Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer M-V beantragen
Nr. 99012023060000Teaser
Wer in die Liste der Tragwerksplaner, die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführt wird, eingetragen ist, ist berechtigt Standsicherheitsnachweise gemäß § 66 Absatz 2 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern zu erstellen.
Volltext
In die bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Tragwerksplaner ist auf Antrag einzutragen, wer die in § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt.
Ingenieure, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen niedergelassen sind, sind ohne Eintragung in die Liste zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern berechtigt, wenn sie die nach § 66 Absatz 2 Satz 5 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
- Nachweis einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Tragwerksplanung von mindestens drei Jahren,
- Referenzliste mit eigenen Tragwerksplanungen,
- drei eigenhändig erarbeitete Tragwerksplanungen,
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
- tabellarischer Lebenslauf.
Dokument
- Sonstige Nachweise
- Nachweise bestimmter Projektunterlagen (Objektplanungen, Referenzliste)
- Quittung für den eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- sonstige Unterlagen
- Fachmatrix der Ingenieurkammer
- Sonstige Nachweise
- Nachweise Fachdaten 1 Beglaubigte Kopien der Urkunden (Akademischer Grad, Titel, Studium etc.)
- Sonstige Nachweise
- Nachweise Fachdaten 2 Nachweise zur Arbeit als bauvorlageberechtigter Ingenieur, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, anerkannter Prüfer im Bereich im Baustatik sowie Angaben zum Versicherungsschutz.
- sonstige Unterlagen
- Kopfbogen Upload für Kommunikationsdaten
Kosten
- für den Antrag
Verwaltungsgebühr: 150,00 EUR (Vorkasse: nein) - Gebühr für die Eintragung
Verwaltungsgebühr: 250,00 EUR (Vorkasse: nein) - Gebühr für die Löschung der Eintragung
Verwaltungsgebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein) - Jährliche Listenführungsgebühr für Tragwerksplaner, die Mitglied der Ingenieurkammer eines anderen Bundeslandes sind
Verwaltungsgebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner sind:
- berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
- eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung,
- Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
- die Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
- Bescheid des Eintragungsausschusses
Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.
Formulare
Der Antrag kann von der Homepage der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden
Hinweise (Besonderheiten)
Der Antrag gilt als genehmigt, wenn über ihn nicht innerhalb der nach § 9 Absatz 2 Satz 2 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V) maßgeblichen Frist entschieden worden ist.
Auch die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern führt eine Tragwerksplanerliste.
Urheber
Zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpunkt
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Telefon: 0385/558360
Fax: 0385/55836-30
E-Mail: info@ingenieurkammer-mv.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9 - 12 Uhr
Dienstag: 13 - 15 Uhr
Donnerstag: 13 - 18 Uhr
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern