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Grundwasserentnahme Eigenbedarf
Grundwasserentnahmen, etwa für die Gartenbewässerung, die Löschwassernutzung oder die Trinkwasserversorgung eines Wohn- oder Wochenendhauses, sind vier Wochen vor Beginn der Errichtung schriftlich anzuzeigen.
Im Prüfungsverfahren kann im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich werden.
Bei einer Trinkwasserversorgung durch einen eigenen Brunnen beachten Sie bitte, dass diese dem Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst des Landkreises Vorpommern-Greifswad anzuzeigen ist.