Seiteninhalt
Ausstellung Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl
Gebühren: ⇒ 91,00 Euro bei Verlust
⇒ 60,30 Euro bei Diebstahl
- Personalausweis (oder Reisepass i.V.m. aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate - oder Ersatzpass)
- biometrisches Lichtbild (35x45mm) nicht älter als 2 Jahre
- wurde der Führerschein durch eine andere Behörde ausgestellt, entweder den alten Antrag (VK 30) oder eine Karteikartenabschrift der Behörde, durch die der Führerschein ausgestellt wurde, vorlegen
- wenn keine Anzeige bei der Polizei vorliegt, wird eine eidestattliche Versicherung abgenommen.