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Verlängerung der Fahrerlaubnis für C Klassen bei der 5-Jahresfrist bzw. auch bei Erreichen des 50. Lebensjahres
Gebühr: 51,60 Euro
- Personalausweis (oder Reisepass i. V. m. einer aktuellen Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung
- ärztliche Untersuchung über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
Wichtiger Hinweis:
Mit Erreichen des 50. Lebensjahres, ohne vorherige Verlängerung, ruht die Fahrlerlaubnis bis zur Neubeantragung.