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Sie erleichtern uns...
- eine ansonsten arbeits- und zeitaufwändige Buchung der Einzahlung
- eventuelle Nachforschungsarbeiten bei unzureichenden Verwendungszweckangaben
- eine rationelle Abwicklung von Zahlungsvorgängen
Jede Abbuchung können Sie auf dem Kontoauszug Ihrer Bank oder Sparkasse nachvollziehen.
Sind Sie der Meinung, dass Abbuchungen zu Unrecht erfolgt sind, können Sie diese rückgängig machen.
Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen sind solche Rückbelastungen innerhalb von 6 Wochen nach dem Rechnungsabschluss, der zumeist vierteljährlich erstellt wird, möglich. Sie gehen also kein Risiko ein.