Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...
Von dem/der Schulleiter/-in kann ein amtsärztliches Gutachten für die Befreiung zur Teilnahme am Sportunterricht angefordert werden, wenn die Dauer der Befreiung länger als vier Wochen überschreitet. Diesbezüglich können sich die Eltern oder Jugendlichen an den Amtsärztlichen Dienst wenden.
Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird die körperliche Einschränkung unter Einbeziehung der mitgebrachten Haus- oder Facharztbefunde besprochen, die Krankengeschichte erhoben und eine physische (teil- oder ganzkörperliche) Untersuchung durchgeführt.
Die Sportbefreiung ist maximal ein Jahr gültig. Je nach Diagnose kann diese auch eine zeitliche Befristung oder nur die Befreiung von einzelnen Sportarten enthalten. Möglich ist auch eine Aussetzung der Benotung.