Bauantrag | vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Die meisten Bauvorhaben, insbesondere Wohngebäude, fallen unter das "vereinfachte Genehmigungsverfahren".
In diesem Verfahren beschränkt sich die Prüfung nur auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften in den wichtigsten Punkten. So werden nur die planungsrechtliche Zulässigkeit und wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen geprüft.
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGebVO M-V) errechnet.
Die Gebühr errechnet sich in der Regel auf der Grundlage des Brutto-Rauminhaltes nach folgender Berechnungsformel:
- landeseinheitl. Rohbauwert €/m³ x m³ umbauten Raum x 6 v. T. oder 10 v. T. oder 13 v. T. (von Tausend-Satz je nach Art des Bauvorhabens)
Hierbei sind Zu- bzw. Abschläge möglich. Die Gebühr beträgt mindestens 50,00 Euro.
Benötigte Unterlagen
- Bauantrag
- Baubeschreibung
- Lageplan/ Flurkarte
Sie finden diese Dokumente im Regierungsportal M-V unter Vorlagen für Bauformulare.
Rechtsgrundlagen
- LBauO M-V vom 18. April 2006 in der zur Zeit gültigen Fassung