7. Überwachungsprogramm und Überwachungsberichte
Das Überwachungsprogramm gilt zeitlich unbegrenzt. Bei Aktualisierung des Überwachungsplans Mecklenburg-Vorpommern, neuen gesetzlichen Vorgaben oder neuen Erkenntnissen erfolgt eine Überarbeitung.
- Überwachungsprogramm der von der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald zu kontrollierenden Anlagen mit Überwachungszyklen
Nach jeder durchgeführten Vor-Ort-Besichtigung ist ein Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Erlaubnis- oder Genehmigungsanforderungen sowie Schlussfolgerungen über notwendige Maßnahmen, zu erstellen (§ 9 Abs. 5 IZÜV).
Dazu wird das als Anhang 4.2.1 zum Überwachungsplan aufgeführte Formular verwendet.
Der Überwachungsbericht wird dem Inhaber der Erlaubnis oder der Genehmigung innerhalb von zwei Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung übermittelt. Innerhalb von vier Monaten nach der Überwachung wird der Bericht auf der Internetseite der zuständigen Überwachungsbehörde der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Aktuelle Überwachungsberichte