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Erdaufschluss: Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

Nr. 99129052261002

Teaser

Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.

Volltext

Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht. 

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Rechtsgrundlage(n)

Frist

Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen. 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.02.2024
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Urheber

Onlinedienste