Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Landkreis Vorpommern-Greifswald

Seiteninhalt

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Führungszeugnis gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) - zur Überprüfung nicht älter als 3 Monate
  • Ärztliches Attest mit der Bestätigung über die körperliche und geistige Gesundheit und über Drogen- und Suchtfreiheit (zur Überprüfung nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie des Bundespersonalausweises oder des Reisepasses
  • Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes gemäß §18 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (MG) - zur Überprüfung nicht älter als 3 Monate
  • Schriftliche Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist
  • Amtlich beglaubigte Kopien der Schul- und Berufsabschlüsse
  • Erklärung über erstmalige Aufnahme der Heilpraktikertätigkeit und Angabe, ob und ggf. bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben


Weiterhin benötigen Sie für die Anerkennung nach Aktenlage:

Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie:

  • Diplom im Fach Psychologie (mit dem Schwerpunkt klinische Psychologie und psychologische Diagnostik) oder vergleichbare Abschlüsse in der Psychologie mit nachzuweisenden ausreichenden Kenntnissen in der klinischen Psychologie und der psychologischen Diagnostik

Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapie:

  • einen Nachweis über eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit als Physiotherapeut/-in
  • einen Nachweis des Erwerbs der nachfolgend genannten Kenntnisse und Fähigkeiten:
    - Berufs- und Gesetzeskunde (ca. 10 Unterrichtsstunden)
    - Diagnostik und Indikationsstellung  (ca. 50 Unterrichtsstunden)