Badewasserqualität | Badewasserkarte | Kontrollen
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Während der Badesaison (01. Juni bis 15. September eines jeden Jahres) kontrollieren die Gesundheitsämter auf der Grundlage der Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes M-V mindestens einmal im Monat die Badestellen im Land.
Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben, die von den Medizinaluntersuchungsämtern untersucht werden. (LAGUS)
Die Badewasserkarte
So können Sie sicher schwimmen gehen und Ihre Freizeit ungestört geniessen.
Auf der Internetpräsentation des Landes M-V finden Sie detaillierte Informationen. Klicken Sie bitte auf das Bild und folgen Sie dem Link.
Die zwölf Baderegeln
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Sollten Sie Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden zu einzelnen Badestellen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.