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Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...
Eine Aufgabe des Amtsärztliches Dienstes ist es, den Betäubungsmittelverkehr, wozu das Mitführen von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz im Reiseverkehr gehört, zu überwachen.
Zu unterscheiden ist dabei zwischen Gebieten und Dokumenten innerhalb und außerhalb des Geltungsbereichs des Schengener Abkommens.