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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Schutzimpfungen - Beratung und Durchführung

Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...

Es werden eingehende Beratungen zu den allgemein empfohlenen Impfungen, basierend auf der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) durchgeführt (Empfehlungen der Ständigen Impfkommission). 

Ziel ist es, eventuell bestehende Impflücken rechtzeitig zu schließen. Auch werden im Einzelfall bestimmte Impfungen durchgeführt.
Auf Wunsch kann auch eine Überprüfung des Impfschutzes anhand Ihres Impfpasses bzw. Ihrer Impfbescheinigungen erfolgen.
Bei Verlust des Impfausweises besteht die Möglichkeit, ältere Impfdaten dokumentieren zu lassen. Dafür holen Sie sich bitte vorab Informationen bei uns ein, ob bei uns Daten von Ihnen hinterlegt worden sind.
Wenn Sie noch einen alten Impfpass aus der DDR besitzen und einen Internationalen Impfausweis ausgestellt bekommen möchten, ist dies auch möglich. Hierzu wird der ursprüngliche Impfausweis vorgelegt und die Impfdaten übertragen (Datum der Impfung, Erkrankung gegen die geimpft wurde und die Chargen-Nummer). Zusätzlich wird ein handschriftlicher Vermerk (Nachtrag oder Übertrag) eingetragen. Der offizielle Chargen-Aufkleber wird nicht verwendet. Eine Impfdokumentation, die nicht eindeutig zuzuordnen ist, wird nicht berücksichtigt. Hier verweisen wir Sie an den/die Impfarzt/-Impfärztin.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.
  • Hinweis: Beim Impftermin darf keine akute Erkrankung vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Impfausweis oder Impfbescheinigungen
  • Informationen zu Vorerkrankungen und aktuelle Medikation

Welche Gebühren fallen an?

Allgemein empfohlene Impfungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Für die Ausstellung eines neuen Impfausweises fallen Gebühren an. Den Gebührensatz können Sie der Gesundheitswesenkostenverordnung (GesKostVO M-V) entnehmen. Die Gebühr ist nach der Untersuchung zu verrichten. Zahlungsmöglichkeiten sind bar oder per EC-Karte. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich. Andernfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an.