Pflegestützpunkte
Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche, regionale und neutrale Anlaufstelle für Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige.
Träger dieser drei Pflegestützpunkte im Landkreis sind der Landkreis und die gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen. Sie arbeiten als eine unabhängige und kostenlose Informations- und Koordinierungsstellen.
Der Landkreis vermittelt Sie stets weiter.
Aufgaben des Pflegestützpunktes
- Der Pflegestützpunkt dient als erste Informations- und Anlaufstelle für ältere Menschen und deren Angehörige für alle Fragen rund um das Thema Pflege.
- Betroffene, Angehörie und alle am Prozess beteiligten Personen werden träger- und anbieterübergreifend, wettbewerbsneutral beraten und betreut.
- Der Pflegestützpunkt soll vorhandene regionale Strukturen vernetzen und Kooperationen aufbauen, um für pflegebedürftige Menschen eine abgestimmte Versorgung und Betreuung im jeweiligen Wohnquartier zu ermöglichen.
- Alle Dienste die der Aufrechterhaltung des Lebens im eigenen Haushalt oder im Haushalt der privaten Pflegeperson dienen, werden hier gebündelt oder vermittelt.
Beratungsgrundsätze
- Die Beratung ist trägerneutral, umfassend, kompetent und kostenlos.
- Die Beratung erfolgt im Pflegestützpunkt, auf Wunsch auch zu Hause.
- Beratungstermine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
- Die Beratung kann allein oder auf Wunsch gemeinsam mit einer Person des Vertrauens stattfinden.
- Beratung und Unterstützung erfolgt so lange, bis alle Fragen geklärt sind und eine individuell tragfähige Lösung gefunden ist.
Rechtsgrundlagen
Die Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern sind trägerübergreifende Einrichtungen auf der Grundlage der §§ 7a, 92c SGB XI (bis 31.12.2015) bzw. § 7c SGB XI (ab 01.01.2016).
Mit der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales und Gesundheit zur Einrichtung von Pflegestützpunkten im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 11. August 2010 – IX 430 - (Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2010, Nummer 36 Seite 571) ist nach (alt) § 92c Abs. 1 SGB XI für das Land Mecklenburg-Vorpommern bestimmt worden, dass die Pflegekassen und Krankenkassen Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten einrichten.
Die Pflegestützpunkte stehen in einer gemeinsamen Trägerschaft aller Pflege- und Krankenkassen und einzelnen Kommunen im Land Mecklenburg-Vorpommern.