Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure der Ingenieurkammer M-V: Eintragung beantragen
Nr. 99147012060000Teaser
Bei der Errichtung und Änderung von Gebäuden, die nicht verfahrensfrei gestellt sind, müssen die Bauvorlagen von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist.
Volltext
Bauvorlageberechtigt ist, wer in die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist (Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Mecklenburg-Vorpommern) und wer einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweist, danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
- Nachweis einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden von mindestens zwei Jahren,
- Referenzliste mit eigenen Entwurfsplanungen,
- drei eigenhändig erarbeitete Entwurfsplanungen,
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
- tabellarischer Lebenslauf.
Kosten
- Gebühr für den Antrag
Verwaltungsgebühr: 150,00 EUR (Vorkasse: nein) - Gebühr für die Eintragung
Verwaltungsgebühr: 250,00 EUR (Vorkasse: nein) - Gebühr für die Löschung der Eintragung
Verwaltungsgebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind:
- berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
- danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden und
- Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.
Verfahrensablauf
- Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
- Bescheid des Eintragungsausschusses
Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.
Formulare
Der Antrag auf Mitgliedschaft kann von der Homepage der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden:
Urheber
Zuständige Stelle
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Dokument
- sonstige Unterlagen
- Fachmatrix der Ingenieurkammer
- Sonstige Nachweise
- Nachweise zur Arbeit als bauvorlageberechtigter Ingenieur, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, anerkannter Prüfer im Bereich im Baustatik sowie Angaben zum Versicherungsschutz.
- sonstige Unterlagen
- Kopfbogen Upload für Kommunikationsdaten
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Sonstige Nachweise
- Beglaubigte Kopien der Urkunden (Akademischer Grad, Titel, Studium etc.)
- Sonstige Nachweise
- Nachweisdokument Zahlung
- Sonstige Nachweise
- Nachweise bestimmter Projektunterlagen (Objektplanungen, Referenzliste)