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Online-Außerbetriebsetzung
Ab dem 1. Januar 2015 ist es möglich, ein Fahrzeug online außer Betrieb zu setzen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss mit einem Aufkleber mit Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode versehe sein.
- Die Kennzeichen müssen mit Stempelplaketten versehen sein, die eine Druckstücknummer und einen verdeckten Sicherheitscode besitzen.
- Der Halter muss einen Personalausweis besitzen, der eine elektronische Identifizierung möglich macht.
- Die Gebühr in Höhe von 2,70 Euro muss über ein elektronisches Bezahlungssystem entrichtet worden sein.