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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Dienstfähigkeiten/Arbeitsfähigkeiten: Feststellung der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Berufe

Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...

Eine Stellungnahme zur aktuellen und künftig zu erwartenden Dienstfähigkeit von Beamten/Beamtinnen wird von dem jeweiligen Dienstherren oder einer Behörde veranlasst. Beispiele sind psychische Belastungen oder eingeschränkte körperliche Gegebenheiten. Auch im Verfahren zur Dienstunfähigkeit ist eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich, sofern Zweifel an der Dienstfähigkeit des/der Beamten/Beamtin bestehen.
Auch werden Gutachten zur Leistungsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst im Auftrag der Arbeitgebenden erstellt. Die erfolgt, wenn z. B. der Verdacht besteht, dass der/die Beschäftigte krankheitsbedingt seine Arbeitsaufgaben nicht mehr korrekt erfüllen kann.
Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird die Krankengeschichte erhoben und eine physische (teil- oder ganzkörperliche) Untersuchung durchgeführt. Eventuell sind auch weitere medizinisch-technische Untersuchungen notwendig (z. B. Sehtest, Hörtest oder Laboruntersuchungen). Gegebenenfalls werden vorliegende (externe) Fremdbefunde ausgewertet. Sollte es darüber hinaus erforderlich sein, dass auf entsprechende aktuelle medizinische Unterlagen zurückgegriffen werden muss, werden diese vom behandelnden ärztlichen Fachpersonal schriftlich angefordert. Dafür muss durch Sie eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erteilt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Es muss ein schriftlicher Auftrag des Dienstherrn, aus dem die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung hervorgeht, eingereicht werden. Schließlich erhalten Sie dann von uns ein Einladungsschreiben mit einem Terminvorschlag (unter Beachtung der Ladungsfrist von 14 Tagen)
  • Vor der Untersuchung muss ein Fragebogen zur Krankengeschichte (Anamnesebogen) ausgefüllt werden. Zudem wird ein Datenschutzblatt zur Information vorgelegt. Gegebenenfalls wird eine von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung zur Entbindung der Schweigepflicht für die weitere Bearbeitung benötigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Aktuelle oder relevante medizinische Unterlagen (z. B. Berichte von dem/der Hausarzt/Hausärztin oder Facharzt/Fachärztin, Krankenhausberichte, Rehaberichte, Laborbefunde, Röntgenbefunde und Röntgenbilder, Behandlungsberichte usw.)
  • Informationen zu Vorerkrankungen (z. B. Medikamentenplan)
  • Gegebenenfalls Sehhilfe und Brillenpass

Welche Gebühren fallen an?

Den Gebührensatz können Sie der Gesundheitswesenkostenverordnung (GesKostVO M-V) entnehmen. Im Nachgang erhält der Dienstherr die Rechnung. Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand. Hinzu kommen Laborkosten und zeitliche Aufwendungen durch den/die Arzthelfer/-in. 


Weitere Informationen zur individuellen Beihilfe und weitere wichtige Merkblätter und Vordrucke finden Sie unter folgenden Links:

Merkblätter und Rundschreiben
Formulare