Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...
Bei der Adoption werden zwei Personentypen unterschieden:
Annehmende = Person, die die Adoption annimmt
Anzunehmende = Person, die adoptiert wird
Die Begutachtung erfolgt im Auftrag von Privatpersonen. Sie werden über Notare / Notarinnen oder Familiengerichte dazu aufgefordert, ein amtsärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung für eine Adoption einzureichen.
Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird die Krankengeschichte erhoben und eine physische (teil- oder ganzkörperliche) Untersuchung durchgeführt. Eventuell sind auch weitere medizinisch-technische Untersuchungen notwendig (z. B. Sehtest, Hörtest oder Laboruntersuchungen). Gegebenenfalls werden vorliegende (externe) Fremdbefunde ausgewertet. Sollte es darüber hinaus erforderlich sein, dass auf entsprechende aktuelle medizinische Unterlagen zurückgegriffen werden muss, werden diese vom behandelnden ärztlichen Fachpersonal schriftlich angefordert. Dafür muss durch Sie eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erteilt werden.