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Garten- und Parkabfälle: zur Entsorgung abgeben

Nr. 99001005004000

Volltext

Wenn Sie die Garten- und Parkabfälle getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Bioabfall) ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
  • Abfallgebühren.

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.09.2020
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Teaser

Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Grünschnitt / Bioabfälle) aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Garten- und Parkabfälle können Sie in den jeweiligen Grünschnittsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal