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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Verlängerung beantragen

Nr. 99108053020000

Volltext

Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) gilt für eine Dauer von nicht mehr als 5 Jahren. Danach können Sie die FzF unter bestimmten Voraussetzungen jeweils um bis zu 5 Jahren verlängern lassen.

Dies gilt für jede FzF für gewerbliche Fahrten mit einem

  • Taxi
  • Mietwagen
  • Pkw im Linien- oder Bedarfsverkehr
  • Krankenwagen

 Eine nicht verlängerte FzF erlischt durch Ablauf der Befristung. Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dann neu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrerlaubnis der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die für das Führen des jeweiligen Fahrzeugs erforderlich ist
  • Wenn Sie eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) oder eine entsprechende Fahrerlaubnis aus einem anderen Staat (der in Anlage 11 FeV aufgeführt ist) nicht seit mindestens 2 Jahren haben, Nachweis, dass Sie eine solche Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre für insgesamt 2 Jahre besessen haben.
  • Führungszeugnis
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung zur körperlichen und geistigen Eignung
  • Sehtestbescheinigung
  • wenn Sie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) über das 60. Lebensjahr hinaus verlängern möchten, Nachweis der
    • Belastbarkeit
    • Orientierungsleistung
    • Konzentrationsleistung
    • Aufmerksamkeitsleistung
    • Reaktionsfähigkeit

Voraussetzungen

  • geistige und körperliche Eignung
  • gutes Sehvermögen
  • Sie sind mindestens 21 Jahre alt
  • keine Straffälligkeit
  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres: nachgewiesene Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

Kosten



  • Gebühr für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein)

  • Gebühr für die Prüfung eines Antrags auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

    Gebühr: 5,10 EUR (Vorkasse: nein)

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag bei der für  Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Teaser

Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), die nach 5 Jahren ausläuft? Dann können Sie diese für bis zu 5 Jahre verlängern lassen.

Urheber

Frist

Sie müssen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht