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Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure der Ingenieurkammer M-V: Eintragung beantragen

Nr. 99147012060000

Teaser

Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden, die nicht verfahrensfrei gestellt sind, müssen die Bauvorlagen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.

Volltext

Bauvorlageberechtigt ist, wer in die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist (Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Mecklenburg-Vorpommern) und wer einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweist, danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
  • Nachweis einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden von mindestens zwei Jahren,
  • Referenzliste mit eigenen Entwurfsplanungen,
  • drei eigenhändig erarbeitete Entwurfsplanungen,
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
  • tabellarischer Lebenslauf.

Kosten

  • Gebühr für den Antrag

    Verwaltungsgebühr: 150,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Gebühr für die Eintragung

    Verwaltungsgebühr: 250,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Gebühr für die Löschung der Eintragung

    Verwaltungsgebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind:

  • berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
  • danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden und
  • Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
  • Bescheid des Eintragungsausschusses

Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.

Formulare

Der Antrag auf Mitgliedschaft kann von der Homepage der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden:

Urheber

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • sonstige Unterlagen
    • Fachmatrix der Ingenieurkammer
  • Sonstige Nachweise
    • Nachweise zur Arbeit als bauvorlageberechtigter Ingenieur, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, anerkannter Prüfer im Bereich im Baustatik sowie Angaben zum Versicherungsschutz.
  • sonstige Unterlagen
    • Kopfbogen Upload für Kommunikationsdaten
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Sonstige Nachweise
    • Beglaubigte Kopien der Urkunden (Akademischer Grad, Titel, Studium etc.)
  • Sonstige Nachweise
    • Nachweisdokument Zahlung
  • Sonstige Nachweise
    • Nachweise bestimmter Projektunterlagen (Objektplanungen, Referenzliste)

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