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Flughafen: Genehmigung beantragen
Nr. 99080007006000Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Der Antrag muss alle Informationen gemäß § 40 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) enthalten
Frist
- Keine Fristsetzung
Bearbeitungsdauer
- Keine Angabe möglich
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrages
- Prüfung der Antragsunterlagen durch die Behörde
- ggf. Ortsbesichtigung und Beratung der Antragsteller
- ggf. Nachforderung von Unterlagen und deren Prüfung
- Eröffnung des Genehmigungsverfahrens (Beteiligungsverfahren)
- Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Genehmigungserteilung
- Abnahmeprüfung nach Fertigstellung des Flugplatzes
- Gestattung der Betriebsaufnahme
Formulare
Keine Formulare
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Ansprechpunkt
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 13.03.2017
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung