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Visum zur Arbeitsaufnahme oder für längere Aufenthalte
Möchte sich ein Ausländer länger als drei Monate oder zur Erwerbstätigkeit in Deutschland aufhalten, muss ebenfalls bereits im Heimatland ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
Ein Besuchsvisum reicht in diesem Fall jedoch nicht aus! Es muss ein Visum zum dauerhaften Aufenthalt (z.B. Familiennachzug oder Arbeitsaufnahme etc.) beantragt werden.
Vor der Erteilung eines Visums zur Arbeitsaufnahme oder für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten werden in der Regel die Ausländerbehörden des künftigen Wohnortes beteiligt.