Seiteninhalt
Oberflächenwasserentnahme
Die Entnahme von Oberflächenwasser (aus Seen, Gräben, Flüssen) ist eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung.
Darüber hinaus ist die Zustimmung zur Wasserentnahme des Instandhaltungspflichtigen beziehungsweise des Eigentümers des Gewässers vorzulegen.
Maßnahmen an einer Bundeswasserstraße (beispielsweise Oberflächenwasserentnahme) sind dem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) anzuzeigen.
Erfolgt keine Anzeige, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.