2. Geltungsbereich
Das vorliegende Überwachungsprogramm wurde auf der Grundlage des vom Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus im Einvernehmen mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz für Mecklenburg-Vorpommern erstellten und im Internet auf den Seiten des Regierungsportals des Landes veröffentlichten Überwachungsplans erstellt und umfasst die genehmigungspflichtigen Gewässerbenutzungen und Indirekteinleitungen aus IE-Anlagen im Zuständigkeitsbereich der unteren Wasserbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald (Anhang).
Eigenständig betriebene industrielle Abwasserbehandlungsanlagen nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) existieren nach der letzten Erhebung im Geltungsbereich dieses Überwachungsprogramms gegenwärtig nicht.