Interessenbekundung Schuldner- und VerbraucherinsolvenzberatungInteressenbekundungsverfahren zum Beratungsangebot gemäß Wohlfahrtsfinanzierungs- und transparenzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (WoftG M-V) § 8 Soziale Beratung und Gesundheitsberatung Absatz 2. Punkt 2. die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung gemäß § 11 des Zwölften Buches SozialgesetzbuchAusschreibung:In der Beratungslandschaft am Standort Anklam, Landkreis Vorpommern-Greifswald haben sich im Jahr 2025 Veränderungen ergeben. Die bisherige Beratungsstelle im relevanten Sozialraum hat ihre Arbeit eingestellt und dadurch entstand eine Versorgungslücke, die es nun auszufüllen gilt. Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ist gemäß § 17 SGB I, §§ 6, 16 SGB II, § 11 SGB XII bzw. § 305 InsO sowie aus dem Grundsatz und der Verpflichtung zur Daseinsvorsorge kommunale Aufgabe und Verpflichtung. Die Beratungsstelle muss als geeignete Stelle im Sinne des § 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO anerkannt sein und in Mecklenburg-Vorpommern Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung durchführen. In diesem Zusammenhang und aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfes dieses Hilfeangebotes für die Bürgerinnen und Bürger in und um Anklam eröffnet der Landkreis Vorpommern-Greifswald ein Interessenbekundungsverfahren. Der Einzugsbereich für dieses Beratungsangebot in Anklam ist für
weiterhin bedarfsbedingt für
Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald in der Beratungsstelle aufgenommen werden. Entscheidend sind die vorhandenen Kapazitäten des Trägers nach einer Einzelfallentscheidung. An die Adressaten:Bei Interesse an der Erbringung der o.g. Beratungsleistung möchte ich Sie um Zusendung Ihrer Leistungsbeschreibung und einer Kostenkalkulation bitten. Dazu verwenden Sie bitte das in unserem Landkreis geltende Formular zur Antragsstellung (siehe Anlage). Folgende Faktoren werden bei der Auswertung und der Entscheidung zur geplanten Ausgestaltung dieser Hilfe berücksichtigt:
Der Bedarf des Gesamtumfanges des Personaleinsatzes bzw. der Mitarbeitenden aus unterschiedlichen Professionen (s. Standards und Verordnung über die Anerkennung geeigneter Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren) beträgt ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) zuzüglich einer anteiligen Verwaltungskraft. Ihr Angebot, bestehend aus der fachlich-inhaltlichen Leistungsbeschreibung und der Kostenkalkulation, senden Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag an: PostanschriftLandkreis Vorpommern-Greifswald Einsendeschluss ist der 27.02.2026. Für Rückfragen steht Ihnen der entsprechende Fachbereich gern zur Verfügung. KontaktKathrin Potratz-Scheiba
50. Sozialamt
Leipziger Allee 26
03834 8760-2200 Anlagen |
| 28.01.2026 |
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