Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer M-V: Eintragung beantragen
Nr. 99147001060000Teaser
Die Berufsbezeichnung »Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin« ist gesetzlich geschützt. Wenn Sie diese führen möchten, müssen Sie in die Liste der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen sein.
Volltext
Wer in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist, ist berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin zu führen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Nachweis der Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
- Nachweis eines berufsqualifizierenden Studienabschlusses,
- Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Ingenieur(in),
- Nachweis gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikationen,
- Nachweis des eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigseins,
- Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung,
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
- tabellarischer Lebenslauf.
Dokument
- sonstige Unterlagen
- Ausgefüllte Fachmatrix der Ingenieurkammer.
- Sonstige Nachweise
- Nachweise bestimmter Projektunterlagen (Objektplanungen, Referenzliste)
- Quittung für den eingezahlten Verwaltungskostenbeitrag
- Nachweis über die mit Stellung des Eintragungsantrages fällige Antragsgebühr je Listeneintragung.
- sonstige Unterlagen
- Kopfbogen Upload für Kommunikationsdaten
- Sonstige Nachweise
- Beglaubigte Kopien der Urkunden (Akademischer Grad, Titel, Studium etc.)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Sonstige Nachweise
- Nachweise zur Arbeit als bauvorlageberechtigter Ingenieur, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, anerkannter Prüfer im Bereich im Baustatik sowie Angaben zum Versicherungsschutz.
Kosten
- für den Antrag. Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrages erfolgt keine Erstattung.
Verwaltungsgebühr: 150,00 EUR (Vorkasse: nein) - für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure
Verwaltungsgebühr: 250,00 EUR (Vorkasse: nein) - für die Löschung
Verwaltungsgebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind insbesondere:
- Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
- berufsqualifizierender Studienabschluss,
- eine mindestens dreijährige ausgeübte praktische Ingenieurtätigkeit,
- gleichwertige ausländische Berufsqualifikation,
- eine eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit,
- Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
- Bescheid
Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.
Formulare
Urheber
Zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern