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12. Sind auch Schüler berücksichtigt, welche nicht auf die örtlich zuständige Schule gehen?
Absolut! Alle Schüler, die allgemeinbildende Schulen besuchen (dazu zählen auch örtlich unzuständige Schulen) und nach unserer Satzung anspruchsberechtigt sind, bekommen die VG-Card. Dies hat der Landkreis durch die Änderung der Schülerbeförderungssatzung für seine Schülerinnen und Schüler verwirklicht, um sowohl eine bessere Mobilität als auch die Teilnahme an außerschulischen Angeboten wie z.B. Hobbies zu ermöglichen. Ziel der VG-Card ist nämlich auch, dass Schülerinnen und Schüler jederzeit mobil sind und die Möglichkeit haben, den Landkreis mit dem ÖPNV zu erkunden.