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Jagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen

Nr. 99067004001005

Teaser

Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd regelmäßig ausüben möchten, können Sie einen Jahresjagdschein beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bestandene Jägerprüfung

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

Frist

  • Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre.
  • Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

Formulare

Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.06.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

Bearbeitungsdauer

  • 4 — 6 Woche(n)
    • Die Prüfung der persönlichen Eigung bestimmt die Bearbeitungszeit.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten