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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Überwachung von Trinkwasser

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald erfolgt die Überwachung und Kontrolle des Trinkwassers (Entnahme und Beurteilung von Wasserproben) durch das Gesundheitsamt. 

Überwacht und kontrolliert werden: 

  • die vorhandenen Wasserwerke
  • das öffentliche Versorgungsnetz 
  • die Hausinstallationen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit entnommen wird, wie zum Beispiel in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen oder Gaststätten
  • Eigenwasserversorgungsanlagen, deren Nutzer/-innen nicht an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen sind
      • Dezentrale kleine Wasserwerke
        Hierunter fallen alle Trinkwasserversorgungsanlagen, die weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser am Tag abgeben. Beispiele hierfür sind Gruppenversorgungsanlagen, Ferienwohnungen und vermietete Wohnungen.

      • Kleinanlagen zur Eigenversorgung (Hausbrunnen)
        Hierunter fallen alle privat genutzten Trinkwasserversorgungsanlagen. Die genutzte Trinkwassermenge ist auf 10 Kubikmeter pro Tag begrenzt. Beispiele hierfür sind Privathäuser ohne Vermietung an Dritte.