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Das Optionsverfahren wurde bei mir nach "altem" Recht bereits eingeleitet Was muss ich tun?
Alle schon eingeleiteten Optionsverfahren werden von uns automatisch auf "neues Recht" umgestellt. Dabei wird insbesondere geprüft, ob überhaupt noch eine Optionspflicht besteht. Sie erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung von uns.