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Überwachung von Trinkwasser
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald erfolgt die Überwachung und Kontrolle des Trinkwassers (Entnahme und Beurteilung von Wasserproben) durch das Gesundheitsamt.
Überwacht und kontrolliert werden:
- die vorhandenen Wasserwerke
- das öffentliche Versorgungsnetz
- die Hausinstallationen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit entnommen wird, wie zum Beispiel in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen oder Gaststätten
- Eigenwasserversorgungsanlagen, deren Nutzer/-innen nicht an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen sind
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- Dezentrale kleine Wasserwerke
Hierunter fallen alle Trinkwasserversorgungsanlagen, die weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser am Tag abgeben. Beispiele hierfür sind Gruppenversorgungsanlagen, Ferienwohnungen und vermietete Wohnungen. - Kleinanlagen zur Eigenversorgung (Hausbrunnen)
Hierunter fallen alle privat genutzten Trinkwasserversorgungsanlagen. Die genutzte Trinkwassermenge ist auf 10 Kubikmeter pro Tag begrenzt. Beispiele hierfür sind Privathäuser ohne Vermietung an Dritte.
- Dezentrale kleine Wasserwerke
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