Schülerbeförderung V-G
Schülerbeförderung im Landkreis Vorpommern-GreiswaldNEU. Digitaler Dienst: Antrag auf VG-Card / Schülerbeförderung
Einfach auf den Link klicken, Antrag ausfüllen sowie Passbild sicher und datenschutzkonform hochladen.
Alles weitere erledigt die Schule bzw. Ihre Sachbearbeiterin/Ihr Sachbearbeiter.
Hinweis: Bereits ausgegebene Schülerfahrkarten gelten als VG-Card. Ein neuer Antrag ist in diesem Fall nicht notwendig!
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Onlineantrag und der Schülerbeförderung
1. Wo wird die Schülerfahrkarte hingeschickt?
Die Schülerfahrkarte wird in das Sekretariat der Schule geschickt und dort dann an die Schüler verteilt.
2. Ist mein Antrag da?
Wenn Sie innerhalb von 24h nach Antragstellung auf den Bestätigungslink in der E-Mail geklickt haben, ist Ihr Antrag bei uns eingegangen und wird bearbeitet. Wir planen, dass in Zukunft der Bearbeitungsstatus online einsehbar ist. Momentan können wir mangels Automatisierung nicht für jeden Antrag einzelne Rückmeldungen ausgeben. Wir bitte um Verständnis.
3. Die Seite lädt nicht?
Manchmal wird uns von technischen Problemen berichtet. Das Formular Antrag auf Schülerbeförderung (neu-itec.de) ist online. Sollte dieses nicht öffnen, probieren Sie am besten nochmal übers Handy (evtl. auch mit mobilen Daten).
Ansonsten probieren Sie bitte folgende Anleitung:
Anleitung Chrome / EDGE
- Chrome öffnen (Edge ist identisch, nur dass beim zweiten Punkte edge://flags stehen muss
- Als Web-Adresse chrome://flags eingeben und mit Enter bestätigen
- Oben in der Suchfunktion dann TLS eingeben und den markierten Punkt von „Default“ auf „Disabled“ stellen
- Im Anschluss auf „Relaunch“ / Chrome startet neu, Seite sollte sich öffnen
4. Ich kann kein Passbild hochladen?
Aus verschiedenen Gründen lehnt das Onlineformular den Upload eines Passbildes ab.
Gehen Sie am besten so vor:
Nehmen Sie mit Ihrem Handy ein Passbild auf und versuchen Sie, dass Passbild auch über das Handy im Onlineformular hochzuladen.
Sollte es weiterhin einen Fehler geben, empfiehlt es sich, mithilfe eines Umwandel/Converter-Tools das Bild auf das Format „ .jpg “ umzuwandeln.
5. Ich finde die Schule nicht?
Versuchen Sie in diesem Fall bitte zuerst den Ortsnamen einzugeben. Probieren Sie verschiedene Suchbegriffe aus.
6. Muss ich für nächstes Jahr wieder eine neue Karte beantragen?
Die jährliche Antragstellung ist nur für individuell beförderte Kinder und bei Kostenerstattungen notwendig. Bei ÖPNV Schülerinnen und Schülern kommt es auf die Klassenstufe an. Ein neuer Antrag ist nur vor Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1, 5 und 11 sowie bei Umzug oder Schulwechsel notwendig.
Die aktuellen Karten werden voraussichtlich im Oktober 2024 gegen Chipkarten getauscht und gelten bis dahin fort.
7. Ich habe auf den Link in der E-Mail geklickt und es kam ein Fehler. Was soll ich machen?
Der Link ist nur 24h nach Antragstellung gültig. Am besten stellen Sie einen neuen Antrag und klicken direkt im Anschluss auf den Bestätigungslink in der automatisch generierten E-Mail in Ihrem E-Mail-Postfach.
Sollte die Mail nicht auffindbar sein, empfehlen wir, im Spam-Ordner nachzuschauen oder einen neuen Antrag unter Angabe einer anderen E-Mail zu stellen.
8. Muss ich meine Karte, beim Schulwechsel zum Schuljahresende abgeben?
Die VG-Cards gelten auch in den Ferien. Sofern es sich um eine Plastikkarte handelt, kann diese nach dem Schuljahr entsorgt / vernichtet werden. Eine Rückgabe an die Schulen ist auch möglich.
Für das SJ 24/25 gilt: Die alten Fahrkarten behalten ihre Gültigkeit, bis die neuen Chipkarten ausgereicht werden.
Chipkarten haben eine längere Lebensdauer und müssen nicht jedes Jahr neu ausgestellt werden. Deshalb sind Chipkarten nach dem Schuljahr NICHT wegzuwerfen.
9. Was muss ich tun, wenn ich die Fahrkarte verloren habe oder ein neues Passbild auf meiner Karte haben möchte?
Eine unterjährige Neuausstellung der VG-Card Chipkarte ist nicht vorgesehen. Bei Verlust ist die Ausstellung einer Zweitschrift möglich. Hierfür ist eine Gebühr i.H.v. 15€ zu entrichten.
Ein neuer Antrag und somit eine Neuausstellung sind nur vor Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1, 5 und 11 sowie bei Umzug oder Schulwechsel notwendig. Sofern zwischen diesen Zeiträumen eine neue VG-Card Chipkarte (mit neuem Passbild) gewünscht wird, kann ein formloser Antrag per E-Mail beim Landkreis Vorpommern-Greifswald gestellt werden. Hierfür ist ebenfalls eine Gebühr i.H.v. 15€ zu entrichten.
VG-Card startet am 01.03.2024!
Die VG-Card startet am 01.03.2024 und kann kostenlos über das Online-Formular beantragt werden.
Hinweise:
Bereits ausgegebene Schülerfahrkarten gelten als VG-Card.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird die VG-Card zunächst in Form der gewohnten Schülerfahrkarte ausgegeben.
Die VG-Card gilt in allen Buslinien im Landkreis, jedoch nicht im Zugverkehr.
Rechtgrundlagen
Der Landkreis hat für die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler vom Beginn der Schulpflicht bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 der allgemein bildenden Schulen sowie der Jahrgangsstufe 13 des Fachgymnasiums (ab 2010/2011) eine öffentliche Beförderung für Schülerinnen und Schüler der örtlich zuständigen Schulen durchzuführen. Näheres regelt der § 113 Schulgesetz M-V.
Ihre Ansprechpartner
Vordrucke/Beantragungen
- Beantragung Schülerbeförderung (individuelle Beförderung - Taxi)
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