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Unsere Aufgaben
- Beratung bei allen Fragen rund um das Trinkwasser
- Bearbeitung von Beschwerden zur Wasserhygiene
- Entnahme und Beurteilung von Wasserproben aus zentralen Wasserversorgungsanlagen, Eigen- und Einzelwasserversorgungsanlagen, Hausinstallationen und Schwimmbädern
- Überwachung der Trinkwassergewinnungsanlagen, der Badegewässer, Schwimmbäder und Saunen, der Campingplätze, der Abwasserbeseitigungsanlagen sowie von Regen- und Brauchwasseranlagen
- Erteilung von Installationsfreigaben bei Bauvorhaben (z. B. Trinkwasserleitungen, Hausinstallationen)
- Beratung und Begutachtung bei Bauplanungen von Wassergewinnungs- und Verteilungsanlagen, Schwimmbädern, Saunen und Campingplätzen
- Zusammenarbeit mit den zuständigen Wasserbehörden, den Trink- und Abwasserzweckverbänden des Kreises sowie den Städten und Gemeinden
- Überwachung von kleineren Häfen im Landkreis Vorpommern-Greifswald:
Hafen Anklam, Wasserwanderrastplatz Eggesin, Hafen Eggesin, Museumshafen Greifswald, Hafen Greifswald Wieck, Marina Yachtzentrum Greifswald, Hafen Karnin, Hafen Karlshagen, Marina Kröslin, Naturhafen Krummin, Marina Loitz, Marina Lubmin, Hafen Mönkebude, Yachthafen Peenemünde, Hafen Peenemünde, Hafen Rieth, Hafen Stagnieß, Yachthafen Ueckermünde, Stadthafen Ueckermünde, Hafen Lagunenstadt Ueckermünde, Yachthafen Köhnscher Kanal Ueckermünde, Hafen Usedom, Stadthafen Wolgast, Museumshafen Wolgast, Hafen Ueckermünde Zerum, Hafen Zinnowitz
Überwachung bedeutet unter anderem, dass überprüft wird, ob der/die Hafenbetreiber/-in der Trinkwasserinstallationen seinen Untersuchungspflichten nach der Trinkwasserverordnung nachkommt. Eine Überwachung der Trinkwasserqualität in den kleineren Häfen erfolgt überall dort, wo Trinkwasser an die Öffentlichkeit (zum Beispiel an Charterboote) abgegeben wird. Vorort erfolgt in der Regel eine Überprüfung, ob noch weitere hygienische Mängel vorliegen (zum Beispiel in Sanitäranlagen). Dort können bei Vorliegen der Voraussetzungen weitere Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen erfolgen.