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Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle räumlich geschlossenen Gemeinden oder Gemeindeteile sowie Gemeinschaften von benachbarten Dörfern mit überwiegend dörflichem Charakter mit bis zu 3000 Einwohnern.
Die Initiative zur Teilnahme kann von Vereinen, Initiativen und Gemeindevertretungen ausgehen.