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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Online-Außerbetriebsetzung

Ab dem 1. Januar 2015 ist es möglich, ein Fahrzeug online außer Betrieb zu setzen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss mit einem Aufkleber mit Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode versehe sein.

  • Die Kennzeichen müssen mit Stempelplaketten versehen sein, die eine Druckstücknummer und einen verdeckten Sicherheitscode besitzen.

  • Der Halter muss einen Personalausweis besitzen, der eine elektronische Identifizierung möglich macht.

  • Die Gebühr in Höhe von 2,70 Euro muss über ein elektronisches Bezahlungssystem entrichtet worden sein.