Schulsportbefreiung
Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...
Von dem/der Schulleiter/-in kann ein amtsärztliches Gutachten für die Befreiung zur Teilnahme am Sportunterricht angefordert werden, wenn die Dauer der Befreiung länger als vier Wochen überschreitet. Diesbezüglich können sich die Eltern oder Jugendlichen an den Amtsärztlichen Dienst wenden.
Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird die körperliche Einschränkung unter Einbeziehung der mitgebrachten Haus- oder Facharztbefunde besprochen, die Krankengeschichte erhoben und eine physische (teil- oder ganzkörperliche) Untersuchung durchgeführt.
Die Sportbefreiung ist maximal ein Jahr gültig. Je nach Diagnose kann diese auch eine zeitliche Befristung oder nur die Befreiung von einzelnen Sportarten enthalten. Möglich ist auch eine Aussetzung der Benotung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.
- Vor der Untersuchung muss ein Fragebogen zur Krankengeschichte (Anamnesebogen) ausgefüllt werden. Zudem wird ein Datenschutzblatt zur Information vorgelegt. Gegebenenfalls wird eine von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung zur Entbindung der Schweigepflicht für die weitere Bearbeitung benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Informationen und Unterlagen zur Krankengeschichte
- Befund(e) des/der behandelnden Facharztes/-ärztin
- Aktuelle oder relevante medizinische Unterlagen (z. B. Berichte von dem/der Hausarzt/-ärztin oder Facharzt/-ärztin, Krankenhausberichte, Rehaberichte, Laborbefunde, Röntgenbefunde und Röntgenbilder, Behandlungsberichte usw.)
Welche Gebühren fallen an?
Bis zum Abitur ist die Ausstellung einer Schulsportbefreiung kostenlos.
Ab 18 Jahren sind amtsärztliche Atteste zur Schulsportbefreiung gebührenpflichtig. Den Gebührensatz können Sie der Gesundheitswesenkostenverordnung (GesKostVO M-V) entnehmen. Die Gebühr ist nach der Untersuchung zu verrichten. Zahlungsmöglichkeiten sind bar oder per EC-Karte. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich. Andernfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an.