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Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer M-V: Eintragung beantragen

Nr. 99147001060000

Teaser

Die Berufsbezeichnung »Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin« ist gesetzlich geschützt. Wenn Sie diese führen möchten, müssen Sie in die Liste der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sein.

Volltext

Wer in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist, ist berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin zu führen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis der Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • Nachweis eines berufsqualifizierenden Studienabschlusses,
  • Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Ingenieur(in),
  • Nachweis gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikationen,
  • Nachweis des eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigseins,
  • Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung,
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
  • tabellarischer Lebenslauf.

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • sonstige Unterlagen
    • Ausgefüllte Fachmatrix der Ingenieurkammer.
  • Sonstige Nachweise
    • Nachweise bestimmter Projektunterlagen (Objektplanungen, Referenzliste)
  • Quittung für den eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag
    • Nachweis über die mit Stellung des Eintragungsantrages fällige Antragsgebühr je Listeneintragung.
  • sonstige Unterlagen
    • Kopfbogen Upload für Kommunikationsdaten
  • Sonstige Nachweise
    • Beglaubigte Kopien der Urkunden (Akademischer Grad, Titel, Studium etc.)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Sonstige Nachweise
    • Nachweise zur Arbeit als bauvorlageberechtigter Ingenieur, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, anerkannter Prüfer im Bereich im Baustatik sowie Angaben zum Versicherungsschutz.

Kosten

  • für den Antrag. Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrages erfolgt keine Erstattung.

    Verwaltungsgebühr: 150,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure

    Verwaltungsgebühr: 250,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • für die Löschung

    Verwaltungsgebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind insbesondere:

  • Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • berufsqualifizierender Studienabschluss,
  • eine mindestens dreijährige ausgeübte praktische Ingenieurtätigkeit,
  • gleichwertige ausländische Berufsqualifikation,
  • eine eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit,
  • Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
  • Bescheid

Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.

Formulare

Urheber

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

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