Abstammungsgutachten/Vaterschaftstest
Was erwartet mich? Das müssen Sie wissen ...
Ein Abstammungsgutachten klärt die Frage, ob ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen besteht. Die Untersuchung zur Identitätsprüfung wird in der Regel gerichtlich angefordert (z. B. durch Familiengerichte oder Notare/Notarinnen) und ist Bestandteil eines Rechtsverfahrens. Das Gesundheitsamt fungiert dabei als Dienstleistungserbringer und nimmt die Probenentnahme und den Versand an das beauftragte und zertifizierte Labor vor. Je nachdem, was das Labor fordert, ist das ein Wangenabstrich oder eine Blutentnahme.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Es muss ein schriftlicher Auftrag, aus dem die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung hervorgeht, eingereicht werden. Schließlich erhalten Sie dann von uns ein Einladungsschreiben mit einem Terminvorschlag (unter Beachtung der Ladungsfrist von 14 Tagen)
- Hinweis: Bitte eine Stunde vor der Probenentnahme nichts Essen und Trinken.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Aktuelles Passbild
- Bei Kindern: Geburtsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Den Gebührensatz können Sie der Gesundheitswesenkostenverordnung (GesKostVO M-V) entnehmen. Im Nachgang erhält der Auftraggebende (in der Regel Gerichtsmedizin, auftraggebendes Labor) die Rechnung.