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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Rechtsgrundlagen

Die Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern sind trägerübergreifende Einrichtungen auf der Grundlage der §§ 7a, 92c SGB XI (bis 31.12.2015) bzw. § 7c SGB XI (ab 01.01.2016).

Mit der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales und Gesundheit zur Einrichtung von Pflegestützpunkten im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 11. August 2010 – IX 430 - (Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2010, Nummer 36 Seite 571) ist nach (alt) § 92c Abs. 1 SGB XI für das Land Mecklenburg-Vorpommern bestimmt worden, dass die Pflegekassen und Krankenkassen Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten einrichten.

Die Pflegestützpunkte stehen in einer gemeinsamen Trägerschaft aller Pflege- und Krankenkassen und einzelnen Kommunen im Land Mecklenburg-Vorpommern.