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Flüchtlinge willkommen ...

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Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hilft...

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

der Zustrom von Flüchtlingen stellt Verwaltung und Kommunen tagtäglich vor große Herausforderungen. Auch unser Landkreis war und ist Anlaufpunkt.

Und egal aus welchen Gründen die Menschen zu uns kommen, wir müssen zusehen, dass wir sie alle menschenwürdig unterbringen und versorgen.

Ankommen...

Mit Stand vom 01. Juni 2020 befinden sich etwa 1.260 Asylbewerber und Geduldete in Obhut des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

Die zentrale Aufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit einer Kapazität von 600 Plätzen befindet sich in Nostorf / Horst, im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Zuständige Behörde ist das Landesamt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten (AMF).

Alle Ankommenden müssen unverzüglich mit Unterkunft, Verpflegung, Dingen des persönlichen Bedarfs und notwendiger medizinischer Betreuung versorgt werden. Außerdem müssen schnell und effizient die rechtlich notwendigen Schritte im Asylverfahren eingeleitet werden.

Asylverfahren

Das Asylverfahren läuft in folgenden Schritten ab:

  • Antrag auf Asyl
  • Anhörung des/der AsylbewerberIn (bei Bedarf mit DolmetscherIn)
  • Prüfung des Einzelfalls durch Mitarbeiter des BAMF (Entscheider)
  • Entscheidung durch das BAMF

Asylbewerber mit anerkanntem Asylrecht oder mit anerkanntem Flüchtlingsschutz erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von bis zu 3 Jahren, die unter bestimmten Voraussetzungen auch in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden kann.

Gemeinschaftsunterkünfte

Leistungsempfänger nach den Asylbewerberleistungsgesetz sind vorrangig in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Hierbei wird versucht, Familien mit schulpflichtigen Kindern möglichst schnell zu versorgen, damit den Kindern der Schulbesuch ermöglicht wird.

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald bestehen Gemeinschaftsunterkünfte in Wolgast, Greifswald und Torgelow.

Leistungen

Für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist das Sozialamt / Sachgebiet Asylbewerberleistungen/Ausländische Flüchtlinge zuständig.

"Die leistungsberechtigten Personen erhalten Grundleistungen (§ 3 AsylbLG), die einen Barbedarf (Taschengeld bzw. Regelsatz), ggf. auch als Sachleistungen, sowie die Kosten der Unterkunft, Hausrat und Heizkosten beinhalten. Darüber hinaus werden Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG) gewährt, da die Leistungsberechtigten in der Regel von der Gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Hinzu kommen sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG), z.B. besondere Bedarfe für Schwangere, Behinderte und Pflegebedürftige. Für die ersten 18 Monate des Aufenthaltes werden Grundleistungen nach §3 Asylbewerberleistungsgesetz gewährt."

Quelle: Asylbewerberleistungsgesetz

Der Integrationsbeauftragte

Integrationsbeauftragter Ibrahim Al Najjar
Integrationsbeauftragter Ibrahim Al Najjar

Der Integrationsbeauftragte des Landkreises Vorpommern-Greifswald heißt Ibrahim Al Najjar. Als Integrationsbeauftragter unterstützt und berät er die Verwaltung sowie den politischen Raum in Flüchtlingsfragen. Ibrahim Al Najjar vertritt in seiner Funktion die Flüchtlingspolitik des Landkreises in der Öffentlichkeit.

Persönliches

Integrationsbeauftragter Ibrahim Al Najjar ist 47 Jahre alt, verheiratet. Er hat fünf Kinder und lebt in Greifswald. Als Geschäftsführer der Deutschen Arabischen Medizinischen Gesellschaft in Greifswald ist er als Dolmetscher und Übersetzer tätig. Darüber hinaus ist Al Najjar Mitglied der Bürgerschaft Greifswald und arbeitet aktiv im Netzwerk Vorpommern für Migration.

Arbeitsinhalte

Mitarbeit in Projekten mit Schwerpunkt auf Migrations- und Flüchtlingsarbeit, Beschäftigung und Bildung Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Flüchtlingspolitik des Landkreises Engagement für ein gleichberechtigtes und friedliches Zusammenleben Beitrag zur Förderung des Verständnisses der Menschen mit verschiedensten kulturellen Hintergründen und unterschiedlichen Religionen

Zu erreichen ist Ibrahim Al Najjar in:

Greifswald, Spiegelsdorfer Wende Haus III
Handy: 0171 5683654
E-Mail: ibrahim.alnajjar@kreis-vg.de