Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Kinderschutz

Seiteninhalt

Gemeinsam in Verantwortung für den Kinderschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexualisierter Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Mit der Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes hat der Gesetzgeber Aufgaben zum aktiven Kinderschutz für einzelne Berufsgruppen geregelt. Verlässliche Netzwerke und frühzeitige Hilfen sollen geschaffen werden. Der Kinderschutz kann nur gelingen, wenn alle verantwortlich zusammenarbeiten.
Das gemeinsame Ziel ist es, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu schützen und ihre seelische, geistige und körperliche Entwicklung zu fördern.

Die Fachkraft Kinderschutz des Landkreises fungiert als Ansprechpartnerin für Fragen...

Die Fachkraft Kinderschutz des Landkreises Vorpommern-Greifswald fungiert als Ansprechpartnerin für Fragen des präventiven, organisatorischen und strukturellen Kinderschutzes. Sie gibt Orientierung über bestehende Hilfesysteme des Landkreises. Dabei ist sie der Amtsleitung des Jugendamtes direkt unterstellt und für den gesamten Landkreis zuständig.
Die Fachkraft Kinderschutz engagiert sich in der Kooperation und Vernetzung aller im Kinderschutz beteiligten Institutionen und Einrichtungen. Sie organisiert Fortbildungen zu speziellen Kinderschutzfragen für Netzwerkpartner, Berufsgeheimnisträger, Kindertagespflegepersonen und Insoweit erfahrene Fachkräfte im Kinderschutz der freien Träger der Jugendhilfe.
Bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung berät sie als Insoweit erfahrene Fachkraft Berufsgeheimnisträger, Kindertagespflegepersonen und alle Personen, die mit Kindern- und Jugendlichen im beruflichen Kontakt stehen.

Die Insoweit erfahrene Fachkraft des Landkreises

FACHKRAFT- abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, fachspezifische Zusatzqualifizierung
ERFAHREN- mehrjährige berufliche Erfahrungen in kinderschutzrelevanten Arbeitsgebieten (Wohnbereich, Ausbildung, Schule, Jugendamt).
INSOWEIT-spezifische Fachkenntnisse im Kinderschutz z.B. über bereichsüber-greifende Angebots- und Netzwerkstruktur im Landkreis, rechtliche Grundlagen und Verfahrensregelungen, Formen und Auswirkungen von Kindeswohlgefährdungen, Erfahrungen in der Beratungstätigkeit

Welche Aufgaben und welche Rolle hat die Insoweit erfahrene Fachkraft?

Die Insoweit erfahrene Fachkraft hat ausschließlich eine beratende Funktion und übernimmt keine Fallverantwortung, ist keine Dienst- und Fachaufsicht, hat keine Weisungsbefugnis und ist nicht weisungsgebunden.

Für die Fachberatung müssen die persönlichen Daten des Kindes/ Jugendlichen und Erziehungsberechtigten pseudonymisiert werden. Die Insoweit erfahrene Fachkraft soll deren Identität bei der Beratung nicht erfahren.

Die Insoweit erfahrene Fachkraft berät alle Personen, die in ihrem beruflichen Alltag Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung bei einem Kind/ Jugendlichen wahrnehmen. Sie unterstützt bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos. Anzeichen und Hinweise auf eine Gefährdungssituation werden geordnet, gewichtet und gemeinsam eingeschätzt.

Weiterhin unterstützt sie die anfragende Person im Hinblick auf die nächsten Schritte zur Abwendung der Gefährdung, zum Hinwirken auf Hilfen und bei der Erstellung eines qualifizierten Hilfe- und Schutzkonzeptes für das betreffende Kind/ Jugendlichen.

Ziel der Fachberatung ist die Erhöhung der Handlungssicherheit und die Qualifizierung des Einschätzungsprozesses bei den Anfragenden.

Wer kann die Beratung in Anspruch nehmen?

§ 8b Abs.1 SGB VIII

Alle Personen, die außerhalb der Jugendhilfe nach SGB VIII im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. Personen, die einer haupt- oder nebenamtliche Erwerbstätigkeit nachgehen oder auf Honorarbasis tätig sind und dabei im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. 
Dies wären beispielsweise Personen:

  • bei Sozialleistungsträgern wie Jobcenter und Sozialamt
  • in Musik- oder Ballettschulen
  • in (Sport-) Vereinen
  • bei kommerziellen Freizeit- und Ferienanbietern
  • im Einzelhandel, der Gastronomie und Hotelbranche, Handwerk, Ausbildungsbetrieben

§ 4 Abs.1 KKG Berufsgeheimnisträger

  • Ärztinnen oder Ärzte, Zahnärztinnen oder Zahnärzte, Hebammen oder Entbindungspfleger, Angehörige anderer staatlich anerkannten Heilberufe
  • Berufspsychologinnen oder –psychologen
  • Ehe- Familien, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen oder –berater
  • Beraterinnen oder Berater in anerkannten Suchtberatungsstellen
  • Mitglieder einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
  • Staatlich anerkannte Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen/innen
  • Lehrerinnen oder Lehrer an öffentlichen Schulen und an staatlich anerkannten privaten Schulen

§ 8a Abs.5 SGB VIII Kindertagespflegepersonen des Landkreises

  • gemäß der Vereinbarung Schutzauftrag- Verpflichtung zur Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft

Wie können Sie sich auf das Gespräch vorbereiten?

  • Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin per Telefon oder Mail!
  • Planen Sie für die Beratung ca.1 Stunde!
  • Zur Wahrung des Datenschutzes pseudonymisieren Sie die personenbezogenen Daten des Kindes, Jugendlichen, Erziehungsberechtigten!

    Bereiten Sie sich auf folgende Fragen vor!
  • Woran machen Sie eine Gefährdung des Kindeswohls konkret fest? Wer hat Was, Wann beobachtet?
  • Wie werden die individuellen, altersabhängigen Bedürfnisse des Kindes zufrieden gestellt?
  • Wie ist die Lebenssituation des Kindes/Jugendlichen? Bestehen Risikofaktoren oder Belastungen bei den Erziehungsberechtigten oder Geschwistern? Gibt es Erkrankungen, Süchte, finanzielle Schwierigkeiten?
  • Gibt es Hilfemöglichkeiten in der Familie oder im sozialen Umfeld? Können diese zur Beseitigung/Reduzierung der Gefährdung aktiviert werden?
  • Sehen die Kinder/Jugendlichen/ Erziehungsberechtigten die Gefährdung und sind sie bereit/ in der Lage Hilfsangebote anzunehmen?
  • Welche Maßnahmen haben Sie schon zur Unterstützung angeboten und wie wurden diese angenommen?

Wer bezahlt die Beratung?

Die Fachberatung ist für die Anruferinnen und Anrufer kostenlos. Es handelt sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung, die vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe des Landkreises Vorpommern-Greifswald finanziert wird.

Verfahren im Umgang mit einer (vermuteten) Kindeswohlgefährdung

Für die verschiedenen Personengruppen gelten bestimmte gesetzliche Verfahrensweisen!

Personen, die außerhalb der Jugendhilfe im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen § 8b Abs.1 SGB VIII

Es gibt es keine gesetzlichen Vorschriften zur Verfahrensweise.

Wenn Sie ein ungutes Gefühl oder vage Vermutung einer Gefährdungslage haben, können Sie die Fachberatung der Insoweit erfahrene Fachkraft in Anspruch nehmen und dann über ihr weiteres Vorgehen entscheiden.

Kindertagespflegepersonen § 8a Abs.5 SGB VIII

Das Verfahren ist nach § 8a Abs.5 SGB VIII geregelt.

Wie gehe ich beim Verdacht einer akuten Kindeswohlgefährdung vor?

Sind Leib und Leben des Kindes/ Jugendlichen in akuter Gefahr kann durch jeden eine Meldung an den Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes erfolgen. Diese Meldung wird auf Wunsch anonym behandelt. Eine akute Gefahr liegt vor, wenn eine unverzügliche Prüfung durch das Jugendamt oder sogar ein Einschreiten des Jugendamtes erforderlich erscheint.

Kontaktdaten Sozialpädagogischer Dienst des Jugendamtes Landkreis Vorpommern-Greifswald

Dienstzeiten
Montag und Mittwoch 8:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Wenden Sie sich bitte möglichst an die Stelle, welche dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes / Jugendlichen am nächsten ist.

Pasewalk

zuständig für Pasewalk; Strasburg; Ueckermünde; Amt am Stettiner Haff; Amt Löcknitz-Penkun; Amt Torgelow-Ferdinandshof; Amt Uecker-Randow-Tal
Teamassistentin: Tel. 03834 8760-2601
Teamleitung Sozialpädagogischer Dienst: Tel. 03834 8760-2692

Anklam

zuständig für Anklam; Anklam-Land; Amt Züssow; Amt Lubmin; Heringsdorf; Amt Am Peenestrom; Amt Usedom Nord; Amt Usedom Süd; Kaiserbäder (Heringsdorf, Bansin, Ahlbeck)
Teamassistentin: Tel. 03834 8760-2667
Teamleitung Sozialpädagogischer Dienst: Tel. 03834 8760-2639 oder 03834 87602735

Greifswald

zuständig für Hansestadt Greifswald, Amt Landhagen, Amt Peenetal/Loitz, Amt Jarmen/ Tutow
Teamassistentin: Tel. 03834 8760-2609
Teamleitung Sozialpädagogischer Dienst: Tel. 03834 8760-2607

Sachgebietsleitung Sozialpädagogischer Dienst: Tel. 03834 8760-2659

außerhalb der Dienstzeiten:

integrierte Leitstelle Tel.: 112

Für den elektronischen Austausch von Sozialdaten steht datenschutzkonform beim Landkreis beBPo zur Verfügung:
E-Mail: Jugendamt@kreis-vg.de
BeBPo-Adresse: Landkreis Vorpommern-Greifswald – Jugendamt

Weitere Telefonische Beratungsangebote - kostenlos

Nummer gegen Kummer - Kinder- und Jugendtelefon 116111
Nummer gegen Kummer - Elterntelefon 0800 1110 550
Medizinische Kinderschutzhotline 0800 1921 0000
Kinderschutzhotline M-V 0800 1414 007
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch 0800 2255 530