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Papierabfälle: Abholung anmelden

Nr. 99001060104000

Teaser

Sie können die Abholung Ihrer Papierabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

Volltext

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Voraussetzungen

    Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung von Papierabfällen an (zum Beispiel Altpapiertonne oder Blaue Tonne)?

    Dann gehören in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem:

    • Zeitungen/Zeitschriften
    • Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton (Lebensmittelkartons müssen unbedingt restentleert sein!)
    • Papiere, Kartons und Pappen aus Büros und Verwaltungen
    • Schulmaterial aus Papier
    • Broschüren/Bücher
    • Unbeschichtetes Geschenkpapier
    • Eierkartons
    • Geschenkkartons

    Nicht in die Altpapiertonne beziehungsweise in ein entsprechendes Sammelsystem gehören:

    • Getränkekartons
    • Tapeten
    • Wachs-, Paraffin-, Bitumen- und Ölpapiere beziehungsweise -pappen
    • Selbstdurchschreibepapiere
    • Thermopapiere (beispielsweise entsprechende Kassenbons, Parktickets, Belegpapiere und so weiter)
    • Nassfest imprägnierte und/oder geleimte Papiere und Pappen
    • Mit Kunststofflacken oder -folien hergestellte Lack-, Glacé- und Chromopapiere und -pappen
    • Papiere, mit Kleber, der sich nicht durch Wasser lösen lässt (Haftnotizen, Adressetiketten, Selbstklebeverschluss bei Kuverts)

    Kosten

    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Verfahrensablauf

    Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

    • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Altpapiertonne, Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste),
    • die Abfallgebühren und
    • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

    Je nach Angebot wenden Sie sich an Ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Anmeldung der Abholung Ihrer Papierabfälle.

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am: 22.03.2024
    Fachlich freigegeben durch:

    Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

    Zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

    In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

    Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal