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Naturschutz

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Der Landkreis - Ein vielfältiger Naturraum

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald bildet den nordöstlichsten Landesteil Mecklenburg-Vorpommerns. Das landschaftlich sehr abwechslungsreiche Gebiet erstreckt sich vom Greifswalder Bodden im Nordwesten über die Insel Usedom und die Ueckermünder Heide im Osten bis zum Großen Landgraben und der Uckermark im Süden.

Die naturräumliche Gliederung des Landkreises erlaubt eine Abgrenzung in drei unterschiedliche Landschaftszonen, die die eiszeitliche und nachzeitliche Überformung des Raumes widerspiegeln. Die Landschaftszonen werden in Großlandschaften eingeteilt, die wiederum in Landschaftseinheiten untergliedert werden:

1. Vorpommersches Flachland

Peenetal bei Priemen © K. Paulig
Peenetal bei Priemen © K. Paulig

Den größten Bereich nimmt die Landschaftszone des Vorpommerschen Flachlandes ein. Hierzu gehören die überwiegend landwirtschaftlich intensiv genutzten relativ ebenen bis flachwelligen Grundmoränenplatten mit vorherrschend reicheren Böden, in denen die wie ein Netz von Schmelzwasserrinnen eingebetteten Flusstalmoore eindrucksvoll in Erscheinung treten.

Strukturiert werden die landschaftlich sonst wenig gegliederten Flächen der Landschaftseinheiten der Lehmplatten nördlich und südlich der Peene durch Waldgebiete wie das Karlsburg-Oldenburger Holz, die Waldgebiete zwischen Weitenhagen und Berenhoff, zwischen Hanshagen und Rubkow sowie der Spantekower Forst und durch eingestreute Kleingewässer und Feuchtsenken.

Von West nach Ost durchtrennt das Peenetal diese Agrarlandschaft in eindrucksvoller Weise und bietet zahlreichen gefährdeten Tier- und Pflanzenarten einzigartige Lebensräume. Südlich der Lehmplatten schließt sich das Talmoor des Großen Landgrabens an, das auf ähnliche Weise entstanden ist. Im Norden werden die Lehmplatten vom Talmoor der Ziese begrenzt, dass zwischen Dänischer Wiek und dem Peenestrom verläuft. Im Südosten schließen das Sandgebiet der Ueckermünder Heide sowie das Becken der Friedländer Großen Wiese an.

Die Ueckermünder Heide wird von nährstoffarmen Böden mit ausgedehnten Kiefernforsten bestimmt. Die Friedländer Große Wiese stellt dagegen ein Durchströmungsmoor mit intensiv genutzten Grünländern und Renaturierungsflächen und dem Galenbecker See herum dar, die als bedeutender Rastplatz von Kranichen heimgesucht werden.

2. Ostseeküstenland

Usedomer Winkel bei Karnin innerhalb der Landschaftseinheit Land am Kleinen Haff © K. Paulig
Usedomer Winkel bei Karnin innerhalb der Landschaftseinheit Land am Kleinen Haff © K. Paulig

Größere Bereiche nimmt im Landkreis auch die Landschaftszone des Ostseeküstenlandes ein. Sie umfasst die gesamte Insel Usedom, den Greifswalder Raum einschließlich der Insel Riems und Koos, den Lubminer Raum zwischen Dänischer Wiek und Peenestrom, den Lassaner Raum entlang des Peenestroms und das Gebiet um das Anklamer Stadtbruch am Kleinen Haff.

Das Ostseeküstenland ist eine vielgestaltige Landschaftszone, die als Küstenbereich einen Wechsel von Landflächen und Küstengewässern sowie abwechslungsreichem Küstenhinterland (verschiedene Küstenformen, Dünen, holozäne, teils vermoorte Küstenniederungen, Endmoränenzüge, Grundmoränenflächen, Sandergebiete) darstellt.

Die Landschaftseinheit des Greifswalder Boddenlandes zwischen Greifswald und Lubmin, ist als Küstenbereich mit Bodden, Haffs, Wieken, Buchten, Halbinseln und Inseln für ziehende und rastende Wat- und Wasservögel von besonderer Bedeutung.

Die Landschaftseinheit des Peenestroms vom Norden der Insel Usedom, über Wolgast bis zur Peenemündung und den Usedomer Winkel, umfasst insbesondere die vermoorte Niederung beidseitig des Gewässers mit Salzgrünländern sowie die höher gelegeneren Halbinseln Gnitz und Wolgaster Ort und die Seesandplatten um Peenemünde.

Östlich schließt sich die Landschaftseinheit des Achterwassers an, zu der die vermoorten inneren Festlandsbereiche der Insel Usedom sowie große Teile des Lieper Winkels und das Loddiner Höft gehören, die als Halbinseln in das Achterwasser hineinragen.

Die Festlandsbereiche der Insel Usedom sind durch ausgedehnte Dünenabschnitte sowie im Süden und Osten durch charakteristische Höhenzüge wie der Streckelsberg, Glaubensberg und Golm gekennzeichnet. In den Senken sind zahlreiche Seen und nährstoffärmere Moore wie Thurbruch und Zerninseesenke zu finden. Die Landschaftseinheit des Kleinen Haffs im Süden umfasst die Niederungsbereiche um den Usedomer See sowie das Anklamer Stadtbruch mit seinen eindrucksvollen umgebenden Renaturierunsflächen.

3. Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte

Pomellener Feldlandschaft innerhalb der Kuppigen Uckermärkischen Lehmplatten © H. Lemke
Pomellener Feldlandschaft innerhalb der Kuppigen Uckermärkischen Lehmplatten © H. Lemke

Der Südosten des Landkreises wird von der Landschaftszone Rückland der Mecklenburgischen Seenplatte begrenzt und erstreckt sich vom Ueckertal über das Randowtal bis hin zur polnischen Grenze. Als großer, welliger bis kuppiger Grundmoränenbereich mit markanten Querrungen von Gletscherzungenbecken und Flusstälern, kleineren Schmelzwasserbildungen wie Oser, Kames, Drumlins sowie Endmoränenzügen in Randgebieten, stellt sie eine formenreiche Zone dar.

Landschaftlich treten die Gletscherzungenbecken mit größeren Seen und vermoorten Senken hervor. Die Landschaftseinheit Ueckertal erstreckt sich nördlich von Pasewalk und umfasst die Niederungsbereiche der Uecker. Parallel zum Ueckerbecken verlaufen langgestreckte Oszüge. Die Landschaftseinheit Radowtal nimmt dagegen die vermoorten Niederungsbereiche entlang der Randow mit ausgedehnten Wiesenabschnitten ein.

Auf einer Länge von 20 km bildet die Randow die Grenze zwischen den Landkreisen Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern und Uckermark in Brandenburg. Beide Flusstäler werden vom kuppigen Uckermärkischen Lehmgebiet umgeben, das von der polnischen Grenze bis hinter Pasewlk reicht. Kennzeichnend für diese Landschaftseinheit sind größere Endmoränenzüge des Pommerschen Stadiums der Weichselvereisung.

Weitere Themen:

Alleenschutz

Gesetzlich geschützte Alleen nach § 19 NatSchAG M-V

§ 19 NatSchAG M-V* - Schutz der Alleen (zu § 29 Absatz 3 BNatSchG) Allee

Lindenallee Wehrland
Lindenallee Wehrland

(1) Alleen und einseitige Baumreihen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Feldwegen sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen oder einseitigen Baumreihen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind verboten. Dies gilt nicht für die Pflege und Rekultivierung vorhandener Garten- und Parkanlagen entsprechend dem Denkmalschutzrecht.

(2) Die Naturschutzbehörde kann Befreiungen unter den Voraussetzungen des § 67 Absatz 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erteilen. Bei Befreiungen aus Gründen der Verkehrssicherheit liegen Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses in der Regel erst dann vor, wenn die Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist und die Verkehrssicherheit nicht auf andere Weise verbessert werden kann. Der Träger der Straßenbaulast hat die notwendige Unterhaltung in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde vorzunehmen.

(3) Um den Alleenbestand nachhaltig zu sichern, hat die zuständige Behörde, insbesondere im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, rechtzeitig und in ausreichendem Umfang Neuanpflanzungen vorzunehmen oder für deren Durchführung zu sorgen. Dabei sind bevorzugt standortgerechte und einheimische Baumarten einschließlich einheimischer Wildobstbaumarten zu verwenden. Die Neuanpflanzungen sind dem Landschaftsbild anzupassen und sollen gleichzeitig einen Bezug zur örtlichen Landeskultur haben.

* Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (Fundstelle: GVOBl. M-V 2010, S. 66)

Artenschutz

Artenschutz – was versteht man darunter?

Unter Artenschutz versteht man den Schutz und die Pflege der wild wachsenden Pflanzen und wild lebenden Tiere, ihrer Entwicklungsformen, Lebensräume und Lebensgemeinschaften als ein Teil des Naturhaushaltes.

Der Artenschutz schließt auch die Ansiedlung verdrängter oder in ihrem Bestand berohter Tier- und Pflanzenarten an geeigneten Orten innerhalb des natürlichen Verbreitungsgebietes mit ein.

Auf dem Gebiet des Artenschutzes fanden die weltweiten Bemühungen ihren Niederschlag im Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) und auf der europäischen Ebene in der Verordnung (EG) Nr. 338/97, in der Richtlinie 92/43 EWG (= Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und der Richtlinie 79/409 EWG (= Vogelschutz-Richtlinie).

In Deutschland wurden entsprechende Vorschriften in das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSch) sowie in die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) aufgenommen, in Mecklenburg-Vorpommern in das Naturschutzausführungsgesetz (NatSchAG M-V).

Es wird unterschieden zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Artenschutz. Der allgemeine Artenschutz gilt für jede Tier- und Pflanzenart. Danach ist es u. a. verboten, ohne vernünftigen Grund wild lebende Tiere zu fangen, zu töten sowie wild wachsende Pflanzen auszureißen oder ihre Bestände zu vernichten.

Der besondere Artenschutz gilt für Tiere und Pflanzen, deren Bestand gefährdet ist oder die vom Aussterben bedroht sind. Für diese Arten gelten strenge Verbote. Wild lebende Tiere dürfen nicht gefangen, wild wachsende Pflanzen nicht gesammelt werden, der Besitz und der Handel mit ihnen oder mit Produkten daraus ist verboten.

Baumschutz

Gesetzlich geschützte Bäume nach § 18 NatSchAG M-V

§ 18 NatSchAG M-V* – Gesetzlich geschützte Bäume

(1) Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 1,30 Metern über dem Erdboden, sind gesetzlich geschützt. Dies gilt nicht für

  1. Bäume in Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen,
  2. Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie,
  3. Pappeln im Innenbereich,
  4. Bäume in Kleingartenanlagen im Sinne des Kleingartenrechts,
  5. Wald im Sinne des Forstrechts,
  6. Bäume in denkmalgeschützten Parkanlagen, sofern zwischen der unteren Naturschutzbehörde und der zuständigen Denkmalschutzbehörde einvernehmlich ein Konzept zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung des Parkbaumbestands erstellt wurde.

(2) Die Beseitigung geschützter Bäume sowie alle Handlungen, die zu ihrer Zerstörung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind verboten. Zulässig bleiben fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben oder Sachen von bedeutendem Wert.

(3) Die Naturschutzbehörde hat von den Verboten des Absatzes 2 Ausnahmen zuzulassen, wenn

  1. ein nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässiges Vorhaben sonst nicht oder nur unter unzumutbaren Beschränkungen verwirklicht werden kann,
  2. von dem Baum Gefahren oder unzumutbare Nachteile ausgehen, die nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden können oder
  3. Bäume im Interesse der Erhaltung und Entwicklung anderer gesetzlich geschützter Bäume entfernt werden müssen.

§ 15 Absatz 2 und 6 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt entsprechend.

* Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (Fundstelle: GVOBl. M-V 2010, S. 66)

Beseitigung von gesetzlich geschützten Bäumen

Für die Beseitigung von gesetzlich geschützten Bäumen ist ein formloser schriftlicher Antrag an die untere Naturschutzbehörde zu senden.

Folgende Informationen sind im Baumfällantrag anzugeben:

  1. Angaben zum Baum: Baumart, Stammumfang in cm (gemessen in 1,30 m Höhe).
  2. Standort des Baumes: Adresse und nach Möglichkeit Angabe des Flurstückes, Beschreibung des Baumstandortes auf dem Grundstück (für Bauvorhaben Einmessung im Lageplan)
  3. Eigentümer des Baumes: Vollständige Adresse des Eigentümers und Antragsstellers. (Falls der Antragsteller nicht gleichzeitig Eigentümer des Baumes ist, muss eine unterzeichnete Vollmacht des Eigentümers beigefügt werden.)
  4. Begründung zur Fällung: Angaben zu den Gründen, warum eine Baumfällung notwendig ist
  5. Bilder: Hilfreich sind Fotos, die den Standort und den Zustand des Baumes bzw. die Gründe für die beantragte Fällung verdeutlichen.
  6. Kontakt: Kontaktmöglichkeiten für Rückfragen (Telefonnummer oder email-Adresse)

Ansprechpartner für Baumschutz und Baumfällanträge:

Amt Usedom-Süd, Amt Usedom-Nord, Amt Am Peenestrom (Teilbereiche Insel Usedom und Stadt Wolgast), Amt Lubmin: Frau Schult (Manuela.Schult@kreis-vg.de oder Tel. 03834 8760-3219)

Stadt Anklam, Amt Anklam-Land, Amt Landhagen, Amt Züssow, Amt Peenetal-Loitz, Amt Jarmen-Tutow, Stadt Greifswald, Amt Penestrom (Teilbereich Festland außer Stadt Wolgast): Frau Klasan (Stella.Klasan@kreis-vg.de oder Tel. 03834 8760-3216)

Stadt Ueckermünde, Amt Torgelow-Ferdinandshof, Amt Am Stettiner Haff, Stadt Strasburg, Stadt Pasewalk, Amt Uecker-Randow-Tal, Amt Löcknitz-Penkun: Herr Janzen (Harald.Janzen@kreis-vg.de oder Tel. 03834 8760-3262)

Ersatzpflanzungen:

Im Regelfall sind Baumfällungen durch Ersatzpflanzungen mit einheimischen und standortgerechten Bäumen zu kompensieren.

Der Umfang der Ersatzpflanzung richtet sich nach dem Stammumfang des beseitigten Baumes:

  1. 50 bis 150 cm 1 : 1
  2. > 150 bis 250 cm 1 : 2
  3. > 250 cm 1 : 3

Bei der Kompensation besteht eine Pflanzpflicht im Verhältnis von 1:1. Für darüber hinaus gehende Kompensationsumfänge besteht ein Wahlrecht, ob eine Ersatzpflanzung oder eine Ausgleichszahlung erfolgen soll. Einzelheiten regelt der Baumschutzkompensationserlass vom 15.10.2017 (Amtsblatt MV 2007 S. 530).

Baumschutzsatzungen einzelner Gemeinden

Neben dem gesetzlichen Baumschutz (§ 18 NatSchAG M-V) gibt es noch Baumschutzsatzungen einzelner Gemeinden, die in ihren Regelungen über den gesetzlichen Baumschutz hinausgehen.

Folgende Gemeinden haben eine Baumschutzsatzung**:

  • Alt Tellin
  • Anklam (Stadt)
  • Behrenhoff
  • Brünzow
  • Butzow
  • Dersekow
  • Dietrichshagen
  • Ducherow
  • Greifswald (Stadt)
  • Hanshagen
  • Heringsdorf
  • Hinrichshagen
  • Katzow
  • Kemmnitz
  • Levenhagen
  • Loissin
  • Lubmin
  • Mesekenhagen
  • Neu Boltenhagen
  • Neu Kosenow
  • Pasewalk (Stadt)
  • Putzar
  • Rossin
  • Rubenow
  • Spantekow
  • Wusterhusen
  • Zirchow

** Angaben ohne Gewähr

Biotopschutz

Gesetzlich geschützte Biotope nach § 20 NatSchAG M-V

§ 20 NatSchAG M-V* – Gesetzlich geschützte Biotope und Geotope (abweichende Vorschrift zu § 30 Absatz 2 und 3 BNatSchG)

Biotop OVP 09393 Permanentes Kleingewässer nach § 20 NatSchAG M-V
Biotop OVP 09393 Permanentes Kleingewässer nach § 20 NatSchAG M-V

(1) Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung folgender Biotope in der in der Anlage 2 zu diesem Gesetz beschriebenen Ausprägung führen können, sind unzulässig:

  1. naturnahe Moore und Sümpfe, Sölle, Röhrichtbestände und Riede, seggen- und binsenreiche Nasswiesen,
  2. naturnahe und unverbaute Bach- und Flussabschnitte, Quellbereiche, Altwässer, Torfstiche und stehende Kleingewässer jeweils einschließlich der Ufervegetation, Verlandungsbereiche stehender Gewässer,
  3. Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Trocken- und Magerrasen sowie aufgelassene Kreidebrüche,
  4. naturnahe Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Gebüsche und Wälder trockenwarmer Standorte, Feldgehölze und Feldhecken,
  5. Fels- und Steilküsten, Strandwälle, Dünen, Salzwiesen, marine Block- und Steingründe, Windwattflächen und Boddengewässer mit Verlandungsbereichen.

Soweit es sich bei den Biotopen um Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung oder um nach § 21 Absatz 1 ausgewählte oder festgesetzte Europäische Vogelschutzgebiete handelt, gilt ferner § 21 Absatz 2 Satz 2.

(2) Absatz 1 gilt auch für die folgenden Geotope in der in der Anlage 3 zu diesem Gesetz beschriebenen Ausprägung:

  1. Findlinge, Blockpackungen, Gesteinsschollen und Oser,
  2. Trockentäler und Kalktuff-Vorkommen,
  3. offene Binnendünen und Kliffranddünen,
  4. Kliffs und Haken.

(3) Die untere Naturschutzbehörde kann auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope oder Geotope ausgeglichen werden können oder die Maßnahme aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls notwendig ist. Über den Satz 1 hinaus ist eine Ausnahme zuzulassen, wenn es sich um Biotope oder Geotope handelt, die nach dem Inkrafttreten eines Bebauungsplans entstanden sind, und eine nach dem Bebauungsplan zulässige Nutzung verwirklicht werden soll. Soweit es sich bei den Biotopen oder Geotopen um Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung oder um nach § 21 Absatz 1 ausgewählte oder festgesetzte Europäische Vogelschutzgebiete handelt, sind Ausnahmen nur zulässig, wenn auch die Anforderungen von § 34 Absatz 1 bis 5 des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt sind. Bei Ausnahmen, die aus überwiegenden Gründen des Gemeinwohls notwendig sind, finden die Bestimmungen des § 15 Absatz 2 und 6 des Bundesnaturschutzgesetzes über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Anwendung.

(4) Die Biotope nach Absatz 1 und die Geotope nach Absatz 2 sind in ein Verzeichnis einzutragen, das von der oberen Naturschutzbehörde geführt wird. Das Verzeichnis liegt bei der oberen sowie der örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörde zur Einsicht für jedermann aus. Die Verbote der Absätze 1 und 2 gelten unabhängig von der Aufnahme in das Verzeichnis.

(5) Die Eintragung in die Verzeichnisse wird den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten der Grundstücke, auf denen sich die Biotope oder Geotope befinden, schriftlich und unter Hinweis auf die Verbote des Absatzes 1 bekannt gegeben. An die Stelle der Bekanntgabe nach Satz 1 kann die ortsübliche Bekanntmachung in der betreffenden Gemeinde treten. Die Biotope und Geotope können in der Örtlichkeit entsprechend § 14 Absatz 6 kenntlich gemacht werden.

Kartenportal Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
(Hier müssen die gesetzlich geschützten Biotope und Geotope im Ordner Naturschutz/ Unterordner Biotope und Geotope in der Themenauswahl (links) angewählt und die Seite neu geladen werden.)

Hinweis: Das Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope ist nicht abschließend und nach § 20 (4) gelten die Verbote der Absätze 1 und 2 unabhängig von der Aufnahme in das Verzeichnis. Die Definitionen der gesetzlich geschützten Biotope finden sich in der Anlage 2 (zu § 20 Abs. 1) zum NatSchAG M-V.

* Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (Fundstelle: GVOBl. M-V 2010, S. 66)

Ehrenamtlicher Naturschutz

Arbeitsberatung 2024

Am 23.03.2024 fand die Arbeitsberatung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Anklam statt. Das Vortragsprogramm beinhaltete diesmal Themen zum Ausbau erneuerbarer Energien, Gebietsschutz, Artenschutz, Natura 2000, Avifauna, Amphibienschutz sowie Schmetterlinge.

arbe24bild
arbe24bild
  1. Freiflächen-PV-Anlagen – Konflikte und Chancen für den Naturschutz 
    (Frau Weißig, Untere Naturschutzbehörde Landkreis V-G)
  2. Gebietsbetreuung im Peenetal im Rahmen von Natura 2000 - bisherige Hürden und Erfolge
    (Frau Heck, Stiftung Umwelt und Naturschutz MV)
  3. 50 Jahre ehrenamtliche Schutzgebietsbetreuung am Beispiel der Inseln Böhmke und Werder
    (Herr Köhler, Greifswald)
  4. Zwischenbilanz und geplante Aktivitäten des LIFE-Projektes Limicodra
    (Herr Paulig, Stiftung Umwelt und Naturschutz MV)
  5. Bestandssituation und Gefährdung von Amphibien in MV und VG
    (Herr Presch, Güstrow)
  6. Faszination Schmetterlinge
    (Herr Steinhäuser, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern)

Vorträge die nicht mit einem LINK hinterlegt sind, sind vom Referenten nicht zur Veröffentlichung frei gegeben worden.

Arbeitsberatung 2023

Am 18.03.2023 fand die Arbeitsberatung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Anklam statt. Das Vortragsprogramm beinhaltete diesmal Themen zu Moorschutz, Artenschutz, Botanik, Ökologie und Gewässerkunde.

Arbeitsberatung 2023
Arbeitsberatung 2023
  1. Postglaziale Entstehungsgeschichte des Gewässernetzes Vorpommerns 
    (Herr Dr. Lorenz, Universität Greifswald)
  2. Moorschutz und Paludikultur
    (Frau Nordt, Greifswalder Moor Centrum)
  3. Vogelkundliche Beobachtungen im FND Rollwitzer Torfstiche
    (Herr Lemke, untere Naturschutzbehörde Landkreis V-G)
  4. Untersuchungen zu Winterrevieren des Raubwürgers
    (Herr Köhler, Greifswald)
  5. Orchideen im Landkreis VG
    (Herr Lemke, untere Naturschutzbehörde Landkreis V-G)
  6. Knospen zum Staunen Teil 2 -Knospenrätsel-
    (Frau Dr. Rilke, NABU Greifswald)
  7. Ehrenamtliche Schutzgebietsbetreuung am Beispiel der Inseln Böhmke und Werder
    (Herr Starke, Greifswald)
    -Dieser Vortrag ist bedauerlicherweise ausgefallen, Herr Starke möchte an dieser Stelle auf seine Publikation zur gleichen Thematik verweisen-
    Die Küstenbrutvögel im Naturschutzgebiet „Inseln Böhmke und Werder“ –
    Ergebnisse und Bilanz aus fast 50 Jahren Gebietsbetreuung (1974-2022)
    Natur und Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern 50: 82-122, Greifswald 2022

Vorträge die nicht mit einem LINK hinterlegt sind, sind vom Referenten nicht zur Veröffentlichung frei gegeben worden.

Arbeitsberatung 2022

Am 12.11.2022 fand nach der Coronapause erstmals wieder die Arbeitsberatung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Bugewitz statt. Das Vortragsprogramm beinhaltete die Vorstellung von Projektarbeiten aber auch Themen, wie Baumschutz, Ökokonten und Artenschutz.

  1. Natura 2000 Gebietsmanagement und Umsetzung im Landkreis Vorpommern-Greifswald
    (Frau Streller, StALU Vorpommern)
  2. Naturschutzmaßnahmen durch Ökokonten
    (Herr Parakenings und Herr Hildebrandt, untere Naturschutzbehörde Landkreis V-G)
  3. Schutz von Trockenrasen im deutsch-polnischen Grenzgebiet
    (Herr Fröhlich, untere Naturschutzbehörde Landkreis V-G)
  4. Schutz von Alleen für den Erhalt der Biodiversität 
    (Herr Bandt, untere Naturschutzbehörde Landkreis V-G)
  5. Umsetzungsstand des Wiesenbrüterprojektes in Leopoldshagen
    (Frau Olsthoorn, Flächenagentur MV)
  6. Betreuung von Biberrevieren: Konfliktmanagement und Chancen für die Biodiversität
    (Herr Otto und Herr Jürgens, ehrenamtliche Naturschutzwarte)
  7. "Ehrenamt im Zauberhaften Wald" und „Knospen zum staunen“
    (Frau Dr. Rilke, NABU Greifswald)

Vorträge die nicht mit einem LINK hinterlegt sind, sind vom Referenten nicht zur Veröffentlichung frei gegeben worden.

Arbeitsberatung 2018

Arbeitsberatung 2018
Arbeitsberatung 2018

Am 24.02.2018 fand die Arbeitsberatung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Anklam statt. Interessante Vorträge und spannende Diskussionen sorgten für einen regen Austausch bei den mehr als 60 Teilnehmern.

Arbeitsberatung 2017

Am 25.02.2017 fand die Arbeitsberatung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter des Landkreises Vorpommern-Greifswald in Anklam statt. Das Vortragsprogramm umfasste Themen, wie Eingriffsregelung, Ökokonten und Artenschutz.

  1. Die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung an Beispielprojekten im Landkreis (Bauleitplanung, BImSchG, WEA)
    (Frau Johann und Frau Schreiber, untere Naturschutzbehörde LK V-G)
    - Eingriffsregelung in der Bauleitplanung
    - Eingriffsregelung am Beispiel einer landwirtschaftlichen Anlage
    - Eingriffsregelung am Beispiel eines Windparks
  2. Vorstellung von Ökokonten im Landkreis im Landkreis Vorpommern-Greifswald
    (Herr Parakenings und Herr Hildebrandt, untere Naturschutzbehörde LK V-G)
  3. Rot- und Schwarzmilan
    (Herr Eichhorn, Greifswald)
  4. Die Rückkehr des Wolfes in Mecklenburg-Vorpommern
    (Herr Dr. Stier, TU Dresden  (http://www.wolf-mv.de/)
  5. Artenschutzmaßnahmen bei Fledermäusen
    (Herr Blohm, untere Naturschutzbehörde Landkreis Uckermark)

Vorträge die nicht mit einem LINK hinterlegt sind, sind vom Referenten (noch) nicht zur Veröffentlichung frei gegeben worden.

Arbeitsberatung 2016

Arbeitsberatung der Naturschutzakteure 2016 © Philip Riel
Arbeitsberatung der Naturschutzakteure 2016 © Philip Riel

Im Jahr 2016 fand die Arbeitsberatung mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Naturschutzmitarbeitern am Samstag, dem 08.02.2016 in den Räumen der Zuckerfabrik Anklam, statt. Es trafen sich gut 80 Unterstützer der Naturschutzarbeit im Landkreis.

Programm und Präsentationen:

  1. Umsetzung des Florenschutzkonzeptes im Landkreis Vorpommern-Greifswald
    (Frau Dr. Ringel, Vorsitzende AG Geobotanik M-V)
  2. Bestandsentwicklungen ausgewählter Vögel in der Agrarlandschaft
    (Herr Hermann, LUNG M-V)
  3. Betreuung des NSG »Greifswalder Oie«
    (Herr Mähler, Verein Jordsand zum Schutze der Seevögel und der Natur e.V.)
  4. Lebesraumschutz des Schreiadlers
    (Herr Dr. Kinser, Deutsche Wildtier Stiftung)
  5. Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe zur Einhaltung der Naturschutzanforderungen
    (Herr von Schilling, UNB)
  6. Konflikte beim Schutz des Bibers
    (Herr Hildebrandt, UNB)

Vorträge die nicht mit einem LINK hinterlegt sind, sind vom Referenten (noch) nicht zur Veröffentlichung frei gegeben worden.

Arbeitsberatung 2014

Arbeitsberatung der Naturschutzakteure 2014 © Philip Riel
Arbeitsberatung der Naturschutzakteure 2014 © Philip Riel

Im Jahr 2014 fand die Arbeitsberatung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Naturschutzmitarbeiter am Sonnabend, dem 25.01.2014, statt. Es trafen sich über 60 Unterstützer der Naturschutzarbeit im Landkreis in Anklam. Neben angeregten Diskussionen zu aktuellen Themen gab es zahlreiche informative Präsentationen:

  1. Biotoppflege im Landkreis Vorpommern-Greifswald
    (Herr Hildebrandt, UNB)
  2. Biotoppflege in den Naturparken «Insel Usedom« und «Am Stettiner Haff«
    (Herr Paulig, NP Insel Usedom)
  3. Biotoppflege im Naturpark «Peenetal«
    (Herr Dr. Hennicke, NP Peenetal)
  4. Biotoppflege 2013 im Landkreis Vorpommern Greifswald durch das StALU Stralsund
    (Frau Streller, StALU)
  5. Planung und Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen und Ökokonten im Landkreis Vorpommern-Greifswald
    (Frau Brozio, Landgesellschaft M-V)
  6. Windkraftanlagen in Landkreis Vorpommern-Greifswald
    (Frau Johann, UNB)
  7. Artenschutz bei Windenergieanlagenplanungen
    (Frau Fuß, LUNG)
  8. Spannungsfeld Fledermäuse und Windkraft
    (Herr Schütt, Büro Pro Chiroptera)
  9. Windenergieanlagen und Artenschutz
    (Frau Johann, UNB)
  10. Brutbestand des Weißstorchs und praktische Schutzmaßnahmen im Landkreis Vorpommern-Greifswald
    (Herr Breithaupt, UNB)
  11. Betreuung des NSG Struck, Ruden und Peenemünder Haken, Teilbereich Struck und Freesendorfer Wiesen
    (Herr Sellin, NSG-Betreuer)

Arbeitsberatung 2013

Im Jahr 2013 fand die Arbeitsberatung der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Naturschutzmitarbeiter am Sonnabend, dem 26.01.2013, statt. Es trafen sich ca. 60 Mitarbeiter in Anklam. Neben angeregten Diskussionen zu aktuellen Themen gab es sechs spannende Präsentationen:

  1. Vorstellung ausgewählter Flächennaturdenkmale im Landkreis Vorpommern-Greifswald
    (Herr Lemke und Herr Parakenings; UNB)
  2. Ergebnisse ehrenamtlicher Schmetterlingsfaunistik im Altkreis Uecker-Randow
    (Herr Schulz, Pasewalk)
  3. Umsetzung von Kompensations-, Artenschutz- und Kohärenzmaßnahmen für die OPAL-Ferngasleitung
    (Herr Borchert, GASCADE)
  4. Kohärenzmaßnahme Heckenbrüter - Monitoring
    (Herr Neubert, Umweltplan Stralsund)
  5. Optimierung und Management von Küstenvogellebensräumen in den Haffwiesen bei Leopoldshagen
    (Frau Olsthoorn, Quilow)
  6. Naturschutz durch Landnutzung(Herr Markgraf, Jatznick)

Landschaftsschutzgebiete (LSG)

Nachfolgend finden Sie die Landschaftsschutzgebiete (LSG) in alphabetischer Reihenfolge.

Die Änderungsverordnungen zu den Landschaftsschutzgebietsverordnungen sind bei den Bekanntmachungen zu finden.

LSG 145 Am Randow Bruch

LSG Am Randow-Bruch
LSG Am Randow-Bruch

Lage:

Nördlich von Rothenklempenow bis Glas­hütte und von den Borkener Wiesen (nördlich vom Weidehof) im Westen bis zur polnischen Grenze im Osten

Größe:

4.200 ha

Unterschutzstellung:

01.04.2011

Schutzzweck:

Erhaltung, Pflege und Entwick­lung der naturnahen Landschaftsstrukturen als Lebensraum bedrohter Pflanzenarten sowie von Greifvögeln, Höhlenbrütern, Großvögeln und Li­mikolen

Beschreibung:

Große Teile der Landschaft wur­den in der Kolonialzeit vor 250 Jahren und den damit verbundenen Siedlungs- und Produktions­abläufen gestaltet. Ökologisch besonders wert­volle Biotope wie Feuchtwiesen, Moore sowie Altholzinseln, Altbäume und Offenlandbereiche gehören zu den historisch gewachsenen Land­schaftsstrukturen des LSG. Mit dem Latzigsee am Rande der Randowniederung sowie dem Thur­see südlich der Gottesheide befinden sich zwei Seen im LSG. Stark gefährdete Pflanzenarten wie Sumpf-Sitter (RL 2), Sumpf-Knabenkraut (RL 1), Steifblättriges Knabenkraut (RL 2), Sumpf-En­zian (RL 1) und Teufelsabbiss (RL 2) sowie das Vorkommen seltener Vogelarten, wie Kranich, Schreiadler (RL 1), Seeadler, Großer Brachvogel (RL 1), Mittelspecht, Hohltaube und Blaukehl­chen, unterstreichen die herausragende Bedeu­tung dieser Landschaft.

Öffentliche Nutzung:

Von Boock führt ein Radweg über die Straße Löcknitz – Glashütte und zurück über Pampow und Mewegen durch das Gebiet. An der Nordostspitze des Latzigsees befindet sich eine Beobachtungskanzel. Von Pampow aus ist der Thursee erschlossen.

LSG 30b Brohmer Berge/ Rosenthaler Staffel

LSG Brohmer Berge/ Rosenthaler Staffel
LSG Brohmer Berge/ Rosenthaler Staffel

Lage:

Westlich von Jatznick bis Brohm sowie nördlich von Rosenthal bis zum Galenbecker See.

Größe:

11.300 ha

Unterschutzstellung:

1962, Erweiterung 30.10.1990

Schutzzweck:

Erhaltung und Entwicklung na­turnaher Lebensräume in einem Biotopverbund und Erhaltung des hohen Erholungswertes die­ser Landschaft.

Beschreibung:

Zum Schutzgebiet gehören Res­te naturnaher, blockbestreuter Weideflächen und regenerierbarer Niedermoorwiesen im Umland des Galenbecker Sees, nährstoffarme Kiefern­wälder mit botanischen Besonderheiten, Reste naturnaher Buchenwälder in den Brohmer Ber­gen sowie Kleinstlebensräume wie Hecken, Tro­ckenrasenflächen, Kuppen und Kleingewässer.

Öffentliche Nutzung:

Von der Straße Strasburg– Rothemühl führt ein Wanderweg über eine Kuppe durch Laubmischwälder zum Schmiede­grundsee, an dem sich eine Badestelle befindet.

LSG 142 Greifswalder Bodden

LSG Greifswalder Bodden
LSG Greifswalder Bodden

Lage:

Gesamte Wasserfläche des Greifswalder Boddens von Südost-Rügen entlang der Küste über die Insel Riems bis zur Greifswalder Oie im Osten.

Größe:

56.522 ha

Unterschutzstellung:

10.12.2008

Schutzzweck:

Erhaltung und Verbesserung der Lebensräume und sonstigen Bedingungen  für die in dem Gebiet in besonders bedeutsamen Konzentrationen vorkommenden Vogelarten; Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Wasserkörpers des Boddens und einer natürli­chen standorttypischen Unterwasservegetation und -fauna als Nahrungsgrundlage zahlreicher Vogelarten; Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Küsten-, Gewässer und Sedimentdy­namik; Erhaltung ruhiger und unzerschnittener, störungsarmer sowie von Bebauung frei gehalte­ner Vogellebensräume.

Beschreibung:

Der Greifswalder Bodden ist mit einer Tiefe von bis zu 13 m das markantes­te vorpommersche Boddengewässer. Charakte­ristisch für das Gebiet ist eine stark gegliederte Boddenküste mit den tief in das Umland grei­fenden Wieken und den zahlreichen Halbinseln. Der Wechsel von Steil- und Flachküsten schafft in Verbindung mit vielen Strandseen ein unver­gleichliches Landschaftspanorama. Das Gebiet ist Rast- und Schlafplatz sowie Brut-, Überwin­terungs- und Nahrungsgebiet zahlreicher gefähr­deter Vogelarten.

Öffentliche Nutzung:

Das Gebiet kann was­serseitig vom Boot aus sowie landseitig entlang zahlreicher Strandabschnitte zu Fuß erlebt wer­den. Auf Initiative des WWF („World Wide Fund For Nature“) haben sich Segler, Angler, Kanuten, Ruderer, das Umweltministerium von Mecklen­burg-Vorpommern und der WWF auf gemein­same Richtlinien zum Naturschutz in den Bod­dengewässern geeinigt, die in einer freiwilligen Vereinbarung geregelt sind.

LSG 34 Haffküste

LSG Haffküste
LSG Haffküste

Lage:

Das LSG umfaßt zwei Teilgebiete an der Haffküste und in der nördlichen Ueckermünder Heide. Ein Bereich liegt zwischen Leopoldsha­gen und Ueckermünde und ein Gebiet erstreckt sich östlich von Ueckermünde bis zur polnischen Grenze sowie südlich bis Glashütte.

Größe:

258.430 ha

Unterschutzstellung:

15.04.1962, Erweiterung 23.04.1993, Änderung 30.11.2011

Schutzzweck:

Schutz und Erhalt charakteris­tischer Landschaftsformen, die in enger öko­logischer und geomorphologischer Beziehung zueinander stehen.

Beschreibung:

Das Landschaftsschutzgebiet umfasst naturnahe Uferbereiche des Stettiner Haffs mit Überflutungseinfluss und Brackwas­serröhrichten sowie zum größten Teil entwäs­serten Feuchtgrünlandflächen, küstennahe Bin­nendünen, Teile von Durchströmungsmooren der Flusstäler von Uecker und Zarow, Kessel­moore, Bruchwälder und Kiefernforste sowie naturnahe Kiefernwälder.

Öffentliche Nutzung:

Am Haff befinden sich attraktive Seglerhäfen, wie in Mönkebude oder Ueckermünde. In Eggesin ist ein Wasserwan­derrastplatz eingerichtet. Über das Wegesys­tem ist das Gebiet gut erschlossen und begeh­bar.

LSG 82 Insel Usedom und Festlandgürtel

LSG Insel Usedom und Festlandgürtel
LSG Insel Usedom und Festlandgürtel

Lage:

Insel Usedom und angrenzender Festland­gürtel am Peenestrom zwischen Klotzow und Spandowerhagen.

Größe:

36.626 ha

Unterschutzstellung:

19.01.1996, mehrere Ver­ches

Schutzzweck:

Erhaltung der hohen Qualität der Kulturlandschaft mit vielfältig ausgeprägten Küs­ten, reizvollen Ausblicken, naturnahen Wäldern und strukturreichen Offenlandbereichen; Bewah­rung von charakteristischen Küstenbiotopen; Er­haltung, Pflege und Entwicklung von Gewässer-, Moor- und anderen Feuchtlebensräumen sowie von Trocken- und Magerrasenstandorten; Ver­besserung der Wasserrückhaltung im Boden; Er­haltung der Funktionen der Küstengewässer als herausragende Vogelzugleitlinie.

Beschreibung:

Das abwechslungsreiche Relief des Gebietes ist durch eiszeitliche Formationen und holozäne Ausgleichsprozesse geprägt. Für Nordusedom sind großflächig vermoorte Meer­sandniederungen, Dünen und Hakenbildungen charakteristisch. An der 38 km langen, weitge­hend ausgeglichenen Außenküste Usedoms gibt es markante Endmoränenbildungen, zwischen denen vermoorte Niederungen liegen. Das Thur­bruchbecken mit seinen Seen und dem ausge-dehnten Niedermoor im Südosten der Insel ist von markanten Höhenzügen umgeben. Die In­nenküste mit Peenestrom, Achterwasser und Krumminer Wiek ist stark gegliedert. Die Fest­landbereiche sind durch eiszeitliche Hochflächen, darin eingeschnittene Niederungen und vorgela­gerte Vermoorungen gekennzeichnet.

Öffentliche Nutzung:

Das LSG wird auf viel­fältige Weise als Erholungsgebiet genutzt. Auf zahlreichen Rad- und Wanderwegen kann die Insel Usedom mit ihrer reichhaltigen Biotopaus­stattung erkundet werden.

LSG 90 Landgrabental

LSG Landgrabental
LSG Landgrabental

Lage:

An der Südwestgrenze des Landkreises zwischen Löwitz und Neuendorf B.

Größe:

4.051 ha

Unterschutzstellung:

22.10.1993, Neuverkün­dung am 19.01.1996

Schutzzweck:

Erhaltung der landschaftlichen Schönheit und Eigenart des Landgrabentals mit seinen langgestreckten Niederungsflächen, aus­gedehnten Waldungen und exponierten Hang-kanten, markanten Hängen, Anhöhen und Hangsätteln; Sicherung und Entwicklung der Strukturvielfalt insbesondere von Quellbereichen und Trockenstandorten an den Talhängen; Revi­talisierung des Talmoores.

Beschreibung:

Das Landgrabental ist Bestand­teil des Mecklenburgisch-Vorpommerschen Grenztals, der bedeutendsten geomorpholo­gischen Leitlinie des nordostdeutschen Flach­landes. Die Höhenzüge an den Talrändern im westlichen Teil erheben sich bis ca. 50 m über die Talsohle. Im östlichen Teil erstreckt sich um den Putzarer See eine große Niederung, die von flachen Mergelplatten begleitet wird. Die Torf­mächtigkeiten des Talmoores betragen bis zu 7 Meter. Nach umfassender Begradigung des Landgrabens zwischen 1910 und 1990 wurde seine Fließlänge von ursprünglich 29,5 km auf 19 km verkürzt.

Entwässerungsmaßnahmen auf Niedermoorstandorten haben zu Torfmineralisie­rung und Moorsackung geführt. Weil der Grund­wasserzustrom insbesondere im nördlichen und westlichen Bereich hoch ist, was an zahlreichen Quellen und Hangquellmooren sichtbar wird, kann durch Rückbau von Entwässerungsein­richtungen eine Verbesserung des Bodenwas­serhaushaltes ermöglicht werden. Im Talmoor zwischen Rebelow und Zinzow wurden die standorttypischen hohen Grundwasserstände im Rahmen einer komplexen Kompensationsmaß­nahme der DEGES seit 2007 wiederhergestellt.

Öffentliche Nutzung:

Es gibt einige Rad- und Fußwanderwege, z. B. bei Zinzow, Rebelow und Janow, die zum Landgrabental führen.

LSG 108 Lesesteinwälle bei Sanitz

LSG Lesesteinwälle bei Sanitz © D. Weier
LSG Lesesteinwälle bei Sanitz © D. Weier

Lage:

LSG 108 Lesesteinwälle bei Sanitz.

Größe:

21 ha

Unterschutzstellung:

Beschluss vom 25.05.1978 zur Ausweisung als Flächennatur­denkmal, Verordnung vom 19.01.1996 über das Landschaftsschutzgebiet

Schutzzweck:

Erhaltung der Lesesteinwälle als Lebensraum insbesondere für Farne, Moose und Flechten sowie als landschaftsprägende Flur­abgrenzung; Erhaltung des wertvollen Strauch- und Baumbestandes und des angrenzenden Dauergrünlandes.

Beschreibung:

Die Lesesteinwälle bestehen aus mehreren, 100 bis 200 m langen und durch­schnittlich 0,80 bis 1,10 m hohen und an der Ba­sis ca. 1,30 m breiten Abschnitten. Sie sind nach der Gründung des Kolonistendorfes Sanitz, die im Jahr 1764 erfolgte, entstanden und stellen ein besonderes kulturhistorisches Erbe und eine der wertvollsten Flurabgrenzungen dieser Art im Landkreis Vorpommern-Greifswald dar.


Öffentliche Nutzung:

Ein Feldweg vom süd­westlichen Rand des Dorfes Alt Sanitz führt in das Gebiet.

LSG 40 Löcknitzer See

LSG Löcknitzer See
LSG Löcknitzer See

Lage:

Teile der Gemarkungen Löcknitz und Ramin südöstlich von Löcknitz zwischen Randow und Retziner Straße.

Größe:

320 ha

Unterschutzstellung:

Juni 1962, Festsetzung 06.03.2001, Änderung 12.09.2011

Schutzzweck:

Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Landschaft mit den Löcknitzer Seen und dem slawischen Burgwall am Leichensee zur Sicherung der Erholungsfunktion.

Beschreibung:

Die Landschaft um Löcknitz ist durch abwechslungsreiche Naturteile und eine damit verbundene reiche Tier- und Pflanzenwelt geprägt. Das Gebiet spielt daher eine große Rolle bei der Tourismusförderung.

Innerhalb des LSG befinden sich der Löcknitzer See mit ausgedehnten Verlandungszonen und einer kleinen Insel, der Kleine Löcknitzer See mit ausgeprägten Wasserpflanzengesellschaften und einer Fläche von 3,7 ha, der Retziner Burgwall und der dem Burgwall vorgelagerte Leichensee mit 2,6 ha.

Der Löcknitzer See befindet sich mit einer Flä­che von 44 ha und einer Tiefe von max. 11 m im Zentrum des LSG. Erlen-Eschen-Bruchwälder säumen den See im Süd- und Südostbereich. Das Waldgebiet zwischen Löcknitzer See und Leichen see ist vor allem mit Kiefern- und Kiefern-Eichenmisch wäldern bestockt, im Bereich des Slawischen Burgwalls auch mit Buchenmisch­wald. Weiterhin prägen die Randow, die bis 1972 den See durchströmte und dann verlegt wurde, sowie Wiesen das Gebiet. Im Jahr 2001 wurden mehrere Flurstücke im Bereich der Orts­lage Löcknitz ganz oder teilweise aus dem LSG ausgeklammert und dafür wertvolle Flurstücke im Südteil dazugenommen, darunter ein Tro­ckenstandort mit Federgras.

Bestandteil des LSG ist das Naturdenkmal "Tausendjährige Eiche" am Nordufer des Löcknitzer Sees. Von den hier vorkommenden Tierarten sind beson­ders Fischotter (RL 2) und Biber (RL 3) sowie Kra­nich, Graugans, Eisvogel (RL 3), Nachtigall und Sprosser zu nennen.

Öffentliche Nutzung:

Bedingt durch die gute Anbindung an das Straßen- und Schienennetz wurde der Löcknitzer See bereits im Jahr 1915 Erholungszentrum der Stettiner und Pasewalker Bevölkerung. Badestelle und Campingplatz so­wie ein Wanderweg rund um den Löcknitzer See dokumentieren den touristischen Charakter.

LSG 146 Naturwald Busdorf

LSG Naturwald Busdorf
LSG Naturwald Busdorf

Lage:

Südliche und südwestliche Bereiche des Weitenhägener Waldes bei Busdorf und Neu Dargelin.

Größe:

173 ha

Unterschutzstellung:

16.08.2011

Schutzzweck:

Gewährleistung einer natür­lichen, eigendynamischen Entwicklung des Waldökosystems ohne wirtschaftsbestimmte Nutzung (Naturwaldentwicklung); Sicherung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungs­zustandes durch den Schutz und die Entwick­lung insbesondere der Lebensräume der Wert bestimmenden Vogelarten (Schreiadler (RL 1), Mittelspecht, Schwarzspecht, Zwergschnäpper, Kranich, Schwarzmilan (RL V), Rotmilan und Wes penbussard (RL V). Dazu gehören Schutz, Er­halt und Schaffung beruhigter Bruträume (insbe­sondere von Horst- und Höhlenbäumen) sowie von Nahrungs- und Ruheräumen durch Förde­rung des Alt- und Totholzanteils als wichtigem Bestandteil des Lebensraumes.

Beschreibung:

Das LSG "Naturwald Busdorf" stellt einen Komplex aus überwiegend Erlen- und Erlen-Eschen-Wäldern auf grundwasser- und stauwassergeprägten Standorten dar. Das Gebiet ist Lebensraum zahlreicher gefährdeter Vogelarten.


Öffentliche Nutzung:

Es führen mehrere Wald­wege von Potthagen aus nach Busdorf und in Richtung Grubenhagen.

LSG 42 Pasewalker Kirchenforst

LSG Pasewalker Kirchenforst
LSG Pasewalker Kirchenforst

Lage:

Am südöstlichen Rand der Stadt Pasewalk.

Größe:

790 ha

Unterschutzstellung:

15.04.1962, in Kraft ab 01.10.1963

Schutzzweck:

Erhaltung des Waldgebietes als Erholungsstätte der Bevölkerung und als Lebens­raum seltener Tier- und Pflanzenarten.

Beschreibung:

Das ehemals stadteigene Gebiet wurde 1948 als freie Fläche, die von Sanddünen und trockenen Hügeln durchsetzt war, von der Kirchengemeinde erworben. Dort wurde bald darauf mit Kiefernansaat ein Wald begründet. Baumbestand gab es bis dahin nur in Bereichen des Papenbaches in Form von Bruchwäldern. Heute besteht der Kirchenforst vor allem aus Kiefern verschiedenen Alters. Im Ostteil, vor al­lem in der Nähe des Papenbaches, stocken auch Rot-Buchen und Stiel-Eichen in kleineren Bestän­den. Einst wasserführende Senken sind trocken gefallen.

Der Waldkomplex wird durch die Straße von Pa­sewalk nach Bröllin fast diagonal geteilt. Entlang dieser Straße führte bis 1963 eine Kleinbahnli­nie, von der noch der Bahndamm erhalten ist.

Im Nordwestteil wurde ein größerer Bereich ca. 100 Jahre lang als Truppenübungsplatz genutzt. Mit der Auflösung des Militärstandortes im Jahr 1990 endete die militärische Nutzung. Dies hat zur Folge, dass ausgedehnte Trockenstandorte mit seltenen Pflanzenarten, die durch die mili­tärische Nutzung offen gehalten worden waren, verstärkt verbuschen. Wertvolle Lebensräume befinden sich in den sogenannten „Hellen“ unter der Hochspannungstrasse, mit Heidekrautkom­plexen, Flechten- und Sand-Trockenrasen, die auch mehreren Heuschreckenarten Lebensraum bieten, wie Heidegrashüpfer (RL 3), Gefleckter Keulenschrecke und Blauflügeliger Ödlandschre­cke (RL 2).

Öffentliche Nutzung:

Das LSG wird intensiv als Erholungsgebiet genutzt. Es ist über viele Rad­wege gut erschlossen. Ausgeschilderte Reitwege durchqueren den Westteil. Zwei ausgeschilderte Wanderwege führen über 6 bzw. 9 km durch den Westteil des Forstes.

LSG 91 Radewitzer Heide

LSG Radewitzer Heide
LSG Radewitzer Heide

Lage:

Nördlich der Autobahn A 11 und der Orts­lage Radewitz zwischen Randow und dem Som­merweg Radewitz-Wollin.

Größe:

610 ha

Unterschutzstellung:

27.11.1991

Schutzzweck:

Schutz und Erhaltung der Land­schaft und der Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten; Erhaltung des Erholungszweckes der Landschaft; Erhaltung der Landschaft durch die jahrhundertelange Nutzungsform als Schaf­weide.

Beschreibung:

Die stark wellige Grundmorä­nenlandschaft am Rande des Randowtales zeichnet sich durch ein vielfältiges Strukturge­füge aus, das es zu erhalten gilt. Am östlichen Rand erstreckt sich eine Streuobstwiese mit einer Bachaue und Trockenhängen. In Hangla­ge schließt sich eine Hartholzzone an, die vor allem von Hainbuchen-Stieleichengesellschaften mit einer einzigartigen Formenvielfalt geprägt ist. Auf den Wiesen und Trockenrasenflächen haben u. a. Braunkehlchen und Grauammer, in den Schlehengebüschen Sperbergrasmücke und Neuntöter, im Waldbereich Grauschnäpper und Zwergschnäpper und im Bruchwald Sprosser und Dorngrasmücke ihre Brutreviere. Die kon­tinental geprägte Vegetation ist mit Sibirischer Glockenblume (RL 1), Helmknabenkraut (RL 1), Steppen-Lieschgras (RL 3), Kreuzblümchen (RL 1) und Fieder-Zwenke vertreten.

Öffentliche Nutzung:

Über die vorhandenen Wege kann das Gebiet gut bewandert werden.

LSG 109 Rossiner Wiese

LSG Rossiner Wiese
LSG Rossiner Wiese

Lage:

Am südwestlichen Ortsrand von Rossin.

Größe:

13 ha

Unterschutzstellung:

19.01.1996

Schutzzweck:

Erhaltung der bestehenden Ar­ten- und Strukturvielfalt des Gebietes mit Gras­land und Gehölzbeständen und Erhaltung der Vielfalt und Eigenart des Landschaftsbildes; Er­haltung und Entwicklung der Feuchtwiesen und Magerrasen durch extensive Nutzung.

Beschreibung:

Das Gebiet ist durch Niede­rungsbereiche, Gehölzgruppen und Magerra­senstandorte reich strukturiert und wird durch eine kulturhistorisch wertvolle und landschafts­prägende Feldsteinmauer abgegrenzt.

Öffentliche Nutzung:

Ein Feldweg vom West­rand des Dorfes Rossin führt ins Gebiet.

LSG 74 Tollensetal

LSG Tollensetal
LSG Tollensetal

Lage:

Tollensetal mit angrenzenden Grundmorä­nenplatten zwischen Kessin, über Klempenow, Alt Tellin bis Roidin, der weitaus überwiegende Teil des LSG liegt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Größe:

3.100 ha

Unterschutzstellung:

29.09.1995

Schutzzweck:

Bewahrung eines weitgehend gering zersiedelten Gebietes  vor einer will­kürlichen und landschaftsfremden Bebauung sowie Bewahrung kulturell wertvoller Bauwer­ke und frühgeschichtlicher Bodendenkmale als Elemente der Landschaft und als touristisches Potenzial.

Sicherung und Entwicklung der viel­fältigen natürlichen Landschaftselemente in ihrer Gesamtheit und mit allen Bestandteilen und Erscheinungsformen, wie z.B. Einzelbäu­men, Hecken, Gehölzgruppen, Wäldern, Moo­ren, Ufersäumen, Söllen, Bächen und Quellen in ihrer vernetzten Struktur.

Erhaltung der Le­bensräume der freilebenden Tiere und Pflanzen; Entwicklung und Erhaltung von Uferröhrichten, Feuchtgebieten und Bachtälern, von Wäldern, Mooren, Söllen und von extensiv genutzten Wiesen und Weiden der Tollenseniederung so­wie der Trockenrasen auf Kuppen und Hängen des Tollensetals als Orte vielfältiger und wertvol­ler Biotopstrukturen wegen ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und als Lebensstätte für zum Teil gefährdete Tier- und Pflanzenarten.

Beschreibung:

Das grenzübergreifende LSG "Tollensetal" entstand wie die anderen Flusstal­moore Vorpommerns am Ende der letzten Ver­eisung der Weichseleiszeit vor mehr als 10.000 Jahren und wurde durch die abtauenden Was­sermassen der Gletscher ausgeformt. Typisch für das Gebiet ist eine enge Verzahnung un­terschiedlicher Moortypen und Biotope.

Neben Quellmooren an den Talrändern wird die eigentliche Niederung von großen Durchströmungs­mooren durchzogen, die im naturnahen Zustand nur am Flusslauf periodisch überflutet wurden. Die Talhänge und anschließenden Grundmorä­nenplatten sind durch ein sehr bewegtes Relief geprägt und vielerorts mit wertvollen Trockenra­senbiotopen ausgestattet.

Öffentliche Nutzung:

Die Tollenseniederung ist durch mehrere Wanderwege erschlossen. Die Tollense kann auch mit einem Kanu oder Kajak erkundet werden.

LSG 67a Unteres Peenetal und Peene-Haff

LSG Unteres Peenetal und Peene-Haff
LSG Unteres Peenetal und Peene-Haff

Lage:

Peenetal, Peene-Haff-Moor und angren­zende Räume zwischen Kagenow, Anklam, Lentschow und Bugewitz.

Größe:

15.726 ha

Unterschutzstellung:

27.05.1994, Neuverkün­dung am 19.01.1996

Schutzzweck:

Erhaltung der landschaftlichen Schönheit und Eigenart von Peenetal und Pee­ne-Haff und der angrenzenden flachen bis flach­welligen Ebene mit ihrem natürlichen Relief und ihren vielfältigen eiszeitlichen und nacheiszeitli­chen Oberflächenformen. Dies betrifft auch die Zuflüsse der Peene und mehrere Seen. Wieder­herstellung und Entwicklung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Niedermoores; Siche­rung von Feuchtlebensräumen, insbesondere für brütende, durchziehende, rastende und über­winternde Vogelarten; nachhaltige umwelt- und naturschutzgerechte land- und forstwirtschaftli­che Nutzung des Gebietes.

Beschreibung:

Der Moorkomplex des Pee­netals ist mit seinem hohen Anteil naturnaher Moorstandorte in Mitteleuropa einzigartig. Westlich der Stadt Anklam hat die ehemali­ge eiszeitliche Schmelzwasserabflussbahn der Peene ein ausgeprägtes Flusstal mit markan­ten Hängen gebildet. Östlich davon erstreckt sich die weiträumige Niederung des Pee­ne-Haff-Moores.

Das hydrologische System der Peene ist durch ein Gefälle von nur 0,2 Meter auf 104 Fließkilometern, durch Gefälleumkehr bei Anstieg des Wasserspiegels im Haff, durch Brackwassereinfluss sowie durch regelmäßige Überflutung großer Gebiete gekennzeichnet.

Von besonderer Flächenausdehnung und Be­deutung sind Röhrichte, Feuchtwiesen, Seg­genriede, Trocken- und Magerrasen. Auch die Bevorzugung als Zugrastgebiet durch Wasservö­gel und Limikolen macht das Peenetal zu einem "Feuchtgebiet nationaler Bedeutung".

Insbeson­dere landschaftsprägende Hohlformen, naturna­he Bachabschnitte, wertvolle Baumgruppen und Flurgehölze sowie teilweise gut ausgeprägte Waldrandzonen machen die hohe Strukturviel­falt der das Peenetal umgebenden Ebene aus. Die endmoränenartigen Bildungen der Velgas­ter Randlage der Weichselkaltzeit verursachen im Nordosten des Gebietes ein vielgestaltiges Relief und ein besonders schutzwürdiges Land­schaftsbild.

Öffentliche Nutzung:

Im Gebiet sind mehre­re Rad- und Wanderwege vorhanden, z. B. von Bugewitz über Anklam bis zur Insel Usedom. Auf der Bundeswasserstraße Peene sind Entde­ckungstouren mit Booten oder Kajaks möglich.

Weiterführende Informationen zu Schutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.

Naturparke (NP)

Naturparke im Landkreis

Logo Naturparke Deutschland
Logo Naturparke Deutschland

In Deutschland bestehen über 100 Naturparke, die etwa 28 % der Landesfläche einnehmen. In ihnen leben ca. 18 Millionen Menschen.

Die drei Naturparke im Landkreis Vorpommern-Greifsald nehmen fast 40 % der Fläche des Landkreises ein. Die Naturparke liegen in gemeinsamer Trägerschaft des Landes und des Landkreises und der Landkreis trägt auch einen Teil der Unterhaltungskosten.

Sie stellen einen wichtigen Baustein im Naturschutz dar und helfen, die landschaftlichen Schönheiten, Kulturlandschaften und seltenen Arten und Biotope zu erhalten und auch späteren Generationen zugänglich zu machen.

In Naturparken wird eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt, und sie sollen wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen besonders für die Erholung und für nachhaltigen Tourismus geeignet sein. In § 27 BNatSchG wird festgelegt, dass Naturparke einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende, großräumige Gebiete und auf überwiegender Fläche Landschafts- oder Naturschutzgebiete sind, eine große Arten- und Biotopenvielfalt und eine durch vielfältige Nutzungen geprägte Landschaft aufweisen.

Die zugrunde liegende Idee ist ein "Schutz durch Nutzung", deshalb ist die Akzeptanz und die Beteiligung der Bevölkerung am Schutz der Kulturlandschaft und Natur sehr wichtig. Dabei sollen der Schutz der Natur und die Bedürfnisse von Erholungssuchenden so verknüpft werden, dass beide Seiten davon profitieren: nachhaltiger Tourismus mit Respekt vor dem Wert der Natur und Landschaft stehen im Vordergrund.

Weiterführende Informationen unter: VDN - Verband Deutscher Naturparke e.V.

Naturpark Am Stettiner Haff

Logo Naturpark Stettiner Haff
Logo Naturpark Stettiner Haff

Der Naturpark erstreckt sich über eine Fläche von 53.700 ha.

Geprägt wurde die Naturparkregion durch das Pommersche Stadium der Weichseleiszeit vor ca. 12.000 bis 10.000 Jahren. Die hieraus hervorgegangenen Oberflächenstrukturen sind überwiegend reliefarme Grundmoränen, welche durch Eisrandlagen, Oser, Täler und Becken gekennzeichnet sind.

Als Teil des Norddeutschen Tieflandes weist die Region der Ueckermünder Heide überwiegend magere Sandböden auf, während in den Flusssenken der Uecker, Randow und Zarow sowie an der Haffküste Niedermoorflächen vorzufinden sind. Im Spätglazial stauten sich die Schmelzwassermassen infolge des nur langsam im Norden abschmelzenden Eismassivs und bildeten den riesigen Haffstausee.

Durch Windverfrachtungen wurden Flugsanddecken und Binnendünen aufgelagert. Diese Kombination prägt heute das Sandgebiet "Ueckermünder Heide".

Weiterführende Informationen unter: Naturpark Am Stettiner Haff

Naturpark Flusslandschaft Peenetal

Logo Naturpark Flusslandschaft Peenetal
Logo Naturpark Flusslandschaft Peenetal

Der Naturpark umfasst auf etwa 33.390 Hektar das Peenetal vom Auslauf am Kummerower See bis zur Mündung in den Peenestrom.

Er grenzt an zwei weitere Naturparke: im Westen an den Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See sowie im Osten an den Naturpark Insel Usedom, die beide Gebiete an den neuen Naturpark abtraten, damit das Peenetal komplett in nur einem Naturpark liegt.

Der Naturpark Flusslandschaft Peenetal ist der jüngste Naturpark in Mecklenburg-Vorpommern; er wurde 2011 festgesetzt. Zuvor erfolgte in dem Gebiet von 1992-2009 die Umsetzung eines der größten Naturschutzgroßprojekte Deutschlands. Der Sitz des Naturparks befindet sich in Stolpe an der Peene, wo ein modernes Besucherinformationszentrum mit interaktiver Ausstellung entsteht.

Neben der Öffentlichkeitsarbeit und Besucherlenkung bilden naturschutzfachliche Aspekte einen wichtigen Schwerpunkt in der Naturparkarbeit.

Weiterführende Informationen unter: Naturpark Flusslandschaft Peenetal

Naturpark Insel Usedom

Logo Naturpark Insel Usedom
Logo Naturpark Insel Usedom

Kaum irgendwo sonst lassen sich so viele verschiedene Landschaftsformen auf engstem Raum finden: Ostseestrand und Binnenküste, Seen und Moore, Buchenwälder und Dünenkiefern fügen sich mit kleinen Dörfern in einer alten Kulturlandschaft zu einem Mosaik, das durch seine Vielfalt überrascht.

Die Anfänge des Naturparks gehen zurück auf das Nationalparkprogramm aus dem Jahre 1990, in dem die Insel Usedom, das Westufer des Peenestroms und die umliegenden Küstengewässer des Stettiner Haffs, des Achterwassers und des Peenestromes als Naturpark vorgeschlagen wurden. Der Naturpark erstreckt sich über eine Fläche von 59.000 ha.

Weiterführende Informationen unter: Naturpark Insel Usedom

Naturschutzgebiete (NSG)

Nachfolgend finden Sie die Naturschutzgebiete (NSG) in alphabetischer Reihenfolge. Hinter Verordnung steckt der Link zur jeweiligen Verordnung auf den Seiten des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG). Die Steckbriefe enthalten die NSG-Nummer, Namen und Flächengrößen sowie ggf. weitere Angaben zu den jeweiligen Gebieten (wie z.B. Lebensräume, Arten und eine Karte).

Weiterführende Informationen zu Schutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.

NSG 180 Ahlbecker Seegrund

NSG Ahlbecker Seegrund
NSG Ahlbecker Seegrund

Lage:

3 km östlich von Eggesin zwischen den Orten Ahlbeck, Ludwigshof, Hintersee und Ge­gensee

Größe:

1.287 ha

Gemeinden:

Ahlbeck

Unterschutzstellung:

23.09.1987

Schutzzweck:

Schutz und Erhalt eines großen Kalkniedermoores.

Beschreibung:

Das Schutzgebiet umfasst das mit 930 ha größte durch Menschenhand ent­standene Kalkniedermoor Deutschlands.

Der Ahlbecker Seegrund, auch als Ahlbecker Fenn bezeichnet, geht auf das Ablassen des Ahl­becker Sees zurück, mit dem bereits im 18. Jahr­hundert begonnen wurde. Der Zweck war die Gewinnung von Wiesenflächen, wofür ab 1742 die Ahlbeke als natürlicher Abfluss ausgebaut wurde. Im Randgebiet des Aufzeichnungen zu­folge früher ca. 20 km² großen Sees wurden Kolonistendörfer gegründet. Erst 1979 erfolg­te mit dem weiteren Ausbau des Abflusses bis nach Rieth eine fast vollständige Entwässerung.

Die landwirtschaftliche Nutzung des ehemaligen Seebodens erwies sich aber als sehr schwierig. Die zuerst trockengefallenen Flächen erwiesen sich als sehr sandig, die weiteren Gebiete wa­ren größtenteils mit Faulschlamm bedeckt. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kam es zu einem Wiederanstieg des Wasserspiegels und aus ei­nem Baggerloch zur Seeschlammgewinnung entstand der kleine Ludwigshofer See. Aber auch heute noch findet eine spürbare Entwässe­rung über den Teufelsgraben statt.

Wegen seiner Unzugänglichkeit finden im Schutzgebiet viele schützenswerte Tier-und Pflanzenarten ihren Lebensraum. Der südliche Teil des Verlandungsmoores weist flächende­ckende Schilfröhrichte auf, im nördlichen Teil dominieren Seggen, Sumpffarn-Bestände und schüttere Schilfinseln. Hier haben sich nach dem Verschwinden des Sees Bruchwälder sowie aus­gedehnte Grauweidengebüsche entwickelt.

Die unwegsamen, teils feuchten und teils tro­ckenen Randbereiche des Moores werden seit der stufenweisen Ablassung des Sees ex­tensiv als Grünland genutzt. Die artenreichen Wiesen, die unter diesem traditionellen Nut­zungsregime entstanden, sind in der heutigen Kulturlandschaft zur Seltenheit geworden. An Grünlandgesellschaften treten u. a. Silber­gras-Pionierrasen, Glatthafer-Wiesen und Bä­renklau-Kohldistel-Wiesen auf. An seltenen Pflanzenarten kommen auf den Mähwiesen Breitblättriges Knabenkraut (RL 2), Fleischfarbe­nes Knabenkraut (RL 2) und deren Hybride so­wie das Sumpf-Herzblatt (RL 2) vor.

Die Schilfflächen und die an Seggenarten rei­chen Riede sind Lebensraum für Große Rohr­dommel (RL 1), Bekassine (RL 2), Bartmeise, Tüpfelralle, Blaukehlchen, Wiesenweihe (RL 1), Kranich sowie Schlag-, Feld- und Rohrschwirl. Auf den Wiesenflächen und entlang der Wald-streifen kommen Baumfalke (RL V), Raubwürger (RL 3) und Heidelerche vor. Im Gebiet wurden 355 Großschmetterlingsarten und 36 Laufkä­ferarten nachgewiesen. Es gibt einen bedeut­samen Moorfroschbestand und eine bemer­kenswert große Ringelnatterpopulation. Auch Kreuzottern sind im Gebiet nicht selten.

Öffentliche Nutzung:

Durch seine Größe und Unzugänglichkeit ist das Gebiet störungsarm. Um das gesamte Gebiet führt ein Rad- und Wanderweg, der teilweise den Blick in offene Bereiche ermöglicht.

NSG 186 Altwarper Binnendünen, Neuwarper See und Riether Werder

NSG Altwarper Binnendünen, Neuwarper See und Riether Werder
NSG Altwarper Binnendünen, Neuwarper See und Riether Werder

Lage:

Bereiche im Westteil des Neuwarper Sees (600 ha) bis an die Grenze zu Polen, mit der Insel Riether Werder sowie dem Küstenstreifen südlich von Altwarp

Größe:

1.431 ha

Gemeinden:

Altwarp, Vogelsang-Warsin, Luckow-Rieth

Unterschutzstellung:

10.09.1990

Schutzzweck:

Schutz und Erhalt einer Küs­tenlandschaft am Oderhaff mit zahlreichen sel­tenen Lebensräumen bedrohter Pflanzen- und Tierarten.

Beschreibung:

Entlang des südöstlichen Ran­des der Halbinsel Altwarp zieht sich ein aus Beckensanden des ehemaligen Haffstausees aufgewehter Binnendünenzug mit bis zu 16 m Höhe über NN. Bei der Ortschaft Altwarp exis­tieren aufgrund menschlicher Einflüsse noch vegetationsfreie Blankdünenbereiche. Weiter südlich sind die Dünengruppen mit Sandmager­rasen, Eichen-Niederwäldern und eingestreuten Kiefern und Espen bewachsen. Den Hauptteil des Schutzgebietes nimmt der Überflutungs­moorgürtel mit Bruchwäldern und Feuchtwie­sen ein, der sich bis südlich des Neuwarper Sees erstreckt.

Der Neuwarper See mit der ca. 82 ha großen Insel Riether Werder ist ein bedeutendes Wasser­vogelbrut- und -rastgebiet. Der Riether Werder weist aus Beckensanden bestehende Mineral­bodenbereiche und im Inselinneren ein Küsten­überflutungsmoor auf, welches früher entwäs­sert wurde. Die Insel wurde lange Zeit als Wei­defläche genutzt; es sind Reste einer ehemaligen Hofstelle vorhanden. Heute sichert eine intensive ehrenamtliche Betreuung mit effektivem Präda­torenmanagement eine stetig wachsende Lach­möwen- (RL 3) und Flussseeschwalbenkolonie (RL 2); auch zahlreiche Limikolen brüten hier. Pflegemahd und Rinderbeweidung drängen die Verschilfung zurück, die nach der Nutzungaufga­be eingesetzt hatte.

Die wertvollen halboffenen Standorte der Bin­nendünen auf der Altwarper Halbinsel bilden besonders für konkurrenzschwache und spezi­alisierte Arten einen schützenswerten Lebens­raum. Dazu gehören etwa Kartäuser-Nelke (RL 3), Rispen-Flockenblume und Mittleres Lein­blatt (RL 1). An den küstennahen Waldsäumen finden sich Pech-Nelke (RL 2), Blut-Storchschna­bel (RL 1), Hain-Wachtelweizen (RL V) und Schwalbenwurz. Auf den seggen- und binsen­reichen Nasswiesen wachsen Breitblättriges Knabenkraut (RL 2), Kuckucks-Lichtnelke (RL 3) und Strand-Dreizack (RL 3). Einmalig für Mittel­europa ist die sehr große Population von Forels Kerbameise mit mehreren tausend Nestern auf den offenen Bereichen der Binnendünen. Wei­terhin existiert eine artenreiche Schmetterlings­und Laufkäferfauna.

Die seit dem Mittelalter genutzte Kulturland­schaft der Hudewälder sowie die Altwarper Binnendünen dienten bis 1990 als militärisches Übungsgelände. Um auch in Zukunft Teile der Dünen offen zu halten und ehemalige halbof­fene Sandrasen, Hudewald- und Moorwiesen­strukturen wiederherzustellen, plant der örtliche Landschaftspflegeverband im Rahmen eines Pro­jektes, europäische Halbwildpferde (Koniks) zur Beweidung einzusetzen.

Öffentliche Nutzung:

Von Altwarp aus führen zwei beschilderte Wanderwege durch das Dü­nengelände. Von Rehhagen aus führt ein Rad- und Wanderweg bis Rieth an der Grenze des Schutzgebietes entlang. Der Riether Werder ist für die Öffentlichkeit nicht zugänglich.

NSG 047 Anklamer Stadtbruch

Lage:

An der Westküste des Kleinen Haffs, ca. 11 km südöstlich von Anklam

Größe:

1.461 ha

Gemeinden:

Bugewitz

Unterschutzstellung:

27.04.1935, Erweiterun­gen 12.11.1937 und 17.10.1964

Schutzzweck:

Schutz und Entwicklung einer großflächigen Moorlandschaft mit einer Regen­moorkalotte am Westufer des Kleinen Haffs, insbesondere als Lebensraum für eine artenrei­che Schmetterlingsfauna.

Beschreibung:

Das Gebiet befindet sich auf ei­ner vermutlich frühholozänen Erosionsterrasse der Peene zwischen Mönkebude und Anklam. Im Zuge der Litorina-Transgression wurden die­se Terrasse wie auch das gesamte Peenetal vor etwa 5.000 Jahren überflutet, es entstand ein großflächiges Versumpfungsmoor. Der Moor­körper weist heute eine Mächtigkeit von ca. 3 m auf. An dessen Grund lagern Erlenbruch­waldtorfe.

Von westlicher Seite her entwickelte sich ein vom Grundwasser gespeistes Durchströ­mungsmoor, während im Osten an der Haff­küste der Überflutungseinfluss prägend für die Moorentwicklung blieb. In der Regressionspha­se der Ostsee wuchs auf dem talrandfernsten Abschnitt eine Regenmoorkalotte auf, die bis zu 500 ha der Moorfläche einnahm. Im 18. Jahr­hundert setzte eine verstärkte Moornutzung ein.

Drei breite schiffbare Torfkanäle wurden zum Abtransport der gestochenen Torfe ange­legt. In den 1930er Jahren erfolgte die Eindei­chung, zwei Schöpfwerke entwässerten seit­dem das Moorgebiet. Die noch nicht ausgetorf­ten Bereiche der Regenmoorkalotte wurden mit Fichten aufgeforstet. Durch die Entwässerung kam es zu erheblichen Moorsackungen (Torfde­gradierung unter Lufteinwirkung); ein Großteil des Gebietes liegt heute unter dem Meeres­spiegelniveau. Zur Renaturierung trug die star­ke Sturmflut vom November 1995 bei, dabei wurden weite Teile des Stadtbruches und des angrenzenden Grünlandes überflutet. Dadurch herrschen heute im Bereich des Überflutungs­moores nahezu natürliche Wasserverhältnisse vor.

Die Durchströmungsmoorbereiche werden ebenso vom Einfluss des Haffwassers geprägt. Gegenwärtig werden im Bereich der Regen­moorkalotte die zur Zeit noch wasserableiten­den Gräben durch Verbaue verschlossen, um den Wasserstand auch hier zu stabilisieren und möglicherweise eine Renaturierung der dege­nerierten Regenmoorbereiche einzuleiten. Zur weiteren Renaturierung des Gebietes sollte die bestehende offene Verbindung des Flutgrabens (Zartenstrom) mit dem Haff durch Errichtung ei­ner Sohlschwelle geschlossen werden.

Die großflächig überfluteten Flächen stellen wichtige Brut- und Rastflächen für Wasservögel dar. Beispielhaft seien hier die Ansiedlungen von Kolonien der Lachmöwe (RL 3), der Trauer- und der Flussseeschwalbe (RL 1 und RL 2) erwähnt sowie Zehntausende rastende nordische Gänse, Schwäne, Enten und Limikolen. Heute bestimmen Offenwasserflächen, Schilfröhrichte, Großseggenriede und lockere Bruchwälder das Vegetationsbild des Stadt­bruches.

Die ausgetorften Bereiche der Re­genmoorkalotte, die vor der Vernässung mit Torfmoos-Birken- und Schnabelseggen-Bir­ken-Moorwäldern bewachsen waren, haben sich zu torfbildenden Schilfröhrichten entwi­ckelt. Als besondere Pflanzenarten der Zwi­schen- und Hochmoore kommen auf den nicht abgetorften Wegen des Gebietes Königsfarn (RL 2) und Gagelstrauch (RL 3) vor. Das Anklamer Stadtbruch wird Teil des zukünfti­gen, in der Ausweisung befindlichen NSG "Pee­ne-Haff-Moor" sein.

Öffentliche Nutzung:

Von Rosenhagen führt ein Plattenweg in Richtung Kamp, der bei Nied­rigwasser begehbar ist. Das Gebiet ist auch vom ehemaligen Bahndamm, der zur Karniner Brücke führt, erlebbar. Entlang der Vernässungsflächen führt von Bugewitz kommend ein Radweg. Der­zeit ist die Instandsetzung des ehemaligen Wan­derweges durch das Stadtbruch in Planung.

NSG 244 Buddenhagener Moor

NSG Buddenhagener Moor
NSG Buddenhagener Moor

Lage:

Ca. 6 – 7 km südwestlich Wolgast Größe: 113 ha

Größe:

113 ha

Gemeinden:

Zemitz, Hohendorf

Unterschutzstellung:

15.11.1990

Schutzzweck:

Erhalt und Entwicklung mehrerer Zwischenmoore mit Torfmoos-Seggenrieden, Bir­ken- und Erlen-Bruchwäldern.

Beschreibung:

Das Schutzgebiet besteht aus zwei durch einen schmalen Kiessandrücken ge­trennten Mooren sowie inselartigen Kies- und Sandhügeln. Das südlich gelegene Moor kann als mesotrophes Kesselmoor eingestuft wer­den. Es wird von mehreren Metern mächtigen Torfmoosschichten gebildet. In diesen künst­lich gehölzfrei gehaltenen Flächen bestimmen bunte Torfmoosrasen, Wollgras-Torfmoosrasen und Torfmoos-Wollgras-Seggenriede das Vege­tationsbild. Dominierende Art ist neben den in dichten Rasen wachsenden Torfmoosarten das Bulten bildende Scheidige Wollgras (RL 3). Auf diesen Bulten sind u. a. Rosmarinheide (RL 2) und Gewöhnliche Krähenbeere (RL V) zu finden.

In den Torfmoosrasen wachsen außerdem der fleischfressende Rundblättrige Sonnentau (RL 3) und die Gewöhnliche Moosbeere (RL V). In den Moorschlenken sind Schlamm-Segge (RL 2) und Faden-Segge (RL 3) sowie Blasenbinse (RL 2), Weißes Schnabelried (RL 2) und Schmalblättriges Wollgras (RL 3) charakteristische Arten.

Die sich nördlich anschließende Hauptfläche des Schutzgebietes stellt ein stark gegliedertes Versumpfungsmoor dar, das als mesotrophes Zwischenmoor einzustufen ist. Die sandunter-lagerte Torfdecke erreicht hier meist nicht mehr als 2 m Mächtigkeit. Charakteristisch für die Bir­ken-Moorwälder sind hier Sumpf-Porst (RL 3) und Trunkelbeere. In den angrenzenden Nadel- und Mischwäldern, die meist als Forste ausgebil­det sind, dominiert die Kiefer.

Bemerkenswerte Brutvogelarten sind Mittel­specht, Heidelerche, Misteldrossel und Fichten­kreuzschnabel. Auch der Kranich konnte beob­achtet werden.

Obwohl in den letzten Jahren bereits gebiets­flankierend einige Maßnahmen zur Stabilisierung des Wasserhaushaltes umgesetzt wurden (ins­besondere im Einzugsbereich des Kleinen Schei­degrabens), wird das NSG immer noch durch Gräben entwässert und unterliegt einem starken Wassermangel. Die wertvollen, freien Moorflä­chen können derzeit nur durch Gehölzentnahme erhalten bleiben. Wichtig für den Erhalt und die Entwicklung des Gebietes ist die Stabilisierung des Wasserhaushaltes im gesamten Gebiet mit Verschluss aller wasserabführenden Einrichtun­gen. Die Bestände an nichtheimischen Baumar­ten, wie der Douglasie, müssen so bald wie möglich durch heimische Laubbaumarten abge­löst werden

Öffentliche Nutzung:

Es sind zahlreiche Wald­wege vorhanden, die von den umliegenden Ge­meinden Buddenhagen, Zarnitz oder Hohensee ausgehen und zum Wandern genutzt werden können.

NSG 051 Burgwall Rothemühl

NSG Burgwall Rothemühl
NSG Burgwall Rothemühl

Lage:

Westlich der Landstraße Strasburg-Rothe­mühl, ca. 9 km nordöstlich von Strasburg

Größe:

45 ha

Gemeinden:

Rothemühl

Unterschutzstellung:

10.10.1963

Schutzzweck:

Schutz und Erhalt eines bedeutsa­men Bodendenkmals und eines Moorkomplexes.

Beschreibung:

Den Kern des Schutzgbietes bil­det die etwa 20 ha große slawische Höhenburg. Diese liegt auf einer 125 m hohen Stauchend­moräne, der nach dem nahen Örtchen Rosen­thal benannten Staffel. Sie ist mit Buchenwald bewachsen und von diesem umgeben. Im Nord-teil befindet sich ein 7 ha großes Kesselmoor in einer breiten Toteishohlform.

Funde belegen eine Besiedlung dieser Erhebung schon während der Bronzezeit. Die aktuelle Be­waldung existiert vermutlich seit Aufgabe der Burg, zumindest für das Jahr 1780 ist sie be­legt. Bis auf eine kleine Fläche am Ostrand ist die Waldfläche des NSG durch die Behandlungs­richtlinie als Naturwald geschützt und wird, nach einer ungenehmigten Durchforstung im Jahr 1980, forstlich nicht mehr genutzt.

Die Waldgesellschaft ist vorrangig durch die Buche geprägt. In Abhängigkeit von den Stand­ortverhältnissen treten der Perlgras- oder der Schattenblumen-Buchenwald auf.

Im Kesselmoor kommen Torfmoose, Sumpf-Schlangenwurz, Moosbeere (RL V) und Rundblättriger Sonnentau (RL 3) vor. Ein weite­res Kesselmoor befindet sich im Nordostteil, an das sich ein Bruchwald anschließt. An den Hän­gen der Wallanlage treten auch Winter-Linde, Sommer-Linde, Trauben-Eiche und Elsbeere auf.

Im Gebiet sind Kamm- (RL 2) und Teichmolch (RL 3), Rotbauch- (RL 2) und Wechselkröte (RL 2) sowie Zaun- (RL 2) und Waldeidechse (RL 3) nachgewiesen. Mehrfach wurde der Sieben­schläfer (RL 3) beobachtet. Schwarz- und Bunt­specht sind Brutvögel, ebenso der Wendehals (RL 2). An Tagfaltern finden sich u.a. Schwalben­schwanz (RL 3) und Wachtelweizen-Schecken­falter (RL 2).

Öffentliche Nutzung:

An der Straße von Stras­burg nach Rothemühl befindet sich eine Aus­flugsgaststätte mit einem Parkplatz, an dem eine Tafel über die Geschichte des Burgwalls informiert. Von hier aus führt ein Wanderweg durch das Gebiet.

NSG 201 Darschkower See bei Stolzenburg

NSG Darschkower See bei Stolzenburg
NSG Darschkower See bei Stolzenburg

Lage:

Nordwestlich von Stolzenburg, nördlich der Straße nach Blumenhagen

Größe:

25 ha

Gemeinden:

Schönwalde

Unterschutzstellung:

27.09.1990, Verkleine­rung: 16.12.1993

Schutzzweck:

Erhalt und Pflege zweier me­sotropher, in einem Osgraben gelegener Seen, der angrenzenden Feuchtgebiete sowie von Abschnitten eines Oszuges als Lebensräume ge­fährdeter und vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten.

Beschreibung:

Ein 3 km langer Oszug erstreckt sich von Schönwalde bis zum Darschkowsee, wo er am Südende des Sees als erweiterter Wall en­det. Auf dem Wallende befand sich ein slawi­scher Burgwall. Die Hänge des Burgwalls werden von Halbtrockenrasen bedeckt. Westlich des Os­zuges erstreckt sich rinnenartig der Darschkow­see, der verschiedene Phasen der Verlandung zeigt. In der östlich gelegenen Osrinne finden sich ausgedehnte Röhrichte und Grauweiden­gebüsche sowie im Süden eine weitere offene Wasserfläche. In der Verlängerung des Darsch­kowsees nach Norden schließt sich am Westrand des Oszuges der in Teilen verlandete „Lange Hirschpohl“ an. Ein kleiner Teil der zu diesem See gehörenden Feuchtgebiete liegt abgetrennt nördlich der Bahnlinie Pasewalk – Neubranden­burg.

Scherbenfunde belegen eine slawische Besied­lung des Schlossberges seit dem 7. Jahrhundert. Indem die Halbinsel nördlich der Wallburg durch­gestochen wurde, entstand ein schützendes Ringgrabensystem. Im Zuge der deutschen Be­siedlung wurde ab dem 12. Jahrhundet auch der Oszug ackerbaulich genutzt. Bis in die 1950er Jahre wurden die Böschungen und moorigen Niederungen als Grünland genutzt.

In den Seen finden sich neben See- und Teichro­sen verschiedene Laichkräuter. Im Uferbereich wachsen Krebsschere (RL 2), Schwanenblume und Wasser-Hahnenfuß (RL 3). In den Trocken- und Halbtrockenfluren um den Burgwall kom­men Fieder-Zwenke, Kartäuser-Nelke (RL 3), Knack-Erdbeere (RL 3), Kicher-Tragant, Ro­sen-Malve, Sichel-Möhre und Gelbe Wiesenraute (RL 3) vor.

Von den Anfang der 1990er Jahre nachgewie­senen mindestens 62 Vogelarten kommen u. a. noch Zwergtaucher, Rohrweihe, Wasserral­le, Braunkehlchen, Sprosser, Beutelmeise und Neuntöter vor. Es fehlen mittlerweile jedoch Rothalstaucher, Krickente (RL 2), Turmfalke, Reb­huhn (RL 2), Kiebitz (RL 2), Pirol, Weidenmeise und Steinschmätzer (RL 2).

Im Gebiet finden sich viele Laubfrösche (RL 3) sowie Erdkröte (RL 3), Ringelnatter (RL 2), und Zauneidechse (RL 2); weitere Amphibien wie Rotbauchunke (RL 2), Wechselkröte (RL 2) und Teichmolch (RL 3) müssen erst wieder bestätigt werden.

Öffentliche Nutzung:

Westlich führt ein Pfad an das Gebiet bis zur Bootsanlegestelle im nörd­lichen Seebereich. Der südwestliche Uferbereich wird als Badestelle genutzt. Der See ist Pacht­gewässer des Anglerverbandes und wird inten­siv befischt. Zur Zeit findet auf dem nördlich des Schlossberges gelegenen Oszug noch Ackernut­zung statt, die laut der NSG-Verordnung unzuläs­sig ist und in extensive Grünlandnutzung über­führt werden muss.

NSG 026 Eldena

NSG Eldena
NSG Eldena

Lage:

Am südöstlichen Stadtrand der Universi­täts- und Hansestadt Greifswald

Größe:

420 ha

Gemeinden:

Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Unterschutzstellung:

12.12.1957

Schutzzweck:

Erhalt arten- und strukturreicher Laubwälder mit alten Naturwaldzellen, die inter­essante Verjüngungs- und Regenerationsstadien aufweisen; Forschungs- und Exkursionsgebiet der Universität Greifswald.

Beschreibung:

Das Gebiet liegt in der Grund­moräne, in der wassergeprägte Böden wie Gleye und Niedermoore dominieren. Letzte­re sind durch die übermäßige Entwässerung z. T. stark vererdet. Hier bestimmen heute Erlen-Eschen-Wälder das Waldbild, auch entlang einiger für das Gebiet typischer Bachläufe sind sie zu finden. Auf den überwiegend sowohl durch Grundwasser als auch durch Staunässe ge­prägten Mineralböden herrscht im Gebiet heute der Eschen-Buchenwald vor, der eine starke Verjüngung der bestandsbildenden Baum arten Berg- und Spitz-Ahorn, Esche, Rotbuche und Berg-Ulme aufweist. Als charakteristische Arten der Krautschicht sind Wald-Schwingel, Schei­den-Goldstern, Breitblättrige Glockenblume, Waldgerste und Schuppenwurz zu nennen. Be­sonders sehenswert ist der Frühlingsaspekt im Buchenwald mit dichten Teppichen des Busch­windröschens, des Hohlen und des Mittleren Lerchensporns.

Die schwedische Landesaufnahme von 1697 zeigt das Waldgebiet bereits in seinen heutigen Umrissen. Die preußische Forstwirtschaft schaff­te 1826 die Waldweide und Mittelwaldbewirt­schaftung ab und überführte den Wald ab 1886 in einen „Hochwald“. In dieser Zeit wurde auch der Hauptteil des umfangreichen Grabensys­tems angelegt. Starke Veränderungen im Was­serhaushalt und in der Vegetationsausprägung waren die Folge.

Im Rahmen der Unterschutzstellung wurden 3 Naturwaldzellen auf insgesamt 28 ha Fläche ein­gerichtet. Hier findet ein Monitoring von Wachs­tumsprozessen, Stoffflüssen und Vegetations­entwicklungen durch die Universität Greifswald statt. Die übrige Fläche unterliegt eingeschränkt der forstlichen Bewirtschaftung. In den vergan­genen Jahren ist ein großer Teil der Eschen im Gebiet durch das Eschentriebsterben in Mitlei­denschaft gezogen worden. Insbesondere der als Elisenhain bezeichnete nordwestliche Teil des Schutzgebietes mit seinem vielstufig aufgebauten feuchten Eichen-Hainbu­chenwald und Eschen-Buchenwald mit Alteichen und -buchen ist ein attraktives Brutvogelhabitat, u. a. für Zwergschnäpper und Schlagschwirl so­wie heimische Greifvögel (Mäusebussard, Rotmi­lan, Habicht, Sperber) und Eulen (Waldkauz und Waldohreule). Das gesamte Waldgebiet bietet vielen heimischen wie auch durchwandernden Fledermäusen eine Vielzahl von Quartiermöglich­keiten.

Öffentliche Nutzung:

Durch das Gebiet führen mehrere Wanderwege. Durch seine stadtnahe Lage und gute Erreichbarkeit ist das Gebiet ein wichtiges Naherholungsziel der Greifswalder Bevölkerung. Mit Informations- und Lehrtafeln wird auf die Bedeutung des Schutzgebietes hin­gewiesen. Zur Zeit entsteht ein Bodenlehrpfad durch das Institut für Geographie und Geologie der Universität Greifswald. Auch das Botanische und das Zoologische Institut führen regelmäßig Exkursionen im Rahmen der Lehre durch. Das Landesforstamt veranstaltet einmal jährlich die "Waldolympiade", bei der viele Schulklassen den Wald als Ökosystem kennenlernen.

NSG 049 Galenbecker See

NSG Galenbecker See
NSG Galenbecker See

Lage:

Im Randbereich der Friedländer Großen Wiese zwischen Fleethof, Galenbeck und Hein­richswalde

Größe:

1.894 ha, davon im Landkreis 710 ha

Gemeinden:

Heinrichswalde, Wilhelmsburg, Strasburg

Unterschutzstellung:

05.09.1938, 30.09.1987, Erweiterung: 07.07.1993

Schutzzweck:

Erhalt und Entwicklung eines Flachsees in einem Durchströmungsmoor.

Beschreibung:

Der Galenbecker See liegt am Fuße der Broh­mer Berge im westlichen Bereich des ehemali­gen Haffstausees. Er befindet sich im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte; ein großer Teil der vor allem durch Feuchtwiesen, Riede und Moor­wälder gekennzeichneten Seerandzone liegt je­doch im Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Es handelt sich um einen Flachwassersee mit einer durchschnittlichen Tiefe von 0,76 m, der früher mit dem Verlandungs- bzw. Durchströ­mungsmoor der Friedländer Großen Wiese eine Landschaftseinheit bildete. Seine Lage in einer tieferen Rinne des Haffstausees und das von der Stauchendmoräne der Brohmer Berge in die Friedländer Große Wiese abfließende Wasser verhinderten, dass der See vollständig verlande­te.

Schon seit dem frühen 18. Jahrhundert kam es zu Entwässerungen im Gebiet, so dass das Moorwachstum zum Erliegen kam. Mitte des 20. Jahrhunderts wurde die Nutzung des Ge­bietes intensiviert. Im See fanden ein Karpfen­besatz mit Zufütterung statt, auf der Friedländer Großen Wiese nach vorangetriebener Entwäs­serung zunächst Ackerbau. Wegen der raschen Degradation des Moorbodens musste allerdings bald auf Grünlandwirtschaft umgestellt werden. Aufgrund von Wasserentnahmen, der zum Teil massiven Moorsackungen und der hohen Nähr­stoffeinträge im Zuge dieser „Aus“-Nutzung de­gradierte der See von einem ehemals klaren, oligo- bis mesotrophen Gewässer mit hohem Reichtum an Makrophyten und Armleuchteral­gen in einen polytrophen phytoplankton-domi­nierten Trübwassersee mit einer mächtigen Faul­schlammschicht.

Entscheidend für die weitere Entwicklung des Galenbecker Sees war und ist das EU-LIFE-Pro­jekt „Naturraumsanierung Galenbecker See“. In der von 2001 bis 2007 dauernden Projektpha­se wurde unter anderem ein ca. 7,3 km langer künstlicher Uferstreifen geschaffen, der dem Wasserrückhalt und neuem Moorwachstum die­nen soll. Weitere Maßnahmen waren die Siche­rung des Wasserzuflusses und dessen Filterung in einer Schilfdurchströmungsfläche. Wichtig für die Zukunft des Gebietes ist ein konsequentes Management, welches die gezielte Stabilisierung des Wasserhaushaltes über die Steuerung von Zu- und Abflüssen beinhaltet.

Obwohl viele der früher vorkommenden Tier- und Pflanzenarten verschwunden sind, besitzt der Galenbecker See noch immer einen hohen Naturschutzwert, nicht zuletzt als Rast- und Durchzugsgebiet für Vögel. Seit 1978 ist er als internationales RAMSAR-Feuchtgebiet und seit 1992 als Europäisches Vogelschutzgebiet ausge­wiesen. Im Jahr 2000 erfolgte die Meldung als FFH-Gebiet.

Das Gebiet stellt einen bedeutenden Rast- und Schlafplatz dar. Neben zehntausenden Krani­chen und Gänsen finden sich Höcker- und Sing­schwäne, Zwerg- und Gänsesäger (RL 2), Lach- (RL 3) und Zwergmöwen, Pfeif-, Spieß- (RL 1), Krick- (RL 2), Schell- und Löffelente (RL 2) sowie Schwarz- und Rothalstaucher ein. Es gibt mehre­re Brutpaare des Seeadlers; der in den Brohmer Bergen brütende Schreiadler nutzt das Gebiet für die Nahrungssuche. Es kommen Blaukehl­chen, Rohrdommel (RL 1) und Wachtelkönig vor. Das Gebiet ist Lebensraum für Fischotter (RL 2), Biber (RL 3), Wasserspitzmaus (RL 4) und eine stabile Baummarder-Population (RL 2).

Zu den im Gebiet vorkommenden seltenen Tag-falterarten gehört der Goldene Scheckenfalter (RL 2). Nach Umsetzung des LIFE-Projektes ent­wickelten sich wieder größere Sichttiefen und recht hohe Markophytenbestände im Galenbe­cker See. Auf der von Osten in den See hineinra­genden Teufelsbrücke kommen Mehl-Primel (RL 1), Sumpf-Glanzkraut (RL 2) und Teufelsabbiss (RL 2) vor.

Öffentliche Nutzung:

Von Heinrichswalde, Fleethof und Galenbeck führen Wege zu Beob­achtungsplattformen mit Info-Tafeln.

NSG 050 Golm

NSG Golm
NSG Golm

Lage:

Im südöstlichsten Teil der Insel Usedom an der Grenze zu Polen nördlich der Ortschaft Kam­minke, ca. 4 km südlich des Grenzüberganges Ahlbeck

Größe:

23 ha

Gemeinden:

Garz, Kamminke

Unterschutzstellung:

21.03.1958

Schutzzweck:

Schutz und Erhalt eines bewalde­ten fossilen Kliffs am Westrand der Swine-Pforte.

Beschreibung:

Der Golm erlangte über die Grenzen Deutschlands hinaus als Kriegsgräber­stätte für 23.000 Tote traurige Berühmtheit. Die Opfer des verheerenden Bombenangriffs auf Swinemünde im März 1945 fanden hier ihre letz­te Ruhe.

Der Golm ist die höchste Erhebung der Insel Use­dom. Das Waldgebiet liegt auf einem aus Fein­sanden bestehenden Höhenrücken, der durch den letzten Mecklenburger Eisvorstoß „aufge­staucht“ wurde. Nach Osten und Norden fällt die Hochfläche steil als litorinazeitliches Kliff zur Swineniederung und zur Zerninseesenke (N 300) ab. Die auch Swinepforte genannte Niederung verband damals noch die Ostsee mit dem Haff. Das Besondere des Kliffs sind eingelagerte Krei­deschollen von etwa 70 cm Dicke und bis zu 10 m Länge. Sie stammen aus der 98 bis 65 Millio­nen Jahre zurückliegenden Kreidezeit.

Der Perlgras-Buchenwald bestimmt das Vege­tationsbild des Golms. Die in ihn eingelagerten Trauben-Eichen und Kiefern erinnern an die ehe­malige Hudewald-Nutzung. Im zeitigen Frühjahr, wenn die Buchen ihr üppiges Laub noch nicht entfaltet haben, fällt noch genügend Licht auf die Erde, um den Frühblühern ihre Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören Mittlerer und Zwerg-Lerchensporn (RL R), Leberblümchen (RL V), Scharbockskraut und Busch-Windröschen. Zwiebel-Zahnwurz und Finger-Segge sind zudem Anzeiger des kalkreichen Standortes, insbeson­dere in den Hanglagen.

Auch verschiedene Vogel- und Fledermausar­ten haben auf dem Golm ihren Lebensraum. Zu den typischen Vogelarten gehören u. a. Zwerg­schnäpper und Schwarzspecht, dessen Höhlen in den Bäumen wiederum Waldkauz und Hohltau­be nutzen.

Gut die Hälfte der Gebietsfläche ist als Naturwald vollständig von der forstlichen Nutzung ausge­nommen.

Öffentliche Nutzung:

Die vorhandenen Wan­derwege sind gut begehbar. Tafeln informieren die Besucher über die verschiedenen geschicht­lichen und naturkundlichen Aspekte des Golms. Von Norden ist die Erhebung über Radwander­wege erreichbar. Von Süden kann man mit dem Auto über Kamminke anreisen.

NSG 193 Gorinsee

NSG Gorinsee
NSG Gorinsee

Lage:

Nordwestlich von Glashütte am südöstli­chen Rand der Ueckermünder Heide

Größe:

249 ha

Gemeinden:

Hintersee, Glashütte

Unterschutzstellung:

19.09.1990

Schutzzweck:

Erhalt eines verlandenden Wald­sees mit ausgedehnten Erlenbruchwäldern im Randbereich.

Beschreibung:

Die ursprüngliche Größe des Sees betrug 57 ha. Nach der Entwässerung der Niedermoore der unteren Randow und folgen­den Grundwasserabsenkungen entwickelte sich ein großes entwässertes Verlandungsmoor mit einem Restsee, ausgedehnten Röhrichtbestän­den, naturnahen Erlen-Eschen-Wäldern und Feuchtwiesen.

Ursprünglich war der See ein mesotroph-subneutraler bis kalkhaltiger Durch­strömungssee. In mehreren Verlandungsphasen im 19. und 20. Jahrhundert verlor er an Grö­ße, bis im Jahr 2005 noch eine kleine offene Wasserfläche von ca. 30 m² vorhanden war.

Mittlerweile ist diese ebenfalls verschwunden. Die waldfreien Flächen betragen etwa 10 ha. An mesotroph-sauren Standorten kommen als Vegetationsform Spitzmoos- und Zungenhah­nenfuß-Großseggenriede vor, hier wachsen unter anderem Teichschachtelhalm und Rispenseggen.

An eutropheren Standorten der Schwingrasen­decken herrschen Zungenhahnenfuß-Großseg­genriede mit Sumpf-Reitgras, Teich-Binse und Nickendem Zweizahn vor. Im Bruchwald finden sich Sumpffarn-Grauweiden-Gebüsche, Walzen-seggen-Erlen-Wald, Frauenfarn-Erlen-Wald und Kreuzdorn-Moorbirken-Wald. Im Gebiet brüten mehrere Kranichpaare, es gibt eine stabile Moor­froschpopulation (RL 3). Die im Randbereich des Schutzgebietes liegenden Wiesenflächen werden extensiv genutzt.

Das Gebiet soll in seiner Störungsarmut und Un­zerschnittenheit erhalten und weiterentwickelt werden. Um den Wasserstand im Gebiet zu sta­bilisieren und das Verlandungsmoor mit seinen Vegetationsformen zu erhalten, ist der Verschluss von Entwässerungsgräben erforderlich.Teile des Gebietes wurden an die Deutsche Bundesstif­tung Umwelt Naturerbe GmbH übetragen.

Öffentliche Nutzung:

Die Waldwege können begangen werden. Der ehemalige Seebereich ist nicht begehbar.

NSG 052 Gothensee und Thurbruch

NSG Gothensee und Thurbruch
NSG Gothensee und Thurbruch

Lage:

Im südlichen Teil der Insel Usedom, süd­lich des Seebades Bansin

Größe:

808 ha

Gemeinden:

Heringsdorf, Bansin, Benz, Korswandt

Unterschutzstellung:

21.03.1958

Schutzzweck:

Erhalt und Entwicklung eines heute eutrophen Flachsees mit angrenzenden Moorbereichen als Fortpflanzungs- und Nah­rungshabitat seltener Insekten, Vögel und Säu­ger; Wiedervernässung eines Regenmoores.

Beschreibung:

Der Gothensee ist mit fast fünf­einhalb Quadratkilometern der größte Binnen­see auf der Insel Usedom. Er erstreckt sich vom Dorf Bansin im Norden bis nach Korswandt und Ulrichshorst im Osten und Süden. 1818 wurde der See durch den durch Bansin führenden Sack-kanal mit dem Meer verbunden. Damit wurde eine Regulierung des Wasserstandes im sich südlich anschließenden Thurbruch ermöglicht. Dieses stellte ein Durchströmungsmoor mit nur geringen Torfmächtigkeiten bis zu 2 m dar, auf dem in unmittelbarer Seenähe ein Regenmoor aufgewachsen ist. Bis etwa 1960 wurde hier Torf gestochen. Beeinträchtigt wird das Gebiet seit Langem auch durch die intensive Entwässerung der sich südlich anschließenden Grünlandflächen im Thurbruch.

Die durch Torfdegradierung freigesetzten Nähr­stoffe gelangen in den See und führen zu den heutigen eutrophen Bedingungen mit nur we­nigen Pflanzenarten wie Kamm-Laichkraut und Ährigem Tausendblatt.

Die ausgedehnten Schilfbestände insbesondere im südlichen Teil des Sees sind wichtige Bruträu­me für verschiedene Vogelarten wie Kranich, Graugans, Rohrweihe und Rohrdommel (RL 1). Im Moorwald brütet der Seeadler, im Grünland der Kiebietz (RL 2). Zur Nahrungssuche erschei­nen Roter und Schwarzer Milan (RL V) und zur Zugzeit auch der Fischadler. Der See ist Lebens­raum von Fischotter (RL 2) und Biber (RL 3).

Es können Kreuzotter (RL 2), Ringelnatter (RL 2) und Waldeidechse (RL 3) beobachtet werden. Für Erd- (RL 3) und Kreuzkröte (RL 2) ist der Gothensee Laichgebiet, möglicherweise kommt auch der Teichmolch (RL 3) vor.

Das Regenmoor ist weitgehend mit einem Ast­moos-Kiefernmoorwald bestockt. Aufgrund der Entwässerung ist die torfbildende Vegeta­tion bis auf wenige Reste verschwunden. Als bemerkenswerte Pflanzenarten können Gagel (RL 3), Lungen-Enzian (RL 1), Sumpf-Porst (RL 3), Heidekraut (RL V) und Glocken-Heide (RL 2) er­wähnt werden. Die Reste der Regenmoorkalot­te und damit auch der Lebensraum für Hunder­te von Falterarten sind durch die fortwährende intensive Bewirtschaftung des Thurbruches ge­fährdet. Durch sommerliche Wasserentnahme im Gothensee wechseln die Wasserstände und erschweren zudem die traditionelle Fischerei.

Öffentliche Nutzung:

Um das Gebiet herum existieren Straßen und Wege, von denen aus an vielen Stellen Einblicke in das Schutzgebiet mög­lich sind.

NSG 194 Gottesheide mit Schloß- und Lenzener See

NSG Gottesheide mit Schloß- und Lenzener See
NSG Gottesheide mit Schloß- und Lenzener See

Lage:

Unmittelbar an der deutsch-polnischen Grenze, ca. 3 km östlich von Glashütte und 4 km nördlich von Pampow

Größe:

1.403 ha

Gemeinden:

Pampow, Hintersee

Unterschutzstellung:

19.09.1990

Schutzzweck:

Erhalt und Entwicklung eines großflächigen Ausschnittes einer Stauchend­moräne mit naturnahen Buchen- und  Bruchwäl­dern, dem Schloßsee, dem verlandeten Lenzener See und mesotroph-kalkarmen Kesselmooren sowie mit einem Ausschnitt der Ueckermünder Heide mit Kiefernforsten und einer größeren vermoorten Senke, dem Martenschen Bruch. Schwerpunktmäßig geht es um die naturnahe Entwicklung von Mischwaldkomplexen und Ge­wässern verschiedener Verlandungsstufen sowie von Lebensräumen gefährdeter Tier- und Pflan­zenarten wie Kranich, Seeadler, Hohltaube und Moorfrosch.

Beschreibung:

Der strukturreiche Ausschnitt der Ueckermünder Heide ist von Buchen- und Eichen­wäldern, Erlenbrüchen, Feuchtwiesen und Seen geprägt. Der Schloßsee, durch den die Grenze zu Polen verläuft, ist als offenes Gewässer in den kuppigen Höhenzug der „Gottesheide“ einge­bettet. Im Nordbereich des NSG befindet sich mit dem Martenschen Bruch die torfgefüllte Senke eines Versumpfungsmoores. Der verlandete Len­zener See besaß im 19. Jahrhundert noch eine Wasserfläche von 20 ha; heute existiert dort ein ausgedehnter Bruchwald. Dies ist auf Eingriffe in den Wasserhaushalt in den letzten Jahrhunder­ten zurückzuführen.

Nach Rodung und Waldübernutzung im Hoch­mittelalter folgten das Wüstfallen und die Rück­kehr des Waldes. Ab Beginn des 18. Jahrhun­derts bestimmten Köhlerei, Teerschwelerei und Waldweidenutzung die Entwicklung des Gebie­tes, vermutlich kam es auch in diesem Zeitraum wieder zur Übernutzung der Waldbestände. Mit dem Rückgang dieser Nutzungen nahmen die Waldflächen durch Sukzession und Aufforstun­gen wieder zu. Mit der Ausweisung des Ge­bietes als Staatsjagdgebiet im Jahre 1970 kam es zu einer zielgerichteten Erhöhung des Scha­lenwildbestandes sowie einer Umgestaltung der ehemaligen Feuchtwiesen im Martenschen Bruch zu Weidegrünland für Rotwild, mit nega­tiven Auswirkungen auf die Waldvegetation und damit wiederum des Grundwasserstandes. Seit 2010 wurden als Ausgleichsmaßnahme für die OPAL-Gasleitung Wiedervernässungen durchge­führt.

An den Rändern der Kiefernwälder finden sich seltene Arten der Sandpionierfluren wie Zwerg-Filzkraut (RL 3), Dreizahn (RL V), Haar-Ginster (RL 2), Borstgras (RL 3) und Trif­ten-Labkraut. Vereinzelt findet sich im Wald die Elsbeere (RL 2). Auf dem reliefreichen Hö­henzug südlich des Martenschen Bruches herr­schen Schattenblumen-Buchenwälder mit ho­hem Alt holzanteil vor. Typische Arten sind hier Draht-Schmiele, Mauerlattich, Europäischer Siebenstern, Heidelbeere und Pillen-Segge. In feuchteren Bereichen der Buchenwälder kom­men an den Waldwegen Sumpf-Sitter (RL 2), Wiesen-Alant (RL 3) und Gelbe Wiesenrau­te (RL 3), auf trockeneren Böden Kleine Wie­senraute (RL 3), Saat-Wucherblume (RL 2) und Keulen-Bärlapp (RL 1) vor. Den ursprünglich mesotrophen Schloßsee bestimmen heute aus­gedehnte Schwimmblattfluren.

Im Gebiet wurden 82 Brutvogelarten nachgewie­sen, von denen 20 auf der Roten Liste Meck­lenburg-Vorpommerns stehen. Dazu zählen. Rohrdommel (RL 1), Trauerseeschwalbe (RL 1), Wachtelkönig, Kiebitz (RL 2), Braunkehlchen und Waldwasserläufer im Umfeld des Schloßsees, sowie Grün- und Schwarzspecht und Hohltau­be in den Altholzbeständen. Weiterhin kommen Zwergschnäpper, Schwarz- (RL V) und Rotmilan, Rohrweihe und Seeadler vor.

Nachgewiesen wurden Erdkröte (RL 3), Moor- (RL 3) und Wasserfrosch (RL 2) sowie Kreuzotter (RL 2), Ringelnatter (RL 2), Blindschleiche (RL 2) und Zauneidechse (RL 2). Es wurden 15 Libel­lenarten erfasst, darunter Gemeine Winterlibelle (RL 4), Gefleckte Smaragdlibelle (RL 3) und die Große Moorjungfer (RL 2).

Öffentliche Nutzung:

Waldwege können be­gangen werden, jedoch besteht kein ausgeschil­derter Wanderweg oder Aussichtspunkt. Am südwestlichen Rand des Naturschutzgebietes liegt der Radwanderweg von Glashütte nach Pampow.

NSG 245 Greifswalder Oie

NSG Greifswalder Oie
NSG Greifswalder Oie

Lage:

Nordöstlich der Insel Usedom (ca. 15 km nördlich Peenemünde) zwischen Greifswalder Bodden und Pommerscher Bucht

Größe:

215 ha

Gemeinden:

Kröslin

Unterschutzstellung:

20.04.1990; Erweiterung 20.02.1995

Schutzzweck:

Schutz einer Insel in der Pom­merschen Bucht mit einem ungestörten Morä­nenkliff und einem alten Hudewaldrest.

Beschreibung:

Die Greifswalder Oie ist die öst­lichste deutsche Insel in der freien Ostsee und im gesamten südlichen Ostseeraum. Vor den Küs­ten Polens, Litauens und Lettlands gibt es keine Inseln. Durch diese Lage erhält die Greifswalder Oie eine besondere Schlüsselfunktion für den Vogelzug. Das ca. 1.500 m lange und 750 m breite Eiland besteht aus einem Plateau von maximal 18 m Höhe und ist der Rest eines ehe­mals wesentlich größeren Gebietes, das in der Frühgeschichte mit dem Festland verbunden war. Davon zeugt das noch aktive Kliff an der Süd­ostküste der Insel mit zahlreichen vorgelagerten Findlingen, sowie die glaziale Scholle im Süden (als Geotope geschützt). Das Inselmassiv besteht aus eiszeitlichem Geschiebemergel. Das ehemals ackerbaulich genutzte Gelände besteht heu­te aus Grasland, das über Entbuschungsmaß­nahmen und Beweidung mit Pommernschafen größtenteils von Gehölzen freigehalten wird.

Das aufgrund einer Schutzmauer inaktive Kliff im Norden und Westen ist von dichten Schle­hen- und Weißdorngebüschen bewachsen. Bemerkenswert ist ein ca. 4 ha großer und seit Jahrzehnten unbewirtschafteter Eichen-Hainbu­chen-Hudewald mit großen Bärlauchbeständen.

Der Verein Jordsand zum Schutze der Seevögel und der Natur e. V. betreut die Insel seit 1993. Im ehemaligen Inselhof wird rund ums Jahr die Vogelberingungsstation mit vielen ehrenamtli­chen Helfern unterhalten. Jährlich werden bis zu 20.000 Vögel beringt und wichtige Daten zum Vogelzug gewonnen.

Seit einer ungenehmigten Freisetzung Mitte der 1990er Jahre und aufgrund nicht vorhande­ner Prädatoren hat sich auf der Insel eine sta­bile Siebenschläfer-Population etabliert, die bis zu 700 Tiere umfasst. Probleme entstehen u. a. dadurch, dass die Tiere den Jungwuchs von Buchen unterbinden, Nisthöhlen besetzen und Gelege gefährden. Über eine Reduzierung des Bestandes muß daher nachgedacht werden. In den letzten Jahren hat sich eine Schlafkolonie von Kormoranen etabliert. Die Flachwasser­bereiche um die Insel werden im Frühjahr und Herbst von tausenden Enten als Rastflächen ge­nutzt, auch Kegelrobben können zunehmend beobachtet werden.

Öffentliche Nutzung:

Die Insel kann besucht werden, Überfahrten sind von Peenemünde und Freest aus möglich. Da es sich bei dem Ha­fen der Insel um einen Nothafen handelt, dürfen private Boote dort nur im Notfall anlegen. Der Verein Jordsand nimmt Besucher in Empfang und informiert über seine Arbeit vor Ort sowie die Bedeutung der Insel.

NSG 054 Großer Koblentzer See

NSG Großer Koblentzer See
NSG Großer Koblentzer See

Lage:

Zwischen Krugsdorf und Koblentz

Größe:

269 ha

Gemeinden:

Koblentz

Unterschutzstellung:

27.05.1960, Schutzanord­nung vom 11.09.1967

Schutzzweck:

Erhalt und Entwicklung einer mesotrophen Talmoorblänke mit angrenzenden Durchströmungsmoorflächen, einer kalkreichen Niedermoorvegetation sowie einer Binnensalz-stelle mit halophytischer Vegetation. Als Brut-, Rast- und Durchzugsgebiet für Wasservögel so­wie als Rast- und Schlafplatz für Gänse und Kra­niche, besitzt das Gebiet eine überregionale Be­deutung an der seenarmen südlichen Randzone der Ueckermünder Heide.

Beschreibung:

Der Große Koblentzer See befin­det sich innerhalb eines gefällearmen Seitenta­les der Randowniederung, das im Holozän ver­moorte. Er hat eine durchschnittliche Tiefe von etwa 1,5 m mit einem Tiefenmaximum von 6 m und eine Fläche von 150 ha. Breite Verlandungs­säume und angrenzende Moorwiesen weisen auf eine ehemals größere Ausdehnung hin. Die Salzstelle am Südwestufer bedingt den schwa­chen Salzgehalt von 0,5 ‰ im Südteil des Sees. Der Kalkgehalt ist mit 100 mg/l sehr hoch.

Im Ostteil des NSG säumen Erlen-Birken-Bruch­wälder die Uferzone und bilden den Übergang zu Kiefern- und Fichtenforsten auf trockenen Standorten. Nahe dem Ostufer liegt eine mit Laub-Nadel-Mischwald bestockte Insel. Unter den vorkommenden Vogelarten sind besonders Seeadler, Rohrweihe, Rohrdommel (RL 1), Weiß­sterniges Blaukehlchen, Bartmeise und Rohr­schwirl hervorzuheben. Am Westufer hat sich eine Salzvegtation mit Salz-Binse, Salz-Schup­penmiere, Strand-Dreizack (RL 3), Erdbeer-Klee (RL V) und Sumpf-Knabenkraut (RL 1) erhalten.

Der Wasserhaushalt, der in der Vergangenheit durch Entwässerung der umgebenden Niede­rung negativ beeinflusst wurde und zu einer fortschreitenden Degradierung der umliegenden Moorflächen geführt hat, konnte durch Vernäs­sung anliegender Flächen stabilisiert werden. Die Stiftung Umwelt und Naturschutz M-V betreut seit 2010 eine ca. 500 ha große Vernässungs­fläche im Nordwest-Bereich des NSG sowie auf angrenzenden Seewiesen, die als Ausgleichs­maßnahme der DEGES für den Bau der A 20 entstand.

Öffentliche Nutzung:

Von Koblentz aus führt ein Weg zu einer Beobachtungskanzel an der Furt zur Insel. Nördlich erstreckt sich der Weg von Koblentz nach Uhlenkrug direkt am Gebiet vorbei.

NSG 246 Großer Wotig

NSG Großer Wotig
NSG Großer Wotig

Lage:

Insel im nördlichen Peenestrom bei Krös­lin, ca. 7 km nördlich von Wolgast

Größe:

212 ha

Gemeinden:

Kröslin

Unterschutzstellung:

05.11.1990

Schutzzweck:

Schutz und Pflege der Insel Gro­ßer Wotig mit den umgebenden Flachwasserge­bieten im Überflutungsbereich des Peenestro­mes, einschließlich eines Festlandstreifens mit Kliff und Quellmooren.

Beschreibung:

Der Große Wotig liegt als Insel aus marinem Schlick (humoser sandiger Schluff mit Mollusken) innerhalb des Peenestroms. An dessen westlichem Ufer befindet sich innerhalb des Schutzgebietes ein Küstenüberflutungsmoor mit Moormächtigkeiten zwischen 0,5 bis 0,8 m über marin-brackigen Sanden. Daran schließt sich in westliche Richtung unmittelbar am Orts­rand von Kröslin ein Litorinakliff aus Geschiebe­mergel über Sand an, das mit Kiefernbeständen und Resten von Magerrasen bewachsen ist. Im südlichen Teil hat sich am Fuß des Kliffs ein quel­liger Erlenbruchwald entwickelt.

Der Große Wotig ist eines der letzten großen Salzgrasländer im Bereich des Peenestromes und damit ein wichtiges Rastgebiet für Nordi­sche Gänse und Limikolen. Zur Zugzeit scheint bisweilen die gesamte Insel mit Vögeln bedeckt zu sein. Als Brutvögel konnten früher regel­mäßig eine Reihe von Limikolenarten wie Al­penstrandläufer (RL 1), Rotschenkel (RL 2), Kie­bitz (RL 2), Austernfischer (RL 1) und Bekassine (RL 2) als Brutvögel beobachtet werden. Vor allem aufgrund des hohen Prädatorendrucks ha­ben seit Jahren keine Bruten mehr stattgefun­den. Beliebt ist das Gebiet nach wie vor beim Fischotter (RL 2).

Die Salzgrasländer werden vor allem von Wei­ßem Straußgras, Gemeinem Salzschwaden so­wie Strand- (RL 3) und Sumpf-Dreizack (RL 3) ge­bildet. Im Übergangsbereich zu den Uferröhrich­ten sind zudem die salztoleranten Pflanzenarten Erdbeer-Klee (RL V), Gewöhnliche Strandbinse, Strand-Aster und der seltene Ostsee-Rohr-Fuchs­schwanz (RL R) zu finden. Durch Zugvögel wur­de die aus Südafrika stammende Laugenblume ins Gebiet eingebracht und bedeckt in den Rö­ten zum Teil mehrere hundert Quadratmeter. Auf den Magerrasen der Pastorenwiese am Li­torinakliff kam früher die Kuhschelle vor. Durch gezielte Beweidung soll dieser Standort wieder aufgewertet werden.

Ebenso ist die Fortsetzung der Beweidung auf den Salzgrünländern wichtig. Diese soll in Zu­kunft auf die jetzt noch verschilften Bereiche im Nordteil der Insel ausgedehnt werden. Dadurch würde ein effektiveres Prädatorenmanagement möglich, da Schwarzwild und Fuchs ihre Rück­zugsräume verlieren würden.

Öffentliche Nutzung:

Die Insel ist nicht begeh­bar. Vom Ortsrand Kröslin kann der Nordteil des Naturschutzgebietes mit dem Krösliner See, der „Alten Peene“ und dem Peenestrom eingesehen werden. Auch von der Brücke über die alte Pee­ne hat man einen guten Überblick.

NSG 202 Grünzer Berge

NSG Grünzer Berge
NSG Grünzer Berge

Lage:

Westlich von Grünz am Osthang des Randowtales und südlich der Autobahn A 11

Größe:

30 ha

Gemeinden:

Penkun

Unterschutzstellung:

27.09.1990, Erweiterung: 16.12.1993

Schutzzweck:

Erhalt und Entwicklung struktur­reicher Talhänge mit für Mecklenburg-Vorpom­mern einmaligen subkontinentalen Trocken-und Halbtrockenrasen.

Beschreibung:

Die Grünzer Berge, als Teil ei­nes sandigen Endmoränenzuges, wurden durch jahrhundertelange Beweidung in einem sehr naturnahen Zustand erhalten. Mit der Verände­rung der Landnutzung nach 1960 mit der teil-weisen Aufgabe der Beweidung, flächenhafter Aufforstung sowie in Teilbereichen einem Um­bruch für die Landnutzung, erfolgte eine Zu­rückdrängung der Trockenrasengesellschaften.

Nach 1990 wurde auch die Schafhaltung voll­ständig aufgegeben.

Trockenhänge von 15 bis 20 m Höhe über NN mit eingestreuten kleinen Waldstücken prägen die Landschaft des Gebietes und seiner Umge­bung. Mehrere kontinentale Pflanzenarten fin­den hier ihren westlichen Verbreitungspunkt. Besonders hervorzuheben sind die vorkommen­den "Subpannonischen Steppen-Trockenrasen" (FFH-LRT 6240) und die "Kiefernwälder der sar­matischen Steppe" (FFH-LRT 91U0).

Zum Gebiet zählen auch Saum-, Stauden- und Quellfluren mit ihrer bestandsbedrohten Pflanzen- und Tier­welt. Inbesondere zur Erhaltung und Entwick­lung der FFH-LRT setzt die Flächenagentur M-V GmbH seit 2014 im NSG das FöRiGeF-Projekt "Halboffene Weidelandschaft Randowtal" um, welches Entbuschung, Auflichtung und Zaun-bau, Maßnahmen zur Flächensicherung sowie zur Installation und Umsetzung eines dauerhaf­ten, zielorientierten Pflegemanagements be­inhaltet. Dazu erfolgt eine Umtriebsweide mit Schafen bei Einhaltung von Ruhe- bzw. Rege­nerationsphasen.

Öffentliche Nutzung:

Ein Weg führt von der Landesstraße von Grünz kommend in das Ge­biet. Am Rande der Randowniederung kann ein Plattenweg genutzt werden, der Einblicke in das gesamte Gebiet ermöglicht.

NSG 249 Halbinsel Fahrenbrink

NSG Halbinsel Fahrenbrink
NSG Halbinsel Fahrenbrink

Lage:

9 km nord-nordwestlich von Greifswald

Größe:

36 ha

Gemeinden:

Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Mesekenhagen

Unterschutzstellung:

05.11.1990; Erweiterung 04.05.1995

Schutzzweck:

Schutz und Pflege der Weide­landschaft der Halbinsel mit Salzgrasland, Was­ser- und Landröhrichten sowie umgebenden Flachwasserbereichen als Lebensraum gefährde­ter Pflanzen- und Tierarten.

Beschreibung:

Salzweideflächen im Komplex mit Brackwasserröhrichten und Flachwasserbe­reichen prägen die Halbinsel Fahrenbrink. Eine artenreiche Salzflora mit zahlreichen seltenen Ar­ten wächst auf den regelmäßig überfluteten Flä­chen vor dem Deich, u. a. kommen Strand-Drei­zack (RL 3), Salz-Binse und Strand-Wegerich (RL 3) vor.

Im Überflutungsbereich leben auch zahlreiche gefährdete Insektenarten. So wurden im Gebiet insgesamt 281 Nachtfalterarten ge­funden, darunter der Eulenfalter und der seltene Zahnspinner. Watvögeln dienen Salzweide- und Flachwasserbereiche als Nahrungsgebiet; fast immer kann man mit dem Fernglas Vögel, die im Schlamm nach Nahrung stochern, beobach­ten.

Auch schilfbewohnende Vogelarten wie Rohrammer, Teichrohrsänger oder die Rohrweihe sind nicht selten. In den Gebüschen der Halbinsel brütet der Neuntöter, in den Kiefern sitzt häufig der Seeadler an.

Die Vordeichflächen befinden sich in einem gu­ten Zustand, die Beweidung sollte hier zum Er­halt der Salzweiden fortgeführt werden. In den eingedeichten Flächen sind fehlender Brackwas­sereinfluss, Wassermangel und damit einher­gehende Torfmineralisierung vor allem an der Ausbreitung nitrophiler Pflanzenarten und der Verdrängung der salzliebenden bzw. -toleranten Arten erkennbar.

Öffentliche Nutzung:

Einen Überblick über das Naturschutzgebiet ermöglicht die Aussicht vom Parkplatz am Ortseingang Riemserort.

NSG 247 Halbinsel Cosim

NSG Halbinsel Cosim
NSG Halbinsel Cosim

Lage:

Am südlichen Ufer des Achterwassers auf der Insel Usedom, ca. 4 km nördlich der Ort­schaft Mellenthin

Größe:

102 ha

Gemeinden:

Neppermin

Unterschutzstellung:

05.11.1990; Verkleine­rung 09.05.1996

Schutzzweck:

Schutz, Pflege und Entwicklung der Halbinsel Cosim mit Feuchtwiesen, Röh­richten und Bruchwäldern; Sicherung als Brut-, Rast- und Nahrungsgebiet für Küstenvögel und Wiesenbrüter.

Beschreibung:

Nördlich von Balm befindet sich die Halbinsel Cosim, die in den Balmer See, ein Nebengewässer des Achterwassers, hinein­ragt. Die Halbinsel entstand vor ca. 5.000 Jah­ren nach dem Absinken des Meeresspiegels (Litorina-Transgression) und der Ablagerung von Material vom westlich liegenden Kliff. Die ca. 85 ha messende Fläche besteht aus Salz­wiesen, Röhrichtstreifen und Erlenbrüchen. Die Salzwiesenvegetation ist allerdings aufgrund ausbleibender Weidenutzung bis auf wenige Reste von Röhrichten verdrängt worden. Auf ei­nem Sandrücken hat sich eine typische Mager­rasenvegetation etabliert. Als optisch deutliche Gebietsbegrenzung im Westen befinden sich am Hang des Moränenkliffs windexponierte Stiel-Eichen.

Die in das Schutzgebiet einbezogenen und an­grenzenden Wasserflächen des Achterwassers und des Balmer Sees stellen wichtige Rastge­biete für durchziehende Vogelarten wie Reiher- (RL 3), Berg- und Schellenten sowie Gänse- (RL 2) und Zwergsäger dar, die Erlenbrüche dienen als Überwinterungsgebiet für Seeadler.

Wichtig für die Funktion des Gebietes als Brut- und Rastraum für verschiedene Vogelarten ist die Offenhaltung auf einem Großteil der Fläche. Tei­le der Flächen werden zur Zeit durch Rohrmahd genutzt, optimal für die Etablierung der zurück­gedrängten Salzwiesen wäre eine extensive Be­weidung.

Öffentliche Nutzung:

Das Gebiet ist über einen öffentlichen Weg zugänglich, das Befahren mit Kraftfahrzeugen ist nicht erlaubt.

NSG 323 Insel Görmitz

NSG Insel Görmitz
NSG Insel Görmitz

Lage:

Im Achterwasser der Insel Usedom, östlich der Halbinsel Gnitz

Größe:

137 ha

Gemeinden:

Lütow

Unterschutzstellung:

15.01.2001

Schutzzweck:

Erhalt, Schutz und Entwicklung einer reich strukturierten Insel sowie der unmit­telbar angrenzenden Wasser- und Verlandungs­bereiche.

Beschreibung:

Ein etwa 500 m breiter, "Twelen" genannter Sund trennt das im Achterwasser ge­legene Schutzgebiet von der Insel Usedom. Seit in den 1960er Jahren dort nach Öl gesucht wur­de, existiert ein Damm zur Insel. Neben der Insel Görmitz gehören ein 50 m breiter Wasserstreifen und die Bucht an der Ostseite der Insel zum NSG. Die Siedlungsflächen im Kern der Insel sind nicht Bestandteil des Schutzgebietes.

Die Insel beher­bergt einen Komplex von Lebensräumen, be­stehend aus Magerrasen, Überflutungssäumen, Überflutungsmooren und Verlandungsgürteln mit Feuchtwiesen- und Röhrichtbereichen. Gehölz-streifen und Einzelbäume bilden weitere Struktur­elemente.

Aufgrund dieser Habitatvielfalt kom­men viele unterschiedliche Tier- und Pflanzenar­ten vor. Das Naturschutzgebiet hat insbesondere eine hohe Bedeutung für die Avifauna. So stellen die Insel und die sie umgebenden Wasserflächen ein wichtiges Brut-, Rast- und Nahrungsgebiet für verschiedene Wasservögel sowie für Arten der Feuchtwiesen und der Röhrichte dar.

Die Insel befindet sich in Privatbesitz. Der aktuelle Besitzer plant die Einrichtung von zwei Ökokon­ten. Im Zuge der geplanten Maßnahmen sollen zum einen der Damm zurückgebaut und zum anderen mittels einer dauerhaften extensiven Grünlandnutzung die Flächen in einen nachhaltig guten Zustand überführt werden.

Öffentliche Nutzung:

Der zur Insel führende Damm wird zur Zeit vor allem von Anglern ge­nutzt.

NSG 250 Insel Koos, Kooser See und Wampener Riff

NSG Insel Koos, Kooser See und Wampener Riff
NSG Insel Koos, Kooser See und Wampener Riff

Lage:

2 km nordöstlich von Neuenkirchen

Größe:

1.566 ha Gemeinden: Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Mesekenhagen, Neuenkirchen

Gemeinden:

Lütow

Unterschutzstellung:

5.11.1990, Erweiterung 10.10.1994

Schutzzweck:

Schutz, Erhalt und Entwicklung eines stark gegliederten Bereichs der Südküste des Greifswalder Boddens mit ausgedehnten Flachwasserzonen, Windwatten und beweideten Überflutungsmooren als Lebensraum für Küsten­vögel; Sicherung als bedeutendes Rastgebiet für Zugvogelarten.

Beschreibung:

Flachwasserzonen, Windwatte und Überflutungsmoore prägen das Landschafts-bild im Naturschutzgebiet. Die Kooser Wiesen im südlichen Teil des Gebietes zeichnen sich durch ihre Salzvegetation aus, die sich hier durch jahr­hundertelange Weidenutzung erhalten hat.

Cha­rakteristische Arten im Überflutungsbereich sind Salz-Binse, Strand-Milchkraut und Strand-Drei­zack (RL 3). Auch das Salzhasenohr (RL 2) kommt im Gebiet vor. Priele lassen das salzhaltige Was­ser ein- und ausströmen und sind mit Brackwas­serröhrichten bewachsen. In tiefer gelegenen Be­reichen, den Röten, dominieren Salzschwadenrasen sowie in den Salzpfannen Quellerrasen.

Bis 1993 waren die Karrendorfer Wiesen durch Eindeichung, Grabensysteme und Schöpfwerks-betrieb von der natürlichen Vorflut abgetrennt und unterlagen intensiver Graslandnutzung. Nachdem hier das erste größere Ausdeichungs­projekt Mecklenburg-Vorpommerns umgesetzt wurde, prägen das Grasland heute wieder die Faktoren Überflutung und Beweidung. Es konn­ten sich erneut Schilf- und Strandsimsenröhrichte entwickeln und typische Salzweiden etablieren. Im Spätsommer bilden blühende Strandastern einen dichten Teppich.

Das Gebiet bietet Bruthabitate für zahlreiche Li­mikolenarten, dazu zählen Kiebitze (RL 2), Rot­schenkel (RL 2), Sandregenpfeifer (RL 1) und Säbelschnäbler (RL 2). Gezielte Prädatoren-Beja­gung hilft hier, den Bruterfolg zu sichern. Wäh­rend des Vogelzuges sind die Flächen ein bedeu­tendes Rastgebiet für viele weitere Wat- sowie Wasservogelarten, die sich in beeindruckenden Individuenzahlen einfinden.

Das Wampener Kliff als seewärtiger Deich eines Spülfeldes bietet mindestens 200 Brutpaaren der Uferschwalbe (RL V) Nistmöglichkeiten. Das Spülfeld wird zur Zeit durch das Wasser- und Schifffahrtsamt zurückgebaut, das Kliff bleibt je­doch erhalten.

Öffentliche Nutzung:

Die Insel Koos und die Kooser Wiesen sind nicht zugänglich. Wander­wege führen dagegen in die Karrendorfer Wie­sen und zu einer Beobachtungsplattform. Un­terhalb des Wampener Kliffs ist ein Badestrand ausgewiesen.

NSG 081 Insel Böhmke und Werder

NSG Inseln Böhmke und Werder
NSG Inseln Böhmke und Werder

Lage:

Im südlichen Achterwasser der Insel Use­dom zwischen Balmer und Nepperminer See

Größe:

117 ha

Gemeinden:

Neppermin, Pudagla

Unterschutzstellung:

31.03.1971

Schutzzweck:

Schutz und Erhalt eines Brutge­bietes bestandsgefährdeter Vogelarten, insbe­sondere der Flussseeschwalbe.

Beschreibung:

Die beiden Inseln Böhmke (2,3 ha) und Werder (5,6 ha) liegen als pleis­tozäne Geschiebemergelkerne der jüngsten weichseleiszeitlichen Grundmoräne im südlichen Achterwasser. Jeweils an den Nordufern der Inseln sind Kliffs anzutreffen, nach Süden lau­fen beide Inseln in Hakenbildungen aus. Zum Schutzgebiet gehört auch die am Nordostufer des Nepperminer Sees gelegene Schweden­schanze, ebenfalls eine Hakenbildung mit einem jungslawischen Burgwall. Die zwischen Nepper­min und Balm am Südwestufer des Neppermi­ner Sees gelegenen Salzwiesen und -röhrichte sind ebenfalls Bestandteil des Schutzgebietes.

In den 1950er Jahren entwickelte sich hier eine Brutkolonie der Lachmöwe (RL 3) und der Fluss­seeschwalbe (RL 2). Mit max. 16.000 Paaren der Lachmöwen und 800 Paaren der Flusssee­schwalben erreichte die Kolonie in den 1980er Jahren ihren Höchststand, zählt aber auch heute noch trotz reduzierter Anzahl von Brutpaaren (7000/105 im Jahr 2014) zu den stärksten Ko­lonien an der Küste von Mecklenburg-Vorpom­mern. Zu weiteren bemerkenswerten Brutvo­gelarten in den Röhrichten und Kliffbereichen der Insel gehören Schnatter-, Reiher- (RL 3) und Tafelente (RL 2) sowie Brand- (RL 3) und Graugans, Haubentaucher (RL 3) und Teichralle. Die ausgedehnten Laubgebüsche (Weißdorn, Schwarzer Holunder, verschiedene Rosenarten, Purgier-Kreuzdorn, Sauerkirsche) an den Kliffs sind bevorzugter Brutraum zahlreicher Singvö­gel. Zu den bemerkenswerten Arten gehören Neuntöter, Braunkehlchen und Bartmeise.

Der Werder, die nördlicher gelegene der beiden Inseln wird seit 1978 mit einer Herde Gotland­schafen beweidet. Wichtig für den Fortbestand der Vogelkolonien ist die gute ehrenamtliche Betreuung. Dazu gehört unter anderem eine effektive Prädatorenbejagung. Auf den Inseln werden zudem regelmäßig Teile der Landröh­richte der Verlandungszone gemäht und Gehöl­ze entfernt.

Öffentliche Nutzung:

Die Landflächen des Schutzgebietes sind nicht frei zugänglich. Sehr gute Aussichtsmöglichkeiten gibt es an der Stra­ße nach Balm sowie von den umgebenden hö­her gelegenen Flächen.

NSG 127 Karlsburger und Oldenburger Holz

NSG Karlsburger und Oldenburger Holz
NSG Karlsburger und Oldenburger Holz

Lage:

In der Grundmoränenlandschaft südlich von Züssow und Karlsburg (zwischen B109 und B111)

Größe:

399 ha

Gemeinden:

Karlsburg, Ranzin

Unterschutzstellung:

16.11.1978, Erweiterung 20.09.1984

Schutzzweck:

Erhalt eines reich strukturierten Laubwaldgebietes mit historischen Waldformen, vermoorten Senken und angrenzenden feuchten Grünlandflächen als Lebensraum des Schreiad­lers.

Beschreibung:

Das Schutzgebiet besteht aus drei Teilflächen, von denen die westlichste vor allem Grünlandflächen umfasst und die beiden anderen etwa ein Drittel des insgesamt sehr großflächigen Waldgebietes Karlsburger- Olden­burger Holz ausmachen. Die Flächen wurden jahrhundertelang als Mittel- und Niederwald genutzt, in den vermoorten Senken stocken alte Hudewaldbestände. Mehrhundertjährige, großkronige Stiel-Eichen, Rot-Buchen und hain­buchenreiche Bestände erinnern noch heute an diese historische Waldnutzungsformen. Der Un­terwuchs wird häufig von Weißdorn und Hasel gebildet. Diese alten Laubwaldbestände bieten günstige Horstplätze für Greifvögel wie Schrei­adler (RL 1), Rot- und Schwarzmilan (RL V) und den Wespenbussard (RL V). Weitere Brutvögel sind Waldwasserläufer, Klein-und Schwarz­specht, Trauer- und Zwergschnäpper, Schwanz­meise und Hohltaube.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts be­gann die Aufforstung von Teilen der ehemaligen Hutungen mit Nadelbäumen. In den Senken sind, je nach Größe der Flächen, Grauweiden­gebüsche und Seggenriede sowie Erlenbruch­wälder anzutreffen. Diese Senken sind an das Entwässerungssystem angeschlossen, welches durch die südlich angrenzenden Wiesen zur Swinow führt. Diese Wiesen stellen ein wich­tiges Nahrungsrevier des Schreiadlers dar. Die über die Swinow in das Gebiet eingewanderten Biber bilden in den Gräben eine stabile Popu­lation. Die größte Biberburg des Landkreises befindet sich hier. Aufgrund dieser „natürlichen“ Vernässung werden einzelne Waldbereiche oberhalb der Biberburgen überstaut und sind im Absterben begriffen.

Auch die zum Schutzgebiet gehörenden Grün­landflächen werden in die Swinow entwässert. Sie wurden bis Ende der 1970er Jahre als Stand-weiden genutzt. Heute werden diese Bereiche zumeist als Mahdgrünland bewirtschaftet.

Von Bedeutung für eine positive Entwicklung des Gebietes ist die Erhöhung des Laubholzan­teiles durch Zurücknahme von Nadelholz sowie die Abkopplung vieler Flächen vom Entwässe­rungssystem.

Seit 2004 ist der NABU M-V Eigentümer von großen Teilen des Naturschutzgebietes. Der Ver­band möchte dort die Nadelbaum-Reinbestän­de in naturnahe Laubbestände umwandeln und die Nutzung so weit reduzieren, dass ein natür­licher Alterungsprozess in den Beständen ein­setzen kann. Zahlreiche trockengelegte Wald­moore und einige Feuchtwiesen sollen dabei wiedervernässt, beziehungsweise so gepflegt werden, dass sich wieder ein typisches Artens­pektrum einstellt, das Naturschutzgebiet aufge­wertet und den Bedürfnissen der Schreiadler (RL 1) Rechnung getragen wird. Der NABU betreut auch das Gesamtgebiet ehrenamtlich.

Öffentliche Nutzung:

Im Gebiet sind zahlrei­che Waldwege vorhanden, auf denen das Ge­biet bewandert werden kann.

NSG 134 Kiesbergwiesen bei Bergholz

NSG Kiesbergwiesen bei Bergholz
NSG Kiesbergwiesen bei Bergholz

Lage:

1 km östlich von Bergholz, direkt östlich an die Straße Löcknitz – Menkin angrenzend.

Größe:

54 ha

Gemeinden:

Bergholz

Unterschutzstellung:

26.10.1983

Schutzzweck:

Erhaltung und Entwicklung eines typischen Quellmoores mit artenreichen Quellflu­ren und Bruchwäldern sowie mit einer bestands­bedrohten Pflanzen- und Tierwelt.

Beschreibung:

Am westlichen Rand der Randowniederung gelegen, ist das Gebiet 2 – 3 m hoch aufgewölbt. Die starke Quellaktivität verhinderte zu allen Zeiten eine intensive Land­nutzung.

Im Zentrum befinden sich Nass- und Feuchtwiesen sowie Quellsümpfe mit Rispen- Segge und Sumpf- Segge. Mit einem geringen Anteil sind auch Kleinseggenriede ausgebildet.

Eine botanische Rarität ist die vom Aussterben bedrohte Sumpf-Engelwurz (RL 1) mit ihrem einzigen Vorkommen in ganz Mecklenburg-Vor­pommern.

Zur ehemaligen Wassermühle hin steht ein Schaumkraut-Erlen-Quellwald, an den sich zwei ehemalige Mühlenteiche mit offener Wasserfläche anschließen. In den Randlagen wird mittels einer ganzjährigen Freilandhaltung von Hochlandrindern eine weitere Verbuschung verhindert.

Öffentliche Nutzung:

Ein Feldweg führt von der Straße Löcknitz – Menkin südlich an das Gebiet heran. Ein weiterer Wirtschaftsweg führt von der Straße direkt an der westlichen Grenze des Gebietes entlang zu dem Feldweg. Eine Be­gehung des Gebietes ist nicht möglich.

NSG 008 Kieshofer Moor

NSG Kieshofer Moor
NSG Kieshofer Moor

Lage:

Ca. 4 km nordwestlich von Greifswald

Größe:

30 ha

Gemeinden:

Wackerow

Unterschutzstellung:

03.03.1938

Schutzzweck:

Schutz und Entwicklung eines wiedervernässten Sauer-Zwischenmoores, Siche­rung als Lehr- und Forschungsgebiet der Univer­sität Greifswald.

Beschreibung:

Im Zentrum des Zwischenmoo­res hat sich ein Wollgras-Torfmoos-Rasen etab­liert, der insbesondere von Scheidigem Wollgras (RL V) und den grünen Torfmoosen Sphagnum fallax, S. cuspidatum und S. fimbriatum gebil­det wird. Weitere charakteristische Pflanzenar­ten sind das horstig wachsende Schmalblättrige Wollgras (RL 3), der aromatisch duftende und früher als Mottenkraut verwendete Sumpf-Porst (RL 3), die der Blaubeere ähnelnde Trunkelbeere und die über die Moospolster kriechende Moos­beere (RL V). Das sich aufwölbende Moorzen­trum wird von einem ständig wassergefüllten Bereich, dem Lagg, umgeben. In diesen Über­gangsbereichen kommen vor allem Flatterbin­sen-Riede und Rohrkolben-Röhrichte vor.

Im umgebenden Kiefern-Eichen-Wald liegen zahlreiche Flachabtorfungen, die vollständig ver­landet oder mit Schwimmdecken aus Sumpffarn und Torfmoosen bedeckt sind. Als besondere Pflanzenarten kommen hier der Rundblättrige Sonnentau (RL 3) und die Rosmarinheide (RL 2) vor.

Seit der Überstauung in den 90er Jahren haben sich Krickenten (RL 2), Seeadler, Kraniche und Waldwasserläufer in diesem Gebiet als Brutvö­gel niedergelassen. Im Frühjahr treten Massen­ansammlungen von laichenden Gras- (RL 3) und Moorfröschen (RL 3) auf. Auch für 21 Libellen-arten stellt das Kieshofer Moor einen bedeutsa­men Lebensraum dar.

Mit dem Torfabbau im 17. Jahrhundert begann die Entwässerung des Moores. Infolge des steten Wasserentzuges bildete sich Mitte des 19. Jahr­hunderts eine lockere Bewaldung heraus, die sich bis Ende der 60er Jahre erheblich verdichte­te. Der erste Stau zur Verbesserung der Moorsi­tuation wurde 1968/1969 errichtet. Seit Beginn der 1980er Jahre wurden regelmäßige gezielte Abholzungen des Birken- und Kiefern-Jung­wuchses vorgenommen. Der 1988/1989 errich­tete Erddamm wurde 1994 in ein regulierbares Staubauwerk umgebaut. Dadurch wurden die hydrologischen Verhältnisse für das Moor opti­miert.

Nach den hohen Niederschlagsereignissen inbesondere im Jahr 2011 kam es durch den ge­stiegenen Grundwasserspiegel zu Konflikten im Umfeld des Moores. Zur Lösung der Konflikte und zur langfristigen Stabilisierung der Wasser­stände im NSG sind entsprechende Maßnahmen im Rahmen des Moorschutzes in Vorbereitung, die ab 2016 umgesetzt werden sollen. Das Ge­biet befindet sich im Besitz der Universität Greifs­wald.

Öffentliche Nutzung:

Von der B 105 aus be­steht die Möglichkeit, bis zum Rand des Moores zu gelangen.

NSG 305 Kleiner Krebssee

NSG Kleiner Krebssee
NSG Kleiner Krebssee

Lage:

Zwischen Schmollensee und Gothensee ca. 2,5 km südwestlich des Seebades Bansin auf der Insel Usedom

Größe:

46 ha

Gemeinden:

Ostseebad Heringsdorf

Unterschutzstellung:

13.03.1996

Schutzzweck:

Erhalt und Entwicklung eines Kesselsees in der Ostusedomer Endmoränen­landschaft.

Beschreibung:

Der ehemalige zu- und abfluss­lose "Klarwassersee" (oligotropher See) weist heute leider nur noch eutrophe, also nähr­stoffreiche Wasserverhältnisse auf. Am steilen Westufer des Sees, Bestandteil der reliefreichen Endmoräne, stocken Schattenblumen-Buchen­wälder. Aufgrund dieser steilen Hänge und Ufer­bereiche ist hier kaum ein Verlandungssaum aus­gebildet. Am allmählich ansteigenden Ostufer sind Ackerflächen anzutreffen, deren jahrzehn­telange intensive Nutzung mit Düngung und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln u. a. Ursache für die Verschlechterung der ursprüng­lich nährstoffarmen Wasserverhältnisse des Sees sind.

Im Norden reicht die Ortschaft Neu Sal­lenthin unmittelbar an das Seeufer heran. Insbe­sondere im Nordost- bis Ostteil bestimmt ein nur wenige Meter breiter Verlandungssaum mit Er­len und Weidengebüschen und davor gelagerten Schilfröhrichten das Seeufer. Im Süden befindet sich ein Hang mit Trockenrasen- und Frischwie­senvegetation, der zum Seeufer hin in ein Klein­röhricht der Gemeinen Sumpfsimse übergeht; hier ist das Vorkommen des Wassernabels (RL V) erwähnenswert.

Der breite Schilfgürtel am Ostufer bietet Brut­raum für einige Vogelarten wie Rohrammer, Drosselrohrsänger, Höckerschwan, Zwergtaucher und Krickente (RL 2). Auch für Amphibien ist das Gebiet von Bedeutung, es wurden Populationen von Rotbauchunke (RL 2) und Erdkröte (RL 3) nachgewiesen.

Durch die Aufgabe der intensiven Landnutzung im Einzugsgebiet des Sees sind teilweise Voraus­setzungen für eine Verbesserung der Wasser- und Nährstoffverhältnisse des Sees gegeben.

Öffentliche Nutzung:

Am Westrand des Sees führt ein Waldweg entlang. Östlich gibt es einen Pfad, am Südende eine Badestelle.

NSG 038 Klepelshagen

NSG Klepelshagen
NSG Klepelshagen

Lage:

Zwischen Gehren und Schönhausen, ca. 8 km nördlich von Strasburg

Größe:

304 ha, anteilig im Landkreis 280 ha

Gemeinden:

Strasburg

Unterschutzstellung:

15.07.1957, Erweiterung: 30.03.1961 und 01.09.1988

Schutzzweck:

Erhaltung eines naturnahen Perl­gras-Buchenwaldkomlexes mit seltenen Pflan­zenarten.

Beschreibung:

Das Schutzgebiet stellt vorrangig einen bewaldeten Ausschnitt des Brohm-Jatzni­cker Endmoränenzuges mit Perlgras-Buchenwäl­dern und wärmeliebenden Vegetationsformen als Relikten früherer Mittelwaldbewirtschaftung dar. Für den Standort ist das Vorhandensein von Wald über mindestens 500 Jahre belegt. Zahl­reiche von NW nach SE verlaufende Stauchwäl­le bilden einen Schuppenkomplex, der an der Oberfläche überwiegend aus Sand und teilwei­se Geschiebemergel besteht. Die Senken sind mit Torf oder Sedimenten gefüllt. Das Knüppel­bachtal durchschneidet im Norden die Stauch­wälle und entwässert zum Galenbecker See. Im SW des Gebietes gibt es ein größeres, in einer Toteishohlform aufgewachsenes Kesselmoor. Die zwischen den Endmoränenwällen liegenden, ur­sprünglich abflusslosen Kesselmoore sind zum Teil infolge früherer Entwässerung bewaldet.

Die Bodenvegetation des Perlgras-Buchenwal­des wird durch das Wald-Bingelkraut, Sanikel, Christophskraut, Frühlings-Platterbse und Leber­blümchen (V) bestimmt. An wärmeliebenden Ar­ten sind Pfirsichblättrige Glockenblume (V) und Bärenschote zu nennen. Bemerkenswert sind Vorkommen von Breitblättriger Glockenblume und Scheiden-Goldstern. An einer Stelle wird der Wald durch eines der nördlichsten Vorkommen der Elsbeere (RL 2) ergänzt.

In den Senken herrscht Eschen-Buchenwald mit hohem Bergahornanteil vor, die Krautschicht bestimmen u. a. Hain-Sternmiere, Hain-Klette und Bach-Nelkenwurz. In einigen Quellmoo­ren im Bereich des Knüppelbaches finden sich Bestockungen mit Schwarz-Erle; die Kraut­schicht prägen hier u. a. Winkel-Segge, Krie­chender Hahnenfuß, Wechselblättriges Milz­kraut, Wald-Schachtelhalm und Sumpf-Segge. An den Hangfüßen in Richtung Bach stockt ein Moschuskraut-Ahorn-Eschen-Schluchtwald mit Hohlem Lerchensporn, Vierblättriger Einbeere und Wald-Goldstern in der Krautschicht. Am Knüppelbach kann man Berg-Ehrenpreis, Gel­bes Windröschen, Sumpf-Pippau (RL 3) und das seltene Laubmoos Thamnium alopecurum fin­den.

Die abflusslosen Moore im Süden des Gebie­tes weisen Pfeifengras-Birkenbrüche auf. An Orchideenarten lassen sich im Gebiet Nestwurz (RL 2), Großes Zweiblatt und Breitblättriger Sit­ter finden. Es wurden über 200 Pilzarten nach­gewiesen, u. a. der seltene Erdstern (Geastrum rufescens).

Die Gewässer im Schutzgebiet sichern reiche Vorkommen an Rotbauchunke (RL 2), Laub­frosch (RL 3) und Moorfrosch (RL 3). Brutvö­gel sind u.a. Zwergschnäpper, Grünspecht, Schwarzspecht, Mittelspecht, Pirol und Tannen­meise. Der Siebenschläfer (RL 3) hat hier eines seiner nördlichsten Vorkommen in Deutschland.

Eine Wiedervernässung der Kesselmoore so­wie die Reduzierung der Schalenwildbestände, um die Verjüngung der Altbuchenbestände zu sichern, sind in den letzten Jahren erfolgt. Das gesamte Gebiet befindet sich im Besitz der Deutschen Wildtierstiftung, welche den Wald naturnah bewirtschaftet. Ausgenommen hier­von sind die ca. 65 ha umfassenden Naturwald­parzellen.

Öffentliche Nutzung:

Durch das Gebiet führt eine öffentliche Straße von Gehren nach Klep­pelshagen.

NSG 042 Kronwald

NSG Kronwald
NSG Kronwald

Lage:

5 km nördlich der Stadt Demmin

Größe:

114 ha

Gemeinden:

Stadt Loitz

Unterschutzstellung:

12.12.1957

Schutzzweck:

Schutz und Erhalt grundwasser­und stauwasserbeeinflusster Eschen-Buchen­und Erlen-Eschenwälder, die für die ebenen Grundmoränen Vorpommerns typisch sind..

Beschreibung:

Der Kronwald liegt im Verbrei­tungsgebiet des Mecklenburger Eisvorstoßes der Weichselkaltzeit. Die Böden im Gebiet sind grund- und stauwasserbeeinflusst. Typisch wa­ren flurnahe Grundwasserstände. Mit der An­lage eines intensiven Grabensystems und dem Ausbau des Krongrabens als Vorfluter Anfang der 1970er Jahre wurde der Grundwasserstand jedoch um ca. 0,5 m abgesenkt. Zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert erfolgte eine Bewirt­schaftung des Gebietes überwiegend als Mit­tel- oder Niederwald. Nach dem 2. Weltkrieg wurden größere Mengen Holz für Reparations­lieferungen eingeschlagen, so dass der Altholz­anteil heute eher gering ist. Etwa ein Viertel der Fläche wird derzeit als Naturwaldreservat ohne forstliche Nutzung behandelt.

Im Schutzgebiet herrschen Eschen-Buchen­wälder vor, in deren reicher Ausbildung Breit­blättrige Glockenblume, Hohler Lerchensporn, Fuchssches Knabenkraut (RL 2), Grünliche Waldhyzinthe und Breitblättriger Sitter auftre­ten. An höher gelegenen Standorten stockt kleinflächig ein frischer Perlgras-Buchenwald, während auf ärmeren Standorten Waldschwin­gel-Buchenwald auftritt. Der Kronwald ist Brutgebiet des Schreiadlers (RL 1). Außerdem kommen Zwergschnäpper, Waldbaumläufer, Misteldrossel, Weidenmeise, Mäusebussard und Rotmilan vor.

In den vergangenen Jahren mussten leider Teilbereiche des Schutzgebietes aufgrund des Eschentriebsterbens kahl geschlagen und neu aufgeforstet worden. Dabei wurde auch das zum Teil verfallene Entwässerungssystem wie­der instand gesetzt. Für eine Erreichung des Schutzzieles, die möglichst ungestörte Entwick­lung feuchter Laubwaldformationen zu ermög­lichen, müssten jedoch dringend die Wasserab­leitung über den Krongraben reduziert und das bestehende Entwässerungssystem verschlossen werden.

Öffentliche Nutzung:

Ein zentraler Waldweg führt durch das Schutzgebiet.

NSG 312 Ladebower Moor

NSG Ladebower Moor
NSG Ladebower Moor

Lage:

Nördlich der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, ca. 1 km westlich der Dänischen Wiek

Größe:

131 ha

Gemeinden:

Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Unterschutzstellung:

24.11.1997

Schutzzweck:

Schutz und Erhalt eines küsten­nahen, teilweise stark ausgetorften Durchströ­mungsmoores einschließlich angrenzender Tro­ckenstandorte.

Beschreibung:

Das Ladebower Moor stellt ein Durchströmungsmoor nördlich des Rycktales dar, das aus der nördlich angrenzenden Morä­ne (Wampener Wald) mit Wasser versorgt wird. Die sich nördlich an das Moor anschließenden Flächen befinden sich auf Flugsandbildungen. Bis 1993 unterlag das Gebiet der Entwässerung. Anfang des 19. Jahrhunderts begann die Gewin­nung von Torf als Brennstoff für die in Greifswald betriebene Saline und später für eine Ziegelei.

Etwa zu dieser Zeit besuchte und beschrieb der Dichter und Naturwissenschaftler Adalbert von Chamisso das Ladebower Moor, wahrscheinlich als erstes Moor in Vorpommern. Die großflächi­gen Maschinentorfstiche im Zentrum des Moo­res dienten bis in die 1950er Jahre als Fischauf­zuchtgewässer. Aus dieser Zeit stammt auch der Name Hartmannsche Teiche. Die in das Schutz­gebiet einbezogenen Mineralbodenflächen im Nord- bis Nordostteil wurden zur Kiesgewinnung oder auch als Ackerflächen genutzt. Auf den auf­gelassenen oder extensiv genutzten Standorten etablieren sich heute Magerrasengesellschaften.

Nach Einstellung der Entwässerung und der Überflutung des Gebietes durch das Sturmhoch­wasser im November 1995 ist ein Großteil der Moorfläche wassergesättigt oder überflutet. Um die Hartmannschen Teiche herum befinden sich mit Moorbirken durchsetzte Erlenbruchwälder. Die Torfstiche selbst sind von Schilfröhrichten umgeben, in denen auch die Schneide, ein An­zeiger für kalkreiches, vom Hang zuströmendes Wasser, zu finden ist.

Floristisch bemerkenswert sind die Röhrichtflächen südlich der Torfstiche, hier kommen in weniger mit Schilf bewachse­nen Bereichen und in kleinen Freiflächen u. a. Rundblättriger Sonnentau (RL 3), Gewöhnliche Natternzunge (RL 2), Färberscharte (RL 2) und Teufelsabbiss (RL 2) vor.

Die Röhrichtflächen sind Habitate von Rohrsän­ger- und Schwirlarten. Braun- und Schwarzkehl­chen. Grauammer und Feldlerche brüten im Ge­biet, auf den Trockenrasen kommt die Heideler­che vor. Früher war das angrenzende Grünland Brutgebiet von Limikolen, unter anderem kamen Kiebitz (RL 2), Bekassine (RL 2) und Rotschen­kel (RL 2) vor. Wegen zu niedriger Wasserstände und schlechter Weidenutzung in jüngerer Zeit sind diese Flächen als Bruthabitate nicht mehr geeignet.

Öffentliche Nutzung:

Das Gebiet ist kaum zu­gänglich. Die einzigen Wege existieren an den Grünlandflächen im Nordosten.

NSG 039 Lanken

NSG Lanken
NSG Lanken

Lage:

Am Ludwigsburger Haken (Nordostufer der Dänischen Wiek), ca. 6 km nordöstlich der Universitäts- und Hansestadt Greifswald

Größe:

63 ha

Gemeinden:

Loissin

Unterschutzstellung:

12.12.1957

Schutzzweck:

Erhalt und Entwicklung eines bewaldeten Höftlandes (Strandwalllandschaft) an der Südküste des Greifswalder Boddens mit Dünen und Strandwällen sowie einem davon eingeschlossenen Verlandungsmoor.

Beschreibung:

Die Lanken sind ein altes Strandwall- und Dünengebiet mit Dünen bis über 4 m Höhe, das heute fast vollständig be­waldet ist. Der nordwestliche Teil wird von ei­nem Dünen-Kiefernwald bestimmt. Unter den z. T. knorrigen Kiefern wachsen in der Kraut­schicht typische Arten der Sandtrockenrasen wie Sand-Segge, Schaf-Schwingel und Kleines Habichtskraut. Die Dünen-Quecke weist auf den küstennahen nährstoffarmen Standort hin. Die historische Bewirtschaftungsform der Hudewaldnutzung lässt sich noch an alten Ei­chenbeständen im Südwesten des Gebietes erkennen.

Darin eingestreut kommen Fichten-und Douglasienbestände vor. Östlich davon, zur nährstoffreicheren Grundmoränenplatte hin, grenzt ein Birken-Stieleichenwald an. Grund­wassernähere Standorte sind mit Eschen-Er­len-Beständen bewachsen. Die Strauchschicht wird von typischen Arten dieses Laubwaldtyps wie Eberesche, Faulbaum, Hasel und auch Him­beere gebildet.

Das Naturschutzgebiet ist Brutgebiet für Trau­er-, Zwerg- und Grauschnäpper, Sommer-und Wintergoldhähnchen, Sprosser, Kernbeißer und Eichelhäher sowie Habicht und Waldkauz.

Die Nadelwaldbestände bedrängten die noch vorhandenen alten Hudewald-Eichen. Durch ihre Entnahme wurden die Eichen wieder frei­gestellt. Der Grundwasserstand wurde zur Sta­bilisierung der Feuchtlaubwälder durch einen Grabenverschluss verbessert.

Öffentliche Nutzung:

Das Gebiet kann über den "Drachenpfad" mit zahlreichen schön ge­stalteten Informationstafeln erkundet werden. Von der Strandseite her besteht vor allem im Sommer ein hoher Besucherdruck, auch abseits der Wege.

NSG 274 Lauenhagener See

NSG Lauenhagener See
NSG Lauenhagener See

Lage:

Nordwestlich von Lauenhagen und ca. 5 km nordwestlich von Strasburg.

Größe:

103 ha, davon anteilig im Landkreis 30,8 ha

Gemeinden:

Strasburg

Unterschutzstellung:

15.07.1993

Schutzzweck:

Schutz eines bedeutsamen Feuchtgebietes mit großer Artenvielfalt von an Wasser gebundenen Tier- und Pflanzenarten.

Beschreibung:

Inmitten der Grundmoränen­landschaft, 2 km südlich der Brohmer Berge, be­findet sich der See zwischen dem Mühlenberg (101,3 m) und dem Stritzberg (123,4 m) in ei­ner glaziären Entwässerungsbahn der Gletscher. Nach dem Abschmelzen von Toteis füllte sich die Hohlform mit Wasser und bildete ein Seebecken mit Durchströmungsmoor.

Um 1780 wurde der See für einen Mühlenbe­trieb angestaut. Ein weiterer Anstau erfolgte zu Beginn des 20. Jahrhunderts für die Wasserver­sorgung einer Zuckerfabrik. Noch 1932 betrug die Seefläche 66 ha. Durch die Komplexmelio­ration in den 1970er Jahren erfolgte eine starke Entwässerung des Sees, in deren Folge 70% der Seefläche von dichtem Weidenbewuchs eingenommen wurde.

Seit 1991 entstand durch Überstau  wieder eine offene Wasserfläche von ca. 4 ha. Der Flachsee mit den Verlandungsbe­reichen ist Lebensraum für Gras-(RL 3), Moor­(RL 3) und Wasserfrosch (RL 2). Auch Rotbau­chunke (RL 2) und Laubfrosch (RL 3) bilden einen stabilen Bestand. Kranich, Rohrdommel (RL 1) und mehrere Entenarten sind Brutvögel. Der Biber (RL 3) hat seinen Weg in das Gebiet gefunden.

Wichtig für die Zukunft ist die weitere Stabilisie­rung des Wasserstandes auf möglichst hohem Niveau.

Öffentliche Nutzung:

Ein öffentlicher Weg am West- und Südrand des Gebietes ermöglicht Ein­blicke in den Seebereich.

NSG 301 Mellenthiner Os

NSG Mellenthiner Os
NSG Mellenthiner Os

Lage:

Im Süden der Insel Usedom, nahe des Achterwassers, nördlich des Ortes Mellenthin

Größe:

65 ha

Gemeinden:

Mellenthin, Neppermin

Unterschutzstellung:

15.08.1995

Schutzzweck:

Schutz und Entwicklung eines Os­zuges mit einem kleinen Versumpfungsmoor und Resten einer slawischen Höhenburg. Vorrangige Schutzziele sind die Erhaltung der Oberflächenfor­men, die Wiederherstellung des natürlichen Was­serhaushaltes des Kesselmoores sowie der Erhalt des landschaftsästhetischen Altbaumbestandes.

Beschreibung:

Der Oszug im Naturschutz­gebiet Mellenthiner Os entstand während des Velgaster Eisvorstoßes der letzten Eiszeit. In einem Gletschertunnel lagerte sich Material ab und hinterließ den Höhenzug mit heute 4 km Länge und bis 300 m Breite. In einem zentral gelegenen Osgrabenabschnitt hat sich ein Ver­sumpfungsmoor entwickelt. Das Areal ist eines der größten und am besten erhaltenen Gebiete seiner Art im ganzen Landkreis.

Im Südwesten des Gebietes befindet sich an der höchsten Stelle eine slawische Höhenburg, die so genannte „Schwedenschanze“. Zu sehen ist davon heute nur noch der Ringwall, der die Be­festigungsanlage einst umgab. Im Nordwesten des Schutzgebietes befindet sich eine stillgeleg­te Kiesgrube mit Trockenrasenbereichen.

Während im Norden und Osten Kiefern- und Kiefernmischwälder vorherrschen, stockt im flachen Südosten des Gebietes ein edelholz­reicher Laubwald mit Berg-Ahorn, Stiel-Eiche und Esche. Im Versumpfungsmoor hat sich ein Bruchwald mit Schwarz-Erle und Moor-Bir­ke etabliert. Hier kommen auch Gagelstrauch (RL 3), Sumpf-Haarstrang, Sumpf-Blutauge (RL 3) und Schmalblättriges Wollgras (RL 3) vor. Auf dem Burgwall stockt Buchenwald, hier sind die Zweiblättrige Schattenblume und das Savoyer Habichtskraut zu finden. Dieser Waldtyp ist Le­bensraum des Zwergschnäppers. Auch Rotmi­lan, Neuntöter und Kranich kommen im Gebiet als Brutvogel vor.

Öffentliche Nutzung:

Wanderwege begleiten das Gebiet im Westen und Süden. Die Kreisstra­ße von Dewichow nach Balm durchquert das Schutzgebiet.

NSG 033 Mümmelkensee

NSG Mellenthiner Os
NSG Mellenthiner Os

Lage:

Ca. 2,5 km nordwestlich des Seebades Bansin auf der Insel Usedom zwischen der Ost­see und dem Schmollensee

Größe:

6 ha

Gemeinden:

Bansin

Unterschutzstellung:

12.12.1957

Schutzzweck:

Schutz und Erhalt eines unent­wässerten Kesselmoores mit zentralem Kolk im Küstenbereich der Insel Usedom.

Beschreibung:

Das Schutzgebiet besteht aus dem allmählich verlandenden Mümmelkensee und dem angrenzenden Moor. Umgeben wird es überwiegend von Buchen-Kiefern-Mischwald. Das Gebiet hat seinen Namen durch die im Som­mer blühenden gelben Teichrosen (=Mummeln) erhalten.

Das Kesselmoor liegt in einer tief in seine relief-reiche Umgebung eingesenkten Hohlform, die durch das Austauen eines Toteisblockes im Ho­lozän entstanden ist. Durch die Verlandung des ehemaligen Gewässers entstand das Kesselmoor, welches aber noch weit über die ursprüngliche Gewässerfläche hinauswuchs. Die Moormächtig­keiten betragen am Rand 4 bis 5 m, im Zentrum knapp 15 m.

Neben der schon erwähnten Großen Mummel wird der Wasserkörper des Moorkolkes von un­tergetaucht lebenden Torfmoosarten besiedelt. Angrenzend folgt ein Schwingmoorsaum, der vor allem von verschiedenen Torfmoosarten ge­bildet und von Blasenbinse (RL 2), Schlamm-Seg­ge (RL 2) und Schmalblättrigem Wollgras (RL 3) geprägt wird. Am Übergang zum Schwingmoor sind außerdem der gelb blühende Strauß-Gilb­weiderich und der weiß blühende Fieber-Klee (RL 3) anzutreffen. Daran schließt sich landseitig das von den Bulten des Scheidigen Wollgrases geprägte Standmoor an. Randlich bedrängen Gehölze wie Kiefern und Birken die gefährdeten und seltenen Moorarten wie auch den Sumpf-Porst (RL 3).

Neben dieser typischen Flora haben hier auch zahlreiche Libellen und Schmetterlinge ihren Le­bensraum.

Das Gebiet unterliegt keiner Entwässerung, es wurde auch nie Torf abgebaut. Die Wasserspei­sung erfolgt durch zulaufendes Wasser aus den umgebenden Höhenzügen (11 bis 28 m HN). Die in trockeneren Jahren auf dem Moorkörper aufgewachsenen Kiefern befinden sich aufgrund der höheren Niederschläge zum Teil im Abster­ben. Zur Stabilisierung des Wasserhaushaltes des Moores wäre ein Umbau der Kiefernforsten im Einzugsgebiet zu standortsgerechten Laubwald­gesellschaften dringend erforderlich.

Öffentliche Nutzung:

Vom Seebad Bansin führt ein beschilderter Wanderlehrpfad zum NSG, der das Moor auf Mineralböden umrundet. Am östlichen Moorrand existiert ein Steg als Aus­sichtsplattform.

NSG 001 Peenemünder Haken, Struck und Ruden

NSG Peenemünder Haken, Struck und Ruden
NSG Peenemünder Haken, Struck und Ruden

Lage:

Mündungsbereich des Peenestroms und Teile des Greifswalder Boddens (Verlandungsbe­reiche und Gewässer nördlich Lubmin bis nörd­lich der Insel Usedom)

Größe:

7.812 ha

Gemeinden:

Kröslin, Lubmin, Peenemünde

Unterschutzstellung:

30.03.1925, Erweiterung 04.11.1993, Verordnung vom 10.12.2008

Schutzzweck:

Sicherung ausgedehnter Flach­wasserbereiche des Penemünder und des Free­sendorfer Hakens, der Spandowerhagener Wiek sowie um die Insel Ruden als Rast-, Mauser- und Nahrungsplatz für arten- und individuenreiche Wasservogelansammlungen; Schutz und Erhalt der ungestörten Dynamik eines Küstengebietes mit Flachwasserbereichen, größeren Windwatt­flächen, Sandbänken, Flutrinnen, Strandwällen und Dünen, großflächigen Brackwasserröhrich­ten sowie Salzgrünländern.

Beschreibung:

Es handelt sich um das älteste Naturschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern. Der Peenemünder und Freesendorfer Haken so­wie die Inseln Struck und Ruden sind als nacheis­zeitliche Strandwallbildung im Zuge des Absin­kens des Meereswasserspiegels (Litorina-Trans­gression) entstanden. Der Freesendorfer See war Bestandteil des Boddens und wurde durch die Anlagerung von Sedimenten abgeriegelt. Auch heute noch finden diese küstendynamischen Prozesse statt, sind aber durch die Unterhaltung von Fahrrinnen und der Mole am Auslaufkanal des ehemaligen Kernkraftwerkes und des heuti­gen Hafens Lubmin gestört.

Markant für das Gebiet sind Dünen. Je nach Alter und Humusgehalt unterscheidet man zwi­schen Braun-, Gelb-, Grau- und Weißdünen. Die am frühesten entstandenen sind mit einem Al­ter von ca. 5.000 Jahren die Braundünen, die überwiegend festgelegt sind und den höchsten Humusgehalt aufweisen. Sie sind mit Kiefernwäl­dern, wie auf dem Ruden, oder mit Birken-Ei-chen-Wald und Wacholderbeständen, wie auf dem Struck, bewachsen. Die jüngsten sind die Weißdünen, in denen durch Wind und Wasser noch deutliche Sandbewegungen stattfinden. Sie sind Lebensraum für Pionierpflanzen wie Strand­distel (RL 2) oder Meerkohl (RL 2).

Zum Naturschutzgebiet gehören außerdem große Flachwasserbereiche. Tausende von Zug­vögeln rasten hier. Große Schwärme von Wat­vögeln, Enten und viele Schwäne finden in den Flachwasserarealen und Windwatten ihre Nah­rung. In den letzten Jahren etablierte sich eine Kormorankolonie auf dem Peenemünder Haken. Seeadler können bei der Nahrungssuche beob­achtet werden.

Wichtiger Bestandteil des Schutzgebietes sind außerdem die Salzgrünländer auf dem Struck und den Freesendorfer Wiesen. Auf dem Ruden findet eine Pflegenutzung mit Schafen statt. Die Flächen auf dem Struck waren früher bedeutsa­me Brutgebiete für eine Vielzahl von Limikolen, seit den 1990er Jahren finden sich aufgrund von Überweidung und Verlandung der Priele kaum noch Brutpaare. Zur Zeit werden Maßnahmen geprüft, die den Gebietszustand verbessern sol­len. Dazu zählen ein besseres Weidemanage­ment und ein Öffnen der Priele, aber auch ein geeignetes Prädatorenmanagement. Entschei­dend ist hier das Engagement der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) Naturerbe GmbH, welche durch Flächenübetragung für einen Groß­teil der Gebietsfläche verantwortlich ist.

Mit der Schutzverordnung erfolgte eine Gliede­rung in die Gebietsteile A und B, wobei der letz­tere etwa 270 ha Fläche entlang der Ein- und Auslaufkanäle des ehemaligen Kraftwerkes um­fasst. Ein Großteil der Verbote der Verordnung hat hier keine Geltung.

Im ganzen Gebiet ergeben sich große Probleme durch den massiven touristischen Druck von der Land- wie von der Wasserseite.

Öffentliche Nutzung:

Seit Mai 2007 ermög­licht ein Rundweg, ausgehend von Peenemün­de über Karlshagen, von ca. 22 km Länge mit Informationstafeln das Erleben eines Teils dieser einzigartigen Landschaft. Eine Fahrgastreederei ermöglicht den Besuch des Rudens von Peene­münde und Freest aus.

NSG 328 Peenetal von Jarmen bis Anklam

NSG Peenetal von Jarmen bis Anklam
NSG Peenetal von Jarmen bis Anklam

Lage:

Flusstalniederung der Peene mit angren­zenden Talrändern und Seitentälern zwischen Jarmen und Anklam

Größe:

3.414 ha

Gemeinden:

Stadt Jarmen, Stadt Gützkow, Neetzow- Liepen, Stolpe, Postlow, Stadt An­klam, Ziethen, Groß Polzin

Unterschutzstellung:

20.05.2010

Schutzzweck:

Sicherung und Entwicklung eines großflächigen und vollständigen Ausschnittes eines typischen Flusstalmoores im nordostdeut­schen Tiefland mit seinen entsprechend den Höhen-, Nährstoff- und Feuchtigkeitsgradienten unterschiedlich ausgeprägten Talhängen und Ne­bentälern in ihrer natürlichen und nutzungsbe­dingten Floren- und Faunenvielfalt.

Beschreibung:

Das Gebiet ist Bestandteil des Peene-Urstromtals, welches gegen Ende der letz­ten Eiszeit die Schmelzwässer der Gletscher Rich­tung Nordwesten ableitete. Heute entwässert die durch keinerlei Staue oder Wehre regulierte Peene ein Einzugsgebiet von über 5500 km² in die entgegengesetzte Richtung. Vom Kummero­wer See bis zur Mündung in den Peenestrom hat der Fluss eine Länge von knapp 100 km, das da­zugehörige Tal ist meist 1 bis 2 km breit. Entlang der aufgrund des geringen Gefälles nur langsam fließenden Peene hat sich seit dem Subboreal vor ca. 5000 Jahren das größte Flusstal- Nieder­moor Deutschlands gebildet und bis heute erhal­ten. Je nach Entfernung zum Fluss und je nach Grundwassereinfluss haben sich Überflutungs-, Durchströmungs- oder Quellmoore gebildet.

Für das Peenetal ist eine durchgängige Besied­lung seit dem Mesolithikum vor 10.000 bis 8.000 Jahren durch Funde und Grabstätten nachgewie­sen. Seit dem ausgehenden Mittelalter wurden kleinere Bereiche der Niedermoore vorwiegend zur Streu- und Futtergewinnung in extensiver Weise genutzt und nur im geringen Maße ent­wässert. Vor allem im 18. und 19. Jahrhundert hatte die Brenntorf-Gewinnung eine große Be­deutung, daher prägen viele Torfstiche und -gräben das Gebiet. Ab etwa 1920 erfolgte eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung großer Teile der Flusstalmoore und die Wasserstände in den Wiesenflächen wurden durch den Bau von Deichen und den Betrieb von Schöpfwerken stärker reguliert. Es entstanden Polder, deren Nutzung als Saatgrünländer in den 1960er und 1970er Jahren im Zuge der Komplexmelioration intensiviert wurde. Die Torfbildung kam zum Er­liegen, die Torfkörper schrumpften und setzten ihre Nährstoffe frei. Daher verloren diese Flächen viele der moortypischen Tier- und Pflanzenarten. Diese Entwicklung setzte sich bis in die 1980er Jahre fort.

Von 1992 bis 2009 wurden durch den eigens ge­gründeten Zweckverband „Peenetal-Landschaft“ im Rahmen eines Naturschutzgroßprojektes zur Renaturierung umfangreiche Flächenkäu­fe, Maßnahmen zur hydrologischen Sanierung und Abschlüsse von langjährigen Verträgen zur extensiven Pflegenutzung getätigt. Viele dieser geschädigten Flächen wurden so erfolgreich auf den Weg zu einem besseren Zustand gebracht.

Aufgrund seiner Größe, seiner relativen Unge­störtheit und seiner Habitatvielfalt beherbergt das Peenetal eine bemerkenswerte Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten. Dort kommen etwa 40 Säugetierarten vor, darunter sehr stabile Popu­lationen von Fischotter (RL 2) und Biber (RL 3). War der Biber noch bis in die 1970er Jahre hi­nein im Gebiet ausgestorben, hat er sich mitt­lerweile wieder im gesamten Peenetal verbreitet und gestaltet die Randbereiche und Zuflüsse der Peene vielfach nach seinen Bedürfnissen. Die Peene ist das Gewässer mit der höchsten Vielfalt an Fischen: Von den 51 in Mecklen­burg-Vorpommern vorkommenden Süßwasser- und Wanderfischarten sowie den Rundmäulern sind 37 (72%) in der Peene heimisch, darunter auch Lachs und Forelle (RL 1) sowie Bach- (RL 2) und Flussneunauge (RL 1). Für letztere sind vor allem die zahlreichen kleineren Zuflüsse der Peene von großer Bedeutung. Bei den Vögeln ist der Anteil sogar noch höher: Etwa 80% aller in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Brutvogelarten sind im Peenetal nachgewiesen. Dazu zählen Eisvogel (RL 3), Krick-und Löffel­ente (beide RL 2), Fluss- (RL 2) und Trauersee­schwalbe (RL 1) und der Seeadler. Für Arten mit speziellen Habitatansprüchen wie Bartmeise und Blaukehlchen ist das Flussgebiet eines der größ­ten zusammenhängenden Brutgebiete in Mit­teleuropa. Auch viele andere Tierartengruppen, wie Tag- und Nachtfalter, Libellen, Laufkäufer, Spinnen, Mollusken, Reptilien und Amphibien, weisen eine hohe Diversität mit vielen seltenen und gefährdeten Vertretern auf.

Die Flora des Peenetales ist gleichermaßen her­ausragend: Nur wenige Moore in Europa weisen ein ähnlich vollständiges Inventar der ursprüng­lichen Niedermoorvegetation auf. Exemplarisch genannt werden sollen die im NSG vorkommen­den Arten Trollblume (RL 2), Mehl-Primel (RL 1), Sumpf-Herzblatt (RL 2), Niedrige Birke (RL 1), Fliegen-Ragwurz (RL1), Preußisches Laserkraut (RL 2) Sumpf-Läusekraut (RL 2), Blauer Tarant (RL 1), Sumpf-Sitter (RL 2) sowie Ostsee-Knaben­kraut (RL 1). Auch auf den mineralischen Hän­gen des Talrandes, die oft einen trockenen und bisweilen nährstoffarmen Standort bieten, exis­tiert eine artenreiche Vegetation. Hier kommen Pech-Nelke (RL 2), Kleiner Wiesenknopf (RL 3), Kuhschelle (RL 2), Weidenblättriger Alant (RL 2) und Knäuel-Glockenblume (RL 2) vor.

Öffentliche Nutzung:

Das Gebiet kann von vielen Stellen her eingesehen und auf gekenn­zeichneten Wegen begangen werden. Auf der Peene als Bundeswasserstraße ist das Befahren erlaubt. Innerhalb des NSG dürfen Boote jedoch nur an den offiziellen Wasserwanderrastplätzen (Kanuverein Gützkow, Kanuanleger Liepen, Stol­pe, Anklam) festmachen. Das Ankern ist nur au­ßerhalb des Schwimmblatt-Bewuchses zulässig. Es sind Bade- und Uferangelstellen ausgewiesen. Das Lagern im Gebiet ist verboten.

NSG 327 Peenetal von Salem bis Jarmen

NSG Peenetal von Salem bis Jarmen
NSG Peenetal von Salem bis Jarmen

Lage:

Niedermoorbereiche nordwestlich des Kummerower Sees bis Neukalen und Dargun, Flusstalniederung der Peene mit angrenzenden Talrändern und Seitentälern vom Kummerower See über Demmin bis Jarmen

Größe:

6.716 ha, davon im Landkreis ca. 1.970 ha

Gemeinden:

Im Landkreis Vorpommern-Greifs­wald: Stadt Loitz, Sassen-Trantow, Bentzin, Gör­min, Stadt Jarmen, Bandelin, Stadt Gützkow

Unterschutzstellung:

09.02.2009

Schutzzweck:

Sicherung und Entwicklung eines großflächigen und vollständigen Ausschnittes eines typischen Flusstalmoores im nordostdeut­schen Tiefland mit seinen entsprechend den Höhen-, Nährstoff- und Feuchtigkeitsgradienten unterschiedlich ausgeprägten Talhängen und Ne­bentälern in ihrer natürlichen und nutzungsbe­dingten Floren- und Faunenvielfalt.

Beschreibung:

Das Gebiet ist Bestandteil des Peene-Urstromtals, welches gegen Ende der letz­ten Eiszeit die Schmelzwässer der Gletscher Rich­tung Nordwesten ableitete. Heute entwässert die durch keinerlei Staue oder Wehre regulierte Peene ein Einzugsgebiet von über 5500 km² in die entgegengesetzte Richtung. Vom Kummero­wer See bis zur Mündung in den Peenestrom hat der Fluss eine Länge von knapp 100 km, das da­zugehörige Tal ist meist 1 bis 2 km breit. Entlang der aufgrund des geringen Gefälles nur langsam fließenden Peene hat sich seit dem Subboreal vor ca. 5000 Jahren das größte Flusstal-Nieder­moor Deutschlands gebildet und bis heute erhal­ten. Je nach Entfernung zum Fluss und je nach Grundwassereinfluss haben sich Überflutungs-, Durchströmungs- oder Quellmoore gebildet.

Für das Peenetal ist eine durchgängige Besied­lung seit dem Mesolithikum vor 10.000 bis 8.000 Jahren durch Funde und Grabstätten nachgewie­sen. Seit dem ausgehenden Mittelalter wurden kleinere Bereiche der Niedermoore vorwiegend zur Streu- und Futtergewinnung in extensiver Weise genutzt und nur im geringen Maße ent­wässert. Vor allem im 18. und 19. Jahrhundert hatte die Brenntorf-Gewinnung eine große Be­deutung, daher prägen viele Torfstiche und -grä­ben das Gebiet. Ab etwa 1920 erfolgte eine in­tensivere landwirtschaftliche Nutzung großer Teile der Flusstalmoore und die Wasserstände in den Wiesenflächen wurden durch den Bau von Dei­chen und den Betrieb von Schöpfwerken stärker reguliert. Es entstanden Polder, deren Nutzung als Saatgrünländer in den 1960er und 1970er Jahren im Zuge der Komplexmelioration intensi­viert wurde. Die Torfbildung kam zum Erliegen, die Torfkörper schrumpften und setzten Nähr­stoffe frei. Daher verloren diese Flächen viele der moortypischen Tier- und Pflanzenarten. Diese Entwicklung setzte sich bis in die 1980er Jahre fort.

Von 1992 bis 2009 wurden durch den eigens gegründeten Zweckverband „Peenetal-Land­schaft“ im Rahmen eines Naturschutzgroßpro­jektes zur Renaturierung umfangreiche Flä­chenkäufe, Maßnahmen zur hydrologischen Sanierung und Abschlüsse von langjährigen Verträgen zur extensiven Pflegenutzung getä­tigt. Viele dieser geschädigten Flächen wurden so erfolgreich auf den Weg zu einem besseren Zustand gebracht.

Aufgrund seiner Größe, seiner relativen Unge­störtheit und seiner Habitatvielfalt beherbergt das Peenetal eine bemerkenswerte Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten. Dort kommen etwa 40 Säugetierarten vor, darunter sehr stabile Popu­lationen von Fischotter (RL 2) und Biber (RL 3). War der Biber noch bis in die 1970er Jahre hinein im Gebiet ausgestorben, hat er sich mittlerwei­le wieder im gesamten Peenetal ausgebreitet und gestaltet die Randbereiche und Zuflüsse der Peene vielfach nach seinen Bedürfnissen. Die Peene ist das Gewässer mit der höchsten Vielfalt an Fischen: Von den 51 in Mecklen­burg-Vorpommern vorkommenden Süßwasser- und Wanderfischarten sowie den Rundmäulern sind 37 (72%) in der Peene heimisch, darunter auch Lachs und Forelle (RL 1) sowie Bach- (RL 2) und Flussneunauge (RL 1). Für letztere sind vor allem die zahlreichen kleineren Zuflüsse der Peene von großer Bedeutung. Bei den Vögeln ist der Anteil sogar noch höher: Etwa 80% aller in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Brutvogelarten sind im Peenetal nachgewiesen. Dazu zählen Eisvogel (RL 3), Krick-und Löffel­ente (beide RL 2), Fluss- (RL 2) und Trauersee­schwalbe (RL 1) und der Seeadler. Für Arten mit speziellen Habitatansprüchen wie Bartmeise und Blaukehlchen ist das Flussgebiet eines der größ­ten zusammenhängenden Brutgebiete in Mit­teleuropa. Auch viele andere Tierartengruppen, wie Tag- und Nachtfalter, Libellen, Laufkäufer, Spinnen, Mollusken, Reptilien und Amphibien, weisen eine hohe Diversität mit vielen seltenen und gefährdeten Vertretern auf.

Die Flora des Peenetales ist gleichermaßen her­ausragend: Nur wenige Moore in Europa weisen ein ähnlich vollständiges Inventar der ursprüng­lichen Niedermoorvegetation auf. Exemplarisch genannt werden sollen die im NSG vorkommen­den Arten Trollblume (RL 2), Sumpf-Herzblatt (RL 2), Niedrige Birke (RL 1), Preußisches La­serkraut (RL 2), Sumpf-Läusekraut (RL 2), sowie Sumpf-Sitter (RL 2).

Öffentliche Nutzung:

Das Gebiet kann von vielen Stellen her eingesehen und auf gekenn­zeichneten Wegen begangen werden. Auf der Peene als Bundeswasserstraße ist das Befahren erlaubt. Innerhalb des NSG dürfen Boote jedoch nur an den offiziellen Wasserwanderrastplätzen (Alt-Plestlin, Jarmen) festmachen. Das Ankern ist nur außerhalb des Schwimmblatt-Bewuchses zu­lässig. Es sind Bade- und Uferangelstellen ausge­wiesen. Das Lagern im Gebiet ist verboten.

NSG 303 Plöwensches Seebruch

NSG Plöwensches Seebruch
NSG Plöwensches Seebruch

Lage:

Nördlich der B 104 zwischen Löcknitz und Plöwen

Größe:

228 ha

Gemeinden:

Plöwen, Boock, Löcknitz

Unterschutzstellung:

1990 einstweilig gesi­chert, Schutzgebietsverordnung: 15.08.1995

Schutzzweck:

Schutz und Entwicklung eines großen zusammenhängenden Schilfgebietes mit einer artenreichen Flora und Fauna.

Beschreibung:

Die Hänge im Südbereich stel­len die natürliche Grenze des Haffstausees in seiner weitesten Ausdehnung dar. Noch im 18. Jahrhundert hatte der See eine Fläche von 50 ha. Duch die folgenden Entwässerungen verlan­dete der See. Es entstand ein Niedermoor, das bis heute über den künstlichen Plöwenschen Ab­zugsgraben entwässert wird.

Ausgedehnte Schilfflächen mit Erlen- und Er­len-Eschen-Bruchwäldern sowie Feuchtwiesen in den Randbereichen prägen heute das Land­schaftsbild. Kleinflächig kommen auch Schnei­denröhrichte sowie Sumpfsimsen-Kleinröhrichte vor. Brutvögel wie Kranich, Rohrweihe, Tüpfelral­le und Bekassine (RL 2) finden hier einen Lebens­raum. Es kommen Laubfrosch (RL 3), Moorfrosch (RL 3), Rotbauchunke (RL 2) und Ringelnatter (RL 2) vor. An gefährdeten Schmetterlingen wur­den Schwalbenschwanz (RL 3), Großer Schiller­falter (RL 3), und Gemeines Blutströpfchen ge­funden. Auch der Kleine Feuerfalter, der Kleine Perlmutterfalter und der Schachbrettfalter wur­den nachgewiesen.

Auf den schmalen Feuchtwiesen im südlichen Randbereich konnten Pflanzenarten wie Steif­blättriges Knabenkraut (RL 2), Sumpf-Schlangen­wurz, Sumpf-Herzblatt (RL 2) und Kamm-Wurm­farn (RL 3) gefunden werden. Aufgrund der Nut­zungsaufgabe dieser artenreichen Feuchtwiesen sind die Bestände zur Zeit stark gefährdet.

Im Nordwesten des Gebietes ist ein slawischer Burgwallkomplex einbezogen. Hier kommt die Zauneidechse (RL 2) vor.

Öffentliche Nutzung:

Das Gebiet ist zwar nicht zugänglich, aber von der Straße nach Plöwen aus ist der Südteil des Seebruches frei zu überbli­cken. Zu den Burgwällen im Nordwestteil („Hüh­nerwinkel“) führt ein Waldweg, der unmittelbar östlich des Ortsrandes von Löcknitz an der B 104 beginnt. Von der B 104 führt weiterhin ein Weg in den südlichen Randbereich mit der ehemali­gen Kiesgrube.

NSG 069 Putzarer See

Lage:

Am Nordwestrand der Friedländer Großen Wiese im Südwesten des Landkreises, ca. 8 km nördöstlich von Friedland, knapp 4 km südlich von Schwerinsburg

Größe:

460 ha, davon im Landkreis 400 ha

Gemeinden:

Putzar (SO-Teil im Landkreis Meck­lenburg-Strelitz)

Unterschutzstellung:

16.01.1958, Erweiterung 07.07.1995; Schutzgebietsverordnung vom 23.08.2016

Schutzzweck:

Schutz und Erhalt eines Flachsees mit breitem Verlandungsgürtel, angrenzenden Durchströmungsmooren mit Torfstichen sowie blockreicher Hutungsfläche als überregional be­deutsames Durchzugs- und Rastgebiet für Was­ser- und Sumpfvögel sowie als Lebensraum für bestandsgefährdete und vom Aussterben be­drohte Tier- und Pflanzenarten.

Beschreibung:

Der See hat eine Länge von ca. 2,5 km, eine Breite von ca. 1,0 km und ei­ne durchschnittliche Tiefe von 0,4 m. Der Ver­landungssee verfügt durch die Verlegung des Großen Landgrabens über keinen wesentlichen Zu- und Abfluss mehr. Auch aufgrund seiner ge­ringen Wassertiefe ist der Putzarer See ein eu­trophes Gewässer. Seine Entstehungszeit liegt wie bei allen Seen in Mecklenburg-Vorpommern in der letzten Eiszeit.

Hervorzuheben ist die Bedeutung des Sees als Vogelschutzgebiet. Der See ist vollständig von einer breiten, verschilften Verlandungszone und teilweise von Bruchwald umgeben. Diese Vege­tationsbereiche sowie die offene Wasserfläche bieten vielen Wasservögeln ein ideales Brut- und Rastgebiet, u. a. Saat-, Bläss- und Graugänsen, Schnatter-, Löffel- (RL 2) und Tafelenten (RL 2), Zwerg- und Singschwänen. In den großflächigen Altröhrichtbeständen brüten Rohrdommel (RL 1), Kranich, Rohrweihe, Wasser- und Tüpfelralle sowie auch Bartmeise und Blaukehlchen. Als Nahrunsgäste besuchen See- (RL 2), Fisch- und Schreiadler (RL 1) das Gebiet. Ansässig ist auch der Fischotter (RL 2). Unter den Fischarten sind Steinbeißer (RL G) und Schlammpeitzger (RL V) erwähnenswert.

In niederschlagsarmen Jahren entwickeln sich auf den Schlammflächen des dann teilweise ausge­trockneten Sees dichte Bestände des leuchtend gelb blühenden Moor-Greiskrautes.

Auf den seenahen, kurzrasigen Hutungsflächen im Südosten des Gebietes haben sich kleinseg­genreiche Weiderasen erhalten, in denen Krie­chender Scheiberich (RL 1), Bitteres Kreuzblüm­chen und Sumpf-Enzian (RL 1) zu finden sind. Zur Förderung dieser Arten finanzierte die Un­tere Naturschutzbehörde des Landkreises 2013 und 2014 den Bau eines stabilen Weidezaunes, der die Beweidung der Flächen bis nah an den Seerand ermöglicht.

Öffentliche Nutzung:

Der See ist sehr schwer zugänglich. Die begehbaren Bereiche des Gebie­tes sind im Wesentlichen Weide- und Grünland-flächen. An einem der Torfstiche in der Erwei­terungszone am Ostrand des Gebietes  ist ein Uferstreifen für die Angelnutzung freigegeben.

NSG 071 Schanzberge bei Brietzig

NSG Schanzberge bei Brietzig
NSG Schanzberge bei Brietzig

Lage:

An der B 104 zwischen den Ortschaften Wilsikow und Papendorf

Größe:

7 ha

Gemeinden:

Brietzig

Unterschutzstellung:

13.01.1957, Erweiterung: 20.02.1957, Festsetzung: 11.09.1967, Behand­lungsrichtlinie vom 30.09.1987

Schutzzweck:

Erhaltung eines strukturreichen Oszuges mit basiphilen Halbtrockenrasen, Glatt­haferrasen, wärmeliebenden Florenelemen­ten und weiteren bestandsbedrohten Tier- und Pflanzenarten.

Beschreibung:

Der Oszug durchzieht mit einer Länge von mehr als 2.500 m, einer durchschnitt­lichen Höhe von 10 bis 13 m und einer Basisbrei­te von 50 bis 75 m dammartig eine flachwellige Grundmoränenlandschaft. Er ist Bestandteil der eiszeitlich entstandenen Wilsikower Osgruppe. An mehreren Stellen wurden Kies und Sand abgebaut.

Durch jahrhundertelange Beweidung mit Schafen erhielt sich eine Steppenpflanzen­vegetation mit seltenen Arten wie dem Gelben Sonnenröschen (RL 2), der Kleinen Wiesen­raute (RL 3) und dem Gefleckten Ferkelkraut (RL 1). Nach Aufgabe der Beweidung wurden im gesamten Bereich Waldkiefern und teilweise Banks-Kiefern angepflanzt.

Im vorrangig geobo­tanischen Schutzgebiet wuchsen teilweise Robi­nie, Weißdorn, Wildrosen und andere Gehölze auf, so dass die typischen Offenlandpflanzen im Bestand stark zurückgingen. Davon betroffen war vor allem der Bestand an Wiesen-Kuhschel­le (RL 2). Nach einer 1995 erfolgten Auflichtung der Gebüschbereiche wurde die Beweidung mit Schafen wieder eingeführt. Im Jahr 2014 wurde eine erneute teilweise Holzung durch das StALU Vorpommern finanziert.

Öffentliche Nutzung:

Eine öffentliche Bege­hung ist nicht möglich. Am Parkplatz an der B 104 steht eine Informationstafel.

NSG 241 Schwingetal und Peenewiesen bei Trantow

NSG Schwingetal und Peenewiesen bei Trantow
NSG Schwingetal und Peenewiesen bei Trantow

Lage:

Zwischen Pustow, Loitz und Trantow

Größe:

703 ha

Gemeinden:

Sassen-Trantow, Stadt Loitz

Unterschutzstellung:

19.10.1990

Schutzzweck:

Schutz und Erhalt eines naturbe­lassenen Bachlaufes mit Teilen des Talmoores der Peeneniederung.

Beschreibung:

Das Schwingetal ist ein junges Erosionstal im Verbreitungsgebiet des Meck­lenburger Eisvorstoßes der Weichsel-Kaltzeit. Im Mittellauf der Schwinge verläuft der Bach in einem 10 bis 25 m eingesenkten Sohlental von 50-100 m Breite. Er weist hier Mäander, Insel­bildungen, Prall- und Gleithänge sowie Uferge­hölzsäume auf. Der untere Abschnitt verläuft in einem schwach ausgebildeten Muldental bzw. in der Peeneniederung. Der Bach wird episodisch durch Wasserrückstau aus der Peene beeinflusst.

Am Talrand liegen vielfach Hangquellmoore, die für die Wasserspeisung des Gebietes verantwort­lich sind. Der zum Schutzgebiet gehörende Aus­schnitt aus dem mittleren Peenetal setzt sich aus talrandbegleitenden Quellkuppen, weitgehend ausgetorften Durchströmungsmoorbereichen und einem schmalen Überflutungsmoorsaum zusammen.

Im Talraum der Schwinge existieren Reste von Feuchtwiesen mit Schlangen-Knöterich (RL 2), Sumpf-Pippau (RL V) und Wald-Engelwurz (RL V). Im Bereich des Peenetals befinden sich weitgehend intakte Feuchtwiesen, die von Torf­stichen und Waldstreifen unterbrochen werden. In Quellbereichen kommen Riede aus Kalkbinsen (RL 3), Sumpf- und Wunderseggen (RL 2) mit Trollblumen (RL 2), Steifblättrigem und Breitblätt­rigem Knabenkraut (beide RL 2), Pracht-Nelke (RL 2) und Zungen-Hahnenfuß (RL 3) vor.

Auf den Durchströmungsmoorstandorten sind Res­te von Pfeifengraswiesen zu finden. Im Gebiet wurden über 15 Libellenarten nachgewiesen, darunter Blauflügel-Prachtlibelle (RL 3), Kleine Mosaikjungfer (RL 4) sowie die Tagfalterarten Schwalbenschwanz (RL 3), Kaisermantel (3), Goldener Scheckenfalter (RL 2), Übersehener Sche­ckenfalter (RL 1) und Randring-Perlmutterfalter (RL 1). Es brüten hier Eisvogel (RL 3), Bekassine (RL 2), Blaukehlchen, Wachtelkönig und Tüpfel­ralle. Das Schutzgebiet bietet u. a. Erd-, Knob­lauch- (RL 3), Kreuz- (RL 2) und Wechselkröte (RL 2), Rotbauchunke (RL 2), Teichmolch, Ringel­natter, Zaun- (RL 2) und Waldeidechse (RL 3) ei­nen Lebensraum.

Im Rahmen des Meerforellenprogrammes wurde die Schwinge mehrfach mit Jungfischen besetzt. Mittlerweile stellen sich Rückkehrer ein, für die auch Laichnachweise bestehen. Gefährdet sind diese und andere Arten durch die diffusen und zeitweilig auch massiven Nährstoffeinleitungen aus der Landwirtschaft.

Öffentliche Nutzung:

Im Gebiet sind keine Wan­derwege vorhanden. Das NSG wird von mehreren öffentlichen Wegen und Straßen gequert.

NSG 260 Streckelsberg

NSG Streckelsberg
NSG Streckelsberg

Lage:

Auf der Insel Usedom, am östlichen Orts­rand von Koserow

Größe:

36 ha

Gemeinden:

Koserow

Unterschutzstellung:

12.12.1957

Schutzzweck:

Schutz und Erhalt einer bewalde­ten Kliffranddüne sowie eines Moränenkliffs auf der Insel Usedom.

Beschreibung:

Der Streckelsberg stellt mit über 61 m die höchste Erhebung an der Küste des Landkreises dar. Er entstand als Endmoräne während der letzten Eiszeit. Das Kliff mit seiner aufgesetzten Düne war lange Zeit in Bewegung, da Wind und Wellen Material anlagerten oder abtrugen. Aus diesem Grunde pflanzte der da­malige Oberförster Schrödter 1818 auf dem Berg Rotbuchen und Kiefern an, von denen einige noch heute stehen. Damit wurden die Abtra­gungen von der Düne unterbunden, allerdings auch die natürliche Dünentwicklung gestört. Als Nebeneffekt stellte sich jedoch eine interessante Flora und Fauna ein. Es kommen Hain-Augen­trost (RL 1), Leberblümchen, Waldmeister, Mo­schuskraut, Zweiblättrige Schattenblume, Chris­tophskraut, Einbeere, Echter Fichtenspargel und viele andere Arten im Gebiet vor.

Die Höhlen in den Altbäumen dienen Schwarz­specht und Hohltaube als Brut- und Aufzucht­stätten für ihre Jungen. Außerdem brüten Kar­mingimpel, Zwergschnäpper, Habicht und Wald­kauz. Im Gebiet sind Gelbhals- und Rötelmaus, Steinmarder, Abendsegler (RL 3), Wasserfleder­maus (RL 4) und Rauhautfledermaus (RL 4) hei­misch.

Das Kliff bietet Einblick in die geologischen Lage­rungsverhältnisse, allerdings ist seit den 1980er Jahren die Küstendynamik im Bereich des Morä­nenkliffs durch den Bau von Buhnen, Wellenbre­chern und einer Brandungsmauer unterbrochen, so dass es zum größten Teil zugewachsen ist.

Öffentliche Nutzung:

Das Gebiet ist über den überregionalen Wanderweg am Fuße des Berges von Ost nach West erschlossen, auch oberhalb führt ein Weg entlang der Kliffkante. Bei guter Sicht sind Ausblicke bis Swinemünde, Rügen und zur Greifswalder Oie möglich.

NSG 248 Südspitze Gnitz

NSG Südspitze Gnitz
NSG Südspitze Gnitz

Lage:

Auf der Halbinsel Gnitz zwischen Krummi­ner Wiek, Peenestrom und Achterwasser, ca. 8 bis 9 km südlich Zinnowitz auf der Insel Usedom

Größe:

75 ha

Gemeinden:

Lütow

Unterschutzstellung:

05.11.1990, Verkleinerung 27.09.1994

Schutzzweck:

Schutz und Erhalt eines Küsten­abschnittes der Insel Usedom im Achterwasser mit einem Moränenkliff sowie dem dazugehö­renden Höftland (Strandwallsystem) mit Erlen­bruchwäldern und Weiderasen.

Beschreibung:

Direkt am Achterwasser und Peenestrom sind Feuchtbiotope, Trockenra­sen und eine aktive Kliffküste gelegen. In den Feuchtwiesen der Riegen (tiefer gelegene Berei­che im Strandwallfächer) finden sich Breitblätt­riges und Fleischfarbenes Knabenkraut (beide RL 2), Tausend-Güldenkraut und Sumpf-Sitter (RL 2). In den höher gelegenen Bereichen der Strandfächer und den anschließenden Grund­moränenflächen mit Trockenrasen wachsen u. a. die Kartäuser-Nelke (RL 3), die gelbblühende Sand-Strohblume (RL V), Gewöhnlicher Thymian, Silbergras, Gemeines Katzenpfötchen und der Knöllchen-Steinbrech (RL 3). Die Flächen wer­den durch extensive Beweidung und Mahd offen gehalten. Dass sie schon im 19. Jahrhundert als Schafweide genutzt wurden, zeigen heute noch die für eine Hudelandschaft typischen Wachol­dersträucher und zum Teil alte, windgeformte Kiefern. An der Kliffküste breiten sich Sanddorn­büsche aus.

Die zum Schutzgebiet gehörenden Buchten an der Boddenküste sind Nahrungsrevier des Fisch­otters (RL 2). Die hecken- und gebüschreiche Höftlandschaft bietet zahlreichen Vogelarten Le­bensraum. Als Brutvögel kommen u. a. Sperber­grasmücke, Drossel- und Schilfrohrsänger, Kar­mingimpel, Neuntöter und Braunkehlchen vor. Freiwasserbereiche und Schilfröhrichte in den umgebenden Boddengewässern werden von verschiedenen Entenarten zur Rast genutzt, u. a. von Tafel- (RL 2) und Reiherente (RL 3), Knäk- (RL 2) und Löffelente (RL 2), Haubentaucher (RL 3) und Brandgans (RL 3). Eine kleine Kolonie von Uferschwalben (RL V) befindet sich an der Kliffküste.

Öffentliche Nutzung:

Das vorhandene Wegenetz durch die abwechslungsreiche Landschaft kann am besten zu Fuß, aber auch mit dem Fahrrad erkundet werden. Einen besonderen Reiz bietet die Aussicht vom Weißen Berg. Von dem am Westrand des NSG gelegenen Cam­pingplatz geht ein deutlicher Nutzungsdruck aus.

NSG 103 Unteres Peenetal (Peenetalmoor)

NSG Unteres Peenetal (Peenetalmoor)
NSG Unteres Peenetal (Peenetalmoor)

Lage:

Drei Teilgebiete am nördlichen Peeneufer östlich der B 109 bis zur Mündung der Peene in den Peenestrom einschließlich der Insel Scha­defähr

Größe:

1.198 ha

Gemeinden:

Murchin, Bargischow, Stadt An­klam, Ziethen

Unterschutzstellung:

01.03.1979

Schutzzweck:

Schutz und Entwicklung eines zusammenhängenden und weitgehend unge­nutzten Talmoores im Mündungsbereich der Peene.

Beschreibung:

Auch in diesem Abschnitt des Peenetales ist das Talmoor vom kalkreichen Hangdruckwasser und von den Überflutungen der Peene geprägt. Im Unterschied zu den Flä­chen bei Gützkow (N 251 und 327) wurde hier eine intensivere Entwässerung vorgenommen, die inzwischen zu einer insgesamt eutropheren Vegetationsentwicklung führte. Nach einer Jahr­hunderte währenden flächendeckenden Wei­de- und Wiesennutzung sowie Torfnutzung (bis 1925) kam in den 1960er Jahren die Nutzung des gesamten Peenetalmoores praktisch zum Erliegen. Heute sind nur noch wenige Bereiche anzutreffen, die die charakterischen Arten der kalkreichen offenen Durchströmungsmoore be­herbergen. Im Überflutungsbereich bestimmen Nachtschatten-Schilfröhrichte und Großseggen­riede das Erscheinungsbild.

Dieses Gebiet ist für eine Vielzahl von Nacht­faltern von großer Bedeutung. Hier findet man 345 Arten, darunter seltene wie Litophane semi­brunnea (RL 2), Ecliptopera capitata (RL 2) und Hypenodes humdalis. Neben Nachtfaltern gibt es auch eine Reihe bestandsbedrohter Tagfalter wie den Baldrian-Scheckenfalter (RL 2) oder das Große Wiesenvögelchen (RL 2), die in stabilen Populationen vorkommen. Die Ried- und Röh­richtbestände sind in einem guten Zustand, so dass Brutvögel wie die Rohr- und Wiesenweihe (RL 1), Rohrdommel (RL 1), Tüpfelralle sowie Rot-und Schwarzmilan (RL V) hier zu Hause sind.

Im Rahmen eines EU-LIFE-Projektes werden seit 2006 ehemalige, nach Nutzungsaufgabe stark verschilfte Grünlandflächen nördlich und süd­lich der Peene sowie auf der Insel Schadefähr im Sommer gemäht. Das Ziel, durch Zurück­drängung des Schilfes und Wiederherstellung geeigneter Habitate den Seggenrohrsänger (RL 0) wieder an die Westgrenze seines früheren Verbreitungsgebietes zu locken, wurde bislang nicht erreicht. Es haben sich jedoch Kiebitze (RL 2), Rotschenkel (RL 2), Bekassine (RL 2) und Uferschnepfe (RL 1) wieder als Brutvögel einge­stellt.

Das Untere Peenetal wird Teil des zukünftigen, in der Ausweisung befindlichen NSG „Peene-Haff-Moor“ sein.

Öffentliche Nutzung:

Innerhalb des Schutzge­bietes gibt es keine öffentlichen Wege, aber rund um das Gebiet sind unbefestigte Wege nutzbar.

NSG 203 Waldhof

NSG Waldhof
NSG Waldhof

Lage:

Am Südrand der Ueckermünder Heide, ca. 10 km südöstlich von Torgelow und 2 km nordwestlich von Marienthal, mit der Randow als östlicher Grenze

Größe:

254 ha

Gemeinden:

Viereck

Unterschutzstellung:

27.09.1990

Schutzzweck:

Schutz und Entwicklung von Laubwäldern, einem naturnahen Flussabschnitt der Randow und großflächig genutztem Wei­deland mit Lebensräumen gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten.

Beschreibung:

Das Naturschutzgebiet befindet sich im Bereich des ehemaligen Haffstausees. Dessen charakteristische Elemente, wie dünen­besetzte Beckensande und vermoorte Senken, sind auch im NSG verbreitet. So finden sich kleinflächige, feuchte Niederungen im östlichen Gebietsteil nahe der schon im 18. Jahrhundert begradigten Randow. Weitere Senken existie­ren als Erlenbruch im Süden des Gebietes und in Form von Waldwiesen im Bereich der ehe­maligen Hofstelle Waldhof, nach der das NSG benannt ist. Die Laubwaldflächen weisen einen hohen Anteil an Althölzern mit einer großen Baumartenvielfalt auf. Im Gebiet wachsen auf reichen Böden Sternmieren-Hainbuchen-Eichen­wälder und auf den ärmeren Sandstandorten im nördlichen Teilbereich artenärmere Buchenwäl­der. Im Offenland kommen hier Sand-Pionier­fluren und Sand-Magerrasen vor. Das Grünland wird in Form von Saatgrasland mit Rindern be­weidet.

Auf den sandigen Flächen im Gebiet kommen Portulak (RL R), Gelbe Wiesenraute (RL 3), Wie­sen-Margerite, Heide-Nelke (RL 3) und in der Randow Haken-Wasserstern (RL 3) vor. Es wur­den 18 Flechtenarten der Roten Liste Mecklen­burg-Vorpommerns im NSG gefunden.

In den Altholzbeständen brüten viele Singvogelarten, aber auch Schwarzspecht, Wendehals (RL 2), Waldschnepfe, Wespenbussard (RL V) und Kranich. An den Abbruchkanten der Randow baut der Eisvogel (RL 3) seine Bruthöhlen. Noch vor wenigen Jahren brütete ein Schreiadlerpaar (RL 1) im NSG. In den Offenlandbereichen las­sen sich Schwarzkehlchen, Braunkehlchen, Raubwürger (RL 3), Neuntöter und Brachpieper (RL 1) beobachten. Zu den im Gebiet vorkom­menden Schmetterlingsarten gehören der Spie­gelfleck-Dickkopffalter, der Aurorafalter, der Trauermantel (RL V) und der Nagelfleck. Fischot­ter (RL 2) und Biber (RL 3) sind an der Randow verbreitet. Aufgrund der Störungsarmut im Um­feld des Truppenübungsplatzes hat sich der Wolf (RL 0) in der Gegend niedergelassen. Für 2014 wurde erstmals ein Wurf mit 4 Jungtieren be­stätigt.

Öffentliche Nutzung:

Eine öffentliche Nutzung ist aufgrund des militärischen Sicherheitsberei­ches eines Übungsplatzes nicht möglich.

NSG 136 Wildes Moor bei Borken

NSG Wildes Moor bei Borken
NSG Wildes Moor bei Borken

Lage:

Nordöstlich des Gutes Borken und nörd­lich des Landweges von Borken nach Grünhof

Größe:

228 ha

Gemeinden:

Rothenklempenow, Viereck

Unterschutzstellung:

26.10.1983, Erweiterung: 30.03.1989

Schutzzweck:

Erhaltung eines Kranichbiotops sowie Stabilisierung des Wasserhaushaltes ei­nes alten Torfstichkomplexes inmitten eines tiefgründig entwässerten Talmoores.

Beschreibung:

Im Bereich des spätglazialen Haffstausees ge­legen, ist das Schutzgebiet Teil des Durchströ­mungsmoores des Unteren Randowtales. Es bildet einen abwechslungsreichen Komplex mit Feuchtwiesen und Torfstichen in unterschiedli­chen Stadien der Verlandung sowie mit Bruch­waldabschnitten.

Im Norden wird das Gebiet durch den Prahmgraben begrenzt, der bereits im 18. Jahrhun­dert angelegt wurde. Der Torf wurde als Brenn­material für die Stolzenburger Glashütte ver­wendet.

Die Wiesenflächen im Gebiet werden extensiv genutzt. Hier sind zum Teil Kohldistelwiesen mit Kriechendem Hahnenfuß, Rasenschmiele und Flatter-Binse entstanden. Die Torfstiche sind teilweise von Moorbirken und Weiden ge­säumt.

Das Moor ist ein überregional bedeutsamer Laichplatz des Moorfrosches, des Weiteren sind Knoblauchkröte (RL 3), Erdkröte (RL 3), Gras (RL 3)- und Teichfrosch (RL 3) zu finden. Neben dem Wachtelkönig kommen Bekassine (RL 2), Blaukehlchen und Große Rohrdommel (RL 1) vor. Im Gebiet wurden unter anderem ökologisch gut getrennte Vorkommen von Feld-, Erd- und Nor­discher Wühlmaus (RL 4) gefunden.

Die Behandlungsrichtlinie schreibt eine konse­quente Wasserrückhaltung und den Verschluss aller Abflüsse aus dem Torfstichgebiet vor, was wegen der Lage in einem komplexen Entwässe­rungssystem schwer umzusetzen ist. Dies schei­terte bislang an Einwänden der anliegenden Be­wirtschafter.

Öffentliche Nutzung:

Einblicke in das Gebiet gewähren ein Weg von Borken, der südlich des Gebietes nach Glashütte führt, sowie der nördli­che Weg am Prahmgraben.

NSG 078 Wocknin-See

NSG Wocknin-See
NSG Wocknin-See

Lage:

Unmittelbar östlich der Ortschaft Ückeritz in der Mitte der Insel Usedom

Größe:

56 ha

Gemeinden:

Ückeritz

Unterschutzstellung:

21.03.1958

Schutzzweck:

Schutz und Erhalt eines verlan­denden Strandsees mit Schwingmoordecken und Strandmoorbereichen.

Beschreibung:

Der Wocknin-See ist ein Strand­see, der zwischen Achterwasser und Ostsee in der Meeressandebene der Pudagla-Niederung liegt. Das max. 15 m tiefe Seebecken ist mit ei­ner dicken Schlammschicht gefüllt, so dass die Wassertiefe maximal 1 bis 2 m beträgt.

Die Wasserfläche ist von einem breiten Ver­landungssaum aus Schilfröhricht und Groß­seggenrieden umgeben, in dem außerdem als kalkanzeigende Pflanzenart die Schneide und als salztolerante Art die Salz-Teichsimse vor­kommen. Innerhalb eines Kalksumpfes, der sich durch aus dem Geschiebemergel-Hang austre­tendes kalkreiches Wasser im südwestlichen Teil des Schutzgebietes entwickeln konnte, sind

u. a. die fleischfressende Pflanze Echtes Fett­kraut (RL 2) und der Sumpf-Sitter (RL 2) anzu­treffen. Fortsetzung finden diese Standortbe­dingungen in Richtung See in einem ebenfalls kalkbevorzugenden Ried mit der Stumpfblüti­gen Binse (RL 3). Zum Seeufer hin hat sich ein Birken-Kriechweiden-Gebüsch mit weiteren gefährdeten Arten entwickelt, wie dem Halb­schmarotzer Sumpf-Läusekraut (RL 2), dem Rundblättrigen Sonnentau (RL 3), der Moos­beere (RL V) und der durch sehr schmale, lang überhängende Blätter auffallenden Faden-Seg­ge (RL 3).

Ein Großteil der Fläche ist mit verschiedenen Typen der Moor- und Bruchwälder bestanden, wobei Moor-Birke und Schwarz-Erle die bestim­menden Baumarten sind. Torfmoose bilden in den nassen Bereichen darunter dichte Rasen. Wo es trockener wird, dominieren die Horste des Scheidigen Wollgrases (RL V). Am Übergang zur Ückeritzer Endmoräne stocken Buchen und Stiel-Eichen. Die stärkste Eiche weist einen Um­fang von über 4 m auf. Die Stiel-Eiche mit einem geschätzten Alter von 400 Jahren ist der letzte Zeuge eines Hudewaldes.

Das Schutzgebiet ist Lebensraum des Kranichs.

Öffentliche Nutzung:

Das Naturschutzgebiet kann man auf einem um den See führenden 2,5 km langen Naturlehrpfad kennenlernen.

NSG 300 Zerninsee-Senke

NSG Zerninsee-Senke
NSG Zerninsee-Senke

Lage:

Im südöstlichen Teil der Insel Usedom an der Grenze zu Polen, nördlich des Waldgebietes Golm (N 50)

Größe:

383 ha

Gemeinden:

Korswandt, Garz

Unterschutzstellung:

23.07.1938, Erweiterung 12.12.1957, Löschung 30.04.1963, Neuauswei­sung 15.08.1995

Schutzzweck:

Erhalt und Entwicklung des Zerninsee-Verlandungsmoores und seiner bewal­deten Randbereiche sowie Wiedervernässung des Regenmoorkomplexes im Swine-Moor.

Beschreibung:

Das großflächige Durchströ­mungsmoor der Zerninssee-Senke weist in sei­nem östlichen Teil eine Regenmoorkalotte, das sogenannte Swine-Moor auf. Seinen Namen be­kam das Gebiet einst von der Siedlung Sennin, die am Westufer des ehemaligen Sees lag. 1842 gab es erste Entwässerungsversuche, die 1936 durch den Reichsarbeitsdienst, der Ringgräben um das Areal zog, intensiviert wurden. Der Rest­see begann vor allem durch Anlage des Torfka­nals als Verbindung zum Stettiner Haff rasch zu verlanden; das weitere Aufwachsen des Regen­moorbereiches wurde damit verhindert. Bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts erfolgte Torfabbau im zentralen Teil des Regenmoores. Die Entwässe­rung des Moorgebietes hielt bis zu den 1990er Jahren an.

Das Vegetationsbild des Regenmoorberei­ches wird heute von Birken- und Birken-Kie­fern-Moorwäldern geprägt. Die flacheren, abge­torften und damit feuchteren Bereiche werden von Wollgras-Birken-Kiefern-Moorwäldern ein­genommen, in denen die Horste des Scheidigen Wollgrases (RL V) und dichte Torfmoospolster dominieren.

Den zentralen Teil der Seesenke bestimmen ausgedehnte Schilfröhrichte, die vor allem für zahlreiche Brutvögel von Bedeutung sind. Dazu zählen u. a. die Bekassine (RL 2) und der nur faustgroße Zwergtaucher sowie der Kranich. Im Gebiet brütet ein Seeadlerpaar. Auch für eine Reihe von Amphibien und Reptilien stellt das Ge­biet einen wichtigen Lebensraum dar, dazu zäh­len Moor-(RL 3) und Grasfrosch (RL 3), Kreuzot­ter (RL 2), Zaun-(RL 2) und Waldeidechse (RL 3).

Um den Schutzzweck des NSG zu erfüllen und den Charakter des Verlandungs- und Regenmoo­res wiederherzustellen, ist die Anhebung der Wasserstände im Gebiet erforderlich. Zu diesem Zweck wurde 2014 ein Stauziel festgelegt, wel­ches für das Moor jedoch nicht optimal ist, da es weiterhin die Nutzung der Grünlandflächen im Süden des Gebietes ermöglichen soll. Im Rahmen des Moorschutzprogrammes des Lan­des Mecklenburg-Vorpommern wurden Gräben verschlossen und ein Riegeldeich gebaut, der für den Wasserrückhalt im Regenmoorbereich sor­gen soll.

Öffentliche Nutzung:

Der einzige öffentliche Weg, der von Radfahrern und Wanderern ge­nutzt werden kann, ist der Torfweg.

Öffentlichkeitsarbeit

Titelseite Naturschutzbroschüre Groß
Titelseite Naturschutzbroschüre Groß

Das Sachgebiet Naturschutz des Umweltamtes möchte im Rahmen der Veröffentlichung der Broschüre "Naturschutz zwischen Bodden und Randowtal" die Naturschutzobjekte des Landkreises Vorpommern-Greifswald vorstellen.

Dazu gehören die Naturparke, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, sowie die Entstehungsgeschichte der Landschaftsstruktur.

Veranschaulicht werden die Naturschutzobjekte durch umfangreiche Beschreibungen und sehenswerte Bilder.

Veröffentlichungen

Faltblätter