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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Interessenbekundung Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Interessenbekundungsverfahren zum Beratungsangebot gemäß Wohlfahrtsfinanzierungs- und transparenzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (WoftG M-V) § 8 Soziale Beratung und Gesundheitsberatung Absatz 2. Punkt 2. die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung gemäß § 11 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Ausschreibung:

In der Beratungslandschaft am Standort Anklam, Landkreis Vorpommern-Greifswald haben sich im Jahr 2025 Veränderungen ergeben. Die bisherige Beratungsstelle im relevanten Sozialraum hat ihre Arbeit eingestellt und dadurch entstand eine Versorgungslücke, die es nun auszufüllen gilt.

Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ist gemäß § 17 SGB I, §§ 6, 16 SGB II, § 11 SGB XII bzw. § 305 InsO sowie aus dem Grundsatz und der Verpflichtung zur Daseinsvorsorge kommunale Aufgabe und Verpflichtung. Die Beratungsstelle muss als geeignete Stelle im Sinne des § 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO anerkannt sein und in Mecklenburg-Vorpommern Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung durchführen.

In diesem Zusammenhang und aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfes dieses Hilfeangebotes für die Bürgerinnen und Bürger in und um Anklam eröffnet der Landkreis Vorpommern-Greifswald ein Interessenbekundungsverfahren.

Der Einzugsbereich für dieses Beratungsangebot in Anklam ist für

  • die Stadt Anklam
  • das Amt Anklam Land
  • das Amt Züssow

weiterhin bedarfsbedingt für

  • das Amt Am Stettiner Haff
  • die Stadt Ueckermünde
  • das Amt Torgelow-Ferdinandshof vorgesehen.

Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Gebiet des Landkreises Vorpommern-Greifswald in der Beratungsstelle aufgenommen werden. Entscheidend sind die vorhandenen Kapazitäten des Trägers nach einer Einzelfallentscheidung.

An die Adressaten:

Bei Interesse an der Erbringung der o.g. Beratungsleistung möchte ich Sie um Zusendung Ihrer Leistungsbeschreibung und einer Kostenkalkulation bitten. Dazu verwenden Sie bitte das in unserem Landkreis geltende Formular zur Antragsstellung (siehe Anlage).

Folgende Faktoren werden bei der Auswertung und der Entscheidung zur geplanten Ausgestaltung dieser Hilfe berücksichtigt:

  • Motivation / Selbstverständnis zum Angebot der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung,
  • Trägerinterne Erfahrungswerte im Bereich der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung,
  • Vorhalten bzw. Möglichkeiten für Einstellung von Fachkräften unter Einhaltung der
  • Standards (s. Anlage Standards)
  • Örtliche / räumliche / sächliche Umsetzung (u. a. Rahmenbedingungen/ Öffnungszeiten, Beratungszeiten)
  • Mittel und Methoden der Ausgestaltung
  • Kostenausblick
  • Kooperationspartner im Sozialraum
  • Nachvollziehbare Leistungsbeschreibung
  • Qualitätssicherung und -entwicklung
  • Termin des Beginns der Umsetzung des Beratungsangebotes

Der Bedarf des Gesamtumfanges des Personaleinsatzes bzw. der Mitarbeitenden aus unterschiedlichen Professionen (s. Standards und Verordnung über die Anerkennung geeigneter Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren) beträgt ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) zuzüglich einer anteiligen Verwaltungskraft.

Ihr Angebot, bestehend aus der fachlich-inhaltlichen Leistungsbeschreibung und der Kostenkalkulation, senden Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag an:

Postanschrift

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Der Landrat
Sozialamt
z.H. Frau Potratz-Scheiba, Amtsleiterin
Interessenbekundungsverfahren Schuldner- und Insolvenzberatung
Postfach 11 32
17464 Greifswald

Einsendeschluss ist der 27.02.2026.

Für Rückfragen steht Ihnen der entsprechende Fachbereich gern zur Verfügung.

Kontakt

Kathrin Potratz-Scheiba

50. Sozialamt
Amtsleiterin des Sozialamtes

Leipziger Allee 26
17389 Anklam

03834 8760-2200
03834 8760-9011
kathrin.potratz-scheiba@kreis-vg.de
Raum: 201

Anlagen

28.01.2026