Auskunft/Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Seiten mit ähnlichen Dienstleistungen
- Bereitstellen von dig. Daten des Liegenschaftskatasters
- Beglaubigungen, Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster
- Erstellung eines Lageplans auf der Grundlage der amtlichen Liegenschaftskarte
Beschreibung
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke gemäß § 2 Absatz 2 der Grundbuchordnung und dient vornehmlich der Sicherung des Eigentums und anderer Rechte.
Für das Landesgebiet werden alle Flurstücke und Gebäude mit ihrer geometrischen Begrenzung, den Ordnungsmerkmalen, der Lagebezeichnung, Nutzung, Flächengröße und den wesentlichen topografischen Merkmalen nachgewiesen.
Zur Erfüllung der genannten Aufgabe werden im Liegenschaftskataster außerdem die Daten der Eigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten (nachrichtlich) geführt.
Im Geoshop des Landkreises Vorpommern-Greifswald erhalten Sie Auszüge aus dem Liegenschaftskataster.
Das Kataster- und Vermessungsamt erteilt bei berechtigtem Interesse an den Standorten Pasewalk und Anklam ebenfalls entsprechende Auskünfte bzw. erstellt nachfolgende amtliche Auszüge:
- Auszüge aus dem Katasterkartenwerk in den Größen A4 - A0 auf nicht transparentem Papier oder als Datei im Format PDF
- Auszüge aus dem Katasterkartenwerk mit ATKIS-Digitalen Orthophotos (ALKIS/DOP) auf nicht transparentem Papier
- Auszüge aus dem Katasterkartenwerk im Maßstab 1:500 oder größer als Grundlage für die Erstellung eines Lageplans zum Bauantrag soweit die vorhandenen Unterlagen dieses zulassen
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis
- Nachweise über die Ergebnisse der Bodenschätzung
- Auskünfte zu Angaben aus den beschreibenden Daten im Liegenschaftskataster/Katasternachweisen, wie z. B. geprüfte Grenzmaße und/oder Gebäudemaße bzw. Eintragung von Informationen in Auszüge aus dem Katasterkartenwerk oder in sonstige Karten und Pläne
- Bestandsnachweise zu Grundbuchbeständen
- Historische Recherchen in den Katasterunterlagen
Gebühren
Für analoge Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden Gebühren nach VermKostVO M-V erhoben:
- Tarifstelle 2.1 - analoge Auszüge aus dem Katasterkarten- bzw. Katasterbuchwerk
- Tarifstelle 2.2 – digitale Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Tarifstelle 2.3 - Auszüge aller Art aus dem Katasterzahlenwerk
- Tarifstelle 2.4 - Auszüge aus sonstigen Verzeichnissen, Listen oder Büchern
- Tarifstelle 2.5 – Beratungs- und Rechercheleistungen
Benötigte Unterlagen
Antrag – mit bereitgestelltem Antragsformular oder formlos an das Kataster- und Vermessungsamt (persönlich, per Post oder E-Mail)