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Welche Gebühren fallen an?
Den Gebührensatz können Sie der Gesundheitswesenkostenverordnung (GesKostVO M-V) entnehmen. Im Nachgang erhält der Auftraggebende die Rechnung.
Den Gebührensatz können Sie der Gesundheitswesenkostenverordnung (GesKostVO M-V) entnehmen. Im Nachgang erhält der Auftraggebende die Rechnung.