Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...
Für stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahmen bzw. Heilkuren benötigen Beamte/Beamtinnen eine amtsärztliche Bescheinigung, in der die Notwendigkeit zur Kur begründet wird. Es geht dabei um die Beihilfefähigkeit zur Kur (z. B. Mutter-Kind-Kur). Durch den/die Amtsarzt/Amtsärztin erfolgt eine Beratung. Dabei wird geschaut, welche Einrichtung für das vorliegende Krankheitsbild des/der Klient/-in geeignet ist. Auf Wunsch kann im Sinne einer partizipativen Entscheidungsfindung entsprechendes Informationsmaterial ausgehändigt oder Suchempfehlungen gegeben werden. Vor Festlegung auf eine Einrichtung ist es ratsam, dies mit der Krankenkasse/den Versicherungsunternehmen abzusprechen, da diese anteilig die Kosten für Rehabilitations- oder Kur-Maßnahmen tragen.
Hinweis: Die gesundheitliche Versorgung von verbeamteten Personen erfolgt über die Krankenkassen/Versicherungsunternehmen und Beihilfestelle.
Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird die Krankengeschichte erhoben und eine orientierende physische (teil- oder ganzkörperliche) Untersuchung durchgeführt. Gegebenenfalls werden vorliegende (externe) Fremdbefunde ausgewertet.