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Hilfe zur Erziehung
Beratung und Unterstützung durch Hilfe zur Erziehung
Allgemeine Informationen
Aufgabe ist es, Eltern, Elternteilen oder anderen gesetzlichen Vertretern bei der Erziehung ihrer Kinder Hilfe und Unterstützung bei Bedarf zu gewähren und zu begleiten. Hilfe kann in Form von ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen gewährt werden. Die Hilfeform wird in gemeinsamen Beratungen von Fachkräften und Betroffenen unter Beachtung der Geeignetheit und Notwendigkeit erarbeitet.In Einzelfällen ist, soweit dies das Wohl des Kindes verlangt, in gerichtlichen Verfahren mitzuwirken.Informationen für freie Träger
- Abrechnungsbogen Jugendamt (Exceltabelle zum ausfüllen)