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Kennzeichenmitnahme
- Ab dem 1. Januar 2015 ist es bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk innerhalb Deutschlands möglich, das bisherige Kennzeichen weiterzuführen.
- Der Halter des Fahrzeuges hat dies der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur Berichtigung vorzulegen. Eine Umkennzeichnung ist damit nicht mehr notwendig.