Schülerbeförderung V-G
Schülerbeförderung im Landkreis Vorpommern-GreifswaldNEU. Digitaler Dienst: Antrag auf VG-Card / Schülerbeförderung
Einfach auf den Link klicken, Antrag ausfüllen sowie Passbild sicher und datenschutzkonform hochladen. Alles Weitere erledigt die Schule bzw. Ihre Sachbearbeiterin/Ihr Sachbearbeiter.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Onlineantrag und der Schülerbeförderung
Allgemeine Fragen:
1. Wo wird die Schülerfahrkarte hingeschickt?
Die Schülerfahrkarte wird in das Sekretariat der Schule geschickt und dort dann an die Schüler verteilt.
2. Ist mein Antrag da?
Wenn Sie innerhalb von 24h nach Antragstellung auf den Bestätigungslink in der E-Mail geklickt haben, ist Ihr Antrag bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Wir planen, dass in Zukunft der Bearbeitungsstatus online einsehbar ist. Momentan können wir mangels Automatisierung nicht für jeden Antrag einzelne Rückmeldungen ausgeben. Wir bitte um Verständnis.
3. Muss ich für nächstes Jahr wieder eine neue Karte beantragen?
Die jährliche Antragstellung ist nur für individuell beförderte Kinder und bei Kostenerstattungen notwendig. Bei ÖPNV Schülerinnen und Schülern kommt es auf die Klassenstufe an. Ein neuer Antrag ist nur vor Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1, 5 und 11 sowie bei Umzug oder Schulwechsel notwendig.
Die aktuellen Karten werden voraussichtlich im Oktober 2024 gegen Chipkarten getauscht und gelten bis dahin fort.
4. Muss ich meine Karte, beim Schulwechsel zum Schuljahresende abgeben?
Die VG-Cards gelten auch in den Ferien. Sofern es sich um eine Plastikkarte handelt, kann diese nach dem Schuljahr entsorgt / vernichtet werden. Eine Rückgabe an die Schulen ist auch möglich.
Für das SJ 24/25 gilt: Die alten Fahrkarten behalten ihre Gültigkeit, bis die neuen Chipkarten ausgereicht werden.
Chipkarten haben eine längere Lebensdauer und müssen nicht jedes Jahr neu ausgestellt werden. Deshalb sind Chipkarten nach dem Schuljahr NICHT wegzuwerfen.
5. Was muss ich tun, wenn ich die Fahrkarte verloren habe oder ein neues Passbild auf meiner Karte haben möchte?
Eine unterjährige Neuausstellung der VG-Card Chipkarte ist nicht vorgesehen. Bei Verlust ist die Ausstellung einer Zweitschrift möglich. Hierfür ist eine Gebühr i.H.v. 15€ zu entrichten.
Ein neuer Antrag und somit eine Neuausstellung ist nur vor Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1, 5 und 11 sowie bei Umzug oder Schulwechsel notwendig. Sofern zwischen diesen Zeiträumen eine neue VG-Card Chipkarte (mit neuem Passbild) gewünscht wird, kann ein formloser Antrag per E-Mail beim Landkreis Vorpommern-Greifswald gestellt werden. Hierfür ist ebenfalls eine Gebühr i.H.v. 15€ zu entrichten.
6. Wie lange dauert die Bearbeitung im Durchschnitt?
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Online-Anträgen hängt von verschiedenen Faktoren ab und beträgt durchschnittlich zwischen 1 und 2 Wochen.
7. Warum erhält mein Kind keine VG-Card?
Unsere Schülerbeförderungssatzung (https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_7453_1.PDF?1717396784) wurde vom Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald am 27.11.2023 beschlossen und regelt, wer einen Anspruch auf Schülerbeförderung und damit auf eine VG-Card hat.
Die Bedingungen für eine VG-Card sind (basierend auf der Satzung):
- Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald (§2 (1)).
- Besuch der örtlich zuständigen Schule (mit Ausnahmen, siehe §2 (2) und (4)).
- Schulpflichtig bis einschließlich Jahrgangsstufe 12 (allgemeinbildende Schulen) oder Jahrgangsstufe 13 (Fachgymnasium) oder Berufsvorbereitungsjahr oder erste Klasse der Berufsfachschule (ohne mittlere Reife) (§2 (1)).
- Antragstellung beim Landkreis (§6).
Es gibt verschiedene Gründe, warum Ihr Kind möglicherweise keine VG-Card erhält. Hier einige Beispiele:
- Ihr Kind wohnt nicht im Landkreis Vorpommern-Greifswald (siehe §2 (1)).
- Ihr Kind besucht nicht die örtlich zuständige Schule, und es liegen keine Ausnahmegründe vor (siehe §2 (2) und (4)).
- Ihr Kind besucht bereits die 13. Klasse des Fachgymnasiums (siehe §2 (1)).
- Ihr Kind besucht eine Berufsfachschule, die die mittlere Reife voraussetzt (siehe §2 (1)).
- Es wurde kein Antrag gestellt oder der Antrag wurde abgelehnt.
8. Mein Kind hat den Wohnsitz im Landkreis MSE bzw. V-R. Bekommt es auch eine VG-Card?
Nein, grundsätzlich nicht. Die Satzung gilt nur für Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald (§1 (2) und §2 (1)). Die Landkreise MSE und V-R haben eigene Regelungen zur Schülerbeförderung.
9. Warum ist es nicht möglich, die bestehenden Schülerausweise als Nachweis des Anspruchs auf Beförderung zu akzeptieren?
Die VG-Card dient als einheitlicher Fahrausweis, der in den Bussen kontrolliert wird. Nur die VG-Card entspricht dem aktuellsten VDV-KA Ticketstandard. Der Landkreis hat sich zum Ziel gesetzt, den ÖPNV komplett zu digitalisieren. Im Ergebnis soll so die Modernisierung und Digitalisierung konsequent vorangetrieben werden, was vor allem auf die Weiterentwicklung und Verbesserung des ÖPNVs abzielt.
10. Kann man so eine VG-Card auch als Azubi in der Ausbildung nutzen?
Nein, grundsätzlich nicht. Die Satzung bezieht sich primär auf Schüler im allgemeinbildenden Bereich und in bestimmten berufsvorbereitenden Maßnahmen (siehe §2 (1) b und c). Auszubildende fallen in der Regel nicht unter diese Regelungen, es sei denn, sie absolvieren ein Berufsvorbereitungsjahr oder die erste Klasse einer Berufsfachschule ohne mittlere Reife. Es gibt speziell für Azubis entwickelte Tickets wie z.B. vergünstigte Monatskarten oder Azubi-Tickets, welche als mögliche Alternative vorgeschlagen werden können.
11. Ist die VG-Card auch in den Ferien nutzbar?
Die VG-Card gilt im gesamten Landkreis 365 Tage im Jahr. Mit der kostenlosen VG-Card können alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis Vorpommern-Greifswald kostenfrei und ohne Zeitbegrenzung Bus fahren, egal ob zur Schule, zum Sport am Nachmittag oder zu Freunden in den Ferien.
12. Sind auch Schüler berücksichtigt, welche nicht auf die örtlich zuständige Schule gehen?
Absolut! Alle Schüler, die allgemeinbildende Schulen besuchen (dazu zählen auch örtlich unzuständige Schulen) und nach unserer Satzung anspruchsberechtigt sind, bekommen die VG-Card. Dies hat der Landkreis durch die Änderung der Schülerbeförderungssatzung für seine Schülerinnen und Schüler verwirklicht, um sowohl eine bessere Mobilität als auch die Teilnahme an außerschulischen Angeboten wie z.B. Hobbies zu ermöglichen. Ziel der VG-Card ist nämlich auch, dass Schülerinnen und Schüler jederzeit mobil sind und die Möglichkeit haben, den Landkreis mit dem ÖPNV zu erkunden.
Technische Fragen:
13. Die Seite lädt nicht?
Manchmal wird uns von technischen Problemen berichtet. Das Formular Antrag auf Schülerbeförderung (neu-itec.de) ist online. Sollte dieses nicht öffnen, probieren Sie am besten nochmal übers Handy (evtl. auch mit mobilen Daten).
Ansonsten probieren Sie bitte folgende Anleitung:
Anleitung Chrome / EDGE
- Chrome öffnen (Edge ist identisch, nur dass beim zweiten Punkte edge://flags stehen muss
- Als Web-Adresse chrome://flags eingeben und mit Enter bestätigen
- Oben in der Suchfunktion dann TLS eingeben und den markierten Punkt von „Default“ auf „Disabled“ stellen
- Im Anschluss auf „Relaunch“ / Chrome startet neu, Seite sollte sich öffnen
14. Ich kann kein Passbild hochladen?
Aus verschiedenen Gründen lehnt das Onlineformular den Upload eines Passbildes ab.
Gehen Sie am besten so vor:
Nehmen Sie mit Ihrem Handy ein Passbild auf und versuchen Sie, dass Passbild auch über das Handy im Onlineformular hochzuladen.
Sollte es weiterhin einen Fehler geben, empfiehlt es sich, mithilfe eines Umwandel/Converter-Tools das Bild auf das Format „ .jpg “ umzuwandeln.
15. Ich finde die Schule nicht?
Versuchen Sie in diesem Fall bitte zuerst den Ortsnamen einzugeben. Probieren Sie verschiedene Suchbegriffe aus.
16. Ich habe auf den Link in der E-Mail geklickt und es kam ein Fehler. Was soll ich machen?
Der Link ist nur 24h nach Antragstellung gültig. Am besten stellen Sie einen neuen Antrag und klicken direkt im Anschluss auf den Bestätigungslink in der automatisch generierten E-Mail in Ihrem E-Mail-Postfach.
Sollte die Mail nicht auffindbar sein, empfehlen wir, im Spam-Ordner nachzuschauen oder einen neuen Antrag unter Angabe einer anderen E-Mail zu stellen.
17. Hinweise zum richtigen Umgang mit der VG-Card
Unten stehend findest Du Tipps, wie Du Deine Fahrkarte richtig handhaben kannst, damit sie immer einwandfrei funktioniert:
1. Aufbau und Funktionsweise:
- Deine Fahrkarte ist eine Chipkarte. Sie besteht aus einem Chip und einer Antenne.
- Du kannst die Lage der Antenne leicht mit der Lampe Deines Handys erkennen. Lege dazu die Chipkarte auf die Lampe und verschiebe sie über dem Licht. Am Rand kannst Du dunklere Streifen erkennen. Das ist die Antenne. Der Chip befindet sich in einer der vier Ecken ca. 1 Zentimeter vom Rand entfernt.
- Achte darauf, dass weder der Chip noch die Antenne beschädigt werden.
- Vermeide Kratzer und Risse, die die Funktion beeinträchtigen könnten.
2. Nähe zu Magneten unbedingt vermeiden!
- Nähe zu magnetischen Handyhalterungen, z.B. PopSockets, meiden.
3. Biegen/Knicken vermeiden:
- Die Antenne kann brechen, wenn die Karte geknickt oder gebogen wird.
- Bewahre Deine Chipkarte sicher im Portemonnaie oder einer stabilen Plastikhülle auf, um Brüche zu verhindern.
4. Löcher im Antennenbereich:
- Durch Löcher im Bereich der Antenne kann die Funktion gestört werden.
- Vermeide das Lochen der Karte in diesem Bereich.
5. Schlag/Druck auf den Chip vermeiden:
- Ein starker Schlag oder Druck kann den Chip zerstören.
- Lass deine Chipkarte nicht einfach auf dem Tisch liegen, um Beschädigungen zu vermeiden.
6. Induktion vermeiden:
- Zu viel Energie kann den Chip zerstören.
- Lege die Chipkarte niemals in die Mikrowelle.
Durch die Beachtung dieser einfachen Tipps kannst Du sicherstellen, dass Deine Chipkarten immer einsatzbereit sind. Wenn Du Fragen hast, zögere nicht, Hilfe zu suchen. Viel Spaß beim sicheren Umgang mit Deiner Karte!
Rechtgrundlagen
Der Landkreis hat für die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler vom Beginn der Schulpflicht bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie der Jahrgangsstufe 13 des Fachgymnasiums (ab 2010/2011) eine öffentliche Beförderung für Schülerinnen und Schüler der örtlich zuständigen Schulen durchzuführen. Näheres regelt der § 113 Schulgesetz M-V.