukehlchen. Als Nahrunsgäste besuchen See- (RL 2), Fisch- und Schreiadler (RL 1) das Gebiet. Ansässig ist auch der Fischotter (RL 2). Unter den Fischarten sind Steinbeißer (RL G) und Schlammpeitzger (RL V) erwähnenswert.
In niederschlagsarmen Jahren entwickeln sich auf den Schlammflächen des dann teilweise ausgetrockneten Sees dichte Bestände des leuchtend gelb blühenden Moor-Greiskrautes.
Auf den seenahen, kurzrasigen Hutungsflächen im Südosten des Gebietes haben sich kleinseggenreiche Weiderasen erhalten, in denen Kriechender Scheiberich (RL 1), Bitteres Kreuzblümchen und Sumpf-Enzian (RL 1) zu finden sind. Zur Förderung dieser Arten finanzierte die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises 2013 und 2014 den Bau eines stabilen Weidezaunes, der die Beweidung der Flächen bis nah an den Seerand ermöglicht.
Öffentliche Nutzung:
Der See ist sehr schwer zugänglich. Die begehbaren Bereiche des Gebietes sind im Wesentlichen Weide- und Grünland-flächen. An einem der Torfstiche in der Erweiterungszone am Ostrand des Gebietes ist ein Uferstreifen für die Angelnutzung freigegeben.
NSG 071 Schanzberge bei Brietzig
Lage:
An der B 104 zwischen den Ortschaften Wilsikow und Papendorf
Größe:
7 ha
Gemeinden:
Brietzig
Unterschutzstellung:
13.01.1957, Erweiterung: 20.02.1957, Festsetzung: 11.09.1967, Behandlungsrichtlinie vom 30.09.1987
Schutzzweck:
Erhaltung eines strukturreichen Oszuges mit basiphilen Halbtrockenrasen, Glatthaferrasen, wärmeliebenden Florenelementen und weiteren bestandsbedrohten Tier- und Pflanzenarten.
Beschreibung:
Der Oszug durchzieht mit einer Länge von mehr als 2.500 m, einer durchschnittlichen Höhe von 10 bis 13 m und einer Basisbreite von 50 bis 75 m dammartig eine flachwellige Grundmoränenlandschaft. Er ist Bestandteil der eiszeitlich entstandenen Wilsikower Osgruppe. An mehreren Stellen wurden Kies und Sand abgebaut.
Durch jahrhundertelange Beweidung mit Schafen erhielt sich eine Steppenpflanzenvegetation mit seltenen Arten wie dem Gelben Sonnenröschen (RL 2), der Kleinen Wiesenraute (RL 3) und dem Gefleckten Ferkelkraut (RL 1). Nach Aufgabe der Beweidung wurden im gesamten Bereich Waldkiefern und teilweise Banks-Kiefern angepflanzt.
Im vorrangig geobotanischen Schutzgebiet wuchsen teilweise Robinie, Weißdorn, Wildrosen und andere Gehölze auf, so dass die typischen Offenlandpflanzen im Bestand stark zurückgingen. Davon betroffen war vor allem der Bestand an Wiesen-Kuhschelle (RL 2). Nach einer 1995 erfolgten Auflichtung der Gebüschbereiche wurde die Beweidung mit Schafen wieder eingeführt. Im Jahr 2014 wurde eine erneute teilweise Holzung durch das StALU Vorpommern finanziert.
Öffentliche Nutzung:
Eine öffentliche Begehung ist nicht möglich. Am Parkplatz an der B 104 steht eine Informationstafel.
NSG 241 Schwingetal und Peenewiesen bei Trantow
Lage:
Zwischen Pustow, Loitz und Trantow
Größe:
703 ha
Gemeinden:
Sassen-Trantow, Stadt Loitz
Unterschutzstellung:
19.10.1990
Schutzzweck:
Schutz und Erhalt eines naturbelassenen Bachlaufes mit Teilen des Talmoores der Peeneniederung.
Beschreibung:
Das Schwingetal ist ein junges Erosionstal im Verbreitungsgebiet des Mecklenburger Eisvorstoßes der Weichsel-Kaltzeit. Im Mittellauf der Schwinge verläuft der Bach in einem 10 bis 25 m eingesenkten Sohlental von 50-100 m Breite. Er weist hier Mäander, Inselbildungen, Prall- und Gleithänge sowie Ufergehölzsäume auf. Der untere Abschnitt verläuft in einem schwach ausgebildeten Muldental bzw. in der Peeneniederung. Der Bach wird episodisch durch Wasserrückstau aus der Peene beeinflusst.
Am Talrand liegen vielfach Hangquellmoore, die für die Wasserspeisung des Gebietes verantwortlich sind. Der zum Schutzgebiet gehörende Ausschnitt aus dem mittleren Peenetal setzt sich aus talrandbegleitenden Quellkuppen, weitgehend ausgetorften Durchströmungsmoorbereichen und einem schmalen Überflutungsmoorsaum zusammen.
Im Talraum der Schwinge existieren Reste von Feuchtwiesen mit Schlangen-Knöterich (RL 2), Sumpf-Pippau (RL V) und Wald-Engelwurz (RL V). Im Bereich des Peenetals befinden sich weitgehend intakte Feuchtwiesen, die von Torfstichen und Waldstreifen unterbrochen werden. In Quellbereichen kommen Riede aus Kalkbinsen (RL 3), Sumpf- und Wunderseggen (RL 2) mit Trollblumen (RL 2), Steifblättrigem und Breitblättrigem Knabenkraut (beide RL 2), Pracht-Nelke (RL 2) und Zungen-Hahnenfuß (RL 3) vor.
Auf den Durchströmungsmoorstandorten sind Reste von Pfeifengraswiesen zu finden. Im Gebiet wurden über 15 Libellenarten nachgewiesen, darunter Blauflügel-Prachtlibelle (RL 3), Kleine Mosaikjungfer (RL 4) sowie die Tagfalterarten Schwalbenschwanz (RL 3), Kaisermantel (3), Goldener Scheckenfalter (RL 2), Übersehener Scheckenfalter (RL 1) und Randring-Perlmutterfalter (RL 1). Es brüten hier Eisvogel (RL 3), Bekassine (RL 2), Blaukehlchen, Wachtelkönig und Tüpfelralle. Das Schutzgebiet bietet u. a. Erd-, Knoblauch- (RL 3), Kreuz- (RL 2) und Wechselkröte (RL 2), Rotbauchunke (RL 2), Teichmolch, Ringelnatter, Zaun- (RL 2) und Waldeidechse (RL 3) einen Lebensraum.
Im Rahmen des Meerforellenprogrammes wurde die Schwinge mehrfach mit Jungfischen besetzt. Mittlerweile stellen sich Rückkehrer ein, für die auch Laichnachweise bestehen. Gefährdet sind diese und andere Arten durch die diffusen und zeitweilig auch massiven Nährstoffeinleitungen aus der Landwirtschaft.
Öffentliche Nutzung:
Im Gebiet sind keine Wanderwege vorhanden. Das NSG wird von mehreren öffentlichen Wegen und Straßen gequert.
NSG 260 Streckelsberg
Lage:
Auf der Insel Usedom, am östlichen Ortsrand von Koserow
Größe:
36 ha
Gemeinden:
Koserow
Unterschutzstellung:
12.12.1957
Schutzzweck:
Schutz und Erhalt einer bewaldeten Kliffranddüne sowie eines Moränenkliffs auf der Insel Usedom.
Beschreibung:
Der Streckelsberg stellt mit über 61 m die höchste Erhebung an der Küste des Landkreises dar. Er entstand als Endmoräne während der letzten Eiszeit. Das Kliff mit seiner aufgesetzten Düne war lange Zeit in Bewegung, da Wind und Wellen Material anlagerten oder abtrugen. Aus diesem Grunde pflanzte der damalige Oberförster Schrödter 1818 auf dem Berg Rotbuchen und Kiefern an, von denen einige noch heute stehen. Damit wurden die Abtragungen von der Düne unterbunden, allerdings auch die natürliche Dünentwicklung gestört. Als Nebeneffekt stellte sich jedoch eine interessante Flora und Fauna ein. Es kommen Hain-Augentrost (RL 1), Leberblümchen, Waldmeister, Moschuskraut, Zweiblättrige Schattenblume, Christophskraut, Einbeere, Echter Fichtenspargel und viele andere Arten im Gebiet vor.
Die Höhlen in den Altbäumen dienen Schwarzspecht und Hohltaube als Brut- und Aufzuchtstätten für ihre Jungen. Außerdem brüten Karmingimpel, Zwergschnäpper, Habicht und Waldkauz. Im Gebiet sind Gelbhals- und Rötelmaus, Steinmarder, Abendsegler (RL 3), Wasserfledermaus (RL 4) und Rauhautfledermaus (RL 4) heimisch.
Das Kliff bietet Einblick in die geologischen Lagerungsverhältnisse, allerdings ist seit den 1980er Jahren die Küstendynamik im Bereich des Moränenkliffs durch den Bau von Buhnen, Wellenbrechern und einer Brandungsmauer unterbrochen, so dass es zum größten Teil zugewachsen ist.
Öffentliche Nutzung:
Das Gebiet ist über den überregionalen Wanderweg am Fuße des Berges von Ost nach West erschlossen, auch oberhalb führt ein Weg entlang der Kliffkante. Bei guter Sicht sind Ausblicke bis Swinemünde, Rügen und zur Greifswalder Oie möglich.
NSG 248 Südspitze Gnitz
Lage:
Auf der Halbinsel Gnitz zwischen Krumminer Wiek, Peenestrom und Achterwasser, ca. 8 bis 9 km südlich Zinnowitz auf der Insel Usedom
Größe:
75 ha
Gemeinden:
Lütow
Unterschutzstellung:
05.11.1990, Verkleinerung 27.09.1994
Schutzzweck:
Schutz und Erhalt eines Küstenabschnittes der Insel Usedom im Achterwasser mit einem Moränenkliff sowie dem dazugehörenden Höftland (Strandwallsystem) mit Erlenbruchwäldern und Weiderasen.
Beschreibung:
Direkt am Achterwasser und Peenestrom sind Feuchtbiotope, Trockenrasen und eine aktive Kliffküste gelegen. In den Feuchtwiesen der Riegen (tiefer gelegene Bereiche im Strandwallfächer) finden sich Breitblättriges und Fleischfarbenes Knabenkraut (beide RL 2), Tausend-Güldenkraut und Sumpf-Sitter (RL 2). In den höher gelegenen Bereichen der Strandfächer und den anschließenden Grundmoränenflächen mit Trockenrasen wachsen u. a. die Kartäuser-Nelke (RL 3), die gelbblühende Sand-Strohblume (RL V), Gewöhnlicher Thymian, Silbergras, Gemeines Katzenpfötchen und der Knöllchen-Steinbrech (RL 3). Die Flächen werden durch extensive Beweidung und Mahd offen gehalten. Dass sie schon im 19. Jahrhundert als Schafweide genutzt wurden, zeigen heute noch die für eine Hudelandschaft typischen Wacholdersträucher und zum Teil alte, windgeformte Kiefern. An der Kliffküste breiten sich Sanddornbüsche aus.
Die zum Schutzgebiet gehörenden Buchten an der Boddenküste sind Nahrungsrevier des Fischotters (RL 2). Die hecken- und gebüschreiche Höftlandschaft bietet zahlreichen Vogelarten Lebensraum. Als Brutvögel kommen u. a. Sperbergrasmücke, Drossel- und Schilfrohrsänger, Karmingimpel, Neuntöter und Braunkehlchen vor. Freiwasserbereiche und Schilfröhrichte in den umgebenden Boddengewässern werden von verschiedenen Entenarten zur Rast genutzt, u. a. von Tafel- (RL 2) und Reiherente (RL 3), Knäk- (RL 2) und Löffelente (RL 2), Haubentaucher (RL 3) und Brandgans (RL 3). Eine kleine Kolonie von Uferschwalben (RL V) befindet sich an der Kliffküste.
Öffentliche Nutzung:
Das vorhandene Wegenetz durch die abwechslungsreiche Landschaft kann am besten zu Fuß, aber auch mit dem Fahrrad erkundet werden. Einen besonderen Reiz bietet die Aussicht vom Weißen Berg. Von dem am Westrand des NSG gelegenen Campingplatz geht ein deutlicher Nutzungsdruck aus.
NSG 103 Unteres Peenetal (Peenetalmoor)
Lage:
Drei Teilgebiete am nördlichen Peeneufer östlich der B 109 bis zur Mündung der Peene in den Peenestrom einschließlich der Insel Schadefähr
Größe:
1.198 ha
Gemeinden:
Murchin, Bargischow, Stadt Anklam, Ziethen
Unterschutzstellung:
01.03.1979
Schutzzweck:
Schutz und Entwicklung eines zusammenhängenden und weitgehend ungenutzten Talmoores im Mündungsbereich der Peene.
Beschreibung:
Auch in diesem Abschnitt des Peenetales ist das Talmoor vom kalkreichen Hangdruckwasser und von den Überflutungen der Peene geprägt. Im Unterschied zu den Flächen bei Gützkow (N 251 und 327) wurde hier eine intensivere Entwässerung vorgenommen, die inzwischen zu einer insgesamt eutropheren Vegetationsentwicklung führte. Nach einer Jahrhunderte währenden flächendeckenden Weide- und Wiesennutzung sowie Torfnutzung (bis 1925) kam in den 1960er Jahren die Nutzung des gesamten Peenetalmoores praktisch zum Erliegen. Heute sind nur noch wenige Bereiche anzutreffen, die die charakterischen Arten der kalkreichen offenen Durchströmungsmoore beherbergen. Im Überflutungsbereich bestimmen Nachtschatten-Schilfröhrichte und Großseggenriede das Erscheinungsbild.
Dieses Gebiet ist für eine Vielzahl von Nachtfaltern von großer Bedeutung. Hier findet man 345 Arten, darunter seltene wie Litophane semibrunnea (RL 2), Ecliptopera capitata (RL 2) und Hypenodes humdalis. Neben Nachtfaltern gibt es auch eine Reihe bestandsbedrohter Tagfalter wie den Baldrian-Scheckenfalter (RL 2) oder das Große Wiesenvögelchen (RL 2), die in stabilen Populationen vorkommen. Die Ried- und Röhrichtbestände sind in einem guten Zustand, so dass Brutvögel wie die Rohr- und Wiesenweihe (RL 1), Rohrdommel (RL 1), Tüpfelralle sowie Rot-und Schwarzmilan (RL V) hier zu Hause sind.
Im Rahmen eines EU-LIFE-Projektes werden seit 2006 ehemalige, nach Nutzungsaufgabe stark verschilfte Grünlandflächen nördlich und südlich der Peene sowie auf der Insel Schadefähr im Sommer gemäht. Das Ziel, durch Zurückdrängung des Schilfes und Wiederherstellung geeigneter Habitate den Seggenrohrsänger (RL 0) wieder an die Westgrenze seines früheren Verbreitungsgebietes zu locken, wurde bislang nicht erreicht. Es haben sich jedoch Kiebitze (RL 2), Rotschenkel (RL 2), Bekassine (RL 2) und Uferschnepfe (RL 1) wieder als Brutvögel eingestellt.
Das Untere Peenetal wird Teil des zukünftigen, in der Ausweisung befindlichen NSG „Peene-Haff-Moor“ sein.
Öffentliche Nutzung:
Innerhalb des Schutzgebietes gibt es keine öffentlichen Wege, aber rund um das Gebiet sind unbefestigte Wege nutzbar.
NSG 203 Waldhof
Lage:
Am Südrand der Ueckermünder Heide, ca. 10 km südöstlich von Torgelow und 2 km nordwestlich von Marienthal, mit der Randow als östlicher Grenze
Größe:
254 ha
Gemeinden:
Viereck
Unterschutzstellung:
27.09.1990
Schutzzweck:
Schutz und Entwicklung von Laubwäldern, einem naturnahen Flussabschnitt der Randow und großflächig genutztem Weideland mit Lebensräumen gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten.
Beschreibung:
Das Naturschutzgebiet befindet sich im Bereich des ehemaligen Haffstausees. Dessen charakteristische Elemente, wie dünenbesetzte Beckensande und vermoorte Senken, sind auch im NSG verbreitet. So finden sich kleinflächige, feuchte Niederungen im östlichen Gebietsteil nahe der schon im 18. Jahrhundert begradigten Randow. Weitere Senken existieren als Erlenbruch im Süden des Gebietes und in Form von Waldwiesen im Bereich der ehemaligen Hofstelle Waldhof, nach der das NSG benannt ist. Die Laubwaldflächen weisen einen hohen Anteil an Althölzern mit einer großen Baumartenvielfalt auf. Im Gebiet wachsen auf reichen Böden Sternmieren-Hainbuchen-Eichenwälder und auf den ärmeren Sandstandorten im nördlichen Teilbereich artenärmere Buchenwälder. Im Offenland kommen hier Sand-Pionierfluren und Sand-Magerrasen vor. Das Grünland wird in Form von Saatgrasland mit Rindern beweidet.
Auf den sandigen Flächen im Gebiet kommen Portulak (RL R), Gelbe Wiesenraute (RL 3), Wiesen-Margerite, Heide-Nelke (RL 3) und in der Randow Haken-Wasserstern (RL 3) vor. Es wurden 18 Flechtenarten der Roten Liste Mecklenburg-Vorpommerns im NSG gefunden.
In den Altholzbeständen brüten viele Singvogelarten, aber auch Schwarzspecht, Wendehals (RL 2), Waldschnepfe, Wespenbussard (RL V) und Kranich. An den Abbruchkanten der Randow baut der Eisvogel (RL 3) seine Bruthöhlen. Noch vor wenigen Jahren brütete ein Schreiadlerpaar (RL 1) im NSG. In den Offenlandbereichen lassen sich Schwarzkehlchen, Braunkehlchen, Raubwürger (RL 3), Neuntöter und Brachpieper (RL 1) beobachten. Zu den im Gebiet vorkommenden Schmetterlingsarten gehören der Spiegelfleck-Dickkopffalter, der Aurorafalter, der Trauermantel (RL V) und der Nagelfleck. Fischotter (RL 2) und Biber (RL 3) sind an der Randow verbreitet. Aufgrund der Störungsarmut im Umfeld des Truppenübungsplatzes hat sich der Wolf (RL 0) in der Gegend niedergelassen. Für 2014 wurde erstmals ein Wurf mit 4 Jungtieren bestätigt.
Öffentliche Nutzung:
Eine öffentliche Nutzung ist aufgrund des militärischen Sicherheitsbereiches eines Übungsplatzes nicht möglich.
NSG 136 Wildes Moor bei Borken
Lage:
Nordöstlich des Gutes Borken und nördlich des Landweges von Borken nach Grünhof
Größe:
228 ha
Gemeinden:
Rothenklempenow, Viereck
Unterschutzstellung:
26.10.1983, Erweiterung: 30.03.1989
Schutzzweck:
Erhaltung eines Kranichbiotops sowie Stabilisierung des Wasserhaushaltes eines alten Torfstichkomplexes inmitten eines tiefgründig entwässerten Talmoores.
Beschreibung:
Im Bereich des spätglazialen Haffstausees gelegen, ist das Schutzgebiet Teil des Durchströmungsmoores des Unteren Randowtales. Es bildet einen abwechslungsreichen Komplex mit Feuchtwiesen und Torfstichen in unterschiedlichen Stadien der Verlandung sowie mit Bruchwaldabschnitten.
Im Norden wird das Gebiet durch den Prahmgraben begrenzt, der bereits im 18. Jahrhundert angelegt wurde. Der Torf wurde als Brennmaterial für die Stolzenburger Glashütte verwendet.
Die Wiesenflächen im Gebiet werden extensiv genutzt. Hier sind zum Teil Kohldistelwiesen mit Kriechendem Hahnenfuß, Rasenschmiele und Flatter-Binse entstanden. Die Torfstiche sind teilweise von Moorbirken und Weiden gesäumt.
Das Moor ist ein überregional bedeutsamer Laichplatz des Moorfrosches, des Weiteren sind Knoblauchkröte (RL 3), Erdkröte (RL 3), Gras (RL 3)- und Teichfrosch (RL 3) zu finden. Neben dem Wachtelkönig kommen Bekassine (RL 2), Blaukehlchen und Große Rohrdommel (RL 1) vor. Im Gebiet wurden unter anderem ökologisch gut getrennte Vorkommen von Feld-, Erd- und Nordischer Wühlmaus (RL 4) gefunden.
Die Behandlungsrichtlinie schreibt eine konsequente Wasserrückhaltung und den Verschluss aller Abflüsse aus dem Torfstichgebiet vor, was wegen der Lage in einem komplexen Entwässerungssystem schwer umzusetzen ist. Dies scheiterte bislang an Einwänden der anliegenden Bewirtschafter.
Öffentliche Nutzung:
Einblicke in das Gebiet gewähren ein Weg von Borken, der südlich des Gebietes nach Glashütte führt, sowie der nördliche Weg am Prahmgraben.
NSG 078 Wocknin-See
Lage:
Unmittelbar östlich der Ortschaft Ückeritz in der Mitte der Insel Usedom
Größe:
56 ha
Gemeinden:
Ückeritz
Unterschutzstellung:
21.03.1958
Schutzzweck:
Schutz und Erhalt eines verlandenden Strandsees mit Schwingmoordecken und Strandmoorbereichen.
Beschreibung:
Der Wocknin-See ist ein Strandsee, der zwischen Achterwasser und Ostsee in der Meeressandebene der Pudagla-Niederung liegt. Das max. 15 m tiefe Seebecken ist mit einer dicken Schlammschicht gefüllt, so dass die Wassertiefe maximal 1 bis 2 m beträgt.
Die Wasserfläche ist von einem breiten Verlandungssaum aus Schilfröhricht und Großseggenrieden umgeben, in dem außerdem als kalkanzeigende Pflanzenart die Schneide und als salztolerante Art die Salz-Teichsimse vorkommen. Innerhalb eines Kalksumpfes, der sich durch aus dem Geschiebemergel-Hang austretendes kalkreiches Wasser im südwestlichen Teil des Schutzgebietes entwickeln konnte, sind
u. a. die fleischfressende Pflanze Echtes Fettkraut (RL 2) und der Sumpf-Sitter (RL 2) anzutreffen. Fortsetzung finden diese Standortbedingungen in Richtung See in einem ebenfalls kalkbevorzugenden Ried mit der Stumpfblütigen Binse (RL 3). Zum Seeufer hin hat sich ein Birken-Kriechweiden-Gebüsch mit weiteren gefährdeten Arten entwickelt, wie dem Halbschmarotzer Sumpf-Läusekraut (RL 2), dem Rundblättrigen Sonnentau (RL 3), der Moosbeere (RL V) und der durch sehr schmale, lang überhängende Blätter auffallenden Faden-Segge (RL 3).
Ein Großteil der Fläche ist mit verschiedenen Typen der Moor- und Bruchwälder bestanden, wobei Moor-Birke und Schwarz-Erle die bestimmenden Baumarten sind. Torfmoose bilden in den nassen Bereichen darunter dichte Rasen. Wo es trockener wird, dominieren die Horste des Scheidigen Wollgrases (RL V). Am Übergang zur Ückeritzer Endmoräne stocken Buchen und Stiel-Eichen. Die stärkste Eiche weist einen Umfang von über 4 m auf. Die Stiel-Eiche mit einem geschätzten Alter von 400 Jahren ist der letzte Zeuge eines Hudewaldes.
Das Schutzgebiet ist Lebensraum des Kranichs.
Öffentliche Nutzung:
Das Naturschutzgebiet kann man auf einem um den See führenden 2,5 km langen Naturlehrpfad kennenlernen.
NSG 300 Zerninsee-Senke
Lage:
Im südöstlichen Teil der Insel Usedom an der Grenze zu Polen, nördlich des Waldgebietes Golm (N 50)
Größe:
383 ha
Gemeinden:
Korswandt, Garz
Unterschutzstellung:
23.07.1938, Erweiterung 12.12.1957, Löschung 30.04.1963, Neuausweisung 15.08.1995
Schutzzweck:
Erhalt und Entwicklung des Zerninsee-Verlandungsmoores und seiner bewaldeten Randbereiche sowie Wiedervernässung des Regenmoorkomplexes im Swine-Moor.
Beschreibung:
Das großflächige Durchströmungsmoor der Zerninssee-Senke weist in seinem östlichen Teil eine Regenmoorkalotte, das sogenannte Swine-Moor auf. Seinen Namen bekam das Gebiet einst von der Siedlung Sennin, die am Westufer des ehemaligen Sees lag. 1842 gab es erste Entwässerungsversuche, die 1936 durch den Reichsarbeitsdienst, der Ringgräben um das Areal zog, intensiviert wurden. Der Restsee begann vor allem durch Anlage des Torfkanals als Verbindung zum Stettiner Haff rasch zu verlanden; das weitere Aufwachsen des Regenmoorbereiches wurde damit verhindert. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts erfolgte Torfabbau im zentralen Teil des Regenmoores. Die Entwässerung des Moorgebietes hielt bis zu den 1990er Jahren an.
Das Vegetationsbild des Regenmoorbereiches wird heute von Birken- und Birken-Kiefern-Moorwäldern geprägt. Die flacheren, abgetorften und damit feuchteren Bereiche werden von Wollgras-Birken-Kiefern-Moorwäldern eingenommen, in denen die Horste des Scheidigen Wollgrases (RL V) und dichte Torfmoospolster dominieren.
Den zentralen Teil der Seesenke bestimmen ausgedehnte Schilfröhrichte, die vor allem für zahlreiche Brutvögel von Bedeutung sind. Dazu zählen u. a. die Bekassine (RL 2) und der nur faustgroße Zwergtaucher sowie der Kranich. Im Gebiet brütet ein Seeadlerpaar. Auch für eine Reihe von Amphibien und Reptilien stellt das Gebiet einen wichtigen Lebensraum dar, dazu zählen Moor-(RL 3) und Grasfrosch (RL 3), Kreuzotter (RL 2), Zaun-(RL 2) und Waldeidechse (RL 3).
Um den Schutzzweck des NSG zu erfüllen und den Charakter des Verlandungs- und Regenmoores wiederherzustellen, ist die Anhebung der Wasserstände im Gebiet erforderlich. Zu diesem Zweck wurde 2014 ein Stauziel festgelegt, welches für das Moor jedoch nicht optimal ist, da es weiterhin die Nutzung der Grünlandflächen im Süden des Gebietes ermöglichen soll. Im Rahmen des Moorschutzprogrammes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden Gräben verschlossen und ein Riegeldeich gebaut, der für den Wasserrückhalt im Regenmoorbereich sorgen soll.
Öffentliche Nutzung:
Der einzige öffentliche Weg, der von Radfahrern und Wanderern genutzt werden kann, ist der Torfweg.
Öffentlichkeitsarbeit
Das Sachgebiet Naturschutz des Umweltamtes möchte im Rahmen der Veröffentlichung der Broschüre "Naturschutz zwischen Bodden und Randowtal" die Naturschutzobjekte des Landkreises Vorpommern-Greifswald vorstellen.
Dazu gehören die Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, sowie die Entstehungsgeschichte der Landschaftsstruktur.
Veranschaulicht werden die Naturschutzobjekte durch umfangreiche Beschreibungen und sehenswerte Bilder.