Feststellung der Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen oder Nachteilsausgleich in Prüfungssituationen
Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...
Wenn ein Prüfling aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen kann, kann durch diesen eine amtsärztliche Untersuchung zur Prüfungsfähigkeit angefordert werden. Das amtsärztliche Attest dient dann zur Vorlage bei der Hochschule, Fachhochschule oder Fachschule. Die Prüfungsunfähigkeit muss spätestens am Tag der Prüfung (tagesaktuell) bescheinigt werden, da dies nicht rückwirkend erfolgen kann. Das Attest dient dann als Entscheidungsgrundlage für die jeweilige Institution.
Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird die Krankengeschichte erhoben und eine physische (teil- oder ganzkörperliche) Untersuchung durchgeführt. Gegebenenfalls werden vorliegende (externe) Fremdbefunde ausgewertet. Sollte es darüber hinaus erforderlich sein, dass auf entsprechende aktuelle medizinische Unterlagen zurückgegriffen werden muss, werden diese vom behandelnden ärztlichen Fachpersonal schriftlich angefordert. Dafür muss durch Sie eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erteilt werden.
Bestehen psychische Probleme oder ist eine Person bereits mehrmals vorstellig geworden, kann auch ein Termin zur Beurteilung der Prüfungstauglichkeit mit einem/einer Psychologen/Psychologin vereinbart werden.
Weiterhin werden Anträge auf Nachteilsausgleich in Prüfungssituationen geprüft.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn bestimmte Medikamente während der Prüfung benötigt werden oder bestimmte Hilfsmittel (z. B. Blutzuckermessgerät, Insulinpumpe oder Insulin-Pen), um die Prüfung schreiben zu können. Im amtsärztlichen Attest werden dann die Medikamente oder Hilfsmittel notiert. Die Dauer der Schreibzeitverlängerung richtet sich nach den beststehenden Einschränkungen und der eigentlich vorgesehenen Schreibzeit.
Für eine Verlängerung der Bearbeitungszeit aus Krankheitsgründen ist ebenfalls ein amtsärztliches Attest zur Bescheinigung notwendig. In diesem wird der Zeitraum des krankheitsbedingten Ausfalls amtsärztlich attestiert.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Bitte vereinbaren Sie direkt nach der Feststellung der Prüfungsunfähigkeit telefonisch einen Termin.
- Vor der Untersuchung muss ein Fragebogen zur Krankengeschichte (Anamnesebogen) ausgefüllt werden. Zudem wird ein Datenschutzblatt zur Information vorgelegt. Gegebenenfalls wird eine von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung zur Entbindung der Schweigepflicht für die weitere Bearbeitung benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Krankenbescheinigung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Diagnose(n) von dem/der Hausarzt/Hausärztin
- Informationen und Unterlagen zur Krankengeschichte
- Aktuelle oder relevante medizinische Unterlagen (z. B. Berichte von dem/der Hausarzt/Hausärztin oder Facharzt/Fachärztin, Krankenhausberichte, Rehaberichte, Laborbefunde, Röntgenbefunde und Röntgenbilder, Behandlungsberichte usw.)
Welche Gebühren fallen an?
Den Gebührensatz können Sie der Gesundheitswesenkostenverordnung (GesKostVO M-V) entnehmen. Die Gebühr ist nach der Untersuchung zu verrichten. Zahlungsmöglichkeiten sind bar oder per EC-Karte. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich. Andernfalls erhalten Sie einen Gebührenbescheid per Post. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an.
Welche Rechtsgrundlagen sind relevant?
- Verordnung über den Erwerb von Schulabschlüssen im Sekundarbereich I (Schulabschlussverordnung - AVO Sek I M-V)
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern (Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst - ÖGDG M-V)
- Prüfungs- und Studienordnungen der Universität Greifswald