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Muss immer eine neue Karte beantragt werden, wenn z.B. die Eltern einen neuen Bewilligungsbescheid erhalten?
Dies ist nicht erforderlich. Die Bildungskarte wird mit der Bewilligung im System quasi »aufgeladen« und kann weiter genutzt werden. Dies erfolgt durch den zuständigen Sachbearbeiter im Sozialamt ohne dass die Karte erneut vorgelegt werden muss.